Österreich: Neue Studie bestätigt Krebs durch Mobilfunk!

mips als

Beitrag von mips als » 7. März 2008 12:23

@Vmax

1. Deutschland und die Schweiz haben die selben Immissionsgrenzwerte.

2. Die Schweiz hat zusätzlich zu den Immissionsgrezwerte Anlagegrenzwerte, die man so sost niergends kennt (die Grenzwerte für Innenräume in anderen Ländern beziehen sich nicht auf eine einzelne Anlage).

3. Eine nicht von der Hand zuweisende Lüge ist die bewusste verbreitung, das wir in der Schweiz um den Faktor 10 tiefere Grenzwerte haben für OMEN, weil damit n unzulässiger Weise Aepfel mit Birnen verglichen werden.

In ihrem Beispiel der Wohnug werden die Immissionsgrenzwerte vielleicht eingehalt, wenn nicht noch andere relevante HF-Immissionen vorhanden sind (was wohl in der Praxis kaum der Fall ist). Aber in diesem Fall wird der Immissionsgrezwert wohl kaum auf dem Balkon oder Dach (das z.b. durch den Kaminfeger begangen wird) eingehalten sein.

Wie erklären sie die tatsache, dass in Deutschland höchst selten Schw. Anlagegrenzwerte an OMEN nicht eingehalten sind und die Überschreitungen nur geringfügig sind (sicherlich nicht Faktor 10)!

Sunset
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Re: Mobilfunkkrieg

Beitrag von Sunset » 7. März 2008 13:13

Tilly hat geschrieben:
Sunset hat geschrieben:
Solche Töne hörte man bereits circa 1968 und 1980. Da gaben auch welche vor, die unterdrückten Massen durch Revolution, Terror und Volkskrieg befreien zu wollen, selbst in der Schweiz, wo maximale Demokratie, zu deutsch: Volksherrschaft herrscht. Zum Glück gelang es nur in Kambodscha, das Volk vom Volk zu befreien. In Wirklichkeit ging und geht es solchen selbsternannten Revolutionsanzettlern nur um die eigene Macht und um einen besonderen Kick, als um den eigenen Lustgewinn.
Wenn Sie hier solche anmaßenden Vergleiche anstellen, soll es mir auch gestattet sein, an
einen Vergleich zu denken.

Es gehört zum Stand des Wissens, dass die Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädlich ist,
Auch wenn es einige aus Erfahrung wissen, so ist es doch nicht anerkannter Stand der Wissenschaft. Beim Tabak, bei Asbest und weiteren Schadimmissionen dauerte es auch Jahrzehnte, bis die Schädlichkeit wissenschaftlich anerkannt war. Und in allen Fällen halfen und helfen korrupte Wissenschaftler, die Wahrheit zu verdecken.
Tilly hat geschrieben: trotzdem geht der Großversuch ...


Diesem Experiment ohne angemessene wissenschaftliche Begleitung durch prospektive Kohortenstudien, mit welchen die Gesundheitsentwicklung von vergleichbaren Bevölkerungsgruppen mit und ohne Bestrahlung verglichen wird, sind heute Milliarden Menschen ausgesetzt. Wenn nur ein Promille davon gesundheitlich geschädigt wird, dann handelt es sich um Millionen Menschen, also die Dimension eines grösseren Völkermordes.

Ähnliches gilt für den Strassenverkehr, bei dessen Todesopfern es sich nicht nur um mögliche, sondern um tatsächliche Opfer handelt.

Weder im einen noch im anderen Fall ist aber Terror als Gegenmittel angezeigt. Wohin Terror führt zeigt wie erwähnt der Völkermord von Kambodscha.

Vmax

Beitrag von Vmax » 7. März 2008 15:15

mips als hat geschrieben:@Vmax

1. Deutschland und die Schweiz haben die selben Immissionsgrenzwerte.

2. Die Schweiz hat zusätzlich zu den Immissionsgrezwerte Anlagegrenzwerte, die man so sost niergends kennt (die Grenzwerte für Innenräume in anderen Ländern beziehen sich nicht auf eine einzelne Anlage).

3. Eine nicht von der Hand zuweisende Lüge ist die bewusste verbreitung, das wir in der Schweiz um den Faktor 10 tiefere Grenzwerte haben für OMEN, weil damit n unzulässiger Weise Aepfel mit Birnen verglichen werden.

In ihrem Beispiel der Wohnug werden die Immissionsgrenzwerte vielleicht eingehalt, wenn nicht noch andere relevante HF-Immissionen vorhanden sind (was wohl in der Praxis kaum der Fall ist). Aber in diesem Fall wird der Immissionsgrezwert wohl kaum auf dem Balkon oder Dach (das z.b. durch den Kaminfeger begangen wird) eingehalten sein.

Wie erklären sie die tatsache, dass in Deutschland höchst selten Schw. Anlagegrenzwerte an OMEN nicht eingehalten sind und die Überschreitungen nur geringfügig sind (sicherlich nicht Faktor 10)!
Eben, wenn Sie auf dem Standortdatenblatt die deutschen Grenzwerte einsetzen= Immissionsgrenzwerte= Grenzwerte für OKA, und nicht die Anlagegrenzwerte nehmen, dann werden Sie erstaunt sein, mit was für hohen Leistungen operiert werden kann.
Habe das mal auf einem Standortdatenblatt gemacht. Die 3 höchstbelasteten OMEN hatten 5.83, 5.50 und 4.43 V/m (alle 0 dB Gebäudedämpfung und in Hauptstrahlrichtung zwischen 35 und 50m entfernt). Es sind eine GSM1800 Anlage in Betrieb mit 800, 600 und 1000 W, und eine UMTS Anlage mit 1000, 700 und 1200 W. Habe die Sendeleistungen erhöht. Neu GSM1800 5800, 5600 und 11'000 W, und UMTS neu 11'000, 5700 und 12'000 Watt. Resultat für die OMEN: 18.97, 16.31 und 12.97 V/m. Immissionsgrenzwerte= deutsche Grenzwerte locker eingehalten. Die Anlagen könnten also noch einiges stärker senden. Balkon wird auch kein Problem sein, da ja mit 0 dB gebäudedämpfung gerechnet wurde. Balkone sind übrigens in der Schweiz OKAs (mit Ausnahme von Genf).

Bei Interesse kann ich Ihnen das mip-File senden, falls Sie damit etwas anzufangen wissen.

Hans-U. Jakob
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Beitrag von Hans-U. Jakob » 7. März 2008 16:47

Vmax hat geschrieben:Sie reden von max. Leistung pro Sektor, ich von max. Leistung pro Dienst und Sektor, so wie es die Techniker und Ingenieure üblicherweise machen.
Sezten Sie bitte in diesem Standortdatenblatt 6000 W pro Dienst und Sektor ein (in Ihrer Sprache 18000 W pro Sektor). Sie werden sehen, die Deutschen Grenzwerte bleiben eingehalten, die nach NISV werden aber massiv überschritten. Die Schweizer Grenzwerte greifen also nach dem Prinzip der Vorsorge, so wie es im USG vorgeschrieben ist.
Lieber Vmax, Sie rasen mit ihren falschen Behauptungen wirklich direkt in den Abgrund.
Sehen Sie bitte unter http://www.gigaherz.ch/636 nach, bevor Sie hier einen maximalen Flopp landen
Die schweizer Grenzwerte sind und bleiben ein Riesenschwindel. Mit 6000 Watt ERP sind auch die Deutschen am oberen Ende.
Die Schweizer Mobilfunkbetreiber können nur dank dem OMEN/OKA-Schwindel gleich starke Sender bauen wie das Ausland. Mit dem OMEN-OKA-Schwindel wurde nämlich der Vorsorgeauftrag im Umweltschutzgesetz so raffiniert und hinterhältig ausgehbelt, dass praktisch alle Gerichtsinstanzen darauf hereingefallen sind. Die Politiker sowieso.
Hans-U. Jakob

open mind
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Beitrag von open mind » 7. März 2008 17:11

Hallo sunset und Interessierte,

mit dem nüchternen Hinweis, es handle sich um Dimensionen eine grösseren Völkermordes, dann sind sie auf dem richtigen Weg der Erkenntnis angelangt, so schockierend alles ist.

Lesen Sie hier weiter:
viewtopic.php?t=13060

2. Hälfte unten, wo es um den Bericht von Iron Mountain geht.

Die Menschen müssen nun lernen, zusammenzuhalten und das durchzustehen. Die Lage ist keineswegs etwa aussichtslos - im Gegenteil!

Es erwachen nun eine riesige Zahl Menschen praktisch gleichzeitig, in welchem Lügengebäude wir bisher gelebt haben.


Erst recht liebe Grüsse
+open mind+
NISV-Grenzwerte = Nicht einklagensfähige, Straf-freie VERSTRAHLUNGS-Zulassungswerte.

WAIDS = Wireless Aired Immune Deficiency Syndrome.

Der Weltrekord im Handy-Weitwurf hat aktuell der Finne Tommi Huotari inne mit 89,62 Metern.

mips als

Beitrag von mips als » 7. März 2008 23:00

Mensch Vmax sie Bringen mich auf ein Idee!

Zuerst aber, muss ich ihnen sagen, dass Sie bei Ihrer Immissionsgrenzwertbetrachtung vergessen habendie andern Funkdienste mitzuberücksichtigen. Bei der Immissionsgrenzwertbetrachtung sind alle Funkdienste zu berücksichtigen. Wenn nun die TV Sender 20% des Immissionsgrenzwertes ausnutzen, Tetrapool 15%, GSM-1800 15%, UMTS 20% und FM-Radio 20%, dann darf an einem OKA die Summe aller GSM900- Sender den Wert von 12.6V/m nicht überschreiten. Eigendlich müssten alle Elektrischen- , sowie alle Magnetischen Immissionen von 0Hz-300GHz berücksichtigt werden bei der Immissionsgrenzwertbetrachtung.

Es ist somit in Standortdatenblätter nicht zulässig, dass an einem OKA nur die Belastung durch eine Sendeanlage ausgewiesen wird. Eigendlich müsste für OKAs und OMEN die Gesammtbelastung durch NIS ausgewiesen werden, dass der Nachweiss der Einhaltung des Immissionsgrenzwertes genüge getan wird.

Ab sofort auf jeder Baueinsprach zu einer Sendeanlage zusätzlich auch die Rückweisung des Baugesuches damit begründen, dass der Nachweis über die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes mit de vorliegenden Standortdatenblatt nicht erbracht ist.

Das Gute beim Bewilligungsverfahren ist, dass der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte erbracht werden muss und nicht der Nachweis, dass sie nicht eingehalten werden ;-)

Bei den Kontrollmessungen muss dann leider der Nachweis der Nichteinhaltung erbracht werden und nicht der Nachweis der Einhaltung :(

Hans-U. Jakob
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Beitrag von Hans-U. Jakob » 8. März 2008 08:44

Vmax hat geschrieben: Eben, wenn Sie auf dem Standortdatenblatt die deutschen Grenzwerte einsetzen= Immissionsgrenzwerte= Grenzwerte für OKA, und nicht die Anlagegrenzwerte nehmen, dann werden Sie erstaunt sein, mit was für hohen Leistungen operiert werden kann.
Habe das mal auf einem Standortdatenblatt gemacht. Die 3 höchstbelasteten OMEN hatten 5.83, 5.50 und 4.43 V/m (alle 0 dB Gebäudedämpfung und in Hauptstrahlrichtung zwischen 35 und 50m entfernt). Es sind eine GSM1800 Anlage in Betrieb mit 800, 600 und 1000 W, und eine UMTS Anlage mit 1000, 700 und 1200 W. Habe die Sendeleistungen erhöht. Neu GSM1800 5800, 5600 und 11'000 W, und UMTS neu 11'000, 5700 und 12'000 Watt. Resultat für die OMEN: 18.97, 16.31 und 12.97 V/m. Immissionsgrenzwerte= deutsche Grenzwerte locker eingehalten. Die Anlagen könnten also noch einiges stärker senden. Balkon wird auch kein Problem sein, da ja mit 0 dB gebäudedämpfung gerechnet wurde. Balkone sind übrigens in der Schweiz OKAs (mit Ausnahme von Genf).
Bei Interesse kann ich Ihnen das mip-File senden, falls Sie damit etwas anzufangen wissen.
Mit Vmax direkt in den Abgrund
Ihre Zahlen sind wirklich verblüffend lieber Vmax. Nur haben Sie übersehen, dass es für solche Bratöfen, wie von Ihnen eingesetzt, weder handelsübliche Senderendstufen noch Sektorantennen für Mobilfunk gibt.
Und mit einer Distanz von 35 bis 50m befinden Sie sich zudem immer unterhalb der Hauptstrahlrichtung und müssen deshalb noch gehörige Dämpfungsfaktoren einrechnen. Ich muss Ihnen die bei Mobilfunk-Propagandaspezialisten übliche Frage stellen: "Für wie blöd halten Sie uns eigentlich?"
Hans-U. Jakob

Gast

Beitrag von Gast » 8. März 2008 14:04

Hans-U. Jakob hat geschrieben: Und mit einer Distanz von 35 bis 50m befinden Sie sich zudem immer unterhalb der Hauptstrahlrichtung und müssen deshalb noch gehörige Dämpfungsfaktoren einrechnen. Ich muss Ihnen die bei Mobilfunk-Propagandaspezialisten übliche Frage stellen: "Für wie blöd halten Sie uns eigentlich?"
Hans-U. Jakob
Ich halte Sie nicht für blöd, sindern für unwissend. Ich kenne mehr als ein Dutzend Standorte, bei denen nicht das oberste Stockwerk am höchsten belastet ist, sondern darunter liegende. "Immer" unterhalb Hauptstrahlungsrichtung ist also kreuzfalsch, oder eben unwissend.

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Hans-U. Jakob
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Beitrag von Hans-U. Jakob » 8. März 2008 19:23

Anonymous hat geschrieben:
Hans-U. Jakob hat geschrieben: Und mit einer Distanz von 35 bis 50m befinden Sie sich zudem immer unterhalb der Hauptstrahlrichtung und müssen deshalb noch gehörige Dämpfungsfaktoren einrechnen. Ich muss Ihnen die bei Mobilfunk-Propagandaspezialisten übliche Frage stellen: "Für wie blöd halten Sie uns eigentlich?"
Hans-U. Jakob
Ich halte Sie nicht für blöd, sindern für unwissend. Ich kenne mehr als ein Dutzend Standorte, bei denen nicht das oberste Stockwerk am höchsten belastet ist, sondern darunter liegende. "Immer" unterhalb Hauptstrahlungsrichtung ist also kreuzfalsch, oder eben unwissend.

Forum Admin: Bitte Name oder Nickname angeben
Lieber Allwissender ode Vmax oder Wieauchimmer
Es war wirklich ganz nett von Ihnen, dass Sie uns über die neuesten Phantastereien der Mobilfunkbetreiber über die Schweizer Grenzwerte auf dem Laufenden gehalten haben. Ich werde sicher den einen oder odern Beitrag von Ihnen als humoristische Einlage in meine nächsten Vorträge einflechten. Zudem ist es immer sehr hilfreich über die hinterlistigen Erklärungsversuche der Mobilfunkbetreiber rechtzeitig im Bild zu sein.
Ihr unwissender Hans-U. Jakob.

korn

Beitrag von korn » 8. März 2008 22:36

Lieber Gast (wahrscheinlich Vmax...sind Sie so in Fahrt dass Sie nicht mal Ihren Nicknamen angeben..... oder sind Sie ein Anderer?)

Vorab dies ist ein Forum für Betroffene und von solchen die es nicht werden wollen.


Gehen Sie doch auf folgende Seite, da können sie mit Ihresgleichen spielen. Übrigens erfahren Sie dort auch noch Wissenswertes zu diesem Thema..

http://www.handykult.de/forums/archive/ ... 91472.html
Hans-U. Jakob hat Folgendes geschrieben:

Und mit einer Distanz von 35 bis 50m befinden Sie sich zudem immer unterhalb der Hauptstrahlrichtung und müssen deshalb noch gehörige Dämpfungsfaktoren einrechnen. Ich muss Ihnen die bei Mobilfunk-Propagandaspezialisten übliche Frage stellen: "Für wie blöd halten Sie uns eigentlich?"
Hans-U. Jakob

Antwort von ??
Ich halte Sie nicht für blöd, sindern für unwissend. Ich kenne mehr als ein Dutzend Standorte, bei denen nicht das oberste Stockwerk am höchsten belastet ist, sondern darunter liegende. "Immer" unterhalb Hauptstrahlungsrichtung ist also kreuzfalsch, oder eben unwissend.
Die Aussage von Hans U Jakob stimmt absolut!
Er hat nichts von Stockwerken geschrieben. Er erwähnt nicht mal den Neigungswinkel der Antenne, der schlussendlich darüber entscheidet in welchem Stock, irgend eines Hauses, die grössten Werte aufreten.

Seine Aussagen (und auch die anderer Kritiker in diesem Forum) basieren auf Erkenntnissen und nicht auf Profitbestrebungen der Mobilfunkindustrie.
Sie sollten aufhören zu denken, dass es nur in Ihren Reihen Spezialisten zu diesem Thema gibt. Hier äussern sich übrigens viele, die in IHREN drei Unternehmen arbeiten und nur so, schlussendlich den Wahnsinn des Weiterausbaus stoppen können.

Auf weiterführende technische Diskussionen lasse ich mich hier gar nicht mehr ein. Diese werden Sie und Ihresgleichen, wie seit Jahren immer wieder, mit den gleichen wissenschaftlich klingenden Argumenten vom Tisch fegen. Die Politiker (und viele andere Wissenschaftsgläubige) können im Moment noch gar nicht anders, als Ihnen zu trauen.
Aber solange sogar Politiker, die selber von Esmog betroffen sind, nicht endlich Position beziehen und den wirtschaftlichen Interessen wiederstehen, können sie so weitermachen. Es ist aber schon sichtbar, dass es nicht mehr lange dauert, bis sich das Blatt wendet.

frequentia

Beitrag von frequentia » 10. März 2008 10:11

Dass man sich bei einer Entfernung von 35 bzw. 50 m immer unterhalb der Hauptstrahlrichtung befindet, stimmt so wirklich nicht, da muss ich Vmax recht geben. Und somit sind automatisch nicht die obersten Stockwerke am meisten belastet, sondern die darunter liegenden.

Die Fälle, in denen man sich aber unterhalb der Hauptstrahlrichtung befindet, sind aber in der Mehrzahl. Wenngleich in den Berechnungen natürlich die Dämpfungsfaktoren durch die Richtungsabweichung berücksichtigt werden. Aber nur bis 15 dB. Alles was darüber ist, wird zu Gunsten der Bevölkerung ausgelegt. Habe ich zum Beispiel eine theoretische Richtungsabschwächung von 22 dB, wird nur mit 15 dB gerechnet.

unwichtig
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Beitrag von unwichtig » 10. März 2008 13:23

Ich finde die Diskussion ziemlich mühsam, im echten Leben kann man eh meist nur durch Messen die Belastung die sich jederzeit ändern kann feststellen.

Bei direktem Sichtkontakt in Haupstrahlrichtung sind die Werte eh meist viel zu hoch, selbst aus 3 km Entfernung bleibt da oft noch viel zuviel übrig. Und wer hat schon das Glück 3 km von der nächsten todbringenden Antenne weg zu wohnen?
„Die magnetische Energie ist die elementare Energie, von der das gesamte Leben des Organismus abhängt.“
Prof. Werner Heisenberg (1901–1976), Physiker, Nobelpreisträger der Physik

Hans-U. Jakob
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Beitrag von Hans-U. Jakob » 10. März 2008 14:22

frequentia hat geschrieben:Dass man sich bei einer Entfernung von 35 bzw. 50 m immer unterhalb der Hauptstrahlrichtung befindet, stimmt so wirklich nicht, da muss ich Vmax recht geben. Und somit sind automatisch nicht die obersten Stockwerke am meisten belastet, sondern die darunter liegenden.

Die Fälle, in denen man sich aber unterhalb der Hauptstrahlrichtung befindet, sind aber in der Mehrzahl. Wenngleich in den Berechnungen natürlich die Dämpfungsfaktoren durch die Richtungsabweichung berücksichtigt werden. Aber nur bis 15 dB. Alles was darüber ist, wird zu Gunsten der Bevölkerung ausgelegt. Habe ich zum Beispiel eine theoretische Richtungsabschwächung von 22 dB, wird nur mit 15 dB gerechnet.
Das ist absoluter Schwachsinn, was da in dieser Beziehung behauptet wird.
Kein Mobilfunkbetreiber der Welt wird seine Antennen bereits nach 30 bis 50m direkt in eine Hausfassade hinein richten, weil die Dämpfung durch ein ganzes Gebäude hindurch in V/m gemessen je nach Bauart MINDESTENS Faktor 30 beträgt. Das heisst, hinter dem Gebäude wäre der Strahlungsverlust ENORM hoch. Etwa so wie ein Schattenwurf bei einem starken Scheinwerfer. Die Antennen sind immer so gerichtet, dass die Nachbarhäuser in JEDEM Fall über- und nicht direkt anstrahlt werden.
Da wo der Strahlenkegel Bodenberührung bekommt, das heisst nach 200 bis 300m oder weiter weg, spielt es dann keine grosse Rolle mehr.
Bei horizontalen Abständen von 30 bis 50m gilt die Faustregel, dass sich die Feldstärke von unten nach oben pro Stockwerk jeweils verdoppelt.
Alles andere fällt unter Behörden-Propaganda, zwecks Verteidigung der Schweizer-Schwindel-Grenzwerte.
Hans-U. Jakob (Gigaherz ch)

Peter

Beitrag von Peter » 10. März 2008 21:40

Der Elevationswinkel beträgt je nach Antenne 1,5 - 3°. Mit Pytagoras kann jeder selber rechnen (auch verrechnen).

Kein Betreiber will verlorene Sendeleistung. Deshalb werden sehr selektive Antennen verwendet die gezeilt strahlen. Die Ausrichtung wird genau geplant mit grösster Rücksicht auf die Anwohner.

Hans-U. Jakob
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Beitrag von Hans-U. Jakob » 11. März 2008 20:08

Peter hat geschrieben:Der Elevationswinkel beträgt je nach Antenne 1,5 - 3°. Mit Pytagoras kann jeder selber rechnen (auch verrechnen).

Kein Betreiber will verlorene Sendeleistung. Deshalb werden sehr selektive Antennen verwendet die gezeilt strahlen. Die Ausrichtung wird genau geplant mit grösster Rücksicht auf die Anwohner.
Mobilfunkbetreiber, die Rücksicht auf Anwohner nehmen? soche Märchen müssen Sie hier gar nicht erst bringen.
Die setzen ihre Sendeleitung schon gezielt ein. aber nicht um Anwohner zu schonen, sondern um keine Leistungsverluste zu generieren, wenn ihnen in einem Abstand von 30 bis 50m ein Haus im Haupstrahl steht. Andernfalls nützen sie den ganzen Elevationswinkel von 0 bis -12° aus. Und dieser Winkel ist fernsteuerbar und wird, wenn gewinnbringend, schamlos ausgereizt. Was glauben Sie eigentlich, mit wem Sie es hier zu tun haben? So lange Sie uns für dermassen blöd halten, haben wir vor den Gerichten ein leichtesSpiel mit ihresgleichen. Aber das sollte ich Ihnen eigentlich gar nicht auf die Nase binden.
Den Pytagoras können Sie getrost beiseite lassen. Mit Massstab und Transporteur ein rechtwinkliges Dreick zeichnen ist wesentlich einfacher, schneller, sicherer und anschaulicher.
Hans-U. Jakob

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