Herr Ulrich Weiner hat mir Folgendes geschrieben, das ich an alle Interessierte weiterleiten möchte.
Kommentar:
Trotzdem das Gericht die Krankheit von Ulrich Weiner im Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung
anerkannt hat, wird er weiter den Mobilfunkhaien zum Fraß ausgeliefert.
Man darf ihn weiter verfolgen und ihm die Masten vor die Nase stellen.
Dagegen wurde in Frankreich drei Familien geholfen, indem die Masten abgebaut werden
mussten. Warum erfolgt kein Erfahrungsaustausch innerhalb des europäischen Raumes?
Oberpichler
Hier das Zitat:
Liebe Freunde und Mitstreiter,
vielen Dank für die reichliche Anteilnahme am Gerichtsverfahren. Habe mich
sehr gefreut, daß der Saal so gefüllt war. Die Medienresonanz war auch sehr
interessant und vielseitig. Für alle die nicht dabei waren, ich wurde mit
einer Androhung von 100 Euro Geldstrafe verwarnt, daß ich innerhalb des
nächsten Jahres keinen weiteren Sender mehr außer Betrieb setzen darf. Laut
Auffassung des Richters, hätte ich noch andere Möglichkeiten gehabt, als
mich selbst zu wehren. Nach genauerem nachfragen, sah er nur die
Möglichkeit, daß ich o2 direkt verklagen könnte. Auf meine Frage was ich
denn in der Zwischenzeit machen soll, gerade in Hinblick auf den kommenden
Winter, wußte er auch keine Antwort.
Von dem her ist klar, wir machen weiter. Wie genau bin ich noch am überlegen
und beraten. Fest steht aber schon, daß ich die Kosten dieses
Gerichtsverfahrens und die weiterer Verfahren selbst zu tragen habe. Von dem
her bin ich auf die Hilfe von Euch allen angewiesen. Aus eigener
Kraft kann ich den Weg nicht weitergehen und nur gemeinsam sind wir stark
genug um den Sieg davon zu tragen.
Mit Email schreiben und beantworten bin ich gerade sehr im Rückstand, da ich
gerade an einem Ort bin, wo es mir kaum möglich ist an ein Telefon oder das
Internet zu gelangen. Auch mußte ich mich nach dem anstrengenden Tag in
Freiburg mehrere Tage erholen. Von dem her kommt die Zusammenfassung zur
Gerichtsverhandlung auch erst heute.
Viele Grüße
Euer
Uli Weiner
_____________________________________________________________________________________________________________
Rechtshilfefound für Ulrich Weiner
Sozietät Mann & Müller
GLS Bank
Kto: 80 427 388 01 (IBAN: DE67 4306 0967 8042 7388 01)
BLZ: 430 609 67 (BIC: GENO DEM 1 GLS)
_____________________________________________________________________________________________________________
Hier die Meldungen im einzelnen:
Badische Zeitung vom 09.09.09
http://www.badische-zeitung.de/gericht- ... 82141.html
Diagnose Funk:
http://www.diagnose-funk.org/recht/rech ... warnt.html
Beitrag im SWR-Fernsehen vom 08.09.09:
http://www.ard-mediathek.de/ard/servlet ... =5709BE494
und
http://www.badische-zeitung.de/gericht- ... swrvideo-1
Beitrag auf ARD vom 09.09.09:
http://www.youtube.com/watch?v=R7-xu-2P368
(Bemerkung: Der Anfang des Beitrages fehlt, kennt jemand einen besseren
Link?)
Anbei noch der Beitrag in der TAZ. Das mit der 100 Euro Geldstrafe ist
leider irreführend, da ich ja nur mit einer Strafandrohung von 100 Euro
verwarnt wurde, falls ich innerhalb
eines Jahres einen weiteren Sender abschalten würde:
http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/arti ... -strafbar/
Herr Ulrich Weiner hat mir Folgendes geschrieben, das ich an alle Interessierte weiterleiten möchte.
Kommentar:
[b]Trotzdem das Gericht die Krankheit von Ulrich Weiner im Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung
anerkannt hat, wird er weiter den Mobilfunkhaien zum Fraß ausgeliefert.
Man darf ihn weiter verfolgen und ihm die Masten vor die Nase stellen.
Dagegen wurde in Frankreich drei Familien geholfen, indem die Masten abgebaut werden
mussten. Warum erfolgt kein Erfahrungsaustausch innerhalb des europäischen Raumes?
[/b]
Oberpichler
Hier das Zitat:
Liebe Freunde und Mitstreiter,
vielen Dank für die reichliche Anteilnahme am Gerichtsverfahren. Habe mich
sehr gefreut, daß der Saal so gefüllt war. Die Medienresonanz war auch sehr
interessant und vielseitig. Für alle die nicht dabei waren, ich wurde mit
einer Androhung von 100 Euro Geldstrafe verwarnt, daß ich innerhalb des
nächsten Jahres keinen weiteren Sender mehr außer Betrieb setzen darf. Laut
Auffassung des Richters, hätte ich noch andere Möglichkeiten gehabt, als
mich selbst zu wehren. Nach genauerem nachfragen, sah er nur die
Möglichkeit, daß ich o2 direkt verklagen könnte. Auf meine Frage was ich
denn in der Zwischenzeit machen soll, gerade in Hinblick auf den kommenden
Winter, wußte er auch keine Antwort.
Von dem her ist klar, wir machen weiter. Wie genau bin ich noch am überlegen
und beraten. Fest steht aber schon, daß ich die Kosten dieses
Gerichtsverfahrens und die weiterer Verfahren selbst zu tragen habe. Von dem
her bin ich auf die Hilfe von Euch allen angewiesen. Aus eigener
Kraft kann ich den Weg nicht weitergehen und nur gemeinsam sind wir stark
genug um den Sieg davon zu tragen.
Mit Email schreiben und beantworten bin ich gerade sehr im Rückstand, da ich
gerade an einem Ort bin, wo es mir kaum möglich ist an ein Telefon oder das
Internet zu gelangen. Auch mußte ich mich nach dem anstrengenden Tag in
Freiburg mehrere Tage erholen. Von dem her kommt die Zusammenfassung zur
Gerichtsverhandlung auch erst heute.
Viele Grüße
Euer
Uli Weiner
_____________________________________________________________________________________________________________
Rechtshilfefound für Ulrich Weiner
Sozietät Mann & Müller
GLS Bank
Kto: 80 427 388 01 (IBAN: DE67 4306 0967 8042 7388 01)
BLZ: 430 609 67 (BIC: GENO DEM 1 GLS)
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Hier die Meldungen im einzelnen:
Badische Zeitung vom 09.09.09
http://www.badische-zeitung.de/gericht-urteilt-milde-gegen-suedbadischen-mobilfunkmastgegner--19282141.html
Diagnose Funk:
http://www.diagnose-funk.org/recht/recht-d/aus-notwehr-uli-weiner-von-gericht-verwarnt.html
Beitrag im SWR-Fernsehen vom 08.09.09:
http://www.ard-mediathek.de/ard/servlet/content/2959494;jsessionid=5709BE494
und
http://www.badische-zeitung.de/gericht-urteilt-milde-gegen-suedbadischen-mobilfunkmastgegner--19282141.html#swrvideo-1
Beitrag auf ARD vom 09.09.09: http://www.youtube.com/watch?v=R7-xu-2P368
(Bemerkung: Der Anfang des Beitrages fehlt, kennt jemand einen besseren
Link?)
Anbei noch der Beitrag in der TAZ. Das mit der 100 Euro Geldstrafe ist
leider irreführend, da ich ja nur mit einer Strafandrohung von 100 Euro
verwarnt wurde, falls ich innerhalb
eines Jahres einen weiteren Sender abschalten würde:
http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/verhuellungsaktion-strafbar/