Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

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Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Hans-U. Jakob » 22. August 2015 09:29

Das schriftliche Urteil wurde den Beschwerdeführenden am 14. August 2015 zugestellt.
Die Verhandlung fand am Nachmittag des 5. Juni 2015 in Bern statt. Anwesend waren nebst einem Privatkläger 3 Vorstandsmitglieder von Gigaherz.ch

Aus den Erwägungen der Kommission (Zitate)
8.1 Die Beschwerdeführer rügen zusätzlich die Einseitigkeit der Sendung. Es sei einzig die Auffassung der deutschen Strahlenschutzkommission zitiert und diese als Mehrheitsmeinung dargestellt worden. Diese sei allerdings umstritten. Die Beschwerdeführer verweisen auf Vorfälle (gerichtliche Verurteilung) um ein langjähriges Mitglied des Ausschusses für nichtionisierende Strahlung, das teilweise auch Vorsitzender gewesen sei. Andere Ansichten zur Elektrosensibilität wie diejenige der Europäischen Umweltagentur, der Bioinitiative oder der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz der Schweiz hätten nicht Eingang gefunden.

8.2 Den Beschwerdeführern ist zwar beizupflichten, dass die beanstandete Sendung nicht ganz ausgewogen war, indem die Redaktion einzig die deutsche Strahlenschutzkommission zitierte und keine Studien mit anderen Schlussfolgerungen berücksichtigte.


All die Ausreden, die dann doch noch zur Abweisung der Beschwerde führten, lesen Sie hier. http://www.gigaherz.ch/unkonsequente-be ... fernsehen/

Anlässlich der letzten Vorstandssitzung des Vereins Gigaherz wurde auf einen Weiterzug an das Bundesgericht verzichtet.
Begründung: Das rechtliche Gehör wurde uns gewährt. Die Unausgewogenheit der beanstandeten Sendung wurde bestätigt. Die Glaubwürdigkeit der Deutschen Strahlenschutzkommission, resp. deren Ausschuss für Nichtionisierende Strahlung wurde in Frage gestellt.
Des Weiteren hat sich die Kommission mit der Mobbing- und Rufmordwelle befassen müssen, die zur Zeit gegen Elektrosmog-Betroffene und deren Schutzorganisationen, inszeniert und finanziert von der interessierten Industrie, durch die Medien, vor allem durch das Internet geistert. Ein öffentliches Interesse an der Sache wurde bestätigt, Kosten wurden keine erhoben. 2 Kommissionsmitglieder haben unsere Beschwerde gutgeheissen, 6 haben sich (noch) nicht getraut. Es dämmert langsam.
Link zum Lerchl-Urteil: http://www.gigaherz.ch/der-perfekte-bumerang/

Hans-U. Jakob
Präsident von Gigaherz.ch

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Hans-U. Jakob » 9. Juni 2015 18:02

Erst nach kontroverser Diskussion abgelehnt
Am Freitag, 5. Juni lehnte die unabhängige Beschwerdeinstanz UBI die Konzessionsbeschwerde von Gigaherz.ch nach kontroverser Diskussion mit 6:2 Stimmen ab.
https://www.news.admin.ch/message/index ... g-id=57578
Die Kommission verhielt sich dabei völlig widersprüchlich. Eine Mehrheit wollte den berühmt-brüchtigten Notausgang nehmen und einmal mehr Gigaherz gar nicht als beschwerdeberechtigt anerkennen, musste dann aber nach 60 Minuten unnötiger Diskussionen ziemlich zerknirscht zur Kenntnis nehmen, dass ein öffentliches Interesse an der Sache besteht und deswegen die Beschwerde trotzdem behandelt werden muss….
Gigaherz ist mit dem Urteil trotz Ablehnung recht gut zufrieden. Musste doch die Kommission, ob sie wollte oder nicht, zur Kenntnis und zu den Akten nehmen, dass die Deutsche Strahlenschutzkommission resp. deren Ausschuss Nichtionisierende Strahlung wegen des kürzlich ergangenen Urteils des Landesgerichts Hamburg gegen ihren langjährigen Vorsitzenden, ihre Glaubwürdigkeit verloren hat. Das ist jenes Gremium hinter welchem sich die Redaktion 100Sekunden Wissen verstecken wollte. Weiter musste die Kommission, vorgetragen durch 2 ihrer Mitglieder zur Kenntnis und zu den Akten nehmen, dass gegen Elektrosensible Menschen zur Zeit eine Mobbing- und Rufmordwelle durch die Medien und das Internet getrieben wird, die jeglicher Menschenwürde spottet…..
Gigaherz wartet jetzt gespannt auf die schriftliche Urteilsbegrünung und vor allem darauf, ob die Namen der Verleumder, vor allem derjenige der Agentur Schall aus München und dessen Star-Professor aus Bremen darin auch genannt werden.
Gigaherz wird sich an der nächsten Vorstandssitzung entscheiden, ob das schriftliche UBI-Urteil genügend auf die Verleumdungsaktionen gegen Elektrosensible und deren Schutzorganisationen eingeht, oder ob sich damit noch das Bundesgericht befassen muss. Immerhin haben 2 Kommissionsmitglieder ganz unerwartet, sehr erfreulichen Klartext gesprochen, welcher jetzt für alle Zeiten in den Akten bleiben müsste.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Hans-U. Jakob » 12. Mai 2015 10:53

Die unabhängige Beschwerdeinstanz UBI teilt mit, dass der Fall voraussichtlich am 5. Juni verhandelt werde.
Der SRG-SSR-Anwalt hat unterdessen seine schriftliche Stellungnahme eingereicht, in welcher er versucht, den Verein Gigaherz als nicht beschwerdeberechtigt darzustellen. Ohne jedoch unsere Statuten, unsere 15-jährige Geschichte und unsere Vereinsgrösse, zu kennen. Auch wird behauptet das Problem Elektrosmog sei nicht von öffentlichem Interesse.
Der könnte sich noch wundern.
Gigaherz hat jetzt noch Gelegenheit ein schriftliches Schlussplädoyer einzureichen. Was für uns, nachdem das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Erfinder des Begriffs "Elektrochonder" rechtskräftig geworden ist, ein wahres Vergnügen für uns ist.
Siehe unter http://www.gigaherz.ch/der-perfekte-bumerang/
Auch das Beibringen von Beweismitteln dafür, wie Elektrosmog-Betroffene, Ihre Schutzorganisationen und EMF-kritische Wissenschafter im Auftrag der Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber mit Rufmord und Mobbing der schändlichsten Art überzogen werden, fällt uns mit den all den Beweismitteln, die uns die Agentur Heidrun- und Stephan Schall aus München, (IZgMF) andauernd gratis und franko ins Haus liefert, ausserordentlich leicht.
Gigaherz rechnet allerdings auch damit, den Fall noch ans Bundesgericht bringen zu müssen.
Wir freuen uns darauf, auch dort Prof. Alexander Lerchl, sowie das Auftrags-Mobbig und Rufmordforum der Heidrun und des Stephan Schall mitsamt ihren bereits rechtskräftig verurteilten Mittätern vorstellen zu dürfen.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Eva Weber » 6. April 2015 13:04

Hans-U.Jakob hat geschrieben: Mehr noch, er droht Gigaherz, namentlich dessen Präsidenten damit, für seine in Deutschland verbotene Tätigkeit, jetzt das Schweizer Fernsehen einzuspannen. Namentlich die Redaktion der Sendung PULS steht auf seinem Programm.
Da muss man sich nichts denken! Dieses Forum ist dazu da, gegen alles und jedes Beschwerde einzulegen. Es gehört m.E. zu den Aufgaben von Stephan Schall. Er ist aber nicht immer erfolgreich, siehe auch die Beschwerde beim NDR gegen den Film "Wenn das Telefon krank macht." Auch meine erfolgreiche Beschwerde beim Presserat hat ihn sehr gestört, und er musste sofort intervenieren. Es gehört, wie mir scheint, eben zu seinen Pflichten, selbst wenn es so absurd ist, wie eine versuchte "Aufklärung" des Presserats über diese E.W. Was hier der Redakteur der SZ mit Hilfe des den elektrosensiblen Personen so "wohlgesonnenen" Psychiaters Dr. Witthöft der Uni Mainz, nun mWn Uni Mannheim, "ausgekocht" hatte, war eben zu offensichtlich gegen § 2 des Pressekodex. Wie unangenehm so ein Hinweis des Presserats zur besseren Recherche für eine Zeitung ist, zeigte mir ein halbstündiges Gespräch mit der Anwaltskanzlei der SZ. Meistens funktioniert ja alles reibungslos was zu Gunsten des Mobilfunks ist - aber manchmal findet so ein kleines blindes Huhn doch ein Körnchen. (In diesem Falle meine ich mich!)

http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=58103

Man ist das alles doch aus diesem Forum gewöhnt und dazu noch einiges mehr. Es trifft doch sogar erste Wissenschaftler?

Eva Weber

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Hans-U. Jakob » 30. März 2015 10:13

Rechtsgültig verurteilter Deutscher Cyber-Mobber und Auftrags-Rufmörder will Schweizer Fernsehen zur Zusammenarbeit gewinnen.

Ein rechtskräftiges Urteil des Berliner Landgerichts verbietet es seit dem 29.7.2010 dem Inhaber der Mobbingagentur des Herrn Stefan Schall, Zinnienstrasse 12 in München, besser bekannt bekannt unter dem Namen IZgMF.de

unter Androhung einer Geldstrafe von Euro 250‘000 oder einer entsprechenden Gefängnisstrafe

weiterhin herabwürdigende Kommentare zu den Reflex-Studien, oder dessen Koordinator Prof. Dr. Franz Adlkofer zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.

Zur Zeit veröffentlicht Stephan Schall unter dem Pseudonym „Spatenpauli“ trotz gerichtlichem Verbot, erneut solche herabwürdigende Kommentare zu den von Prof Adlkofer koordinierten Reflex-Studien. Mehr noch, er droht Gigaherz, namentlich dessen Präsidenten damit, für seine in Deutschland verbotene Tätigkeit, jetzt das Schweizer Fernsehen einzuspannen. Namentlich die Redaktion der Sendung PULS steht auf seinem Programm.
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=59652

Gigaherz wird als weiteren Schritt in diesem Verfahren die Chefredaktion und die entsprechenden Ressortredaktionen von Schweizer Radio und Fernsehen über das Urteil des Berliner Landgerichts vom Juni 2010 in Kenntnis setzen und dort eine entsprechende Warnung vor einer solchen Zusammenarbeit abgeben.
Des Weiteren wird Gigaherz Schritte unternehmen, damit das Urteil des Berliner Landgerichts von Juni 2010 zum Vollzug kommt.

Hans-U. Jakob (Ptäsident von Gigaherz.ch)

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Hans-U. Jakob » 27. März 2015 14:35

Hans-U. Jakob hat geschrieben:Die UBI (unabhängige Beschwerdeinstanz) teilt uns heute mit, dass der Rechtsdienst von Radio und Fernsehen jetzt bis zum 7.Mai 2015 Zeit habe, unsere Beschwerde vom 5. Januar und unsere Ergänzung vom 20. März zu beantworten. Es geht auch so....
Mit dem Urteil des Landesgerichts Hamburg gegen Prof. Alexander Lerchl, langjähriger Vorsitzender des Ausschusses Nichtionisierende Strahlung der Deutschen Strahlenschutzkommission, nimmt der Fall jetzt ganz andere, ungeahnte Dimensionen an. Hinter eben dieser Kommission versuchte sich Radio SRF2 zu verstecken.
siehe auch http://www.gigaherz.ch/urteil-gegen-pro ... er-lerchl/

Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Und bei dieser schönen Gelegenheit wird auch noch gleich der Skandal der Sendung PULS von 2008 des Schweizer Fernsehens aufgearbeitet.
Siehe http://www.gigaherz.ch/luegen-haben-lange-beine/
Die werden sich freuen, ihre Lügen jetzt berichtigen zu dürfen. Mit 40 Sekunden wären wir durchaus zufrieden.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Hans-U. Jakob » 25. März 2015 16:15

Die UBI (unabhängige Beschwerdeinstanz) teilt uns heute mit, dass der Rechtsdienst von Radio und Fernsehen jetzt bis zum 7.Mai 2015 Zeit habe, unsere Beschwerde vom 5. Januar und unsere Ergänzung vom 20. März zu beantworten. Es geht auch so....
Mit dem Urteil des Landesgerichts Hamburg gegen Prof. Alexander Lerchl, langjähriger Vorsitzender des Ausschusses Nichtionisierende Strahlung der Deutschen Strahlenschutzkommission, nimmt der Fall jetzt ganz andere, ungeahnte Dimensionen an. Hinter eben dieser Kommission versuchte sich Radio SRF2 zu verstecken.
siehe auch http://www.gigaherz.ch/urteil-gegen-pro ... er-lerchl/

Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von öffI » 22. März 2015 14:24

Hans-U. Jakob hat geschrieben:Wie uns die unabhängige Beschwerdeinstanz nun mitteilt, gedenkt man dort auf die Beschwerde aus formellen Gründen erst gar nicht einzutreten, da wir keine Befugnis hätten, elektrosensible Menschen zu vertreten und das öffentliche Interesse an der Sache nicht gross genug sei.

Bei der Konkurrentin TeleTop sieht man das mit dem öffentlichen Interesse an der Thematik jedenfalls etwas differenzierter und nimmt die journalistische Verantwortung im Gegensatz zum "Staatsfernsehen" SRF ernst. Siehe die vier Beiträge von diesem Monat:

viewtopic.php?f=2&t=40967

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von conviva » 20. März 2015 18:18

Wie kommt man denn zu einer "Befugnis", sodass man behaupten könnte sie stünde gigaherz nicht zu?
Wenn das öffentliche Interesse gering wäre, warum berichtete man denn darüber?

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Hans-U. Jakob » 20. März 2015 12:02

Schwarzenburg, 20.3.2015
Es geht weiter:
Weil weder die Redaktion „100 Sekunden Wissen“ noch die Programmleitung von srf2 bisher irgendwelche Anzeichen einer Entschuldigung erkennen liessen und auch von der der Ombudsstelle angekündigten vertiefenden Anschlusssendung nichts zu hören ist, was von uns bis Ende Februar 2015 erwartet wurde, muss die UBI (unabhängige Berschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen) den Fall jetzt weiterbehandeln.
Nicht einmal unsere Offerte an srf2Kultur, ein Interview mit Prof.Dr.Dr. Dariusz Leszczynski, dem weltweit bekanntesten EMF-Forscher zu bringen, welcher anlässlich unserer Generalversammlung vom 7.3.2015 einen Vortrag hielt, wurde beantwortet. Weder eine Eingangsbestätigung noch eine Ablehnung folgten, einfach Nichts.

Wie uns die unabhängige Beschwerdeinstanz nun mitteilt, gedenkt man dort auf die Beschwerde aus formellen Gründen erst gar nicht einzutreten, da wir keine Befugnis hätten, elektrosensible Menschen zu vertreten und das öffentliche Interesse an der Sache nicht gross genug sei.

Eine entsprechnd geharnischte Anwort von uns ist unterwegs. Wer denn sonst ist da befugt, unsere Vereinsmitglieder vor den unsäglichen Auftrags-Mobbing- und Auftrags-Rufmordkampagnen zu schützen, die da zur Zeit wieder vermehrt ablaufen.
An öffentlich, im Internet einsehbarem Beweismaterial fehlt es da ja gar nicht.
Entsprechende Links zu diesen kriminellen Aktivitäten haben wir nachgereicht.
Ebenso die Ergebnisse unserer Recherchen zum öffentlichen Interesse.

Gigaherz rechnet zur Zeit damit, mit diesem Fall noch das Bundesgericht behelligen zu müssen.

Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Hans-U. Jakob » 22. Januar 2015 14:24

Phoenix hat geschrieben:Der Volltext des Abschlussberichts der Ombudsstelle kann unter
http://www.srgd.ch/ueber-uns/ombudsstel ... anstandet/
abgerufen werden.

Phoenix

An Phoenix, wegen falschem Link:
Sie sollten hier nicht ungeprüft Links aus der Auftrags-Mobbingagentur des Stephan Schall in München einstellen. Denn dieser ist, wie so ziemlich alles was dort geschrieben wird, falsch.
Die richtige Antwort des Ombudsmannes für Radio und Fernsehen SRF an den Verein Gigaherz.ch ist hier zu finden:
http://www.srgd.ch/ueber-uns/ombudsstel ... anstandet/
Und diese lautet dann halt schon etwas anders.
Wie bereits oben in meinem letzten Beitrag beschrieben, wurde der Fall an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen SRF weitergezogen.
Die Redaktion von 100 Sekunden Wissen hat indessen immer noch Gelegenheit, sich für ihr Verspotten von Menschen, die unter EMF leiden oder daran erkrankt sind, zu entschuldigen. Dass wir den Fall sonst bis ans Bundesgericht hochziehen, dürfte wohl klar sein.
Gigaherz wir es nie und nimmer zulassen, dass Mobbing- und Rufmordkampagnen à la IZgMF bei Schweizer Radio- und Fernsehen Einzug halten.

Hans-U. Jakob (Präszdent von Gigaherz.ch)

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Phoenix » 22. Januar 2015 09:13

Der Volltext des Abschlussberichts der Ombudsstelle kann unter
http://www.srgd.ch/ueber-uns/ombudsstel ... anstandet/
abgerufen werden.

Phoenix

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Hans-U. Jakob » 15. Januar 2015 17:39

Die Konzessionsbeschwerde gegen die Sendung „100 Sekunden Wissen“ von SRF2 Kultur vom 3.Oktober 2014 wurde heute 15.Januar 2015, fristgerecht mit eingeschriebenem Brief an die nächste Instanz, das heisst, an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI, weitergezogen.

Der Programmleitung von SRF2 Kultur hatte zwar versprochen, das Thema in einer weiteren vertiefenden Sendung nochmals aufzugreifen.
Weil wir nicht wissen können, ob darin die von uns geforderte Entschuldigung gegenüber dem EMF-empfindlichen Teil der Bevölkerung enthalten sein wird, haben wir aus Gründen der Terminsicherheit die Beschwerde vorerst weitergezogen. Nach 30 Tagen, das heisst, am 18. Januar wäre die Weiterzugsfrist abgelaufen gewesen und die Programmleitung hätte freie Hand gehabt, sich weiterhin über Menschen, die unter elektromagnetischen Einflüssen leiden, lustig zu machen, oder diese als Psychopathen hinzustellen.

Der Verein gigaherz.ch wird sich gegen die zur Zeit im Internet und in PR-Artikeln in den Tageszeitungen laufende und immer grässlicher werdende Mobbing- und Rufmordkampagne gegen EMF-Betroffene und Erkrankte sowie deren Schutzorganisationen zu wehren wissen. Selbst wenn diese von der Internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP unterstützt oder sogar initiiert wird.
Siehe http://www.gigaherz.ch/icnirp-das-neue- ... september/

Als Beweismittel, um diese menschenverachtende Kampagne bei Gericht gut dokumentieren zu können, dienen uns unter anderem die Erzeugnisse der Auftrags-Mobbing-Agentur des Stephan Schall in München, wo wir für unsere Beweisführung so richtig aus dem Vollen schöpfen können.
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=index
Ziel unserer Bemühungen ist es, das Schweizer Radio und Fernsehen von Verunglimpfungen und Diffamierungen, wie sie auch unter diesem Link massenweise zu lesen sind, abzubringen. Selbst wenn wir dazu das Bundesgericht anrufen müssen.

Wir werden. wie versprochen, unsere Leser an dieser Stelle weiterhin zusammenfassend orientieren.

Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von realdream » 24. Dezember 2014 12:13

Im Schlussbericht der Ombudsstelle SRG mit Datum vom 18. Dezember schreibt Herr Casanova, dass die Programmleiterin von Radio SRF2 Kultur, Franziska Baetke, den Vorwurf der Voreingenommenheit, der Verharmlosung oder gar einer Mobbing-Kampagne zur Verspottung elektrosensibler Menschen dezidiert zurückweise.

Frau Baetke habe geschrieben:
"Ihre engagierte Rückmeldung hat uns gezeigt, dass das Thema einer vertieften Auseinandersetzung bedarf. Deshalb planen wir, das Thema Elektrosensibilität in der Hintergrundsendung "Kontext" aus Radio SRF 2 Kultur noch einmal aufzugreifen."

Abschliessend schreibt Herr Casanova, dass er die kritische Reaktion durchaus nachvollziehen könne und verstehe. Er stelle mit Befriedigung fest, dass sich die Verantwortlichen von Radio SRF veranlasst fühlten, eine weitere, vertiefte Sendung über das Thema zu planen.

In der Hintergrund-Sendung „Kontext“ wird von Montag bis Freitag jeweils nach 9 Uhr ein bestimmtes Thema vertieft besprochen, die Sendungsdauer beträgt in der Regel zwischen 25 und 30 Minuten. Nebst der Autorin kommen meist mehrere Personen zu Wort, Fachleute, Betroffene usw.

Als Beispiel vielleicht die Sendung vom 16. Dezember zum Thema "Ein Suizid - viele Betroffene"
http://www.srf.ch/player/radio/kontext/ ... 1d7896a5b2

Das Ergebnis der Beanstandung – eine klare Distanzierung der Programmleiterin - hat mich gefreut. Eine Hintergrundsendung bei SRF über ein von vielen am liebsten totgeschwiegenes Thema betrachte ich sodann auch als eine grosse Chance. Es wäre wirklich schön, wenn die Problematik EMF endlich einmal offiziell sachlich, differenziert und vertieft besprochen würde. Einen Beitrag wie den gerügten werden wir – zumindest auf unserem staatlichen Sender – hoffentlich nicht mehr über uns ergehen lassen müssen. Wenn doch - steht ja wiederum der Weg über die Ombudsstelle offen, nötigenfalls bis vor Bundesgericht.

Allerdings wissen wir noch nicht, ob die Sendung auch effektiv zustande kommt, sie ist ja erst "geplant"... und Pläne sind bekanntlich schnell modifiziert oder über den Haufen geworfen. Für diesen Fall wäre es wohl sinnvoll, die Beschwerde weiterzuführen, allenfalls eine Sistierung des Verfahrens bis zur Ausstrahlung des "Kontext"-Beitrags zu beantragen, und dann je nach Gestaltung der Sendung einen Rückzug der Beschwerde zu prüfen. Ich bin mal verhalten zuversichtlich und jedenfalls überzeugt, dass wir punkto Enttabuisierung und Entstigmatisierung einen kleinen Schritt weiter sind. Immerhin.

Frohe Weihnachten!

Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

von Hans-U. Jakob » 20. Dezember 2014 11:30

Der Abschlussbericht der Ombudsstelle (1. Instanz)
Mit Schreiben vom 18.Dezember 14 hat uns die Ombudsstelle von Schweizer Radio und Fernsehen ihren Abschlussbericht über unsere Konzessionsbeschwerde gen die Sendung 100 Sekunden Wissen zugestellt.
Die Programmleiterin von SRF2 Kultur nimmt darin ausführlich Stellung zu unseren Vorwürfen.

Das Wort Elektrochonder sei ein aktueller Begriff…..und ob elektrosensible Menschen tatsächlich hypochondrisch sein können, sei gleich zu Beginn der Sendung in aller Deutlichkeit in Frage gestellt worden.
Der von den Beschwerdeführenden als süffisant empfundene Unterton sei eine Frage des persönlichen Empfindens.

Immerhin eine halbherzige Entschuldigung
Zitat: Die Autorin pflegt tatsächlich einen feuilletonistischen Sprach-Stil, der bei Betroffenen anders wahrgenommen wird als bei der grossen Mehrheit der Nicht-Betroffenen. Ist bei Ihnen ein solcher Eindruck entstanden, dann bedauern wir dies und versichern Ihnen, dass das keinesfalls beabsichtigt gewesen ist. Ende Zitat

Nachfolgesendung ist geplant
Zitat: Ihre engagierte Rückmeldung hat uns gezeigt, dass das Thema einer vertieften Auseinandersetzung bedarf. Deshalb planen wir, das Thema Elektrosensibilität in der Hintergrundsendung „Kontext“ auf Radio SRF2 Kultur noch einmal aufzugreifen.

Der Ombudsmann stellt mit Befriedigung fest, dass sich die Verantwortlichen von SRF2 veranlasst fühlen, eine weitere vertiefte Sendung über das Thema zu planen. Unsere Konkrete Forderung sei – wenn auch in veränderter Form – somit erfüllt worden.

Aber: Das Sachlichkeitsgebot sei insgesamt, über die ganze Sendung gesehen, nicht verletzt worden.

Wie geht es weiter?
Da sich die Programmleitung von SRF2 weiterhin hinter der Deutschen (!) Strahlenschutzkommission versteckt, ahnen wir auch von der Nachfolgesendung nichts Gutes. Beteiligt sich doch der ehemalige langjährige Vorsitzende des Ausschusses Nichtionisierende Strahlung dieser Kommission nach wie vor munter an der Auftrags-Mobbingagentur des Stephan Schall in München.

In der Zwickmühle:
Einerseits möchten wir abwarten, was uns die Nachfolgesendung beschert. Andererseits läuft die Beschwerdefrist an die nächste Instanz bereits am 18.1.2015 ab. Lassen wir diese ungenutzt verstreichen, können wir nicht mehr, wie geplant, die zur Zeit weltweit laufende Mobbingkampagne gegen Elektrosmog-Betroffene ans Bundesgericht bringen.
Gigaherz wird es nicht zulassen, dass sich Schweizer Radio und Fernsehen an den Mobbingkampagnen einer ICNIRP, einer Deutschen Strahlenschutzkommission und eines Stephan Schall und seiner Komplizen beteiligen.

Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch

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