BUND „ Streitfall Mobilfunk“ – Leitfaden für Initiativen

Mahner

BUND „ Streitfall Mobilfunk“ – Leitfaden für Initiativen

Beitrag von Mahner » 23. Juli 2014 14:01



BUND „ Streitfall Mobilfunk“ – Leitfaden für Initiativen

Seit 1992 wird das Mobilfunknetz kontinuierlich ausgebaut. Seit dem hat die Funkbelastung durch Handynetze, schnurlose Haustelefone und kabellosen Internetzugang rasant zugenommen. Gleichzeitig berichten immer mehr Menschen über schwere Erkrankungen, die sie auf Funkbelastung zurückführen. Ernstzunehmende wissenschaftliche Studien geben Hinweise auf biologische Effekte. Die Auswirkungen der Mobilfunktechnik sind nicht absehbar. Die Versicherungsbranche hat das bereits erkannt und lehnt es ab, für Folgeschäden durch Mobilfunk zu haften.

Über 260.000 größere Sendestationen gibt es bereits in Deutschland allein für die mobile Kommunikation bzw. Datenübertragung. Die Bundesnetzagentur genehmigt ständig weitere Funknetze.

Gesundheitsvorsorge ist im Bereich der mobilen Kommunikationstechnologie nicht gegeben.

Während bei Medikamenten der Hersteller vor der Marktzulassung mit umfangreichen Untersuchungen nachweisen muss, dass die positiven Wirkungen die negative n übersteigen, hat der Gesetzgeber Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Übermittlung von Handysignalen nicht vorgesehen.

Die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung stellt ausdrücklich nur auf die thermischen Wirkungen des Mobilfunks (z.B. Gewebeerwärmung) und die damit verbundenen Effekte ab.

Die Grenzwerte der 26. BImSchV schützen jedoch nicht vor den sogenannten athermischen Wirkungen elektromagnetischer Felder. Der für Grenzwerte zuständige Verordnungsgeber hat biologische Effekte wie die athermischen Wirkungen des Mobilfunks nicht berücksichtigt. In der Medizin sind ernstzunehmende Hinweise bereits ausreichende Begründung für Präventivmaßnahmen. Wo Mediziner Prävention verlangen, besteht aus verfassungsrechtlichen Gründen die rechtliche Verpflichtung der zuständigen staatlichen Organe, Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche Schädigungen zu treffen. Beim Mobilfunk sollen vorhandene Hinweise auf athermische Effekte dagegen offenbar so lange ignoriert werden, bis der Nachweis für Schäden erbracht ist und gesetzgeberisches Handeln auch politisch unumgänglich wird.

Es wird dem betroffenen Bürger überlassen, einen lückenlosen Nachweis für Gesundheitsschäden durch Mobilfunk zu erbringen. Bis zu einer endgültigen Klärung reicht es nicht, wenn die verantwortlichen Politiker die Sorgen in der Bevölkerung um mögliche Schäden durch Elektrosmog bestenfalls ernst nehmen, aber nicht konsequent handeln.

Mehr...siehe „Streitfall Mobilfunk“ Leitfaden für Initiativen


http://www.bund-rlp.de/fileadmin/bundgr ... e_2012.pdf