Neues Umweltschutzgesetz in Liechtenstein mit max. 0,06 V/m

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VGM Liechtenstein
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Neues Umweltschutzgesetz in Liechtenstein mit max. 0,06 V/m

Beitrag von VGM Liechtenstein » 16. Januar 2008 18:20

Liechtenstein kann als souveräner Staat eigene Mobilfunkgrenzwerte festlegen. Heute gilt die Schweizer NIS-Verordnung mit 40/60 V/m resp. 4/6 V/m für Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN).

Liechtenstein könnte beim Schutz vor gesundheitsschädigender NIS-Strahlung mit gutem Beispiel voran gehen und die Strahlenbelastung auf max.
0,06 V/m senken.


Bei der Diskussion um die Senkung der Strahlenbelastung muss das Staatsgebiet von Liechtenstein in zwei Bereiche gegliedert werden:

1. Das von Bergen abgeschirmte Alpengebiet / Feriengebiet
2. Das gegen die Schweiz und Vorarlberg offene Rheintal mit elf Dörfern

1. Im von Bergen abgeschirmten Liechtensteiner Alpengebiet kann das zwischen der Schweiz und Österreich liegende kleine Land (160 Quadratkilometer / 6x25km) selbst bestimmen, wie hoch die Strahlenbelastung maximal sein darf. Heute werden nichts ahnende Touristen, Erholungssuchende und Einheimische im Malbuner Zentrum noch einer dauernden und aus Sicht von Fachleuten absolut unverantwortbaren Strahlenbelastung von 2-6 V/m ausgesetzt. Wer sich dort erholen will, ist am falschen Platz.

2. Im offenen Rheintal stehen auf Liechtensteiner Seite 30 Antennen. Rund 70 Antennen sind in der Schweiz und in Vorarlberg voll auf Liechtenstein gerichtet, um die täglich zur Arbeit fahrenden 15 000 Grenzgänger und auch die Liechtensteiner Bevölkerung zu versorgen und mit dieser Kundschaft das Geschäft zu machen. Weil Strahlen vor Landesgrenzen nicht Halt machen, erfordert die Absenkung der Feldstärke im Rheintal ein gemeinsames Vorgehen, also eine überregionale Lösung zwischen der Schweiz, Vorarlberg und Liechtenstein. Die Mobilfunkanbieter wollen nun um jeden Preis verhindern, dass die Strahlenbelastung in Liechtenstein gesetzlich auf die vom VGM geforderten max. 0,06 V/m gesenkt wird (Salzburger Grenzwertempfehlung).

Das neue Liechtensteiner Umweltschutzgesetz soll unter anderem auch den Schutz vor gesundheitsschädigender NIS-Strahlung regeln. Am 12./13. März 2008 wird das USG im Liechtensteiner Landtag in zweiter Lesung behandelt und verabschiedet. Der VGM hat deshalb dieses Forum errichtet und bittet alle Interessierten, sich aktiv an der Diskussion um ein verantwortbares Liechtensteiner Umweltschutzgesetz im Bereich NIS-Strahlung zu beteiligen.

Ein herzliches Dankeschön an gigaherz.ch für die Möglichkeit, diese Forumsplattform für die wichtige Diskussion um verantwortbare Grenzwerte benützen zu dürfen. Wir laden hiermit alle ein, an der Diskussion um die Grenzwertfestlegung in Liechtenstein aktiv teil zu nehmen und über dieses Forum Ideen, Vorschläge, Anregungen und konstruktive Kritik anzubringen.

VGM – Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk Lichtenstein

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