von Hans-U. Jakob » 3. Januar 2024 11:23
"Unsubstanziierte Vorbringungen der Beschwerdeführenden"
"unsubstanziiert" steht häufig in Gerichtsurteilen, in welchen das funktechnisch ahnungslose Richtergremium die seitenlangen technischen Erklärungen einfach nicht verstehen kann oder will.
"antizipiertes Beweisvefahren"
Wird von funktechnisch ahnungslosen Richtern oder Richtergremien angewendet, wenn nur Beweismittel gewürdigt werden, die dem Richtergremium plausibel (verständlich) scheinen. Ob diese vom Richtergremium verstanden werden ist unwichtig. Hauptsache dabei ist lediglich, dass diese von Swisscom, Sunrise, SALT oder vom BAFU stammen. Da selbst das Bundesgericht das antizipierte Beweisverfahren anwenden muss, wird dieses auch vom Bundesgericht erlaubt.....
Hans-U. Jakob (NIS-fachstelle von gigaherz.ch)
[b]"Unsubstanziierte Vorbringungen der Beschwerdeführenden"[/b]
"unsubstanziiert" steht häufig in Gerichtsurteilen, in welchen das funktechnisch ahnungslose Richtergremium die seitenlangen technischen Erklärungen einfach nicht verstehen kann oder will.
[b]"antizipiertes Beweisvefahren"[/b]
Wird von funktechnisch ahnungslosen Richtern oder Richtergremien angewendet, wenn nur Beweismittel gewürdigt werden, die dem Richtergremium plausibel (verständlich) scheinen. Ob diese vom Richtergremium verstanden werden ist unwichtig. Hauptsache dabei ist lediglich, dass diese von Swisscom, Sunrise, SALT oder vom BAFU stammen. Da selbst das Bundesgericht das antizipierte Beweisverfahren anwenden muss, wird dieses auch vom Bundesgericht erlaubt.....
Hans-U. Jakob (NIS-fachstelle von gigaherz.ch)