Schönwort des Jahres 2023

Beobachter

Schönwort des Jahres 2023

Beitrag von Beobachter » 22. Dezember 2023 11:41

Ein Vorschlag für die Kür des Schönworts des Jahres 2023:

"Digitale Affinität"

Gerne weitere Vorschläge hier ...

Beobachter

Re: Schönwort des Jahres 2023

Beitrag von Beobachter » 23. Dezember 2023 09:21

Als Zugabe das weihnachtliche Extraschönwort:

"Heilige Depression"


https://cdn.prod.www.spiegel.de/images/ ... fpy60.webp
Quelle: Düstere Zeiten unterm Weihnachtsbaum
https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozia ... feb91c6ee1

Hans-U. Jakob
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Re: Schönwort des Jahres 2023

Beitrag von Hans-U. Jakob » 3. Januar 2024 11:23

"Unsubstanziierte Vorbringungen der Beschwerdeführenden"
"unsubstanziiert" steht häufig in Gerichtsurteilen, in welchen das funktechnisch ahnungslose Richtergremium die seitenlangen technischen Erklärungen einfach nicht verstehen kann oder will.

"antizipiertes Beweisvefahren"
Wird von funktechnisch ahnungslosen Richtern oder Richtergremien angewendet, wenn nur Beweismittel gewürdigt werden, die dem Richtergremium plausibel (verständlich) scheinen. Ob diese vom Richtergremium verstanden werden ist unwichtig. Hauptsache dabei ist lediglich, dass diese von Swisscom, Sunrise, SALT oder vom BAFU stammen. Da selbst das Bundesgericht das antizipierte Beweisverfahren anwenden muss, wird dieses auch vom Bundesgericht erlaubt.....

Hans-U. Jakob (NIS-fachstelle von gigaherz.ch)

Hans-U. Jakob
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Re: Schönwort des Jahres 2023

Beitrag von Hans-U. Jakob » 3. Januar 2024 15:47

8'000'000'000’000,00 sfr. Umsatz pro Jahr
Soooo viel sollen Mobilfunkbetreiber international gesehen generieren.
Das zeigt doch sehr schön, dass man(n) auch als Null eine grosse Bedeutung erreichen kann, wenn man(n) nur weit genug links vom Komma steht.
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)

Beobachter

Re: Schönwort des Jahres 2023

Beitrag von Beobachter » 3. Januar 2024 18:18

Hans-U. Jakob hat geschrieben:
3. Januar 2024 11:23
"antizipiertes Beweisvefahren"
Da selbst das Bundesgericht das antizipierte Beweisverfahren anwenden muss, wird dieses auch vom Bundesgericht erlaubt.....
Hans-U. Jakob (NIS-fachstelle von gigaherz.ch)
"Eigenantizipation" , sozusagen "Selbstsatisfaktion"

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