Presseschau 21.04.05: Buttwil: Über 200 Unterschriften gegen

The Future's Black

Presseschau 21.04.05: Buttwil: Über 200 Unterschriften gegen

Beitrag von The Future's Black » 21. April 2005 12:53

© Mittelland Zeitung; 21.04.2005

Tabloid Wohlen

Über 200 Unterschriften gegen Natel-Antenne

buttwil

Gegen den Neubau einer Natel-Antenne der Swisscom Mobile AG auf Gebäude Nr. 239 (Regenklärbecken), Parzelle Nr. 243, ist während der öffentlichen Auflage eine Sammeleinsprache mit 200 Unterschriften und weitere 13 Einzeleinsprachen mit gesamthaft 18 Unterschriften eingereicht worden. Zudem liegt dem Gemeinderat eine schriftliche Forderung mit über 200 Unterschriften vor, das Bauverfahren für die Mobilfunkantenne zu sistieren, bis die Ergebnisse des vom Bundesamt in Auftrag gegebenen Forschungsprogrammes vorliegen. Zurzeit prüft das Kant. Baudepartement, Koordinationsstelle Baugesuche, das Bauprojekt, ob sämtliche gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind, der Nachweis für die Standortgebundenheit ausserhalb Baugebiets (Art. 24 Raumplanungsgesetz) gegeben ist und ob die NIS-Vorschriften eingehalten werden. Ohne diese Stellungnahme des Kantons darf der Gemeinderat keine kommunale Beurteilung des Baugesuches vornehmen und auch keinen Entscheid fällen. (az)
..............................................................................................
© 24 heures Région La Côte; 21.04.2005; page 33

Vaud

TÉLÉPHONIE

Le MOB a exigé qu'une banderole, à Brent, dénonçant l'implantation de deux antennes soit enlevée.

Une bannière litigieuse retirée

Deux jours après que la famille Buchenel a installé ses banderoles pour protester contre l'implantation d'antennes à proximité de sa maison, la réplique fuse. Elle émane du chemin de fer: « Vous laissez entendre que le MOB est prêt à porter atteinte à la santé d'enfants pour des raisons mercantiles et vous appelez à son boycott. Ces allégations portent atteinte à l'honneur de l'entreprise. » Conséquence: la famille a vingt-quatre heures pour enlever ses banderoles.

Au regard du droit, peu importe que des revendications figurent sur une propriété privée. La commune de Montreux n'est pas non plus concernée. « Sur le principe, le message d'une affiche est libre tant qu'il n'est pas contraire aux bonnes mœurs, explique le municipal Alain Feissli. Le contenu relève du droit privé. »

Trop risqué

Après consultation d'un avocat, la famille a jeté l'éponge. Trop risqué, reconnaît Henri Buchenel. Qui s'interroge tout de même sur sa liberté d'expression. « La question de la sécurité n'a pas de prix, que ce soit pour le personnel ou nos fournisseurs, explique Richard Kummrow, directeur du MOB. Or il se trouve que la banderole ne mentionnait même pas qu'il s'agissait d'antennes ! Elle laissait croire que le MOB n'est pas sûr. » Le directeur nuance: si les banderoles visaient plus précisément Orange, il n'aurait pas réagi.

Les opérateurs pourraient-ils également exiger le retrait des autres banderoles, qui ont fleuri à Brent et à Chailly ? « Ce n'est pas notre politique de réprimer, explique François Legay, coordinateur environnement chez Orange. Chacun a le droit de s'exprimer. Et puis, à Brent, les bannières ne sont pas très virulentes. » A Chailly, le ton des banderoles est plus agressif. L'une d'elles irrite Mathieu Janin, le porte-parole de Sunrise, même s'il plaide le dialogue, comme Orange. « Recourir aux services d'un avocat ne changerait rien. » Il se dit prêt à trouver un autre site, « mais cela reviendra à déplacer le problème ». L'opérateur relève également que l'absence d'antenne peut avoir des conséquences pour les autres utilisateurs de Sunrise, selon lui plus nombreux. Dont les services de sécurité, qui utilisent un système de communication financé par l'opérateur lors du Montreux Jazz Festival. Un argument qui pourrait peser dans la balance lors de prochaines discussions avec la commune.

NICOLAS ZEITOUN
...............................................................................................
© Berner Zeitung; 21.04.2005; Seite 31

BZ-Region Bern

Wertverminderung von Liegenschaften

Die Strahlen drücken auf die Preise der Wohnhäuser

Natelantennen und Stromleitungen lösen nicht nur gesundheitliche Sorgen aus. Berner Immobilienfirmen bestätigen: Der Marktwert eines Hauses sinkt, wenn in der Nähe solche Anlagen montiert werden.

Morgens um zwei Uhr wacht Ernst Brönnimann auf - jede Nacht. Das Brummen der Hochspannungsleitung, die wenige Meter neben seinem Hof bei Oberbalm vorbeiführt, sei dann klar zu hören. Für die nächsten ein bis zwei Stunden könne er an Schlaf nicht mehr denken. Der frühere Berner Grossrat ist überzeugt, dass seine Schlaflosigkeit mit der Stromleitung zu tun hat. «In meiner Ferienwohnung in Spanien schlafe ich nämlich hervorragend.»

Die Leistung der Stromleitung soll in nächster Zeit massiv erhöht werden. Brönnimann sorgt sich nicht nur um seinen Schlaf. Er will auch wissen, was dies finanziell für ihn bedeuten könnte. Er hat ein Immobilienunternehmen damit beauftragt, zu schätzen, mit welchem Wertverlust seiner Liegenschaft er rechnen muss - «auch, wenn das Resultat ernüchternd sein könnte». Für rund eine Million Franken hat Brönnimann zwei Mietwohnungen in seinen Hof eingebaut. Wenn die Leitung aufgerüstet und nicht verlegt wird, werde die Lage prekär, so Brönnimann. «Dann muss ich die Mieten wohl tiefer ansetzen», sagt er, «vielleicht will auch gar niemand mehr hier wohnen.»

Preise sinken über Nacht

Nicht nur wegen Stromleitungen, auch wegen Natelantennen kann der Marktwert umliegender Häuser in den Keller fallen: «Ich lachte früher über dieses Argument von Mobilfunkgegnern», sagt Jean-Pierre Weyermann von der Berner Immobilienfirma Schneller AG. Doch in letzter Zeit sei er eines Besseren belehrt worden. Sogar «massiv», das heisst «30 bis 50 Prozent», könne der Marktwert einer Liegenschaft sinken, wenn eine Antenne oder eine Stromleitung in der Nähe eingerichtet werde.

Auch Paul Brand, Inhaber der Aare Immobilien-none AG in Muri, stellt fest, dass sich Anfragen für Hausschätzungen wegen Strahlen häufen. «Es ist eine neue Form von äusserem Einfluss.» Mit einer abstrahlenden Anlage in der Nachbarschaft werde es schwieriger, ein Haus zu vermieten. Der Ertragswert sinke, und es komme zu einer Wertverminderung.

30 Prozent Mietreduktion

Im Jahr 2000 entschied das Genfer Mietamt, dass Mietern in einem Quartier eine Mietzinsreduktion von 30 Prozent zustehe. Der Grund: Auf dem Dach einer nahen Liegenschaft befand sich eine Mobilfunkanlage der Firma Sunrise, gegen welche sich die Anwohner gewehrt hatten. Obwohl der Besitzer der Liegenschaft für die Antenne Miete kassiert, verlangte er, dass Sunrise die drei Antennen abbaut - die Mietverluste waren enorm geworden.

Es sei nicht grundsätzlich zu schätzen, welchen Wert eine Liegenschaft durch eine nahe Antenne verliere, sagt Francesco Canonica. Er ist Mitglied des Kreises 6 (Region Bern) der Eidgenössischen Schätzungskommission. «Es gibt viele Daten über Strahlen», sagt er. Darauf stütze sich auch das Recht, wenn es darum gehe, eine Antenne oder Leitung zu bauen. «Aber Tabellen und Richtwerte, was das finanziell bedeuten kann, gibt es nicht», so Canonica, «denn jeder Fall ist ein Einzelfall, ähnlich wie beim Lärm.»

Die Studie des Buwal

In Zukunft könnten die Strahlen noch stärker auf den Preis betroffener Häuser drücken. Denn immer öfter sprechen laut Immobilienhändler Wymann nicht nur Kunden, die sensibel auf Strahlen reagieren, das Thema an. Auch Leute, die keine Angst vor Elektrosmog hätten, verlangten Preissenkungen. «Sie befürchten, das Haus später nicht mehr zum selben Preis verkaufen zu können.» Dass Häuser in der Nähe einer Stromleitung an Wert verlieren, hat 2003 auch das Bundesgericht bestätigt (Kasten).

Ein Thema ist der neue Preisfaktor auch beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal). Seit 2004 ist dort eine Studie zu den Auswirkungen von Immissionen auf den Marktwert von Liegenschaften in Arbeit. Neben Fluglärm untersucht das Buwal auch Mobilfunkantennen als möglichen Einfluss. Das Buwal will die Ergebnisse nächstes Jahr veröffentlichen.

Keiner wills auf dem Dach

Dächer von Mehrfamilienhäusern sind begehrte Antennenstandorte. Die Mobilfunkanbieter dürfen aber nur dann eine Antenne installieren, wenn der Besitzer einwilligt. Offenbar ist das immer seltener: «Neun von zehn Hausbesitzern lehnen entsprechende Anfragen ab», sagt Rolf Kuhn, Inhaber der Liegenschaftsverwaltung Kuhn Immobilien in Worb. Erstaunlich ist Kuhns Bilanz, weil die Telefongesellschaften den Hausbesitzern Mieten für die Antennen zahlen. Kuhn weiss von einem Fall, in dem ein Unternehmen für die Jahresmiete 4000 Franken zahlte.

Eine mögliche Erklärung für diese Ablehnung hat Martin Frei, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Immobilienschätzerverbands. «Mein subjektiver Eindruck ist, dass die Leute dann viel empfindlicher reagieren, wenn Antennen oder die Strommasten gut sichtbar sind.»

Mischa Aebi, Wolf Röcken Urs Baumann


Michel Modoux

bundesgericht

Psychologische Gründe

Wohnbauten in der Nähe einer Stromleitung können auch einen Wertverlust erleiden, wenn die Überbaubarkeit nicht behindert wird und keine Immissionen zu befürchten sind. Viele Käufer würden sich nämlich aus psychologischen Gründen nicht mehr für solche Liegenschaften interessieren. Dies hielt das Bundesgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2003 fest. Ein Landwirt aus dem Glarnerland klagte, seine Liegenschaft werde um 70 Prozent entwertet, weil die Stromleitung über seinem Grundstück aufgerüstet wird - wie in Oberbalm (siehe Haupttext). Der Kläger erhielt allerdings nur die in einem solchen Fall übliche Entschädigung. wrs