Fragen

MaxP

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Beitrag von MaxP » 12. Oktober 2023 20:39

Hallo!

Ich habe ein paar Fragen an euch. Es wäre nett, wenn ihr sie mir beantworten könntet.
Wie kann ich feststellen, ob Kontrollmessungen durchgeführt wurden, um die Richtigkeit der Immissionsberechnungen zu überprüfen? Muss man bei der zuständigen Behörde ausdrücklich darum bitten?
Stimmt es, dass der Einsatz des Powerlockers erst nach den Kontrollmessungen, also erst 6 Monate nach Inbetriebnahme der Antennen, erfolgt? Bedeutet dies, dass der Betreiber die Grenzwerte der Anlage in dieser Zeit legal überschreiten kann?

Vielen Dank!

Max

Hans-U. Jakob
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Re: Fragen

Beitrag von Hans-U. Jakob » 15. Oktober 2023 11:00

Halo Max
Die Abnahmemessungen sollten durch die kantonalen und städtischen NIS-Fachstellen verfügt und überwacht werden.
Hier können Sie sich erkundigen: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uplo ... NIS-22.pdf
Die Original-Messprotokolle werden jedoch von diesen Fachstellen seit der Einführung von 5G in dem Sinn zensuriert, dass Mobilfunk-kritisch eingestellte Messtechniker diese nicht mehr nachvollziehen können.

Abnahmemessungen müssen spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme einer Basisstation erfolgt sein. 6 Monate ist Wunschdenken der MF-Betreiber.

Wenn sie mit Powerlocker die automatische Leistungsbegrenzung meinen, muss diese seit Inbetriebnahme installiert sein. Diese ominöse Leistungsbegrenzung wurde jedoch bis heute vom BAKOM nur bei jedem Betreiber einmal getestet. Und dies erst noch im Beisein und mit Hilfe des Betreibers. Ob diese Leistungsbegrenzung bei den hunderten nachfolgend gebauten Basisstationen auch funktioniert ist reine Glaubenssache.

Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)

MaxP

Re: Fragen

Beitrag von MaxP » 18. Oktober 2023 23:24

Herzlichen Dank, Herr Jakob!

Kontrollator

Re: Fragen

Beitrag von Kontrollator » 20. Oktober 2023 12:08

MaxP hat geschrieben:
12. Oktober 2023 20:39
Wie kann ich feststellen, ob Kontrollmessungen durchgeführt wurden,
Hoi Max

Es muss zwischen Abnahmemessungen und Kontrollmessungen unterschieden werden. Wie Hr. Jakob bereits geschrieben hat, müss(t)en Abnahmemessungen innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsaufnahme durchgeführt werden, falls die berechneten Feldstärken den Anlagegrenzwert zu 80% oder mehr ausschöpfen. Abnahmemessungen erfolgen immer unter Beteiligung der jeweiligen Betreiber, welche ihre Anlagen auf den Zeitpunkt der Messungen entsprechend "einstellen" müssen. Es handelts sich somit um keine unabhängigen Messungen.

Anders sieht es bei den von dir erwähnten Kontrollmessungen aus. Diese sind nicht vorgeschrieben, dürfen von den Behörden oder ihren Beauftragten aber jederzeit durchgeführt werden. Kontrollmessungen können ohne vorgängige Information der Betreiber durchgeführt werden. Allenfalls benötigte technische Angaben zur Anlage können nach den erfolgten Messungen eingeholt werden. Das Problem besteht darin, dass die kantonalen Vollzugsbeamten Kontrollmessungen nur selten machen. Man muss diese auf begründeten Verdacht hin am besten schriftlich bei der zuständigen kantonalen NIS-Fachstelle beantragen. Manchmal werde sie dann aktiv, manchmal nicht. Hilfreich kann es sein, wenn kommunale und/oder kantonale Behörden oder Politiker das Anliegen unterstützen.

Einige NIS-Fachstellen leihen auf Anfrage auch sogenannte Exposimeter aus, mit denen man längere Zeit die Belastung an einem fixen Ort erfassen kann. Die Betroffenen werden so zu Datensammler für die kantonalen NIS-Fachstellen. Die so erhaltenen Messergebnisse stehen schon länger in der Kritik, weil ziemlich selektiv und realtiv ungenau gemessen wird.

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