von Wuff » 14. April 2013 17:39
Wirtschaftliche Dimension
Vor 17 Jahren schrieb die Schweizer Rück noch „Elektrosmog – ein Phantomrisiko“, und zwar ohne Fragezeichen (
http://www.wingover.ch/Elektrosmog/versicherung.pdf ). Ein Sechstel-Jahrhundert später reihte die US Rating Agentur für Versicherungsgesellschaften, A.M. Best, gemäss dem EMF Policy Institute, Inc. das „RF [Radio Frequency] Radiation Risk“ unter die Emerging Risks ein, also unter die sich abzeichnenden Risiken ein, und zwar bezogen auf die Berufstätigen, die beispielsweise Basisstationen unmittelbar bzw. sehr nahe exponiert sind (
http://www.emfacts.com/2013/03/top-liab ... -insurers/ ). Dieses ist eine bemerkenswerte Änderung der Einschätzung des Risikos athermischer Effekte von EMF.
Diese neue Einschätzung ist umso bemerkenswerter, als nach dem Schwanschen Dogma, welches die selbst ernannte Münchener „Internationale Kommission“ ICNIRP als obligatorisch zu glaubende „Wahrheit“ verkündet, auch bei beruflicher Exposition unterhalb der Grenzwerte nichts geschehen dürfte. Bei den beruflich exponierten Geschädigten lässt sich eine Kausalität zwischen EMF und Gesundheitsschädigung am leichtesten nachweisen. Bei Asbest dauert die Latenzzeit von der Exposition bis zur Tumormanifestation mindestens 20 Jahre, sehr oft 40 Jahre. Obwohl Asbest seit Jahren verboten ist, wird aus wegen dieser Zeitverzögerung noch mit einer Zunahme der Fälle insbesondere bei Bauarbeitern, Zimmerleuten und Elektrikern gerechnet. Die zeitliche Dimension machte die finanzielle Dimension von Asbest umso brisanter.
Wenn nun EMF auch bei anderen als beruflich besonders exponierten Personen beispielsweise Depressionen als schwere Folgeerkrankung des EMF-Syndroms verursachen können, wie eine von Ärzten durchgeführte Studie vermuten lässt, dann sind die Schäden für die Versicherungswirtschaft enorm. Bisher bleiben die Kosten an der Krankenversicherung hängen, bei solchen Suiziden, die nicht vertraglich von der Deckung ausgeschlossen sind, an der Lebensversicherung. Die Betriebs- und Produktehaftpflichtversicherungspolicen schliessen in der Regel EMF-Risiken aus. Ob und wie weit es dennoch Spezialdeckungen gibt, ist nicht öffentlich bekannt. Nach Art. 58 Abs. 1 OR zur Werkeigentümerhaftung haftet der Grundeigentümer für Basisstationen, die auf seinem Grundstück stehen. Es besteht eine Kausalhaftung (bzw. Gefährdungshaftung), die unabhängig vom Verschulden greift. Es wird zwar beruhigt, dass nur eine fehlerhaft bzw. vorschriftswidrig betriebene Antenne einem Werkmangel entspreche. Asbest war einst auch erlaubt, und löste dennoch grosse Haftpflichtschäden aus.
Die finanzielle Dimension kann leicht überschlagen werden. Am Beispiel allein des Mobilfunks als EMF-Quelle können wir von abgerundet 4 Milliarden Mobilfunknutzern ausgegehen. Wenn davon nur 0,1 Prozent an schwerem EMF-Syndrom leidet, und davon wiederum nur jeder Zweite durch Folgeerkrankungen wie Depression, Bluthochdruck etc. durchschnittlich ein Lebensjahr verliert, und wenn ein Lebensjahr nur mit 50‘000 Euro bewertet wird, dann wären das auf 2 Millionen so betroffene Personen 100 Mrd. Euro Schaden allein durch Lebenszeitverlust. Auch wenn ausser der Anzahl Mobilfunknutzer alle anderen Zahlen reine Schätzungen sind, so bleibt die Summe auch nach allfälligen Korrekturen sehr erheblich.
Wie viel von der möglichen Haftungssumme durch die Versicherungswirtschaft getragen würde, lässt sich von aussen kaum einschätzen. Es ist üblich, dass finanziell starke Konzerne bzw. die versicherten potenziell Haftpflichtigen einen grossen Teil des Risikos selbst tragen, selbst wenn nach aussen aus aufsichtsrechtlichen Gründen ein Versicherer auf der Police auftreten muss. Durch Rückversicherungsverträge kann das Risiko auf so genannte Captive Gesellschaften, die im Besitz der Haftpflichtigen sind, übertragen werden, und die meist auf irgendwelchen steuergünstigen Inseln für diesen Zweck gegründet werden.
Damit es gar nicht erst zu erfolgreichen Schadenersatzklagen kommt, haben die EMF emittierenden Konzerne für die Gerichte, welche darüber zu entscheiden haben, eine auf Fakes beruhende Fakten- und Aktenlage geschaffen.
- “Forschung“ nach der Verdünnungsstrategie (ab http://www.hese-project.org/Forum/wisse ... .php?id=47 , ab viewtopic.php?p=45280#45280 und viewtopic.php?p=46064#46064 und täuscht eine scheinbar wissenschaftlich abgestützte Evidenz von Nullrisiko vor (Zähler der meist industriefinanzierten Studien www.emf-portal.de „Aktueller Status: 17016 erfasste Publikationen. (Stand: 14. Apr 2013).“)
- Die Strahlenschutzbehörden stützen sich auf diese manipulierten Studien. Das in der Strangeröffnung zitierte Urteil stützt sich auf einen Bericht der deutschen Strahlenschutzkommission SSK, wonach bei Einhalten der Grenzwerte Mobilfunksendestationen keinen Einfluss auf neurophysiologische Prozesse (und anderes) hätten. (“Die vom Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit eingesetzte Strahlenschutzkommission hat in der Stellungnahme aus ihrer 250. Sitzung vom 29./30.09.2011 (Anlage B13, Bl. 295 ff d.A.) festgehalten, dass der Betrieb von Mobilfunksendestationen in den Grenzen der Werte der 26. BImSchV (vgl. Bl.5 des Berichts, Bl. 299 d.A.) nicht zu einer Erhöhung des Krebsrisikos, zu einer Veränderung des Schlafverhaltens und anderer neurophysiologischer Prozesse und zu Einflüssen auf das Blut und das Immunsystem führt.“)
- Es war der Elektronikingenieur und Gründerpräsident der ICNIRP selbst, der für die Ärzte dieser Welt namens der WHO das „Fact“-Sheet 296 verfasste, nach welchem alle durch EMF verursachte Gesundheitsschäden angeblich durch Einbildung verursacht seien.
[b]Wirtschaftliche Dimension[/b]
Vor 17 Jahren schrieb die Schweizer Rück noch „Elektrosmog – ein Phantomrisiko“, und zwar ohne Fragezeichen ( http://www.wingover.ch/Elektrosmog/versicherung.pdf ). Ein Sechstel-Jahrhundert später reihte die US Rating Agentur für Versicherungsgesellschaften, A.M. Best, gemäss dem EMF Policy Institute, Inc. das „RF [Radio Frequency] Radiation Risk“ unter die Emerging Risks ein, also unter die sich abzeichnenden Risiken ein, und zwar bezogen auf die Berufstätigen, die beispielsweise Basisstationen unmittelbar bzw. sehr nahe exponiert sind ( http://www.emfacts.com/2013/03/top-liability-expert-a-m-best-identifies-radofrequency-radiation-as-a-risk-for-insurers/ ). Dieses ist eine bemerkenswerte Änderung der Einschätzung des Risikos athermischer Effekte von EMF.
Diese neue Einschätzung ist umso bemerkenswerter, als nach dem Schwanschen Dogma, welches die selbst ernannte Münchener „Internationale Kommission“ ICNIRP als obligatorisch zu glaubende „Wahrheit“ verkündet, auch bei beruflicher Exposition unterhalb der Grenzwerte nichts geschehen dürfte. Bei den beruflich exponierten Geschädigten lässt sich eine Kausalität zwischen EMF und Gesundheitsschädigung am leichtesten nachweisen. Bei Asbest dauert die Latenzzeit von der Exposition bis zur Tumormanifestation mindestens 20 Jahre, sehr oft 40 Jahre. Obwohl Asbest seit Jahren verboten ist, wird aus wegen dieser Zeitverzögerung noch mit einer Zunahme der Fälle insbesondere bei Bauarbeitern, Zimmerleuten und Elektrikern gerechnet. Die zeitliche Dimension machte die finanzielle Dimension von Asbest umso brisanter.
[b]Wenn nun EMF auch bei anderen als beruflich besonders exponierten Personen beispielsweise Depressionen als schwere Folgeerkrankung des EMF-Syndroms verursachen können, wie eine von Ärzten durchgeführte Studie vermuten lässt, dann sind die Schäden für die Versicherungswirtschaft enorm. [/b]Bisher bleiben die Kosten an der Krankenversicherung hängen, bei solchen Suiziden, die nicht vertraglich von der Deckung ausgeschlossen sind, an der Lebensversicherung. Die Betriebs- und Produktehaftpflichtversicherungspolicen schliessen in der Regel EMF-Risiken aus. Ob und wie weit es dennoch Spezialdeckungen gibt, ist nicht öffentlich bekannt. Nach Art. 58 Abs. 1 OR zur Werkeigentümerhaftung haftet der Grundeigentümer für Basisstationen, die auf seinem Grundstück stehen. Es besteht eine Kausalhaftung (bzw. Gefährdungshaftung), die unabhängig vom Verschulden greift. Es wird zwar beruhigt, dass nur eine fehlerhaft bzw. vorschriftswidrig betriebene Antenne einem Werkmangel entspreche. Asbest war einst auch erlaubt, und löste dennoch grosse Haftpflichtschäden aus.
Die finanzielle Dimension kann leicht überschlagen werden. Am Beispiel allein des Mobilfunks als EMF-Quelle können wir von abgerundet 4 Milliarden Mobilfunknutzern ausgegehen. Wenn davon nur 0,1 Prozent an schwerem EMF-Syndrom leidet, und davon wiederum nur jeder Zweite durch Folgeerkrankungen wie Depression, Bluthochdruck etc. durchschnittlich ein Lebensjahr verliert, und wenn ein Lebensjahr nur mit 50‘000 Euro bewertet wird, dann wären das auf 2 Millionen so betroffene Personen 100 Mrd. Euro Schaden allein durch Lebenszeitverlust. Auch wenn ausser der Anzahl Mobilfunknutzer alle anderen Zahlen reine Schätzungen sind, so bleibt die Summe auch nach allfälligen Korrekturen sehr erheblich.
Wie viel von der möglichen Haftungssumme durch die Versicherungswirtschaft getragen würde, lässt sich von aussen kaum einschätzen. Es ist üblich, dass finanziell starke Konzerne bzw. die versicherten potenziell Haftpflichtigen einen grossen Teil des Risikos selbst tragen, selbst wenn nach aussen aus aufsichtsrechtlichen Gründen ein Versicherer auf der Police auftreten muss. Durch Rückversicherungsverträge kann das Risiko auf so genannte Captive Gesellschaften, die im Besitz der Haftpflichtigen sind, übertragen werden, und die meist auf irgendwelchen steuergünstigen Inseln für diesen Zweck gegründet werden.
Damit es gar nicht erst zu erfolgreichen Schadenersatzklagen kommt, haben die EMF emittierenden Konzerne für die Gerichte, welche darüber zu entscheiden haben, eine auf Fakes beruhende Fakten- und Aktenlage geschaffen.
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[*][b]“Forschung“ nach der Verdünnungsstrategie[/b] (ab http://www.hese-project.org/Forum/wissenschaft/index.php?id=47 , ab http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?p=45280#45280 und http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?p=46064#46064 und[b] täuscht eine scheinbar wissenschaftlich abgestützte Evidenz von Nullrisiko vor [/b](Zähler der meist industriefinanzierten Studien www.emf-portal.de [i]„Aktueller Status: 17016 erfasste Publikationen. (Stand: 14. Apr 2013).“[/i])
[*][b]Die Strahlenschutzbehörden stützen sich auf diese manipulierten Studien.[/b] Das in der Strangeröffnung zitierte Urteil stützt sich auf einen Bericht der deutschen Strahlenschutzkommission SSK, wonach bei Einhalten der Grenzwerte Mobilfunksendestationen keinen Einfluss auf neurophysiologische Prozesse (und anderes) hätten. [i](“Die vom Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit eingesetzte Strahlenschutzkommission hat in der Stellungnahme aus ihrer 250. Sitzung vom 29./30.09.2011 (Anlage B13, Bl. 295 ff d.A.) festgehalten, dass der Betrieb von Mobilfunksendestationen in den Grenzen der Werte der 26. BImSchV (vgl. Bl.5 des Berichts, Bl. 299 d.A.) nicht zu einer Erhöhung des Krebsrisikos, zu einer Veränderung des Schlafverhaltens und anderer neurophysiologischer Prozesse und zu Einflüssen auf das Blut und das Immunsystem führt.“)[/i]
[*]Es war der Elektronikingenieur und Gründerpräsident der [b]ICNIRP selbst[/b], der für die Ärzte dieser Welt namens der WHO das „Fact“-Sheet 296 verfasste, nach welchem [b]alle durch EMF verursachte Gesundheitsschäden angeblich durch Einbildung [/b]verursacht seien. [/list]