Erhöhung der Grenzwerte für Mobilfunkantennen?
Verfasst: 15. Juni 2016 15:01
Einmal mehr will uns das deutsche Grossmaul Stephan Schall eine Lektion in Schweizer Staatskunde verpassen. Schade für den Aufwand diesen Bockmist überhaupt nur zu lesen.
Es geht wie folgt weiter:
In der von Schall hochgejubelten Nationalratsdebatte hat je ein Befürtworter und je ein Gegner der Motionen KVF und Noser je 5 Minuten Zeit, ein Votum abzugeben. Dann wird darüber abgestimmt:
Nicht ob die Grenzwerte erhöht werden, sondern ob der Bundesrat einen Entwurf für die Aenderung der Verordnung über nichtionisierende Strahlung an die Hand nehmen soll.
Wenn JA muss der Bundesrat diese Aenderung in die Vernehmlassung schicken. Vorausgesetzt der Ständerat ist auch dieser Meinung. In der Vernehmlassung können dann alle Verbände, Vereine, Organisationen, Konzerne und betroffene Einzelpersonen ihre Bemerkungen abliefern. Erst dann beschliesst der Bundesrat ob und wie die NISV definitiv geändert wird.
Passt uns diese Aenderung nicht, können wir im konkreten Anwendungsfall ans Bundesgericht gelangen, damit dieses die Konformität zu übergeordneten Gesetzen und zur Verfassung überprüft. Was wir auf jeden Fall machen werden und was in jedem Fall mehr bringt als irgendwelche Demos oder Protestmärsche.
So funktioniert Schweizer Demokratie und nicht nach der Lautsprecherdurchsage aus der Mobbing-Zentrale der Mobilfunker in München.
Übrigens: Die grosse NISV-Debatte findet nicht im Nationalrat statt, sondern hat bereits in den Fraktionssitzungen der Parteien stattgefunden. Und diese wurden von uns gut dokumentiert. Sehr zum Missfallen der Konzerne und ihrer Lobbyisten.
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Es geht wie folgt weiter:
In der von Schall hochgejubelten Nationalratsdebatte hat je ein Befürtworter und je ein Gegner der Motionen KVF und Noser je 5 Minuten Zeit, ein Votum abzugeben. Dann wird darüber abgestimmt:
Nicht ob die Grenzwerte erhöht werden, sondern ob der Bundesrat einen Entwurf für die Aenderung der Verordnung über nichtionisierende Strahlung an die Hand nehmen soll.
Wenn JA muss der Bundesrat diese Aenderung in die Vernehmlassung schicken. Vorausgesetzt der Ständerat ist auch dieser Meinung. In der Vernehmlassung können dann alle Verbände, Vereine, Organisationen, Konzerne und betroffene Einzelpersonen ihre Bemerkungen abliefern. Erst dann beschliesst der Bundesrat ob und wie die NISV definitiv geändert wird.
Passt uns diese Aenderung nicht, können wir im konkreten Anwendungsfall ans Bundesgericht gelangen, damit dieses die Konformität zu übergeordneten Gesetzen und zur Verfassung überprüft. Was wir auf jeden Fall machen werden und was in jedem Fall mehr bringt als irgendwelche Demos oder Protestmärsche.
So funktioniert Schweizer Demokratie und nicht nach der Lautsprecherdurchsage aus der Mobbing-Zentrale der Mobilfunker in München.
Übrigens: Die grosse NISV-Debatte findet nicht im Nationalrat statt, sondern hat bereits in den Fraktionssitzungen der Parteien stattgefunden. Und diese wurden von uns gut dokumentiert. Sehr zum Missfallen der Konzerne und ihrer Lobbyisten.
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)