HKB hat geschrieben:
Ein weiters Mal zeigt sich, dass solcher Art Studien schon bei ihrer Durchführung zu einer wesentlichen Verbesserung der Vorsicht bei Unkundigen beitragen.
Ganz besonders wenn sie von einer neutralen Institution finanziert werden.
Damit diese Interpretation nicht als Fake ausgelegt wird bzw. zur Irritation führt
bedarf das Posting weitere Erläuterungen:
Die am 1.06.2015 begonnenen Messungen in München wurden u.a. in der Süddeutschen
Zeitung als “Studie“ prominent
beworben.
Kritische und vor allem EHS-betroffene Menschen sollten sich nicht täuschen lassen:
Natürlich ist ein Vorhaben bezüglich der Erfassung aller anfallenden Strahlenbelastungen einer Stadt von Interesse, sofern eine solche Initiative seriös von
einem unabhängigen Unternehmen objektiv durchgeführt würde.
Ist dies aber hier der Fall?
Dr. Bornkessel läßt sich seit Jahren von der Industrie finanzieren, er ist nicht nur Mitglied der SSK, sondern kooperiert gleichzeitig mit
dem IZMF, einem Verein der Mobilfunkbetreiber, welche besagte “Studie“ finanziert! (s. SZ 1.06.15)
Damit dürfte auch die Zielsetzung der Messkampagne von vornherein geregelt sein,
nämlich Entwarnung bezüglich kritischer Bürger zu kolportieren!
Das Fazit dieser dubiosen Kampagne wird vorausschauend wie folgt lauten:
“Es ist kein Grund zur Sorge gegeben…an allen Messpunkten wurden die Grenzwerte weit unterschritten.“
Die Zirkusnummer die hier abgezogen wird ist nichts als Bluff!
Die Münchner Bevölkerung sollte sich von dieser lancierten Aktivität nicht täuschen lassen.
Fakt ist folgendes:
Der von dem Privatverein ICNIRP München, welcher mit BSF und SSK kooperiert,
hat den Grenzwert für UMTS auf 10 000 000 µW/m2 (61 V/m) festgelegt.
Dieser sowie der für GSM (D-/E-Netze) wurden dann in Verbindung mit der WHO
international verbreitet und zur Anwendung geführt.
Der BUND fordert zwei Schutzwerte:
Aus dem Stand der heutigen Forschung abgeleitet zur Gefahrenabwehr 100µm/qm
und als medizinischer Wert, dort wo sich ständig Personen aufhalten 1 µW/qm.
In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 4.01.2002 auf die Große Anfrage der Fraktion
CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 14/7958) ausdrücklich u.a. bestätigt hat, dass das Vorsorgeprinzip bei den Grenzwerten kein Berücksichtigung gefunden habe. ( S. 18, s.a. S. 14)
Die Münchner Bevölkerung sollte sehr aufmerksam die Grenzwert-Kriterien dahingehend mit den Messergebnissen bewerten, inwieweit diese von den BUND-Vorsorgewerten differieren. Außerdem sollten betroffene Anwohner prüfen lassen, auf welcher Höhe und ob im Hauptstrahl und in oberen Stockwerken gemessen wurde.
Die Argumente bezüglich der Verharmlosung sind immer dieselben!