neuer Sendemast in Schlieren: TEIL 2

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von cat » 27. Oktober 2008 22:51

Es gibt Gerüchte, dass der Stadtrat umdenkt.
Dies offensichtlich wegen dem abgehaltenen "Immobilien und Energieforum" vom letzten Wochenende.

der Tipp mit der Portokasse könnte funktionieren!

viel Glück

von Gast » 23. Oktober 2008 20:49

Angela
Ein Herr von der Bauverwaltung teilte mir heute mit, dass sie das Baugesuch genehmigen werden. Bei der alten Antenne gaben sie an, dass diese zu gross sei und drum nicht ins Stadtbild passe. Jetzt wurde die neue Antenne viel kleiner eingegeben und so habe die Stadtverwaltung keine Handhabung mehr diese Antenne abzulehnen. Obwohl sie genau weiss, dass die Bevölkerung keine Antenne mehr will, aber dies gelte so nicht als Grund die Baubewilligung abzulehnen.
Liebe Angela, du bestätigst lediglich was Jürg schon am 14. Okt geschrieben hat. Die Antenne ist kleiner, aber die Sendeleistung fast gleich)

Jürg
wegen Beeinträchtigung des Ortsbildes wurde das alte Baubegehren von der Stadt Schlieren abgewiesen.
Das hat Sunrise nun dahingehend gelöst, dass alles was möglich ist in das Haus eingebaut wurde (Elektronik, Kühlung). Die Antenne wurde um 60 cm verkürzt. Gegen das neue Bauvorhaben wird nun die Stadt Schlieren aus Baupolizeilicher Sicht kaum etwas einwenden können.
Kein Grund die Hände in den Schoss zu legen. Wenn die Bevölkerung nichts macht....die Stadt wird nicht umdenken (wurde hier schon oft gesagt)

von Angela » 23. Oktober 2008 17:30

Ein Herr von der Bauverwaltung teilte mir heute mit, dass sie das Baugesuch genehmigen werden. Bei der alten Antenne gaben sie an, dass diese zu gross sei und drum nicht ins Stadtbild passe. Jetzt wurde die neue Antenne viel kleiner eingegeben und so habe die Stadtverwaltung keine Handhabung mehr diese Antenne abzulehnen. Obwohl sie genau weiss, dass die Bevölkerung keine Antenne mehr will, aber dies gelte so nicht als Grund die Baubewilligung abzulehnen.

von korn » 22. Oktober 2008 23:49

Hallo Sägestrasse, Ihr habt so schöne neue Balkone!
Achtung, nur noch kurzfristig benutzen (OAK)

Kumulationseffekte am OMEN durch Hintergrundstrahlung und Strahlung von benachbarten Sendeanlagen ausserhalb des Anlageperimeters sind dabei nicht berücksichtigt, sodass rechnerisch und messtechnisch die tatsächlichen Immissionswerte im OMEN über dem Anlagegrenzwert liegen können. Strassen, Terrassen, Balkone, Gärten und private, nicht öffentliche Kinderspielplätze gelten als Orte mit kurzfristigem Aufenthalt (OAK).
Der Grenzwert für Orte mit kurzfristigem Aufenthalt (OKA) wurde in der NIS-Verordnung als Immissionsgrenzwert übernommen. Die Immissionsgrenzwerte für den öffentlichen Mobilfunk betragen je nach verwendeter Frequenz 40-61 V/m. Also rund 10x höher als im Haus (OMEN)!
Auch der Bundesrat hat am 22. März 2005 mit einem Budget von 5 Millionen Franken ein nationales Forschungsprogramm gutgeheissen, um Antworten auf die vielen offenen Fragen zum Thema nichtionisierende Strahlen, Umwelt und Gesundheit zu finden. Wie wichtig unabhängig finanzierte Forschung im Mobilfunkbereich ist, zeigte eine im Herbst 2006 veröffentlichte Studie, welche einen Zusammenhang zwischen Art der Studienfinanzierung und Ausgang der Studienergebnisse aufzeigte. Nur 30 % der Mobilfunkstudien, welche von der Industrie finanziert wurden, zeigten biologische Effekte, während 70% der gemischt oder öffentlich finanzierten Studien einen Effekt zeigten. (PDF)
Aufgrund dieser unsicheren Risikobeurteilung mit widersprüchlichen Ergebnissen, Wissenslücken und zunehmend negativen Erfahrungen im Alltag empfehlen die Ärzte und Ärztinnen für Umweltschutz einen vorsorgeorientierten Umgang mit nichtionisierenden Strahlen im Alltag.

Über die vergangenen Jahrzehnte häufen sich die Hinweise für biologische Effekte im Niedrigdosisbereich, teils mit gesundheitsschädigendem Potential. Diese nicht thermischen Wirkungen wurden von der ICNIRP bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte nicht berücksichtigt, weil es streng wissenschaftlich nicht bewiesen ist, ob und in welcher Dosis solche Auswirkungen die Gesundheit gefährden.
Mehr Infos:
http://www.aefu.ch/pages/3elektrosmog.html

von cat » 22. Oktober 2008 17:25

Auch wenn es schwierig ist gegen den Goliath zu gewinnen....eine Antenne von zehn verhindern wir!

Ich bedauere den erfolglosen Kampf von Solothurn Weststadt.
viewtopic.php?t=16440&start=0&postdays= ... highlight=

Es liegt an der Stadtbevölkerung von Schlieren die Stadtverwaltung zu einem umdenken zu motivieren, sodass sie auf die Besorgniss der Bevölkerung eingeht.

Das Motto heisst: DIE ZEIT ARBEITET FÜR UNS.

Also Zeit gewinnen, oder wie Solothurn sagt:
Mit Ihrer Unterstützung haben wir diese Antenne nahezu vier Jahre verhindern können; vier wertvolle Jahre, während denen unsere Gesundheit von einer UMTS-Antenne nicht belastet worden ist!
Zwei Hinweise möchten wir Ihnen noch weitergeben:

* Falls Sie an sich oder in Ihrer Familie gesundheitliche Veränderungen feststellen sollten: gehen Sie zu Ihrem Arzt. Sagen Sie ihm, dass in ihrem Quartier neu eine UMTS-Mobilfunkantenne strahlt. (http://www.aefu.ch/pages/3elektrosmog.html)

* Der Wert ihrer Liegenschaft wird durch diese Antenne sinken. Gemäss Hauseigentümer-verband beträgt der Wertverlust 15% pro 1 V/m. Machen Sie bei Ihrer nächsten Steuer-erklärung den Wertverlust ihrer Liegenschaft geltend ( http://www.gigaherz.ch )

von cat » 21. Oktober 2008 22:19

Angela
Was kann ich denn jetzt konkret unternehmen? Ein Baubegehren haben wir schon eingereicht.
ein Baubegehren bringt euch praktisch nichts.

Meiner Meinung nach müsst Ihr jetzt zusammenstehen, Unterschriften sammeln, Informieren, zur Stadtverwaltung gehen und die Infos von H.U.Jakob verwerten.
H.U:Jakob
Zitat:
Wenn der Gemeinderat genügend Mumm hat, wird er es auf eine juristische Kraftprobe ankommen lassen. Gemeinden können gratis bis ans Bundesgericht gelangen, falls der Fall von öffentlichem Interesse ist, was hier zweifellos zutrifft. Bezahlen muss die Gemeinde im schlimmsten Fall (wenn sie verliert) nur die Anwaltskosten der Mobilfunker und diese werden vom Bundesgericht festgelegt und betragen in der Regel unter Fr. 3000.- Das nimmt jede Gemeinde locker aus der Portokasse.
Vielleicht lässt sich Schlieren motivieren, wenn Ihr mit Unterschriften kommt. Vielleicht weis die Stadtverwaltung gar nichts von einer solchen Möglichkeit und ist bereit die Portokasse anzuzapfen.


und die Werte solltet Ihr in jedem Fall in Frage stellen (die sind ja nur berechnet)
H.U.Jakob
Bei Oeffnungen in der Decke (Estrichtreppen, Ventilation usw) ist der Dämpfungsfaktor ebenfalls Null. Also Nachschau halten. Hier wird oft gemogelt!

Korn hat Folgendes geschrieben:
Wenn ich mich nicht irre, führt vom Estrichgeschoss, wo jetzt die Kühlung und die Verstärker geplant sind, ein grosses offenes Treppenhaus runter ins Haus.
Das könnte man vielleicht als Einsprachegrund heranziehen.

H.U.Jakob:
Ja, das muss man unbedingt. Ich vermute schwer, dass es hier eine massive Grenzwertüberschreitung gibt. Beweispflichtig, dass es nicht so ist, ist dann der Mobilfunkbetreiber.
Ich kann mir die Standortdatenblätter sehr genau anschauen und kritische OMEN nachrechnen. Manchmal finde ich irgendwo einen Haken, um die Mobilfunker auszubremsen. Etwa 10% aller Projekte konnten wir erfolgreich verhindern. Leider erst vor Verwaltungs- oder Bundesgericht.
Das ist in erster Linie eine Frage der Finanzen Ihrer Gruppe.
Zeit gewinnen, je später die Antenne gebaut werden kann, umso besser.
Vielleicht wird in der Zwischenzeit der neue Mobilfunkartikel ja rechskräftig!
Und wenn Ihr noch keine Gruppe seid, dann macht eine, von Nichts kommt 10xNichts

von Angela » 21. Oktober 2008 20:05

Was kann ich denn jetzt konkret unternehmen? Ein Baubegehren haben wir schon eingereicht.

von Jürg » 21. Oktober 2008 15:09

Als registrierter User in diesem Forum stelle ich meine PN Adresse gerne zur Verfügung, um Interessierte welche etwas gegen die neue Antenne in Schlieren einzuwenden haben, zusammenzubringen.

von cat » 21. Oktober 2008 11:52

H.U:Jakob
Wenn der Gemeinderat genügend Mumm hat, wird er es auf eine juristische Kraftprobe ankommen lassen. Gemeinden können gratis bis ans Bundesgericht gelangen, falls der Fall von öffentlichem Interesse ist, was hier zweifellos zutrifft. Bezahlen muss die Gemeinde im schlimmsten Fall (wenn sie verliert) nur die Anwaltskosten der Mobilfunker und diese werden vom Bundesgericht festgelegt und betragen in der Regel unter Fr. 3000.- Das nimmt jede Gemeinde locker aus der Portokasse.


Ich habe den Eindruck das Schlieren das Verhältnis zur Industrie nicht verderben will. Aussagen wie:"da kann man nichts machen, das kostet nur und bringt nichts" deuten weder auf den nötigen Mum, noch auf eine Motivation hin.

Jürg:
H.U.Jakob
Zitat:
Das ist in erster Linie eine Frage der Finanzen Ihrer Gruppe.

Im Moment sehe ich noch nichts von einer Gruppe?
Wenn die Schlieremer jetzt auch wieder zusammenstehen, könntet Ihr vor Erteilung der Baubewilligung etwas erreichen......

von Hans-U. Jakob » 21. Oktober 2008 09:08

Angela hat geschrieben:Bei der Kinderkrippe hat es seit mitte August auch ein Mittagstisch der Schule.
Ich habe einen Auszug der Bauordnung geholt, da der Gemeinderat ja einen Beschluss gefasst hat. Da steht:
Mobilfunkantennenanlagen sind so anzuordnen, dass ihr Mindestabstand zu Wohnungen, Spielplätzen, Spielflächen, Schulhäusern, Kindergärten, Horten, Kindertagesstätten, Spitälern und Altersheimen oder anderen Orten mit empflinder Nutzung mindestens 45 m beträgt. Auf einem, mit der Baueingabe einzureichenden Überischtsplan ist klar darzustellen ,dass sich keine solchen Orte innerhalb des festgelegten Perimeters befinden.

Da darf die Stadt doch keine Baubewilligung erteilen oder?
Leider dürfen die Gemeinden laut Gerichtspraxis mit solchen Bestimmungen die NISV nicht verschärfen.
Kein Gemeinderat der Schweiz ist jedoch verpflichtet, gegen das eigene Baureglement zu verstossen.
Wenn der Gemeinderat genügend Mumm hat, wird er es auf eine juristische Kraftprobe ankommen lassen. Gemeinden können gratis bis ans Bundesgericht gelangen, falls der Fall von öffentlichem Interesse ist, was hier zweifellos zutrifft. Bezahlen muss die Gemeinde im schlimmsten Fall (wenn sie verliert) nur die Anwaltskosten der Mobilfunker und diese werden vom Bundesgericht festgelegt und betragen in der Regel unter Fr. 3000.- Das nimmt jede Gemeinde locker aus der Portokasse.
Hans-U. Jakob

von Hans-U. Jakob » 21. Oktober 2008 08:57

korn hat geschrieben:H.U.Jakob
Bei Oeffnungen in der Decke (Estrichtreppen, Ventilation usw) ist der Dämpfungsfaktor ebenfalls Null. Also Nachschau halten. Hier wird oft gemogelt!
Wenn ich mich nicht irre, führt vom Estrichgeschoss, wo jetzt die Kühlung und die Verstärker geplant sind, ein grosses offenes Treppenhaus runter ins Haus.
Das könnte man vielleicht als Einsprachegrund heranziehen.
Ja, das muss man unbedingt. Ich vermute schwer, dass es hier eine massive Grenzwertüberschreitung gibt. Beweispflichtig, dass es nicht so ist, ist dann der Mobilfunkbetreiber.
Hans-U. Jakob

von korn » 21. Oktober 2008 08:47

Angela
Mobilfunkantennenanlagen sind so anzuordnen, dass ihr Mindestabstand zu Wohnungen, Spielplätzen, Spielflächen, Schulhäusern, Kindergärten, Horten, Kindertagesstätten, Spitälern und Altersheimen oder anderen Orten mit empflinder Nutzung mindestens 45 m beträgt. Auf einem, mit der Baueingabe einzureichenden Überischtsplan ist klar darzustellen ,dass sich keine solchen Orte innerhalb des festgelegten Perimeters befinden.

Da darf die Stadt doch keine Baubewilligung erteilen oder?
Der Beschluss vom Februar 2008 ist von den Mobilfunkbetreibern angefochten worden. Ein Verfahren ist hängig. Die Stadt darf solange dieses neue Verfügung nicht anwenden, bis sie beim Gericht durch ist. Es ist anzunehmen, dass dann weitergezogen wird ans Bundesgericht.
Die Mobilfunklobby stützt sich auf den Versorgungsauftrag des Bundes. Aber offensichlich differenziert man da nicht zwischen "Telefonversorgung" und der Versorgung von "Film und Bildliübertragung" die keine wichtige Versorgung ist, sondern lediglich von den Kids genutzt wird.

von Angela » 20. Oktober 2008 22:16

Bei der Kinderkrippe hat es seit mitte August auch ein Mittagstisch der Schule.
Ich habe einen Auszug der Bauordnung geholt, da der Gemeinderat ja einen Beschluss gefasst hat. Da steht:
Mobilfunkantennenanlagen sind so anzuordnen, dass ihr Mindestabstand zu Wohnungen, Spielplätzen, Spielflächen, Schulhäusern, Kindergärten, Horten, Kindertagesstätten, Spitälern und Altersheimen oder anderen Orten mit empflinder Nutzung mindestens 45 m beträgt. Auf einem, mit der Baueingabe einzureichenden Überischtsplan ist klar darzustellen ,dass sich keine solchen Orte innerhalb des festgelegten Perimeters befinden.

Da darf die Stadt doch keine Baubewilligung erteilen oder?

von korn » 20. Oktober 2008 21:11

H.U.Jakob
Bei Oeffnungen in der Decke (Estrichtreppen, Ventilation usw) ist der Dämpfungsfaktor ebenfalls Null. Also Nachschau halten. Hier wird oft gemogelt!
Wenn ich mich nicht irre, führt vom Estrichgeschoss, wo jetzt die Kühlung und die Verstärker geplant sind, ein grosses offenes Treppenhaus runter ins Haus.
Das könnte man vielleicht als Einsprachegrund heranziehen.

Re: wie wird gemessen

von Hans-U. Jakob » 20. Oktober 2008 18:06

undenkbar hat geschrieben:Cannes
Nur wenn das OMEN an der Freiestrasse 15 in Richtung der Antenne kein Fenster hat, wird mit 15 dB Dämpfung gerechnet. Gehe mal davon aus, dass die elektrische Feldstärke ohne Dämpfung berechnet wurde. Die 15 dB kommen meistens bei OMEN unterhalb der Antenne zur Anwendung (Antenne auf dem Dach des OMEN), sofern es sich um eine Beton- oder Stahldecke handelt.
Es hat viele Fenster zur Antenne hin, das Haus liegt gleich neben der Antenne wie auch das Haus Sägestrasse.

Wie ist den das genau? Die Werte im Haus (OMEN) wo werden die ermittelt und wie. Ich sehe nie eine Differenzierug (Oben Unten)

Wird das für den am meisten belasteten Ort angegeben (oberster Stock oder ein Durchschnitt von Oben zu Unten). Was ist wenn nun jemand das Fenster offen hat, oder einen Balkon, der ja aussen am Haus ist. Wie wird den da die Belastung ermittelt, (darf man dann nicht mehr auf den Balkon oder muss man die Fenster geschlossen haben wenn die Kinder den ganzen Tag im Zimmer vis a vis der Antenne spielen?
Nachbarhäuser werden immer im obersten bewohnbaren Raum, aussen an der Fassade berechnet, so dass bei offenen Fenstern der berechnete Wert nicht überschritten wird.
Nur im Standortgebäude, dort wo die Antenne auf dem Dach steht,wird ein Dämpfungsfaktor von 30 für die Betondecke eingerechnet. Ist die Decke aus Hurdis beträgt der Dämpfungsfaktor noch 3. Und ist die Decke gar aus Holz ist der Dömpfungsfaktor gleich Null (das heisst 1)
Bei Oeffnungen in der Decke (Estrichtreppen, Ventilation usw) ist der Dämpfungsfaktor ebenfalls Null. Also Nachschau halten. Hier wird oft gemogelt!
Nachgemessen wird unter dem offenen Fenster, 1.5m über Fussboden.
Balkone und Dachterrassen sind keine OMEN. Was nur im Standortgebäude zum Zug kommt.
Alles klar?
Hans-U. Jakob

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