von Kontrollator » 20. Oktober 2023 12:08
MaxP hat geschrieben: ↑12. Oktober 2023 20:39
Wie kann ich feststellen, ob Kontrollmessungen durchgeführt wurden,
Hoi Max
Es muss zwischen Abnahmemessungen und Kontrollmessungen unterschieden werden. Wie Hr. Jakob bereits geschrieben hat, müss(t)en
Abnahmemessungen innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsaufnahme durchgeführt werden, falls die berechneten Feldstärken den Anlagegrenzwert zu 80% oder mehr ausschöpfen. Abnahmemessungen erfolgen immer unter Beteiligung der jeweiligen Betreiber, welche ihre Anlagen auf den Zeitpunkt der Messungen entsprechend "einstellen" müssen. Es handelts sich somit um keine unabhängigen Messungen.
Anders sieht es bei den von dir erwähnten
Kontrollmessungen aus. Diese sind nicht vorgeschrieben, dürfen von den Behörden oder ihren Beauftragten aber jederzeit durchgeführt werden. Kontrollmessungen können ohne vorgängige Information der Betreiber durchgeführt werden. Allenfalls benötigte technische Angaben zur Anlage können nach den erfolgten Messungen eingeholt werden. Das Problem besteht darin, dass die kantonalen Vollzugsbeamten Kontrollmessungen nur selten machen. Man muss diese auf begründeten Verdacht hin am besten schriftlich bei der zuständigen kantonalen NIS-Fachstelle beantragen. Manchmal werde sie dann aktiv, manchmal nicht. Hilfreich kann es sein, wenn kommunale und/oder kantonale Behörden oder Politiker das Anliegen unterstützen.
Einige NIS-Fachstellen leihen auf Anfrage auch sogenannte Exposimeter aus, mit denen man längere Zeit die Belastung an einem fixen Ort erfassen kann. Die Betroffenen werden so zu Datensammler für die kantonalen NIS-Fachstellen. Die so erhaltenen Messergebnisse stehen schon länger in der Kritik, weil ziemlich selektiv und realtiv ungenau gemessen wird.
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Wie kann ich feststellen, ob Kontrollmessungen durchgeführt wurden,
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Hoi Max
Es muss zwischen Abnahmemessungen und Kontrollmessungen unterschieden werden. Wie Hr. Jakob bereits geschrieben hat, müss(t)en [b]Abnahmemessungen [/b]innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsaufnahme durchgeführt werden, falls die berechneten Feldstärken den Anlagegrenzwert zu 80% oder mehr ausschöpfen. Abnahmemessungen erfolgen immer unter Beteiligung der jeweiligen Betreiber, welche ihre Anlagen auf den Zeitpunkt der Messungen entsprechend "einstellen" müssen. Es handelts sich somit um keine unabhängigen Messungen.
Anders sieht es bei den von dir erwähnten [b]Kontrollmessungen [/b]aus. Diese sind nicht vorgeschrieben, dürfen von den Behörden oder ihren Beauftragten aber jederzeit durchgeführt werden. Kontrollmessungen können ohne vorgängige Information der Betreiber durchgeführt werden. Allenfalls benötigte technische Angaben zur Anlage können nach den erfolgten Messungen eingeholt werden. Das Problem besteht darin, dass die kantonalen Vollzugsbeamten Kontrollmessungen nur selten machen. Man muss diese auf begründeten Verdacht hin am besten schriftlich bei der zuständigen kantonalen NIS-Fachstelle beantragen. Manchmal werde sie dann aktiv, manchmal nicht. Hilfreich kann es sein, wenn kommunale und/oder kantonale Behörden oder Politiker das Anliegen unterstützen.
Einige NIS-Fachstellen leihen auf Anfrage auch sogenannte Exposimeter aus, mit denen man längere Zeit die Belastung an einem fixen Ort erfassen kann. Die Betroffenen werden so zu Datensammler für die kantonalen NIS-Fachstellen. Die so erhaltenen Messergebnisse stehen schon länger in der Kritik, weil ziemlich selektiv und realtiv ungenau gemessen wird.