Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen
Verfasst: 30. März 2015 10:13
Rechtsgültig verurteilter Deutscher Cyber-Mobber und Auftrags-Rufmörder will Schweizer Fernsehen zur Zusammenarbeit gewinnen.
Ein rechtskräftiges Urteil des Berliner Landgerichts verbietet es seit dem 29.7.2010 dem Inhaber der Mobbingagentur des Herrn Stefan Schall, Zinnienstrasse 12 in München, besser bekannt bekannt unter dem Namen IZgMF.de
unter Androhung einer Geldstrafe von Euro 250‘000 oder einer entsprechenden Gefängnisstrafe
weiterhin herabwürdigende Kommentare zu den Reflex-Studien, oder dessen Koordinator Prof. Dr. Franz Adlkofer zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Zur Zeit veröffentlicht Stephan Schall unter dem Pseudonym „Spatenpauli“ trotz gerichtlichem Verbot, erneut solche herabwürdigende Kommentare zu den von Prof Adlkofer koordinierten Reflex-Studien. Mehr noch, er droht Gigaherz, namentlich dessen Präsidenten damit, für seine in Deutschland verbotene Tätigkeit, jetzt das Schweizer Fernsehen einzuspannen. Namentlich die Redaktion der Sendung PULS steht auf seinem Programm.
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=59652
Gigaherz wird als weiteren Schritt in diesem Verfahren die Chefredaktion und die entsprechenden Ressortredaktionen von Schweizer Radio und Fernsehen über das Urteil des Berliner Landgerichts vom Juni 2010 in Kenntnis setzen und dort eine entsprechende Warnung vor einer solchen Zusammenarbeit abgeben.
Des Weiteren wird Gigaherz Schritte unternehmen, damit das Urteil des Berliner Landgerichts von Juni 2010 zum Vollzug kommt.
Hans-U. Jakob (Ptäsident von Gigaherz.ch)
Ein rechtskräftiges Urteil des Berliner Landgerichts verbietet es seit dem 29.7.2010 dem Inhaber der Mobbingagentur des Herrn Stefan Schall, Zinnienstrasse 12 in München, besser bekannt bekannt unter dem Namen IZgMF.de
unter Androhung einer Geldstrafe von Euro 250‘000 oder einer entsprechenden Gefängnisstrafe
weiterhin herabwürdigende Kommentare zu den Reflex-Studien, oder dessen Koordinator Prof. Dr. Franz Adlkofer zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Zur Zeit veröffentlicht Stephan Schall unter dem Pseudonym „Spatenpauli“ trotz gerichtlichem Verbot, erneut solche herabwürdigende Kommentare zu den von Prof Adlkofer koordinierten Reflex-Studien. Mehr noch, er droht Gigaherz, namentlich dessen Präsidenten damit, für seine in Deutschland verbotene Tätigkeit, jetzt das Schweizer Fernsehen einzuspannen. Namentlich die Redaktion der Sendung PULS steht auf seinem Programm.
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=59652
Gigaherz wird als weiteren Schritt in diesem Verfahren die Chefredaktion und die entsprechenden Ressortredaktionen von Schweizer Radio und Fernsehen über das Urteil des Berliner Landgerichts vom Juni 2010 in Kenntnis setzen und dort eine entsprechende Warnung vor einer solchen Zusammenarbeit abgeben.
Des Weiteren wird Gigaherz Schritte unternehmen, damit das Urteil des Berliner Landgerichts von Juni 2010 zum Vollzug kommt.
Hans-U. Jakob (Ptäsident von Gigaherz.ch)