2. Zwischenbericht: Klage E. Kratochvil /Diem - A. Lerchl

Antwort erstellen


Um automatische Eingaben zu unterbinden, müssen Sie die nachfolgende Aufgabe lösen.
Smilies
:D :) :( :o :shock: :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :wink: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: 2. Zwischenbericht: Klage E. Kratochvil /Diem - A. Lerchl

Re: 2. Zwischenbericht: Klage E. Kratochvil /Diem - A. Lerch

von Hans-U. Jakob » 29. April 2015 12:00

Stand vom 29.4.2015
Prof. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs-UNI Bremen und langjähriger Vorsitzender des Ausschusses Nichtionisierende Strahlung der Deutschen Strahlenschutzkommission hat es vorgezogen, nicht in die Berufung zu gehen. Das Urteil gegen Prof. Alexander Lerchl ist somit rechtskräftig und endgültig.
Das ist für uns der Startschuss, um gegen jene Schweizer Medien vorzugehen, die Lerchls Fälschungsvorwürfe damals als bare Münze genommen und trotz aller Warnungen mit viel Spott und Häme weiterverbreitet haben.
Siehe auch unter http://www.gigaherz.ch/luegen-haben-lange-beine/

Prof. Alexander Lerchl ist somit bereits der 5. rechtmässig Verurteilte, der oder die regelmässig im Mobbing- und Rufmordforum des IZgMF publizieren. Die Auftraggeber des Stephan Schall und seiner Ehefrau Heidrun Schall würden gut daran tun dieses Forum jetzt zu schliessen.

Hans-U. Jakob (Präsident von gigaherz.ch)

2. Zwischenbericht: Klage E. Kratochvil /Diem - A. Lerchl

von Mahner » 15. März 2015 17:53

2. Zwischenbericht: Klage E. Kratochvil /Diem - A. Lerchl

Zur Klage von Frau Elisabeth Kratochvil, geb. Diem, gegen Professor Alexander Lerchl und das „Laborjournal“ am 19. Dezember 2014 vor dem Landgericht Hamburg.

Zwischenbericht 2

Wie im Zwischenbericht vom 23.12.2014 mitgeteilt, räumte das Gericht A. Lerchl eine Frist bis zum 30. Januar 2015 ein, um seine Fälschungsbehauptung gegenüber Frau E. Kratochvil nachträglich zu belegen. Der bisher vorgetragenen Begründung fehlte nach Überzeugung des Gerichts die Substanz. A. Lerchl nutzte die ihm entgegenkommender-weise gebotene Chance und reichte am 27. Januar einen weiteren Schriftsatz ein, der in folgender Behauptung gipfelt:

„Die Laborantin aus Wien erfand jahrelang Daten für etwa 10 Publikationen“.

Der Schriftsatz endet angesichts des Inhalts mit einem geradezu grotesken Angebot :
„Obwohl die Klägerin nach dem gesamten obigen Sachvortrag und Beweisantritt der Fälschungsbehauptungen überführt ist, würden die Beklagten dem vom Gericht angeregten Mediationsverfahren zustimmen“.

Mit Blick auf die in dem Schriftsatz zum Ausdruck kommende Bösartigkeit der Beklagten lehnte Frau Kratochvil eine Mediation ebenso wie eine Vergleichsverhandlung mit ihnen ab.

Am 13. März 2015 erging ohne weitere Verhandlung das Endurteil. Das Landgericht Hamburg folgte vollumfänglich dem Antrag der Klägerin.

Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von € 5,00 bis € 250.000,00, an dessen Stelle - im Falle der Uneinbringlichkeit - eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß § 890 ZPO zu unterlassen,

mit Bezug auf die Klägerin zu veröffentlichen und / oder veröffentlichen zu lassen

1. „Uli Hoeneß sitzt im Gefängnis seit Juni 2014 ein, Elisabeth Kratochvil nicht.“
und/oder
2. „Die Laborantin aus Wien erfand jahrelang Daten für etwa 10 Publikationen.“
und / oder
3. „Dennoch schaffte es Kratochvil über viele Jahre, ihrem Chef, dem Arbeitsmediziner Hugo Rüdiger, die gefälschten Daten unterzujubeln.“
und / oder
4. „Unmittelbar nach der laborinternen Überprüfung im Jahre 2008 kündigte die Laborantin ihre Anstellung an der Medizinischen Universität Wien (MUW) - ihr Betrug war aufgeflogen, sie gestand sofort.“
und / oder
5. „Alle Autoren, bis auf die Fälscherin natürlich, haben nicht gesehen oder wollten nicht sehen, dass die Daten viel zu gut waren, um stimmen zu können. Sie waren geradezu ‚phantastisch’ - was ja auch stimmt, weil die Fälscherin sie sich zusammenphantasiert hatte.“


wenn dies geschieht wie in dem Beitrag „Was tun bei Fälschung?“ in Laborjournal Ausgabe 7-8/2014 auf Seite 30 bzw. unter http://www.laborjournal-archiv.de/epaper/LJ_14_07/#30.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten je zur Hälfte beim Streitwert von € 60.000,00.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Professor Dr. med. Franz Adlkofer
Pandora - Stiftung für unabhängige Forschung

Quelle...

Nach oben