Schweizer Bundesgericht beachtet Naila-Studie

Holzinger

Schweizer Bundesgericht beachtet Naila-Studie

Beitrag von Holzinger » 16. Mai 2009 19:06

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Bewertungen der Naila-Studie ...
Datum: Sat, 16 May 2009 10:17:18 +0200
Von: Claus Scheingraber <Claus.Scheingraber@t-online.de>
An: Scheingraber Claus <claus.scheingraber@t-online.de>



Liebe Kollegen, Freunde, Mitglieder und Mitstreiter!

Sie alle kennen die Naila-Studie aus dem Jahr 2004 die von Dr. Eger und
Kollegen durchgeführt wurde.
Kurz zur Erinnerung, die Studie konnte zeigen, dass bei einer Entfernung
von weniger als 400 Meter zum Mobilfunksender ein doppelt so hohes
Krebsrisiko besteht als in einer Entfernung von über 400 Meter zur
Sendeanlage.

Die Naila-Studie ist bei Mobilfunk-Veranstaltungen eine der am meisten
zitierten Studien, nur mit unterschiedlicher Bewertung. Während BfS
und das IZMF an der Naila-Studie kein gutes Haar lassen, hat die
Naila-Studie in der Schweiz die Weihe der wissenschaftlichen Korrektheit
erhalten.
Vor dem Schweizer Bundesgericht wurde am 7. April 2009 ein Urteil zu
Gunsten der Betroffenen gesprochen. In der Urteilsbegründung wurde
ausdrücklich auf 5 wissenschaftlich gesicherte Studien verwiesen; die
Naila-Studie was eine davon !!!

Auszug aus dem Schweizer Gerichtsurteil:

/... "Das BAFU ... betreibe in Zusammenarbeit mit dem Institut für
Sozial- und Präventivmedizin sowie dem Departement für Biomedizin der
Universität Basel ein permanentes Monitoring der neu erscheinenden
wissenschaftlichen Literatur zum Thema, die ihren sichtbaren
Niederschlag in der öffentlich zugänglichen Datenbank ELMAR
(www.elmar.unibas.ch) finde, sowie in periodischen Syntheseberichten. .../

/Allerdings könnten für die Risikoeinschätzung nur wissenschaftlich
gesicherte oder empirisch breit abgestützte Alltagserfahrungen
herangezogen werden. Das BAFU konzentriere sich auf Publikationen in
begutachteten wissenschaftlichen Zeitschriften, in denen über neue
Ergebnisse von experimentellen, epidemiologischen oder theoretischen
Untersuchungen berichtet werde. Von den zu den Akten gegebenen Berichten
erfülle einzig die Publikationen EGER ET AL. (Naila-Studie) und SALFORD
ET AL. diese Voraussetzungen, weshalb sie auch in der Datenbank ELMAR
enthalten seien. Bei den übrigen Berichten handle es sich um vorläufige
Ergebnisse oder um Meinungen und Bewertungen einzelner oder mehrerer
Autoren ohne neue Fakten."/



Sie sehen, wie unterschiedlich Studien bewertet werden. Im eigenen Land
gilt der Prophet leider nichts !

Ein schönes Wochenende

wünscht

Claus Scheingraber

Simeon

Beitrag von Simeon » 16. Mai 2009 20:51

hallo zusammen

kann mir jemand sagen, wie man an das gerichtsarteil kommt?

mich würde interessieren, um was es da genau ging.

danke, gruss und schönes wochenende
simeon

Elisabeth Buchs
Beiträge: 1628
Registriert: 27. Januar 2007 21:48

Beitrag von Elisabeth Buchs » 17. Mai 2009 07:40

Simeon hat geschrieben:hallo zusammen

kann mir jemand sagen, wie man an das gerichtsarteil kommt?

mich würde interessieren, um was es da genau ging.

danke, gruss und schönes wochenende
simeon
Hallo Simeon

Hier ist das Urteil:

http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI? ... C_282/2008

Elisabeth Buchs
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.

Hans-U. Jakob
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Registriert: 10. Februar 2007 15:37

Re: Schweizer Bundesgericht beachtet Naila-Studie

Beitrag von Hans-U. Jakob » 17. Mai 2009 09:45

Holzinger hat geschrieben: Vor dem Schweizer Bundesgericht wurde am 7. April 2009 ein Urteil zu
Gunsten der Betroffenen gesprochen. In der Urteilsbegründung wurde
ausdrücklich auf 5 wissenschaftlich gesicherte Studien verwiesen; die
Naila-Studie was eine davon !!!
Liebe Streitgenossen diesseits und jenseits des Rheins,

Claus Scheingraber hat leider das Urteil nicht richtig interpretiert. Es fiel nicht zu Ggunsten der Kläger aus. Ein saftiger Kommentar zu diesem Skandalurteil findet sich auf http://www.gigaherz.ch/1473

Hier eine Kuzfassung für eilige Leser:

Das Bundesgericht dazu: Das BAFU könne nicht jede Studie sofort kommentieren, habe eine öffentliche Datenbank Elmar und die Entwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes und der Risikoabschätzung sei ein langsamer Prozess, der im Zeithorizont von Jahren und nicht von Tagen ablaufe. Der Rhythmus sei ausreichend.

Klar ausreichend für einen ungestörten Endausbau der Mobilfunknetze, hat das Bundesgericht anzufügen vergessen

Dann entscheidet das Bundesgericht weiter, Eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer preiswerten Mobilfunkversorgung von hoher Qualität sei höher zu gewichten als noch nicht abschätzbare Risiken.
Die von den Beschwerdeführenden eingereichten Beweisunterlagen, wie die Swisscom-Patentschrift zu WLAN und Bio-Initiative enthalte keinerlei neuen Erkenntnisse.
Von all den zu den Akten gegebenen Studien erfülle einzig die NAILA- und SALFORD-Studien die Kriterien der Wissenschaftlichkeit. Die Bio-Initiative dagegen liefere keine neuen Fakten.

Dann kommt wieder der blödsinnige Spruch, dass eine Studie nur dann anerkannt werde, wenn es dazu keine Gegenstudien mehr gebe. Bei den finanziellen Anreizen, welche die Mobilfunkbetreiber gegenwärtig charakterlich schwachen Wissenschaftlern anbieten, ein Ding der Unmöglichkeit. Sehen sie auch unter http://www.gigaherz.ch/1185 nach

Nicht fehlen darf wiederum die Bemerkung, dass die Anlagegrenzwerte sich nach technischen und betrieblichen Möglichkeiten und wirtschaftlicher Tragbarkeit zu richten habe und nicht nach bestimmten Verdachtsschwellen, sprich medizinischen Erkenntnissen.

Mit freundlichen Grüssen,
Hans-U. Jakob

Holzinger

Re: Schweizer Bundesgericht beachtet Naila-Studie

Beitrag von Holzinger » 20. Mai 2009 10:42

Hans-U. Jakob hat geschrieben:
Claus Scheingraber hat leider das Urteil nicht richtig interpretiert. Es fiel nicht zu Ggunsten der Kläger aus.

Das ist richtig, denn im Urteil steht, dass die Beschwerde
abgewiesen wird und die Gerichtskosten von Fr. 4'000 den Beschwerdeführern auferlegt
werden.
Das Urteil hat uns bekanntlich Elisabeth Buchs zugänglich gemacht.

Es erhebt sich die Frage, wie lange sich die Menschen solche Skandalurteile noch gefallen
lassen?

In Frankreich ist man in dieser Richtung schon vorsichtiger geworden, denn bei zu großer Ungerechtigkeit brennt dort sofort die Luft.
Stellen Sie sich vor, wie viel „ Kondome“ für Sendemasten man für Fr. 4'000 herstellen
könnte, um wenigsten diese Verbrecher etwas zu ärgern und ein Zeichen zu setzen,
dass wir von den Franzosen lernen werden.

Holzinger

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