von Mahner » 7. Juli 2015 10:37
Kommentar zu Prof. A. Lerchl
Rechtskräftiges Urteil zu den Fälschungsvorwürfen
Auszug aus ElektrosmogReport Ausgabe Juli 2015 21. Jahrgang/Nr.7
Das Fachjournal „ElektrosmogReport“ befaßt sich in seiner jüngsten Ausgabe
mit dem v.g. Thema.
Die Redaktionsleitung Frau Dipl.-Biol. Isabel Wilke hat zu dem Thema einen
interessanten Kommentar verfaßt, welcher im Detail der Leserschaft mit
ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion nachfolgend zugänglich gemacht wird.
Die vollständigen Meldungen finden Sie in der aktuellen Ausgabe. Bitte bestellen Sie ein kostenloses Probeexemplar.
Gesamtumfang der aktuellen Ausgabe: 16 Seiten
http://www.strahlentelex.de/aktuell.htm
________________________________________________________________________
Kommentar:
Das Urteil des Hamburger Landgerichts zum Prozess gegen Prof. A. Lerchl von der Jacobs University Bremen und das Laborjournal, die bewusst falsche Anschuldigungen gegen eine Wissenschaftlerin eines Wiener Forschungslabors erhoben hatten, ist seit dem 21.4.2015 rechtskräftig. Verkündet wurde es am 13.03.2015, die Verhandlung hatte am 19.12.2014 stattgefunden. Am 18. Mai veröffentlichte die Pandora-Stiftung für unabhängige Forschung in einer Pressemitteilung die Einzelheiten und machte das Urteil zugänglich. Den Beitrag zu den unhaltbaren Anschuldigungen schrieb Prof. Adlkofer von der Stiftung Pandora: „Das Waterloo des Strahlenschützers Alexander Lerchl – Sein Fälschungsvorwurf gegenüber der REFLEX-Studie ist rechtswidrig“. Alles ist seit dem 12. Juni auch auf Englisch nachzulesen auf der Homepage der Stiftung: „Pandora-Foundation for independent research, PRESS RELEASE: Alexander Lerchl has met his Waterloo – His fraud allegation against the REFLEX Study is unlawful.” Prof. Adlkofer war mit den Vorgängen befasst, weil er die Koordination der REFLEX-Studie geleitet hatte, in der angeblich die Fälschungen vorgekommen waren. Nun ist endgültig klar, was mehrere Gremien schon festgestellt hatten: Die Klage von Elisabeth Kratochvil gegen Prof. A. Lerchl wegen Ehrverletzung ist rechtskräftig, die unsinnigen Behauptungen dürfen bei Geldstrafe oder Haft nicht wiederholt werden.
Die Veröffentlichung „Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft“ der Kompetenzinitiative für Mensch, Umwelt und Demokratie hatte die Kampagne gegen die REFLEX-Studie dokumentiert. Auf der Homepage der Kompetenzinitiative ist zutreffend zu lesen: „Sie (die Kampagne, die Red.) zeigt nebenbei auch den ganzen Zynismus im Umgang mit der jungen Wissenschaftlerin, die sich schwer gegen Verdächtigungen und Unterstellungen wehren konnte. Sie verdeutlicht, dass hier eine Laborantin geopfert wurde, um in Wahrheit die für Industrie und Staat unbequemen Erkenntnisse gentoxischer Wirkungen elektromagnetischer Strahlung aus der Welt zu schaffen, die die REFLEX-Studie in einem internationalen Rahmen erbracht hatte.“
Außer den unabhängigen Medien, die im Internet und z. T. als Printerzeugnisse deutschsprachig vorhanden sind, gab es keine Berichterstattung zum Hamburger Urteil. Berichtet haben nur die Kompetenzinitiative für Mensch, Umwelt und Demokratie
http://kompetenzinitiative.net/KIT/KIT/ ... r-alexande...
http://www.pandora-stiftung.eu/archiv/2 ... erchl.html ,
das hese-project (
http://www.hese-project.org,
http://www.elektrosmognews.de), Diagnose-Funk (
http://www.diagnose-funk.org) und in der Schweiz Gigaherz (gigaherz.ch; Gigaherz beschäftigt sich u. a. auch mit dem „Schweizer Lerchl“ namens Röösli) und nicht zuletzt der ElektrosmogReport (
http://www.elektrosmogreport.de), z. B. im Heft 4/2015, S. 3 und 4. Sie alle haben die Verleumdungsvorgänge über Jahre immer wieder aufgegriffen und schließlich das Urteil veröffentlicht sowie erneut berichtet, als es rechtskräftig wurde.
Wo sind die Berichte der Meinungsführer und -macher in den Medien, die gern für die Industrie und Prof. Lerchl gestimmt haben? Warum schweigen jetzt all die Apologeten des Prof. L. und der Industrie, die ganz vorn mit dabei waren, DIE ZEIT und DER SPIEGEL? Zwar wurde auch über die neuesten Forschungsergebnisse des Prof. Lerchl berichtet (erhöhtes Krebswachstum), aber mit keinem Wort erwähnt, dass er seit Jahren gegen die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung agiert hat und die Journalisten gerne mit ihm. Wo bleiben jetzt all die Fürsprecher, die der Galionsfigur der Industrie, dem Prof. L., auf den Leim gegangen sind (was sicherlich auch weiter passieren wird)? Sind sie orientierungslos in der Versenkung verschwunden? Oder nur eine angemessene Zeit abgetaucht? Es wäre an der Zeit, sich bei den Leidtragenden, den verunglimpften Personen, aber in erster Linie bei der der Fälschung Angeschuldigten, in aller Form zu entschuldigen. Haben die Verantwortlichen dort den Anstand, das Rückgrat?
Man darf gespannt sein, wer demnächst (oder später, wenn Gras über die Sache gewachsen ist) in die unrühmlichen Fußstapfen des Prof. L. treten wird.
Isabel Wilke
Quelle:
[b][size=150]Kommentar zu Prof. A. Lerchl
Rechtskräftiges Urteil zu den Fälschungsvorwürfen [/size][/b]
Auszug aus ElektrosmogReport Ausgabe Juli 2015 21. Jahrgang/Nr.7
Das Fachjournal „ElektrosmogReport“ befaßt sich in seiner jüngsten Ausgabe
mit dem v.g. Thema.
Die Redaktionsleitung Frau Dipl.-Biol. Isabel Wilke hat zu dem Thema einen
interessanten Kommentar verfaßt, welcher im Detail der Leserschaft mit
ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion nachfolgend zugänglich gemacht wird.
Die vollständigen Meldungen finden Sie in der aktuellen Ausgabe. Bitte bestellen Sie ein kostenloses Probeexemplar.
Gesamtumfang der aktuellen Ausgabe: 16 Seiten
http://www.strahlentelex.de/aktuell.htm
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[b]Kommentar:[/b]
Das Urteil des Hamburger Landgerichts zum Prozess gegen Prof. A. Lerchl von der Jacobs University Bremen und das Laborjournal, die bewusst falsche Anschuldigungen gegen eine Wissenschaftlerin eines Wiener Forschungslabors erhoben hatten, ist seit dem 21.4.2015 rechtskräftig. Verkündet wurde es am 13.03.2015, die Verhandlung hatte am 19.12.2014 stattgefunden. Am 18. Mai veröffentlichte die Pandora-Stiftung für unabhängige Forschung in einer Pressemitteilung die Einzelheiten und machte das Urteil zugänglich. Den Beitrag zu den unhaltbaren Anschuldigungen schrieb Prof. Adlkofer von der Stiftung Pandora: „Das Waterloo des Strahlenschützers Alexander Lerchl – Sein Fälschungsvorwurf gegenüber der REFLEX-Studie ist rechtswidrig“. Alles ist seit dem 12. Juni auch auf Englisch nachzulesen auf der Homepage der Stiftung: „Pandora-Foundation for independent research, PRESS RELEASE: Alexander Lerchl has met his Waterloo – His fraud allegation against the REFLEX Study is unlawful.” Prof. Adlkofer war mit den Vorgängen befasst, weil er die Koordination der REFLEX-Studie geleitet hatte, in der angeblich die Fälschungen vorgekommen waren. Nun ist endgültig klar, was mehrere Gremien schon festgestellt hatten: Die Klage von Elisabeth Kratochvil gegen Prof. A. Lerchl wegen Ehrverletzung ist rechtskräftig, die unsinnigen Behauptungen dürfen bei Geldstrafe oder Haft nicht wiederholt werden.
Die Veröffentlichung „Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft“ der Kompetenzinitiative für Mensch, Umwelt und Demokratie hatte die Kampagne gegen die REFLEX-Studie dokumentiert. Auf der Homepage der Kompetenzinitiative ist zutreffend zu lesen: „Sie (die Kampagne, die Red.) zeigt nebenbei auch den ganzen Zynismus im Umgang mit der jungen Wissenschaftlerin, die sich schwer gegen Verdächtigungen und Unterstellungen wehren konnte. Sie verdeutlicht, dass hier eine Laborantin geopfert wurde, um in Wahrheit die für Industrie und Staat unbequemen Erkenntnisse gentoxischer Wirkungen elektromagnetischer Strahlung aus der Welt zu schaffen, die die REFLEX-Studie in einem internationalen Rahmen erbracht hatte.“
Außer den unabhängigen Medien, die im Internet und z. T. als Printerzeugnisse deutschsprachig vorhanden sind, gab es keine Berichterstattung zum Hamburger Urteil. Berichtet haben nur die Kompetenzinitiative für Mensch, Umwelt und Demokratie
http://kompetenzinitiative.net/KIT/KIT/elisabeth-kratochvil-verklagt-professor-alexande...
http://www.pandora-stiftung.eu/archiv/2015/das-waterloo-des-strahlenschuetzers-lerchl.html ,
das hese-project (http://www.hese-project.org, http://www.elektrosmognews.de), Diagnose-Funk (http://www.diagnose-funk.org) und in der Schweiz Gigaherz (gigaherz.ch; Gigaherz beschäftigt sich u. a. auch mit dem „Schweizer Lerchl“ namens Röösli) und nicht zuletzt der ElektrosmogReport (http://www.elektrosmogreport.de), z. B. im Heft 4/2015, S. 3 und 4. Sie alle haben die Verleumdungsvorgänge über Jahre immer wieder aufgegriffen und schließlich das Urteil veröffentlicht sowie erneut berichtet, als es rechtskräftig wurde.
Wo sind die Berichte der Meinungsführer und -macher in den Medien, die gern für die Industrie und Prof. Lerchl gestimmt haben? Warum schweigen jetzt all die Apologeten des Prof. L. und der Industrie, die ganz vorn mit dabei waren, DIE ZEIT und DER SPIEGEL? Zwar wurde auch über die neuesten Forschungsergebnisse des Prof. Lerchl berichtet (erhöhtes Krebswachstum), aber mit keinem Wort erwähnt, dass er seit Jahren gegen die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung agiert hat und die Journalisten gerne mit ihm. Wo bleiben jetzt all die Fürsprecher, die der Galionsfigur der Industrie, dem Prof. L., auf den Leim gegangen sind (was sicherlich auch weiter passieren wird)? Sind sie orientierungslos in der Versenkung verschwunden? Oder nur eine angemessene Zeit abgetaucht? Es wäre an der Zeit, sich bei den Leidtragenden, den verunglimpften Personen, aber in erster Linie bei der der Fälschung Angeschuldigten, in aller Form zu entschuldigen. Haben die Verantwortlichen dort den Anstand, das Rückgrat?
Man darf gespannt sein, wer demnächst (oder später, wenn Gras über die Sache gewachsen ist) in die unrühmlichen Fußstapfen des Prof. L. treten wird.
Isabel Wilke
[url=http://www.hese-project.org/Forum/allg/index.php?id=7461]Quelle:[/url]