FR: Entschädigung wegen EMF-Syndrom
SPIEGEL-online meldet, dass eine Französin ausdrücklich wegen "Elektrosensibiltität" eine Entschädgung erhält, auch ohne dass dieses als Krankheit anerkannt wurde. Gegen die Wertung als Krankheit hatte sich bei der WHO, auf die sich das Gericht bezog, der Elektronikingenieur Repacholi, Gründer der ICNIRP und Begründer der thermischen Grenzwerte, durchgesetzt.
Kurzbericht hier: http://www.spiegel.de/gesundheit/psycho ... 50081.html
FR: Entschädigung wegen EMF-Syndrom
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Ein Durchbruch
Frau erhält 28'800 Euro wegen Elektro-Strahlen
Eine Französin leidet unter den Folgen elektromagnetischer Strahlung. Jetzt hat ihr ein Gericht wegen ihrer Behinderung staatliche Hilfe zugesprochen.
Marine Richard (39) lebt seit 2012 in einem Steinhaus in Ariège in den Bergen im Südwesten Frankreichs. Ohne Strom, Handy oder fliessendes Wasser. Hierher hat sich die Französin zurückgezogen. Denn sie leidet nach eigenen Angaben unter den Folgen elektromagnetischer Strahlung. Am Mittwoch hat ein Gericht in Toulouse ihre Elektrosensibilität als Behinderung anerkannt – ein Präzedenzfall. Das Gericht sprach ihr für die kommenden drei Jahre 800 Euro pro Monat zu. Insgesamt bekommt sie in dieser Zeit also 28'800 Euro.
Im Interview mit der Zeitung «La Dépèche» erzählt Richard von ihrer jahrelangen Qual. Die frühere Radiojournalistin aus Marseille sieht sich heute als «Umweltflüchtling». Die Symptone ihrer Krankheit seien nach und nach unerträglich geworden: «Ich spürte diesen stechenden Schmerz, als ob etwas mein Hirn durchbohren würde. Ich hatte das Gefühl, mein Kopf explodiert.»
«Präzedenzfall für tausende Menschen»
Die einzige Lösung auf ihr Problem: wegziehen. «Ich suchte über eineinhalb Jahre nach einem passenden Ort.» Jetzt fordert Richard mehr «strahlenfreie Zonen», wo sich Betroffene zurückziehen können.
Obwohl laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Zusammenhang zwischen den körperlichen Symptomen und der elektromagnetischen Strahlung wissenschaftlichen nicht bewiesen ist, gibt es in Frankreich rund 70'000 elektrosensible Menschen. Sie berichten von Symptomen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit und Herzrasen, wenn sie in der Nähe elektrischer Geräte wie Handys, Router und Fernseher sind.
Das Gericht in Toulouse erkannte nun an, dass Richard nicht arbeiten kann, wertete ihre Elektrosensibilität aber nicht ausdrücklich als Krankheit. Dennoch sprach die Klägerin gegenüber «Le Figaro» von einem «Durchbruch». Auch ihre Anwältin Alice Terrasse sieht das so: «Das Urteil kann ein Präzedenzfall für tausende Menschen sein.»
Quelle: http://www.20min.ch/panorama/news/story ... n-31413725
Eine Französin leidet unter den Folgen elektromagnetischer Strahlung. Jetzt hat ihr ein Gericht wegen ihrer Behinderung staatliche Hilfe zugesprochen.
Marine Richard (39) lebt seit 2012 in einem Steinhaus in Ariège in den Bergen im Südwesten Frankreichs. Ohne Strom, Handy oder fliessendes Wasser. Hierher hat sich die Französin zurückgezogen. Denn sie leidet nach eigenen Angaben unter den Folgen elektromagnetischer Strahlung. Am Mittwoch hat ein Gericht in Toulouse ihre Elektrosensibilität als Behinderung anerkannt – ein Präzedenzfall. Das Gericht sprach ihr für die kommenden drei Jahre 800 Euro pro Monat zu. Insgesamt bekommt sie in dieser Zeit also 28'800 Euro.
Im Interview mit der Zeitung «La Dépèche» erzählt Richard von ihrer jahrelangen Qual. Die frühere Radiojournalistin aus Marseille sieht sich heute als «Umweltflüchtling». Die Symptone ihrer Krankheit seien nach und nach unerträglich geworden: «Ich spürte diesen stechenden Schmerz, als ob etwas mein Hirn durchbohren würde. Ich hatte das Gefühl, mein Kopf explodiert.»
«Präzedenzfall für tausende Menschen»
Die einzige Lösung auf ihr Problem: wegziehen. «Ich suchte über eineinhalb Jahre nach einem passenden Ort.» Jetzt fordert Richard mehr «strahlenfreie Zonen», wo sich Betroffene zurückziehen können.
Obwohl laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Zusammenhang zwischen den körperlichen Symptomen und der elektromagnetischen Strahlung wissenschaftlichen nicht bewiesen ist, gibt es in Frankreich rund 70'000 elektrosensible Menschen. Sie berichten von Symptomen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit und Herzrasen, wenn sie in der Nähe elektrischer Geräte wie Handys, Router und Fernseher sind.
Das Gericht in Toulouse erkannte nun an, dass Richard nicht arbeiten kann, wertete ihre Elektrosensibilität aber nicht ausdrücklich als Krankheit. Dennoch sprach die Klägerin gegenüber «Le Figaro» von einem «Durchbruch». Auch ihre Anwältin Alice Terrasse sieht das so: «Das Urteil kann ein Präzedenzfall für tausende Menschen sein.»
Quelle: http://www.20min.ch/panorama/news/story ... n-31413725
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.
Re: FR: Entschädigung wegen EMF-Syndrom
Wenn man bedenkt, dass die nunmehr zuständige Elektroingenieurin bei der WHO, Frau Dr. Emily van Deventer, damals in Prag, als das Fact Sheet 296 ausgekocht wurde, mit dabei war und bei Vorstellung des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms im Juni 2008 in Berlin so gar nichts davon wusste, was in diesem Sheet in Bezug auf elektrosensible Personen steht und wie man sie tunlichst zu behandeln hat, so kann man die Sorge der WHO um die Gesundheit betroffener Personen schon als "umfassend" bezeichnen. In etwa: "Schauen ob im Vorfeld psychische Erkrankungen vorliegen, nur die Symptome behandeln, nicht die Strahlung verringern wie der Patient es für nötig hält, weder am Arbeitsplatz noch im persönlichen Umfeld."Wuff hat geschrieben: SPIEGEL-online meldet, dass eine Französin ausdrücklich wegen "Elektrosensibiltität" eine Entschädgung erhält, auch ohne dass dieses als Krankheit anerkannt wurde. Gegen die Wertung als Krankheit hatte sich bei der WHO, auf die sich das Gericht bezog, der Elektronikingenieur Repacholi, Gründer der ICNIRP und Begründer der thermischen Grenzwerte, durchgesetzt.
http://www.who.int/peh-emf/publications ... german.pdf
Eva Weber
Re: FR: Entschädigung wegen EMF-Syndrom
http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpr ... 5090244292
"Gericht spricht Klägerin finanzielle Beihilfe zu
Das Gericht stufte Marine Richard mit einer Behinderung von 85 Prozent als arbeitsunfähig ein und bewilligte ihr eine monatliche Beihilfe von 680 Euro. Die Richter erkannten zwar an, dass die Beschwerden die Frau tatsächlich daran hindern, einem Beruf nachzugehen. Doch als Krankheit akzeptierten sie die „WLAN-Allergie“ nicht. Die Klägerin sprach aber dennoch von einem „Durchbruch“ und ihre Anwältin erklärte, sie sehe in dem Urteil einen Präzedenzfall für andere Betroffene."
"Unter Gesundheitsexperten umstritten
Unter Experten ist umstritten, ob solche Strahlung der Gesundheit schaden kann. Zwar hat selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der Vergangenheit vor der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung, die beim Mobilfunk verwendet wird, gewarnt. Die niederländische Gesundheitsrat berichtet jedoch im vergangenen Jahr über eine Studie, die kein solches Mobilfunk-Risiko sieht. Andererseits haben deutsche Forscher aber in einer Untersuchung mit Mäusen festgestellt, dass Handy-Strahlen das Krebs-Wachstum fördern. (ad)"
Leider meine Meinung:
Da es leider um nichts anderes mehr geht, als um eine gigantische Verstrahlung unseres Lebensraums, die aus verschiedendsten Gründen unerlässlich zu sein scheint - es geht doch längst nicht mehr um Verantwortung für Mensch und Umwelt - wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern.
Wirksames muss getan werden, voran betroffene Menschen als Phobiker zu erklären und Hinweise, selbst Beweise auf gesundheitliche Auswirkungen nicht ionisierender Strahlung zu entwerten bzw. wegzuschieben. Eine gigantische Macht treibt hier ihr Unwesen. Was sind das für Köpfe, die in immer höherem Ausmaße anscheinend bedenkenlos gegen das Leben an sich vorgehen, des Segens der Politik sicher, die nur das Wirtschaftsinteresse vor sich sieht? Es müsste längst zu mehr Vernunft aufgerufen werden, stattdessen geschieht das Gegenteil! Größtmögliche Abhängigkeit ist zu erzeugen, die sich über alle Lebensbereiche zu erstrecken hat.
Solange proklamiert wird, dass es unter den Grenzwerten nichts an beeinträchtigenden Auswirkungen für Mensch, Tier und Pflanzen gibt und das, was sich mittlerweile doch ergeben hat, zu keinerlei Konsequenz führt, solange ist man auf der sicheren Seite. Denn da gibt es doch das Totschlagargument: "Das Nichts kann man nicht beweisen!"
Dieses französische Urteil verlangt höchsten Respekt für einen mutigen Richter. Es wäre zu begrüßen, wenn es Nachahmer finden würde.
Eva Weber
"Gericht spricht Klägerin finanzielle Beihilfe zu
Das Gericht stufte Marine Richard mit einer Behinderung von 85 Prozent als arbeitsunfähig ein und bewilligte ihr eine monatliche Beihilfe von 680 Euro. Die Richter erkannten zwar an, dass die Beschwerden die Frau tatsächlich daran hindern, einem Beruf nachzugehen. Doch als Krankheit akzeptierten sie die „WLAN-Allergie“ nicht. Die Klägerin sprach aber dennoch von einem „Durchbruch“ und ihre Anwältin erklärte, sie sehe in dem Urteil einen Präzedenzfall für andere Betroffene."
"Unter Gesundheitsexperten umstritten
Unter Experten ist umstritten, ob solche Strahlung der Gesundheit schaden kann. Zwar hat selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der Vergangenheit vor der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung, die beim Mobilfunk verwendet wird, gewarnt. Die niederländische Gesundheitsrat berichtet jedoch im vergangenen Jahr über eine Studie, die kein solches Mobilfunk-Risiko sieht. Andererseits haben deutsche Forscher aber in einer Untersuchung mit Mäusen festgestellt, dass Handy-Strahlen das Krebs-Wachstum fördern. (ad)"
Leider meine Meinung:
Da es leider um nichts anderes mehr geht, als um eine gigantische Verstrahlung unseres Lebensraums, die aus verschiedendsten Gründen unerlässlich zu sein scheint - es geht doch längst nicht mehr um Verantwortung für Mensch und Umwelt - wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern.
Wirksames muss getan werden, voran betroffene Menschen als Phobiker zu erklären und Hinweise, selbst Beweise auf gesundheitliche Auswirkungen nicht ionisierender Strahlung zu entwerten bzw. wegzuschieben. Eine gigantische Macht treibt hier ihr Unwesen. Was sind das für Köpfe, die in immer höherem Ausmaße anscheinend bedenkenlos gegen das Leben an sich vorgehen, des Segens der Politik sicher, die nur das Wirtschaftsinteresse vor sich sieht? Es müsste längst zu mehr Vernunft aufgerufen werden, stattdessen geschieht das Gegenteil! Größtmögliche Abhängigkeit ist zu erzeugen, die sich über alle Lebensbereiche zu erstrecken hat.
Solange proklamiert wird, dass es unter den Grenzwerten nichts an beeinträchtigenden Auswirkungen für Mensch, Tier und Pflanzen gibt und das, was sich mittlerweile doch ergeben hat, zu keinerlei Konsequenz führt, solange ist man auf der sicheren Seite. Denn da gibt es doch das Totschlagargument: "Das Nichts kann man nicht beweisen!"
Dieses französische Urteil verlangt höchsten Respekt für einen mutigen Richter. Es wäre zu begrüßen, wenn es Nachahmer finden würde.
Eva Weber
Re: FR: Entschädigung wegen EMF-Syndrom
Nun,
ich bin infolge dieser Doppelblindtests wegen Elektrosensibilität verrentet worden. Muss man nur richtig machen, dann klappen sie auch.
Und ich bin vor Gericht gezogen wegen Schwerbeschädigung.
Leider war die Uni-Abteilung bis dahin schon fix wieder aufgelöst, die Wissenschaftler in alle Winde verstreut und so hatte ich keinen Zugriff mehr auf ein wissenschaftliches Gutachten und wurde von einer ignoranten Neurologin, die das Gericht bestellt hatte, verkauft.
Hab dennoch immerhin10 % zugesprochen bekommen.
Rente hatte ich ja schon.
Also nicht aufgeben!
ich bin infolge dieser Doppelblindtests wegen Elektrosensibilität verrentet worden. Muss man nur richtig machen, dann klappen sie auch.
Und ich bin vor Gericht gezogen wegen Schwerbeschädigung.
Leider war die Uni-Abteilung bis dahin schon fix wieder aufgelöst, die Wissenschaftler in alle Winde verstreut und so hatte ich keinen Zugriff mehr auf ein wissenschaftliches Gutachten und wurde von einer ignoranten Neurologin, die das Gericht bestellt hatte, verkauft.
Hab dennoch immerhin10 % zugesprochen bekommen.
Rente hatte ich ja schon.
Also nicht aufgeben!
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Re: FR: Entschädigung wegen EMF-Syndrom
Französisches Gerichtsurteil: Elektromagnetische Strahlung als
medizinischer Grund für Erwerbsunfähigkeitsrente anerkannt
Das Gericht für Streitfälle bei Erwerbsunfähigkeit in Toulouse (TCI) hat in erster Instanz
am 8. Juli 2015 einer 39-jährigen Frau den Anspruch auf eine Behindertenrente infolge
Elektrosensibilität aus medizinischen Gründen anerkannt.
Zweiseitiger Bericht der Bürgerwelle und deutsche Übersetzung des Original-Urteils
http://www.buergerwelle-schweiz.org/the ... rteil.html
medizinischer Grund für Erwerbsunfähigkeitsrente anerkannt
Das Gericht für Streitfälle bei Erwerbsunfähigkeit in Toulouse (TCI) hat in erster Instanz
am 8. Juli 2015 einer 39-jährigen Frau den Anspruch auf eine Behindertenrente infolge
Elektrosensibilität aus medizinischen Gründen anerkannt.
Zweiseitiger Bericht der Bürgerwelle und deutsche Übersetzung des Original-Urteils
http://www.buergerwelle-schweiz.org/the ... rteil.html
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.