Nach hartem Kampf........
Verfasst: 28. März 2009 10:39
Gelesen in der MZ; interessant vor allem der Beitrag am Ende beüglich der Messtoleranz. Ist dies wirklich so schwierig zu messen? Sorry, wegen dem seltsamen Format, ich kriegte es nicht anders hin.
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die in der Hägendörfer Industrie geplante Mobilfunkantenne der Sunrise abgewiesen
Am 16. März fand in der Hägendörfer
Bachmatt ein verwaltungsgerichtlicher
Augenschein
statt,wo seit 2005 eine neue
Sunrise-Mobilfunkantenne geplant
ist. Urteil: Das Verwaltungsgericht
lehnt die Beschwerde gegen
eine Baubewilligung ab. Die
Einsprecher haben bereits angekündigt,
das Urteil ans Bundesgericht
weiterziehen zu wollen.
Seit vier Jahren kämpft die Sunrise
Communications AG um die Baubewilligung
für eine 35 Meter hohe Mobilfunkantenne
in der Bachmatt in Hägendorf
– und genauso lange kämpft eine
Reihe von Hägendörferinnen und
Hägendörfern dagegen. Rückblick:
Während der ersten öffentlichen Projektauflage
im Mai 2005 gingen mehrere
Einsprachen ein. Auch die Bau- und
Werkkommission sprach sich dagegen
aus, weil für die Antenne kein Baugespann
ausgesteckt worden sei. Zudem
habe es in Hägendorf schon genügend
Mobilfunkantennen. Das Baugesuchsverfahren
wurde daraufhin sistiert und
der Gemeinderat beauftragt mit der
Festlegung einer Planungszone über
die gesamte Bauzone für Sende- und
Empfangsanlagen, welche in der jeweiligen
Zone die Gebäude- oder Firsthöhe
überschreiten. Die von der Sunrise dagegen
eingereichte Beschwerde wurde
vom Bau- und Justizdepartement gutgeheissen.
Gegen die zweite Projektauflage
im Frühling 2006 gingen 355 Einsprachen
– 15 einzelne und fünf im Kollektiv
– ein. Die Bau- und Werkkommission
erteilte am 22. Januar 2008 die Baubewilligung
mit Auflagen und wies die
dagegen erhobenen Einsprachen vollumfänglich
ab.
Dagegen wiederum reichten am
29. Januar 2008 mehrere Hägendörferinnen
und Hägendörfer Beschwerde
beim Bau- und Justizdepartement ein,
die dieses am 11. November 2008 ablehnte,
worauf dieselben Beschwerdeführer
ihre Einsprache ans Verwaltungsgericht
weiterzogen. Begründung:
Mit einer Antenne von 35 Metern
Höhe werde das Ortsbild von Hägendorf
massiv beeinträchtigt. Es seien auch
technische Störungen im hausinternen
Datennetz der Beschwerdeführer und
somit Produktionsstörungen zu erwarten.
Ausserdem sei kein Qualitätssicherungssystem
vorhanden. Ebenfalls kritisierten
die drei Beschwerdeführer,
dass der Kanton seine Aufsichtspflicht
nicht wahrnehme respektive sich in einem
Vollzugsnotstand befinde. Und:
«Das Bauprofil wurde nach kurzer Zeit
von 35 auf etwa 16 Meter gekürzt. Dadurch
wurde die Bevölkerung getäuscht.
»
Antenne ist zonenkonform
Bau- und Justizdepartement, Sunrise
und die Einwohnergemeinde Hägendorf
beantragten im Januar 2009 eine
vollumfängliche Abweisung der Beschwerde.
Am 16. März trafen sich alle
Beteiligten zu einem Delegationsaugenschein
beim Grundstück am Beugenweg
(siehe Kontext), aufgrund dessen
das Verwaltungsgericht nun sein
Urteil fällte: Es hat die Beschwerde gegen
die Baubewilligung abgewiesen,
Die drei Beschwerdeführer haben je
1200 Franken an die Verfahrenskosten
zu leisten sowie an die Sunrise Communications
AG eine Parteientschädigung
von je 600 Franken.
Begründung: Das kantonale Amt
für Umwelt erachtet die Immissionsgrenzwertberechnung
der Bauherrschaft
als korrekt. Bezüglich dem kantonalen
Qualitätssicherungssystem gelten
laut Verwaltungsgericht die Anforderungen
aller kontrollierten Mobilfunkanbieter
wie Sunrise «im Wesentlichen
als erfüllt». Laut einem Bundesgerichtsentscheid
von 2003 steht es Beschwerdeführern
ausserdem nicht zu,
von der Mobilfunkanlagenbetreiberin
die Suche von Alternativstandorten beziehungsweise
die Änderung des vorgesehenen
Ortes zu verlangen. Die Einsprecher
führten zudem den Aspekt des
Ortsbildschutzes ins Feld. Nach Auffassung
des Verwaltungsgerichts ist die
Antenne zonenkonform. «Antennen
stören in einer Industriezone grundsätzlich
nicht.» Und: «In der Nähe der
betreffenden Parzelle befinden sich keine
schützenswerten Objekte. Aufgrund
der dichten Besiedlung von Grundstücken
ist auf den Antennenstandort
gar keine Sicht vorhanden, Deshalb verletzt
die Antenne den Ortsbildschutz
nicht.»
Nun ist Bundesgericht an der Reihe
Bezüglich Gesundheitsgefährdung
auch bei Einhaltung der Grenzwerte
könne von der Betreiberin nicht verlangt
werden, nachzuweisen, dass die
Strahlung nicht schädlich sei, so das Verwaltungsgericht
weiter. Es sei davon
auszugehen, dass die entscheidende
Verordnung für Schutz vor nichtionisierender
Strahlung den Bestimmungen
des Umweltschutzes entspreche.
Und was die von einem Beschwerdeführer
hervorgebrachte Kritik an «zu
erwartenden technischen Störungen im
hausinternen Datennetz» betrifft, wird
festgehalten, dass sich die Mobilfunkbetreiberin
lediglich nach den heutigen
Normen zu richten habe. «Es kann nicht
von ihr verlangt werden, auf allfällige
Störungen Rücksicht zu nehmen, die
bei Maschinen auftreten, die nach dem
geltenden Recht gar nicht mehr neu zugelassen
würden.» Betreffend der ebenfalls
beanstandeten Wertverminderung
der Einsprecher-Liegenschaften weist
das Verwaltungsgericht darauf hin, dass
«die Wahrung privatrechtlicher Ansprüche
wie Schadenersatzbegehren
wegen Wertverminderungen im Zusammenhang
mit geplanten oder erstellten
Bauvorhaben vor dem Zivilgericht geltend
zu machen sind und folglich nicht
zum Gegenstand von Baubeschwerden
werden können».
Die Kritik an der Verkürzung des
Bauprofils von 35 auf 16 Meter wies das
Verwaltungsgericht ebenfalls zurück.
«Bei Antennen kann auf die Markierung
der wirklichen Höhe verzichtet
werden, wenn die Grundfläche nicht
mehr als 25 Quadratmeter beträgt.»
Und: «Mit einem Baugespann müssen
nicht alle Teile einer Baute oder Anlage
dargestellt werden. Ein betroffener
Nachbar hat sich in erster Linie anhand
der öffentlich aufgelegten Pläne zu orientieren.
»
Der Kampf gegen die Mobilfunkantenne
ist mit dem Verwaltungsgerichtsurteil
allerdings nicht zwingend beendet:
Die Beschwerdeführer haben bereits
am Augenscheintermin angekündigt,
dass sie ein allfälliges, negatives
Urteil des Verwaltungsgerichts ans
Bundesgericht weiterziehen werden.
----------------------------------------------------------------------------------
Messtoleranz +/- 40 Prozent
Am Augenschein vom 16. März
nahmen neben Verwaltungsgerichtspräsident
Roland Walter und
Gerichtsschreiberin Doris Kralj
mehrere Beschwerdevertreter, Rudolf
Hintermann und Walter Müller
von der Bauverwaltung Hägendorf,
Beat Graber vom Bau- und Justizdepartement,
Markus Chastonay
vom Bundesamt für Umwelt, Sunrise-
Vertreterin Claudia Steiger und
von der Bauherrschaft Alcatel-Lucent
Tobias von Mandach teil. Ein
Beschwerdeführer wollte das Verfahren
aufgrund diverser Fehler
eingestellt haben: Erst sei kein
Baugerüst erstellt worden, danach
dieses gekürzt. «Deshalb haben
viele der ursprünglich 355 Einsprecher
gar nicht weitergemacht. Zudem
hatten deswegen viele Neuzuzüger
nicht die Möglichkeit, die
wahre Beeinträchtigung zu erkennen.
So wurden sie entmachtet.»
Aufgrund einer Änderung während
dem Verfahren müsse der Grenzwert
nicht mehr eingehalten werden.
«Die Geräte, mit denen die
Abnahmemessungen durchgeführt
werden, haben eine Messtoleranz
von +/- 30 Prozent.» Markus Chastonay
bezifferte sie sogar auf +/- 40
Prozent. «Deshalb wird gemessen,
wenn Unsicherheiten bei den Berechnungen
bestehen. Die grösste
Fehlerquelle ergibt sich daraus,
dass der am höchsten belastete
Punkt im Raum gefunden werden
muss.» Genauere Messungen seien
nicht möglich. Berücksichtigt
werden müsse aber, dass die
Grenzwerte Vorsorgewerte seien.
Rudolf Hintermann von der Hägendörfer
Bauverwaltung forderte eine
Aufnahme des Mobilfunks in den
Richtplan. «Die Gemeinde ist mit
den technischen Fragen überfordert.
» Als mögliche Alternative bezeichnete
ein Beschwerdeführer
den Standort zwischen Rickenbach
und Hägendorf. Tobias von Mandach
von Alcatel-Lucent betonte jedoch,
dass «die Dörfer mit Netz
versorgt werden müssen, nicht das
Gebiet dazwischen». Markus Chastonay
hielt fest, dass im Kanton
Solothurn «10 bis 20 Antennen in
der gleichen Höhe wie die geplante
stehen, die an ein Wohngebiet
grenzen.» (KAS)
MZ Samstag, 28. März 2009 25
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die in der Hägendörfer Industrie geplante Mobilfunkantenne der Sunrise abgewiesen
Am 16. März fand in der Hägendörfer
Bachmatt ein verwaltungsgerichtlicher
Augenschein
statt,wo seit 2005 eine neue
Sunrise-Mobilfunkantenne geplant
ist. Urteil: Das Verwaltungsgericht
lehnt die Beschwerde gegen
eine Baubewilligung ab. Die
Einsprecher haben bereits angekündigt,
das Urteil ans Bundesgericht
weiterziehen zu wollen.
Seit vier Jahren kämpft die Sunrise
Communications AG um die Baubewilligung
für eine 35 Meter hohe Mobilfunkantenne
in der Bachmatt in Hägendorf
– und genauso lange kämpft eine
Reihe von Hägendörferinnen und
Hägendörfern dagegen. Rückblick:
Während der ersten öffentlichen Projektauflage
im Mai 2005 gingen mehrere
Einsprachen ein. Auch die Bau- und
Werkkommission sprach sich dagegen
aus, weil für die Antenne kein Baugespann
ausgesteckt worden sei. Zudem
habe es in Hägendorf schon genügend
Mobilfunkantennen. Das Baugesuchsverfahren
wurde daraufhin sistiert und
der Gemeinderat beauftragt mit der
Festlegung einer Planungszone über
die gesamte Bauzone für Sende- und
Empfangsanlagen, welche in der jeweiligen
Zone die Gebäude- oder Firsthöhe
überschreiten. Die von der Sunrise dagegen
eingereichte Beschwerde wurde
vom Bau- und Justizdepartement gutgeheissen.
Gegen die zweite Projektauflage
im Frühling 2006 gingen 355 Einsprachen
– 15 einzelne und fünf im Kollektiv
– ein. Die Bau- und Werkkommission
erteilte am 22. Januar 2008 die Baubewilligung
mit Auflagen und wies die
dagegen erhobenen Einsprachen vollumfänglich
ab.
Dagegen wiederum reichten am
29. Januar 2008 mehrere Hägendörferinnen
und Hägendörfer Beschwerde
beim Bau- und Justizdepartement ein,
die dieses am 11. November 2008 ablehnte,
worauf dieselben Beschwerdeführer
ihre Einsprache ans Verwaltungsgericht
weiterzogen. Begründung:
Mit einer Antenne von 35 Metern
Höhe werde das Ortsbild von Hägendorf
massiv beeinträchtigt. Es seien auch
technische Störungen im hausinternen
Datennetz der Beschwerdeführer und
somit Produktionsstörungen zu erwarten.
Ausserdem sei kein Qualitätssicherungssystem
vorhanden. Ebenfalls kritisierten
die drei Beschwerdeführer,
dass der Kanton seine Aufsichtspflicht
nicht wahrnehme respektive sich in einem
Vollzugsnotstand befinde. Und:
«Das Bauprofil wurde nach kurzer Zeit
von 35 auf etwa 16 Meter gekürzt. Dadurch
wurde die Bevölkerung getäuscht.
»
Antenne ist zonenkonform
Bau- und Justizdepartement, Sunrise
und die Einwohnergemeinde Hägendorf
beantragten im Januar 2009 eine
vollumfängliche Abweisung der Beschwerde.
Am 16. März trafen sich alle
Beteiligten zu einem Delegationsaugenschein
beim Grundstück am Beugenweg
(siehe Kontext), aufgrund dessen
das Verwaltungsgericht nun sein
Urteil fällte: Es hat die Beschwerde gegen
die Baubewilligung abgewiesen,
Die drei Beschwerdeführer haben je
1200 Franken an die Verfahrenskosten
zu leisten sowie an die Sunrise Communications
AG eine Parteientschädigung
von je 600 Franken.
Begründung: Das kantonale Amt
für Umwelt erachtet die Immissionsgrenzwertberechnung
der Bauherrschaft
als korrekt. Bezüglich dem kantonalen
Qualitätssicherungssystem gelten
laut Verwaltungsgericht die Anforderungen
aller kontrollierten Mobilfunkanbieter
wie Sunrise «im Wesentlichen
als erfüllt». Laut einem Bundesgerichtsentscheid
von 2003 steht es Beschwerdeführern
ausserdem nicht zu,
von der Mobilfunkanlagenbetreiberin
die Suche von Alternativstandorten beziehungsweise
die Änderung des vorgesehenen
Ortes zu verlangen. Die Einsprecher
führten zudem den Aspekt des
Ortsbildschutzes ins Feld. Nach Auffassung
des Verwaltungsgerichts ist die
Antenne zonenkonform. «Antennen
stören in einer Industriezone grundsätzlich
nicht.» Und: «In der Nähe der
betreffenden Parzelle befinden sich keine
schützenswerten Objekte. Aufgrund
der dichten Besiedlung von Grundstücken
ist auf den Antennenstandort
gar keine Sicht vorhanden, Deshalb verletzt
die Antenne den Ortsbildschutz
nicht.»
Nun ist Bundesgericht an der Reihe
Bezüglich Gesundheitsgefährdung
auch bei Einhaltung der Grenzwerte
könne von der Betreiberin nicht verlangt
werden, nachzuweisen, dass die
Strahlung nicht schädlich sei, so das Verwaltungsgericht
weiter. Es sei davon
auszugehen, dass die entscheidende
Verordnung für Schutz vor nichtionisierender
Strahlung den Bestimmungen
des Umweltschutzes entspreche.
Und was die von einem Beschwerdeführer
hervorgebrachte Kritik an «zu
erwartenden technischen Störungen im
hausinternen Datennetz» betrifft, wird
festgehalten, dass sich die Mobilfunkbetreiberin
lediglich nach den heutigen
Normen zu richten habe. «Es kann nicht
von ihr verlangt werden, auf allfällige
Störungen Rücksicht zu nehmen, die
bei Maschinen auftreten, die nach dem
geltenden Recht gar nicht mehr neu zugelassen
würden.» Betreffend der ebenfalls
beanstandeten Wertverminderung
der Einsprecher-Liegenschaften weist
das Verwaltungsgericht darauf hin, dass
«die Wahrung privatrechtlicher Ansprüche
wie Schadenersatzbegehren
wegen Wertverminderungen im Zusammenhang
mit geplanten oder erstellten
Bauvorhaben vor dem Zivilgericht geltend
zu machen sind und folglich nicht
zum Gegenstand von Baubeschwerden
werden können».
Die Kritik an der Verkürzung des
Bauprofils von 35 auf 16 Meter wies das
Verwaltungsgericht ebenfalls zurück.
«Bei Antennen kann auf die Markierung
der wirklichen Höhe verzichtet
werden, wenn die Grundfläche nicht
mehr als 25 Quadratmeter beträgt.»
Und: «Mit einem Baugespann müssen
nicht alle Teile einer Baute oder Anlage
dargestellt werden. Ein betroffener
Nachbar hat sich in erster Linie anhand
der öffentlich aufgelegten Pläne zu orientieren.
»
Der Kampf gegen die Mobilfunkantenne
ist mit dem Verwaltungsgerichtsurteil
allerdings nicht zwingend beendet:
Die Beschwerdeführer haben bereits
am Augenscheintermin angekündigt,
dass sie ein allfälliges, negatives
Urteil des Verwaltungsgerichts ans
Bundesgericht weiterziehen werden.
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Messtoleranz +/- 40 Prozent
Am Augenschein vom 16. März
nahmen neben Verwaltungsgerichtspräsident
Roland Walter und
Gerichtsschreiberin Doris Kralj
mehrere Beschwerdevertreter, Rudolf
Hintermann und Walter Müller
von der Bauverwaltung Hägendorf,
Beat Graber vom Bau- und Justizdepartement,
Markus Chastonay
vom Bundesamt für Umwelt, Sunrise-
Vertreterin Claudia Steiger und
von der Bauherrschaft Alcatel-Lucent
Tobias von Mandach teil. Ein
Beschwerdeführer wollte das Verfahren
aufgrund diverser Fehler
eingestellt haben: Erst sei kein
Baugerüst erstellt worden, danach
dieses gekürzt. «Deshalb haben
viele der ursprünglich 355 Einsprecher
gar nicht weitergemacht. Zudem
hatten deswegen viele Neuzuzüger
nicht die Möglichkeit, die
wahre Beeinträchtigung zu erkennen.
So wurden sie entmachtet.»
Aufgrund einer Änderung während
dem Verfahren müsse der Grenzwert
nicht mehr eingehalten werden.
«Die Geräte, mit denen die
Abnahmemessungen durchgeführt
werden, haben eine Messtoleranz
von +/- 30 Prozent.» Markus Chastonay
bezifferte sie sogar auf +/- 40
Prozent. «Deshalb wird gemessen,
wenn Unsicherheiten bei den Berechnungen
bestehen. Die grösste
Fehlerquelle ergibt sich daraus,
dass der am höchsten belastete
Punkt im Raum gefunden werden
muss.» Genauere Messungen seien
nicht möglich. Berücksichtigt
werden müsse aber, dass die
Grenzwerte Vorsorgewerte seien.
Rudolf Hintermann von der Hägendörfer
Bauverwaltung forderte eine
Aufnahme des Mobilfunks in den
Richtplan. «Die Gemeinde ist mit
den technischen Fragen überfordert.
» Als mögliche Alternative bezeichnete
ein Beschwerdeführer
den Standort zwischen Rickenbach
und Hägendorf. Tobias von Mandach
von Alcatel-Lucent betonte jedoch,
dass «die Dörfer mit Netz
versorgt werden müssen, nicht das
Gebiet dazwischen». Markus Chastonay
hielt fest, dass im Kanton
Solothurn «10 bis 20 Antennen in
der gleichen Höhe wie die geplante
stehen, die an ein Wohngebiet
grenzen.» (KAS)
MZ Samstag, 28. März 2009 25