Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Helmut Breunig

Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Helmut Breunig » 23. Februar 2016 19:49

Digitalisierung der Energiewende: Mit dem Ziel zu einer „Digitalisierung der Energiewende“ zu gelangen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/7555) vorgelegt, der ab 14.05 Uhr in erster Lesung eine Dreiviertelstunde beraten wird. Darin werden unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme („Smart Meter“) festgelegt. Verbindlich regeln will die Bundesregierung damit auch den Datenschutz und die Interoperabilität.
Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... hau/408996

Bundestagsdrucksache 18/7555: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/075/1807555.pdf

Helmut Breunig

Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Helmut Breunig » 27. Februar 2016 12:07

BUND zu Smartmeter im geplanten Gesetz
Pressemitteilung vom 25. Februar 2016

Ineffizienz, Datenschutzlücken und mehr Elektrosmog durch Zwangseinbau neuer Strom-Messsysteme

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Gesetzentwurf zur „Digitalisierung der Energiewende“, der morgen im Bundestag beraten wird, als ineffizient und nicht verbraucherfreundlich kritisiert. Der Entwurf sieht vor, alle Stromzähler in deutschen Haushalten bis zum Jahr 2020 gegen „intelligente Zähler“, so genannte Smart Meter, auszutauschen. Zum Stromsparen im Haushalt seien Investitionen in sparsame Anwendungen jedoch weit wirksamer als die Smart-Meter-Technologie, so der BUND. Statt flächendeckend Messsysteme einzuführen, die in Feldversuchen bereits gescheitert seien, müsse zuerst geklärt werden, welche Art von Digitalisierung, Energiemanagement und Übertragungstechnik für die Energiewende wirklich erforderlich und sinnvoll sei.

„Anstatt ganz Deutschland mit angeblich intelligenten Stromzählern zu überziehen, ist es für den Klimaschutz weitaus sinnvoller, effiziente und stromsparende Anwendungen beispielsweise bei Pumpen und Beleuchtung zu fördern“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Die beste Alternative zur Smart-Meter-Technologie seien dezentrale Stromangebote und regionale Strommanagementsysteme, die auch helfen könnten, die Notwendigkeit zum Netzausbau zu reduzieren. „Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung des Stromnetzes voran, wo es nichts bringt und der Stromverbrauch der Digitalisierung höher ist als die Einsparungen beim Kunden. Stattdessen brauchen wir wirksame Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen sowie umfassende Vorgaben für den Datenschutz und den Strahlenschutz bei der Einführung neuer Messsysteme. Die Digitalisierung im Energiebereich müsste zuerst dazu beitragen, die Energiewende zu demokratisieren und zu dezentralisieren und nachweislich dem Klimaschutz dienen“, so der BUND-Vorsitzende.

Wilfried Kühling, BUND-Experte für elektromagnetische Felder, kritisierte, dass mit dem Gesetz selbst gegen den Willen der Bewohner eine Elektrosmog-Quelle in jedem Haushalt eingebaut werden könne, die noch dazu den Datenschutz gefährde. Die Geräte würden zur stetigen Übermittlung von Energieverbrauchsdaten an den Stromanbieter in der Regel entweder auf die Stromleitung zurückgreifen oder über einen Mobilfunksender verfügen. Bei beiden Übertragungswegen erhöhe sich – auch abhängig von der Häufigkeit der übermittelten Daten – die elektromagnetische Strahlung in Innenräumen, sagte Kühling. Es bestehe zudem die Gefahr, dass die Kunden keine Kontrolle über ihre Zählerdaten hätten und Daten von Fremden abgegriffen und missbraucht würden.

„Verbraucher müssen die freie Wahl haben, funkbasierte Übertragungstechniken abzulehnen. Es muss Rücksicht genommen werden auf Menschen, die sensibel auf Elektrosmog reagieren oder breitbandige Funktechnologien ablehnen, weil sie gesundheitliche Folgen befürchten“, sagte Kühling. Um Elektrosmog zu minimieren, seien kabelgebundene Übertragungswege per Ethernet, Festnetz-DSL oder auch Glasfaser die wirklich intelligenten Techniken. „Die elektronische Zählerauslesung vorzuschreiben, ohne zuerst die Datensicherheit und die Art der Nutzung zu regeln, ist nicht akzeptabel“, sagte Kühling.
Der BUND forderte, Informationen über die Vor- und Nachteile von Strom-Messsystemen und deren Belastungen sowie Datenerhebungs- und Datenübertragungsintervalle allen Verbrauchern in verständlicher Weise vor dem Einbau zugänglich zu machen. Auch ein nachträgliches Umbaurecht müsse gesetzlich verankert werden.

Weitere Informationen:
BUND-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf „Digitalisierung der Energiewende“: http://www.bund.net/pdf/digitalisierung_energiewende

Pressekontakt: Wilfried Kühling, BUND-Experte für elektromagnetische Felder, Tel. 04322-5085696, E-Mail: wilfried.kuehling@bund.net; Werner Neumann, BUND-Energieexperte, Mobil: 01 72 / 6 67 38 15 bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464/-489, E-Mail: presse@bund.net, http://www.bund.net

Helmut Breunig

Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Helmut Breunig » 3. März 2016 18:46

Bamberger Appell zu Funk-Smartmetern
von Dr. med. Cornelia Waldmann-Selsam und Dr. med. Christine Aschermann

Pressemitteilung
Gesundheitsschäden vermeiden - Keine funkbasierten digitalen Stromzähler

Aktuell nähert sich das Gesetzgebungsverfahren zum umstrittenen Gesetzesentwurf „Digitalisierung
der Energiewende“ seinem Abschluss. Ab 2020 soll es in Deutschland einen Zwang zum Einbau
von digitalen Stromzählern geben. Damit würde der Grundstein gelegt für eine Funksteuerung des Hauses (Smart Home) und des Stromnetzes (Smart Grid).

Aus ärztlicher Sicht sind diese Vorhaben, die einen weiteren Anstieg der Hochfrequenzbelastung zur Folge hätten, nicht verantwortbar.

Wissenschaftler rufen zum Schutz vor nicht-ionisierenden elektromagnetischen Feldern auf
Im Mai 2015 forderten Wissenschaftler aus 39 Ländern, die auf die Erforschung biologischer und gesundheitlicher Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder spezialisiert sind, in einem Appell UNO und WHO auf, sich in ihrem Programm mit den Gesundheits- und Umweltrisiken der steigenden Strahlenbelastung zu befassen.

In dem Appell heißt es:
„Zahlreiche, kürzlich erschienene wissenschaftliche Publikationen zeigen, dass nicht-ionisierende elektromagnetische Felder – deutlich unterhalb der international und national geltenden Grenzwerte – auf lebende Organismen einwirken. Die Wirkungen umfassen ein erhöhtes Krebsrisiko, zellulären Stress, einen Anstieg gesundheitsschädlicher Radikale, genetische Schäden, Änderungen von Strukturen und Funktionen im Reproduktionssystem, Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Auswirkungen auf das Allgemeinbefinden des Menschen. Wie die sich mehrenden Belege für schädliche Auswirkungen auch auf die Pflanzen- und Tierwelt zeigen, reicht die Bedrohung weit über die Menschheit hinaus.“ (Anlage 1)
Insgesamt 218 Wissenschaftler haben diesen Appell unterzeichnet.

Das rasche Aufeinanderfolgen von Neuerscheinungen kann im EMF-Portal, das im Auftrag der Bundesregierung von der RWTH Aachen geführt wird, eingesehen werden.
Aus ärztlicher Sicht besonders bedeutsam ist die neue Veröffentlichung von Belpomme aus Frankreich. Bei Menschen, die besonders stark auf elektromagnetische Felder reagieren, fand Belpomme Abweichungen bei mehreren Parametern im Blut. Die Beschwerden der Betroffenen können daher nicht auf Einbildung zurückgeführt werden.

Die kanadische Wissenschaflterin Magda Havas begründete ihre Ablehnung funkbasierter Zähler bereits im Jahr 2010 in einer Stellungnahme für für das California Council on Science and Technology.
Die Amerikanische Akademie für Umweltmedizin hatte sich im Jahr 2012 in einer Resolution für einen Stopp beim Ausbau drahtloser Zähler-Systemen ausgesprochen (Anlage 2).
Im Dezember 2014 riet auch das Bundesamt für Strahlenschutz zu kabelgebundenen Messsystemen: „Dem Grundsatz des Strahlenschutzes entsprechend, Belastungen wenn möglich zu minimieren oder ganz zu vermeiden, sollten Smart Meter bevorzugt werden, die ihre Daten kabelgebunden übertragen.“

Eine Stellungnahme des BUND vom 30.11.15 zum Entwurf des Gesetzes legt die Probleme durch funkbasierte Messsysteme differenziert dar (Anlage 3).

Darüber hinaus gibt es Bedenken aus Sicht des Datenschutzes.

Der Theologieprofessor Werner Thiede hat schon in seinem Buch „Die digitalisierte Freiheit“ (2014) gewarnt: „Die Freiheit der Wahl in Sachen Zähler-Technologie sollte sich eigentlich von selbst verstehen; doch das ist im Zeitalter der ‚digitalisierten Freiheit‘ keineswegs mehr der Fall.“

In Österreich wurde der eingeführte Zwang zum digitalen Stromzähler 2013 wieder aufgehoben. Auch in England, den USA und Kanada gibt es viel Widerstand gegen das smarte Stromzählen.
Die Zwangseinführung in Deutschland muss abgewendet werden.



https://www.emfscientist.org/index.php/ ... ist-appeal

https://www.emfscientist.org/images/doc ... l_2015.pdf

http://www.magdahavas.com/category/elec ... -exposure/

http://emfsafetynetwork.org/american-ac ... rt-meters/

http://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/anw ... de.html%29

Stellungnahme Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND):
http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/p ... gnahme.pdf

Stellungnahme Weiße Zone Rhön e.V.:
http://www.weisse-zone-rhoen.de/aktuell ... rgiewende/

Helmut Breunig

Re: Anhörung zum Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Helmut Breunig » 16. März 2016 19:05

Anhörung zur Digitalisierung
Wirtschaft und Energie/Ausschuss - 16.03.2016

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7555), in dem unter anderem die technische Vorgaben für intelligente Messsysteme ("Smart Meter") festgelegt werden. Die öffentliche Anhörung soll am Mittwoch, den 13. April, stattfinden.
https://www.bundestag.de/presse/hib/201603/-/415500

Phoenix

Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Phoenix » 19. März 2016 19:18

Helmut Breunig hat geschrieben:Bamberger Appell zu Funk-Smartmetern
von Dr. med. Cornelia Waldmann-Selsam und Dr. med. Christine Aschermann
...
In Österreich wurde der eingeführte Zwang zum digitalen Stromzähler 2013 wieder aufgehoben.
...
Da irren Frau Dr. med. Cornelia Waldmann-Selsam und Frau Dr. med. Christine Aschermann.

Die Einführung von digitalen Stromzählern in Österreich ist keineswegs "wieder aufgehoben". Sie ist in der "Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung" vom Dezmber 2014 geregelt, die nach wie vor in Kraft ist.

http://www.e-control.at/documents/20903 ... 99f781443c

Phoenix

Helmut Breunig

Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Helmut Breunig » 26. März 2016 22:19

Phoenix hat geschrieben:
Helmut Breunig hat geschrieben:Bamberger Appell zu Funk-Smartmetern
von Dr. med. Cornelia Waldmann-Selsam und Dr. med. Christine Aschermann
...
In Österreich wurde der eingeführte Zwang zum digitalen Stromzähler 2013 wieder aufgehoben.
...
Da irren Frau Dr. med. Cornelia Waldmann-Selsam und Frau Dr. med. Christine Aschermann.

Die Einführung von digitalen Stromzählern in Österreich ist keineswegs "wieder aufgehoben". Sie ist in der "Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung" vom Dezmber 2014 geregelt, die nach wie vor in Kraft ist.

http://www.e-control.at/documents/20903 ... 99f781443c

Phoenix
Es gibt in Österreich unterschiedliche Vorgehensweisen der Stromanbieter bei der Umsetzung der Bestimmungen, wenn Kunden keinen Smartmeter wollen.

Roll-Out ohne Zwang
Während die Linz AG weiterhin Streit mit einer Kundin bezüglich der Installation eines digitalen Stromzählers hat, will die EVN einen anderen Weg bestreiten.
mehr: http://futurezone.at/digital-life/kein- ... 76.195.538

Auch interessant:
Geringe Einsparungen
Bei den Pilotprojekten habe man beispielsweise in "normalen Haushalten" nur etwa 1,2 Prozent an Energieeinsparungen - und genau diese Einsparungen sind das große, propagierte Ziel der Zählerumstellung - erreichen können. Ein Gutachten von Ernst & Young, das vom deutschen Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde, ergab, dass Verbraucher mit geringem Jahresverbrauch (das heißt unter 2000 kWh/Jahr) nur 0,5 Prozent ihres Energieverbrauchs einsparen können. In Geld ausgedrückt bedeutet das im Schnitt 2,5 Euro pro Jahr.
mehr: http://futurezone.at/b2b/smart-meter-ei ... 24.600.356

Gastarbeiter

Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Gastarbeiter » 18. November 2017 13:18

Eine Studie des Beratungsunternehmens Ernst & Young im Auftrag des deutschen Wirtschaftsministeriums erkennt jedoch lediglich ein Einsparpotenzial von 1,2 bis 1,8 Prozent. Bei einem Bedarf von etwa 6000 Kilowattstunden pro Jahr. Für Strombezieher, die weniger verbrauchen, lohne sich der Einsatz eines Smart Meters wirtschaftlich nicht. Das betrifft wohl den Großteil aller privaten Haushalte: Ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt verbraucht pro Jahr etwa 3300 Kilowattstunden. "Sinn ergibt es für jene Kunden, die eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und ein Elektroauto in der Garage haben“, meint Stefan Zach, Sprecher der EVN.
https://www.profil.at/wirtschaft/land-s ... er-7570520
Die Studie steht bei https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publik ... onFile&v=5

Eva Weber
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Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Eva Weber » 18. November 2017 23:28

Meinung:

Von der Nützlichkeit eines Smartmeters sparsame Normalverbraucher zu überzeugen, ist wohl schwierig. Dennoch, es wird keinem auf Dauer Widerstand etwas einbringen. Maßnahmen, die die Wirtschaft begünstigen, werden mMn durchgeführt. Wenn nicht heute dann morgen. Wenn auch noch so unsinnig, siehe Glühbirne. Nachteilige Auswirkungen, besonders auch außerhalb des finanziellen Bereichs, werden nicht zählen. Weiterhin wird man z.B. Elektrosensiblen amtlich bestätigen, dass es sie nicht gibt und der Zähler wird eingebaut.

Wie festgestellt, wird sich der Stromverbrauch kaum verringern. Durch die komplette Durchsichtigkeit des Verbraucherverhaltens wird dann evtl. sogar vorgeschrieben, Waschmaschine, Kühlschrank etc. bis dann und dann auszutauschen oder der Staubsauger darf nur zu bestimmten Zeiten, die einem auf dem Smartmeter Display angezeigt werden, benutzt werden. Vielleicht auch die Benutzung des Rasenmähers - wenn es regnet hat man Pech gehabt.

Um Energieersparnis geht es eigentlich beim Stromverbrauch ernsthaft nirgends. Zumindest ist das für mich nicht anders ersichtlich. Würde man dieses Thema wirklich ernst nehmen, so könnte nicht ständig Mobilfunk unsinnigst beworben werden, um damit die Menschen möglichst süchtig zu machen und im Endeffekt den Stromverbrauch zu steigern, um dann wiederum die Infrastruktur anpassen zu müssen.

Ich glaube auch nicht, dass man evtl. Hackerangriffe allzu ernst nehmen wird, denn sonst hätte man nicht sein gutes altes sicheres Telefon auf VOIP umstellen müssen. Bei Stromausfall kann man nicht einmal mehr die Feuerwehr rufen. So besteht eigentlich alleine schon aus diesem Grunde der Zwang zum Handy. Wer das nicht benutzen kann, weil er unter Mobilfunkstrahlung leidet, muss warten bis es anständig brennt und vielleicht ein Feuerwehrmann zufällig des Weges kommt.

Es geht um nichts anderes, als eine Industrie komfortabel zu versorgen. Siehe Smart Home! Wenn immer mehr Menschen unter Schlafstörungen, Kopfschmerz, etc. leiden, so gibt es Apps zur Entspannung, so empfiehlt dies neuerdings die Technikerkrankenkasse und gar für Haus bzw. die Wohnung Freundin ALEXA, die einem gut zuredet, wenn es einem schlecht geht. Soweit ist es bereits, dass zu Erholung und Entspannung von einer Krankenkasse weitere Nutzung von gepulster elektromagnetischer Strahlung heiß empfohlen wird.

Es müsste wirklich ein Einsehen der Bevölkerung kommen, denn von Politik und Wirtschaft kommt derzeit nichts Vernünftiges. Kein Nutzen ist für den Verbraucher durch Einsatz von Smartmetern zu erkennen. Es könnte einiges an Strom eingespart werden, gerade im Mobilfunkbereich - aber gerade dieser scheint die Welt zu retten. Man darf berechtigte Zweifel haben.

Eva Weber

Helmut Breunig
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Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Helmut Breunig » 8. Dezember 2017 20:09

https://www.naturalhealth365.com/5g-uti ... -2270.html
Watch “TAKE BACK YOUR POWER 2017” – Free viewing
Der Film von Josh del Sol Beaulieu mit deutschen Untertiteln.
Take Back Your Power uncovers the spiraling problems and harms behind the global “smart” grid agenda. In the few years since its world-wide release, viewers have been consistently shocked, dismayed, disillusioned, and outraged. They have widely shared the film, engaged in conversations, and publicly unveiled their own stories about how “smart” meters have negatively impacted their lives, their homes, and their health.

Gegen Zwang zu funkenden Wasserzählern in Bayern
Bayern will offenbar den Einbau von funkenden Wasserzählern in jeden Haushalt erzwingen.
Der Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung will vorschreiben, dass Wasserversorger zum Einbau und Betrieb von Wasserzählern mit Funkmodul berechtigt sind. Ohne Alternativen. Es wäre bisher einmalig, dass per Gesetz Funk-Nutzung in den eigenen vier Wänden verordnet wäre. Zu befürchten sind Eingriffe in bürgerliche Grundrechte und Gesundheitsrisiken aufgrund von Strahlenbelastung im privaten Lebensraum.

Stellungnahme Kompetenzinitiative, 10. November 2017:
http://kompetenzinitiative.net/KIT/KIT/ ... in-bayern/

Helmut Breunig
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Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Helmut Breunig » 8. Dezember 2017 21:04

Helmut Breunig hat geschrieben:https://www.naturalhealth365.com/5g-uti ... -2270.html
Watch “TAKE BACK YOUR POWER 2017” – Free viewing
Der Film von Josh del Sol Beaulieu mit deutschen Untertiteln.
Take Back Your Power uncovers the spiraling problems and harms behind the global “smart” grid agenda. In the few years since its world-wide release, viewers have been consistently shocked, dismayed, disillusioned, and outraged. They have widely shared the film, engaged in conversations, and publicly unveiled their own stories about how “smart” meters have negatively impacted their lives, their homes, and their health.

Gegen Zwang zu funkenden Wasserzählern in Bayern
Bayern will offenbar den Einbau von funkenden Wasserzählern in jeden Haushalt erzwingen.
Der Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung will vorschreiben, dass Wasserversorger zum Einbau und Betrieb von Wasserzählern mit Funkmodul berechtigt sind. Ohne Alternativen. Es wäre bisher einmalig, dass per Gesetz Funk-Nutzung in den eigenen vier Wänden verordnet wäre. Zu befürchten sind Eingriffe in bürgerliche Grundrechte und Gesundheitsrisiken aufgrund von Strahlenbelastung im privaten Lebensraum.

Stellungnahme Kompetenzinitiative, 10. November 2017:
http://kompetenzinitiative.net/KIT/KIT/ ... in-bayern/

"Wir sehen hier den Aufbau einer Überwachungsgesellschaft"
Thomas A. Drake in Take Back Your Power
Video bei 26:20
https://www.naturalhealth365.com/5g-uti ... -2270.html

Thomas Drake (Thomas Andrews „Tom“ Drake; * 22. April 1957 in Louisiana, USA) ist ein US-amerikanischer ehemaliger Angestellter der National Security Agency (NSA). Er arbeitete dort als Experte für Softwaretests[1] und veröffentlichte als „Whistleblower“ interne Informationen zum Projekt Trailblazer zur umfassenden weltweiten Überwachung. Im Jahr 2010 wurde er deswegen als Spion angeklagt, ihm drohte eine lebenslange Freiheitsstrafe.[2][3] Die Anklage hielt jedoch vor Gericht nicht stand,[4] er wurde lediglich wegen „Missbrauch eines Computersystems“ zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Im Jahr 2011 erhielt er den The Ridenhour Truth-Telling Prize.[5] Im Juni 2013, nach den Veröffentlichungen von Edward Snowden über das Abhörprogramm PRISM, wurden Drakes damalige Aussagen erneut zum Thema in den Medien.
Im Juli 2014 sagte Thomas Drake vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages aus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Drake

Beobachter

Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Beobachter » 17. Februar 2018 11:43

Auszug aus dem Newsletter von stop-smartmeter.at
http://www.stop-smartmeter.at/newsletter.php
http://www.stop-smartmeter.at/ueberuns.html

Vernetzung in Deutschland – bitte melden:
In letzter Zeit haben sich sehr viele Menschen aus Deutschland gemeldet, welche sich auch in Deutschland vernetzen wollen.
Wenn Ihr aus Deutschland seid und euch vernetzen und aktiv werden möchtet, könnt ihr euch bei uns melden. Wir werden eine Liste zusammenstellen, damit ihr euch vernetzen könnt, um gemeinsam etwas zu bewegen.
Selbsthilfe und Vernetzung sollten natürlich primär im eigenen Land stattfinden, da ja u.a. eure Gesetzeslage im Moment anders ist, als die Österreichische.
Es gibt eine neue deutsche „Smart Meter Facebook Gruppe“ : https://www.facebook.com/groups/1970925203148652/ Einfach eine Beitrittsanfrage stellen - die Admins schalten euch gerne frei.

Für Fragen, Anregungen, Vernetzungswünsche etc. stehen wir gerne zur Verfügung


Anmerkungen:
Facebook ist eine zweifelhafte Adresse, gerade wenn man Datenschutz für wichtig hält.
Finden die Leute in Deutschland bisher keine Organisation, die sie ansprechen könnten?

Helmut Breunig
Beiträge: 19
Registriert: 23. Dezember 2016 16:34

Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Helmut Breunig » 11. März 2018 18:15

Akzeptanzzwang zu funkbasierten Messsystemen?
Ein No-Go für Freiheitsliebende, Gesundheitsbewusste und Elektrosensible
Werner Thiede, Umwelt – Medizin – Gesellschaft 2/2017, S. 33-41.
http://www.stop-smartmeter.at/Artikel/0009-Thiede.pdf

Die langfristige und leise Dynamik der Angelegenheit führt zu einer verhängnisvollen Unterschätzung ihrer politischen Sprengkraft. Mit der sich allmählich steigernden, früher oder später unausweichlichen Auseinandersetzung über die bei Smartmetern berührten Grundrechte nähert sich die technische Zivilisation in Bezug auf die Mobilfunktechnik m.E. jenem Punkt, den der frühere deutsche Bundespostminister Dr. Wolfgang Bötsch während einer Pressekonferenz in Bonn am 5. Februar 1993 so vorausgesagt hatte:
“Die aufgeregte Diskussion über die Kernenergie dürfte in Relation zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch bescheren werden, nur ein laues Lüftchen sein!”
Diese Entwicklung wird um so nachhaltiger in Gang kommen, je zügiger und rücksichtsloser der Zwang zur funkbasierten Verbrauchsdatenablesung durchgezogen wird.

Eva Weber
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Registriert: 30. Oktober 2009 21:03

Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Eva Weber » 14. März 2018 11:02

MÜNCHNER MERKUR 14.3.2018

Abschrift:

"Widerspruchsrecht gegen funkende Wasserzähler"
"Nach Beschwerde-Flut: Landtag justiert Gesetzesentwurf nach - Bedingungsloser Einspruch soll möglich sein"

"München - Bayerns Gemeinden sollten ihre Bürger zum Einbau funkender Wasserzähler zwingen dürfen. Doch so einfach wird es nicht: Als der entsprechende Passus im Neuentwurf für das bayerische Datenschutzgesetz bekannt wurde, hagelte es Beschwerden von Bürgerseite. Auch Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri kritisierte den Entwurf (wir berichteten): Um sich gegen den Einbau der funkenden Zähler zu wehren, hätte es eine ausführliche Begründung und notfalls eine Klage anhand der europäischen Datenschutzgrundverordnung gebraucht.

Hätte. Denn nun hat das Parlament reagiert: Dem Gesetzesentwurf der Staatsregierung werden die Abgeordneten wohl ein bedingungsloses Widerspruchsrecht gegen den Einbau der elektronischen Funkzähler einschreiben, das von sämtlichen Fraktionen mitgetragen wird.

Laut dem geänderten Entwurf haben sowohl Mieter als auch Eigentümer zwei Wochen Zeit, dem Zählereinbau zu widersprechen - ohne dafür einen Grund nennen zu müssen. Das gilt aber nur für die Nutzung des Funkmodus. Kann dieses abgeschaltet werden oder gibt es keins, muss der Bürger den Einbau eines elektronischen Zählers dulden. Auch gilt das Widerspruchsrecht nicht für neue Mieter oder Eigentümer, die einen bereits verbauten Funkzähler vorfinden. Ihnen bleibt die Möglichkeit, einen begründeten Widerspruch nach der Datenschutzverordnung zu stellen.

"Das wäre ein Kompromiss, den ich mittrage", sagt der Datenschutzbeauftragte Petri. Das letzte Wort hat aber der Verfassungsausschuss, der morgen über den finalen Beschlussvorschlag berät, über den der Landtag am 22. März abstimmen soll.

Elektronische Funkwasserzähler ermöglichen es, den Verbrauchsstand jederzeit abzufragen, ohne die Wohnung zu betreten. Kritiker fürchten unberechtigten Zugriff und einen Eingriff in die Privatsphäre. Josef Ametsbichler"


Eva Weber

Helmut Breunig
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Re: Gesetz zu Smartmeter in Deutschland

Beitrag von Helmut Breunig » 14. März 2018 17:55

Rollout in Deutschland
Was Immobilieneigentümer bei den Fristen beachten sollten
Sobald der jeweilige ortsansässige Verteilnetzbetreiber mit dem Smart-Meter-Rollout startet, ist dieser verpflichtet, mit einem Vorlauf von einem Jahr die jeweiligen Immobilieneigentümer über den Wechsel der Messtechnik zu informieren und die künftigen Messstellenbetriebskosten offenzulegen. Sobald ein solches Informationsschreiben beim Immobilieneigentümer eintrifft, hat dieser die Möglichkeit, das Angebot des Verteilnetzbetreibers auszuschlagen und sich für einen anderen Dienstleister zu entscheiden. Sofern der Immobilieneigentümer nicht reagiert, erfolgt der Wechsel der Messtechnik durch den jeweiligen Verteilnetzbetreiber.

https://www.wallstreet-online.de/nachri ... n-beachten
Hinweis: diagnose funk

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