NFP 57 - Veröffentlichung oder Publikation?

Wuff

NFP 57 - Veröffentlichung oder Publikation?

Beitrag von Wuff » 21. Januar 2011 13:31

Im izg(?)mf-Forum macht Spatenpauli eine Korrespondenz mit dem Leiter des NFP57 ( www.nfp57.ch ), Prof. Alexander Borbély, zugänglich.

Er hat Borbély unter Bezugnahme auch auf einen Gigaherz-Artikel die folgenden Fragen gestellt.


"Sehr geehrter Herr Prof. Borbély,
Quelle: http://gigaherz.ch/pages/posts/nfp57-E2 ... kt1684.php
Mich würde nun interessieren:

Herr Jakob vom Verein Gigaherz schreibt auf seiner Website, das NFP 57 würde nicht - so wie beim Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm - die einzelnen wissenschaftlichen Arbeiten publizieren, sondern nur eine Art Sammelextrakt. Herr Jakob schreibt dazu: "Die Forschungsergebnisse sollen nicht etwa im Klartext veröffentlicht werden, so wie diese von den Wissenschaftlern geschrieben wurden, sondern in einer von der Leitungsgruppe verfassten sogenannten Synthese." "


Hier folgen Fragen, Antworten und Kommentar, nach den Fragen geordnet.

Frage a) : Stimmt die Behauptung von Herrn Jakob (nur Synthese statt Originalarbeiten)?

Antwort a) Originalarbeiten werden von den Forschenden selbst zur Publikation in Zeitschriften eingereicht und zwar ohne Rücksprache mit der Leitungsgruppe des NFP57 oder dem Nationalfonds. Die Manuskripte müssen dabei ein Begutachtungsverfahren (Peer Reviewing) durchlaufen, das den Herausgebern der Zeitschrift zur Qualitätssicherung dient.
Sind die Qualitätskriterien erfüllt, wird das Manuskript zur Publikation angenommen und veröffentlicht. Dieser Prozess nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch. Bereits sind einige Publikationen der Arbeiten des NFP 57 erschienen, andere sind in Vorbereitung. Generell ist darauf hinzuweisen, dass die durch den SNF geförderten Forschenden zur Kommunikation der Forschungsresultate verpflichtet sind und in diesem Zusammenhang die Open Access Policy des SNF einzuhalten haben. Die Behauptung, die Forschungsergebnisse aus dem NFP würden nicht publiziert, stimmt daher nicht.

Kommentar zu a): Die Originalarbeiten werden nicht durch das NFP57 veröffentlicht, vor allem nicht gleichzeitig oder vor der Veröffentlichung des Syntheseberichts. Es ist dem aussenstehenden Kritiker also nicht möglich, die Originalarbeiten systematisch nach Designfehlern zu durchforsten. Es gibt auf der Website des NFP 57 keine Liste der bereits begutachteten und publizierten Arbeiten, womit eine kritische Lektüre des Syntheseberichts nicht möglich sein wird.
Veröffentlichen und Publizieren sind zwei verschiedene Dinge. Publizieren im Sinne der Naturwissenschaften bedeutet, nach einer Begutachtung (peer review) in einer von der wissenschaftlichen Gemeinschaft (scientific community) anerkannten Zeitschrift (scientific journal) herauszubringen. Die Öffentlichkeit kommt in der Regel erst nach Zahlung von circa USD 30 zu einem PDF des Artikels, was für alle Studien Kosten von circa CHF 400 verursachen dürfte. Will das jemand für solchen Schrott wie die von Spatenpauli hoch gelobte Hamsterstudie von Lerchl mit den isolierten Pinealorganen ernsthaft zahlen, ausser er hätte den bedingungslosen Willen, sich wieder einmal so richtig schön zu ärgern?

Veröffentlichen ist dagegen: Der Öffentlichkeit leicht erwerbbar zur Verfügung zu stellen.

Die zeitliche Dimension ist hier entscheidend: Vor der Versteigerung ist erst der Synthesebericht verfügbar, und die Originalarbeiten, auf denen der Synthesebericht beruht, noch nicht. Die bis dann noch nicht publizierten Originalarbeiten müssen möglicherweise noch auf Grund der Peer Review verändert werden!


Fazit zu a): Die Antwort von Borbély enthält keine Lügen, verschleiert aber dennoch das unbefriedigende Ausmass an Öffentlichkeit vor der Versteigerung.


Frage b): Was sind die Beweggründe dafür, ggf. nur eine Synthese zu publizieren?

Antwort b) Der Synthesebericht dient der Darstellung der Forschungsergebnisse im Sinne einer Gesamtübersicht des vom Schweizerischen Bundesrat in Auftrag gegebenen Forschungsprogramms zum Zeitpunkt der Beendigung der Forschungsarbeiten, aber vor dem Abschluss der gesamten Datenanalyse und der Veröffentlichung aller Ergebnisse in wissenschaftlichen Zeitschriften. Er wird von den Forschenden und der Leitungsgruppe gemeinsam erarbeitet und von der Leitungsgruppe und dem Nationalfonds verantwortet. Er wird in drei Sprachen veröffentlicht.

Kommentar und Fazit zu b): Wenn der Synthesebericht vor der Publikation (was – wichtig zu beachten! - nicht mit leicht zugänglicher Veröffentlichung verwechselt werden darf) herausgegeben wird, dann haben unabhängige Kritiker keine Chance, die Ergebnisse umfassend kritisch zu betrachten. Die Wissenschaftsjournalisten müssen wieder einmal glauben, ohne auf Plausibilität prüfen zu können, was ihnen aufgetischt wird. Das ist sozusagen buchstäblich wie "Vogel friss oder stirb!" oder "publish or perish" zu verstehen, denn ein Journalist, der nicht publiziert, verhungert, oder verschwindet zumindest aus dem Schreibermilieu.


Frage c): Werden interessierte Bürger gratis den Volltext der Originalarbeiten im Internet einsehen können (vergl. DMF-Programm)?

Antwort c) Alle in wissenschaftlichen Zeitschriften publizierten Ergebnisse sind öffentlich zugängig. Ihre bibliographischen Angaben werden auf der Webseite des NFP 57 figurieren. Die Volltexte der Arbeiten werden dort ebenfalls veröffentlicht, sofern dies mit den Copyright Bestimmungen der Zeitschriften vereinbar ist.

Kommentar zu c): „Öffentlich zugänglich“ heisst im Klartext circa 30 USD nach Amerika überweisen. Wer die bisherig publizierten Arbeiten heute gratis oder gegen Entgelt beziehen möchte, der erhält auf nfp57.ch nicht einmal die Angaben zu den Bezugsmöglichkeiten. Spatenpauli stellt seine mit falscher Faktendarstellung. Im DMF wurden nicht die im wissenschaftlichen Journal publizierten Arbeiten veröffentlicht, sondern Zusammenfassungen der Autoren zu Händen des Auftraggebers. Lerchls berühmt-berüchtigte Hamsterstudie nennt zum Beispiel über das DMF öffentlich und in Deutsch zugänglich 500 exponierte Hamster-Pinealorgane, während die in Englisch publizierte, aber nicht öffentlich zugängliche, sondern nur gegen USD 30 einsehbare Studie zum identischen Experiment nur 320 Exponate nennt - war bei weitem nicht die einzigen Unterschiede der beiden Fassungen, die mit Lerchls gleicher
Feder geschrieben wurden, sind.



Frage d): Ist der zeitliche Zusammenhang mit der Versteigerung neuer Frequenzen in der Schweiz beabsichtigt gewesen?

Antwort d): Der Synthesebericht des NFP 57 steht in keinem Zusammenhang mit der Versteigerung neuer Frequenzen in der Schweiz. Der Bundesrat hat das NFP 57 im Jahr 2005 in Auftrag gegeben. Die Forschungsarbeiten wurden im Frühjahr 2010 beendet und in der Folge ausgewertet und laufend publiziert.

Kommentar zu d): Es kann auch den umgekehrten zeitlichen Zusammenhang geben, für den Borbély nichts könnte. Die Versteigerung wird angesetzt, bevor unabhängige Kritiker Zugang zu den Orignalarbeiten haben.


Gesamtfazit: Auf prima vista schlau erscheinende, geschliffen formulierte, aber dennoch durchschaubare Weise hat Spatenpauli wieder einmal versucht, unter Missbrauch eines ehrbaren Wissenschaftlers einen seiner Lieblingsgegner als angeblichen Lügner hinzustellen.

Hans-U. Jakob
Beiträge: 1322
Registriert: 10. Februar 2007 15:37

Beitrag von Hans-U. Jakob » 21. Januar 2011 19:37

Im letzten Satz des Antwortschreibens an die 11 Schutzorganisationen der Schweiz steht. Zitat" Es besteht aus diesen Gründen kein Anspruch Ihrer Interessengemeinschaft auf Zugang zu den an den SNF adressierten Projektberichten des NFP-57" Ende Zitat
Es erstaunt mich deshalb nun keineswegs wenn Prof. Borbely die Hilfe eines rechtskräftig verurteilten Berufsmobbers namens Stefan Schall, alias Spatenpauli in Anspruch nehmen muss, um sich öffentlich zu rechtfertigen. Das passt doch bestens in dieses Schmierentheater. Es wird ihnen wenig nützen. Gigaherz wird jedenfalls rechtliche Schritte gegen den Nationalfonds einleiten. Die Gesetzeslage spricht eindeutig für uns.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Näheres zum NFP-57-Skandal erfahren Sie unter www.gigaherz.ch/1684

Wuff

Klartext

Beitrag von Wuff » 22. Januar 2011 17:08

Klartext


Im izg(?)mf-Forum wird der Beitrag am Anfang dieses Strangs diskutiert, aber ohne dass man ihn verstehen will.

Zur leichteren Verständlichkeit wiederhole ich hier nochmals die Fragen von Spatenpauli im Volltext, und setze die Antworten von Borbély in von formuliertem Klartext danach:

Einleitung von Spatenpauli:Herr Jakob vom Verein Gigaherz schreibt auf seiner Website, das NFP 57 würde nicht - so wie beim Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm - die einzelnen wissenschaftlichen Arbeiten publizieren, sondern nur eine Art Sammelextrakt. Herr Jakob schreibt dazu: "Die Forschungsergebnisse sollen nicht etwa im Klartext veröffentlicht werden, so wie diese von den Wissenschaftlern geschrieben wurden, sondern in einer von der Leitungsgruppe verfassten sogenannten Synthese." "


Frage a) von Spatenpauli : Stimmt die Behauptung von Herrn Jakob (nur Synthese statt Originalarbeiten)?

Antwort im Klartext: Die Behauptung stimmt: Das NFP57 veröffentlicht selbst tatsächlich nicht die Originalarbeiten, dieses ist den Forscherteams bzw. ihren zumeist angloamerikanischen Verlegern überlassen. Zum Zeitpunkt der Versteigerung der LTE-Frequenzen wird das NFP57 nur die Synthese veröffentlicht haben.


Frage b): Was sind die Beweggründe dafür, ggf. nur eine Synthese zu publizieren?

Antwort im Klartext: Bis zum Zeitpunkt der Versteigerung veröffentlicht das NFP57 tatsächlich nur die Synthese, sie dient neben anderen dem Bundesrat als Übersicht, basierend auf einem provisorischen Auswertungsstand der Arbeiten.

Frage c): Werden interessierte Bürger gratis den Volltext der Originalarbeiten im Internet einsehen können (vergl. DMF-Programm)?

Antwort im Klartext: Nein, voraussichtlich wird höchstens eine Minderheit der Studien gratis einsehbar sein. Bezugsquellen für die i.d.R. kostenpflichtigen (circa USD 30 für jede der circa 12 Arbeiten) und die möglicherweise frei einsehbaren Studien wird das NFP57 irgendwann nennen.


Frage d): Ist der zeitliche Zusammenhang mit der Versteigerung neuer Frequenzen in der Schweiz beabsichtigt gewesen?

Antwort im Klartext: Nein, gemäss Borbély nicht seitens des NFP57.
Nicht erwähnt hat Borbély die Möglichkeit, dass die Comcom selbst das Versteigerungsdatum noch vor der Veröffentlichung detaillierten Studien angesetzt hat, aber nach dem Synthesebericht, dessen Ergebnisse voraussehbar sind


Es wurde einmal sinngemäss ausgesagt, das NFP57 werde keine Aussagen zur gesundheitlichen Relevanz von Feldern machen können. Wer erinnert sich daran, bzw. wer kann die Quelle dafür nennen?.

schilte6i

Gebetsmühle zum Herunterladen

Beitrag von schilte6i » 23. Januar 2011 11:40

Es gibt eine Broschüre zum NFP57 zum Herunterladen:

http://www.nfp57.ch/files/news/4_BroschuereNFP57.pdf

Auf Seite 26 heisst es da wörtlich:
Das NFP 57 wird zwar die vielfältigen Fragen nach den gesundheitlichen Risiken der elektromagnetischen Strahlung nicht abschliessend beantworten können. Die Ergebnissse, die in den Pojekten erarbeitet werden, tragen aber zum internationalen Erkenntnisgewinn bei. Sie werden der Oeffentlichkeit breit kommuniziert und sollen die Entscheide in Politik und Praxis aufgrund neuer Erkenntnisse erleichtern.

Man dreht also weiter die alte Gebetsmühle "Wir-brauchen-mehr-Froschung", um nichts finden zu müssen und weiter ignorieren zu können, was der Strahlen-Mafia schaden könnte. Und das soll dann breit kommuniziert werden: "Wissenschaft" als erweitertes Marketing.

silenthunter
Beiträge: 53
Registriert: 4. September 2009 08:49

Beitrag von silenthunter » 31. Januar 2011 14:16

Nachtrag zu d):
tagesanzeiger.ch hat geschrieben:Zu viel Palaver um Schweizer Mobilfunknetz
Die geplante Versteigerung des Schweizer Mobilfunknetzes muss auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Die zuständige Kommission fühlt sich noch nicht bereit für die Auktion.

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) braucht mehr Zeit, um Fragen der möglichen Bieter für die Schweizer Mobilfunkfrequenzen zu beantworten. Der ursprünglich für den 18. März vorgesehene Termin zur Eingabe der Bewerbungsunterlagen für die Auktion wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die Versteigerung der Schweizer Mobilfunkfrequenzen, die ursprünglich vor den Sommerferien über die Bühne hätte gehen sollen, verzögert sich daher auf unbestimmte Zeit. Das neue Eingabedatum und der angepasste Terminkalender des Vergabeverfahrens werden später bekannt gegeben.

Im Rahmen der Ausschreibung von Mobilfunkfrequenzen, die am 26. November 2010 eröffnet worden war, hatten interessierte Unternehmen in einem ersten Schritt Gelegenheit, Fragen zu stellen. Eine sorgfältige Beantwortung dieser Fragen nehme nun mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich geplant, schreibt die ComCom als Begründung in ihrer Mitteilung vom Montag.

Erwartete Fragen

Bewusst sei von Anfang an als erste Stufe des Verfahrens eine Frage-Antwort-Phase vorgesehen gewesen, sagte ComCom-Sprecher Peter Bär auf Anfrage. Die vielen Fragen und Bemerkungen zum Verfahren, die nun eingegangen seien, bräuchten zur Beantwortung mehr Zeit und seien der Grund für die Verzögerung. Bär machte aufgrund des laufenden Verfahrens keine Angaben zum konkreten Inhalt der Fragen.

Bemerkungen und Kritikpunkte seien zu erwarten gewesen. Einerseits sei das Verfahren ein Novum, weil alle Frequenzen versteigert würden, und andererseits sei der Entscheid sehr wichtig für die Zukunft der Telekomanbieter, sagte Bär. Sicher seien auch nicht alle Interessierten einverstanden mit dem Auktionsverfahren.

Die ComCom werde sich sorgfältig und eingehend mit den Kritikpunkten und Bemerkungen am Verfahren auseinandersetzen und anschliessend entscheiden, was für Schlüsse daraus zu ziehen seien. Die Kommission sei sich aber keiner Unzulänglichkeiten bei der Ausschreibung bewusst, die nun überarbeitet werden müssten.

Neues Treffen Ende Februar

Interessierte Unternehmen werden am 28. Februar eingeladen, um verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Auktion zu vertiefen und damit sich die ComCom eine Meinung bilden kann, erklärte Bär. Anschliessend wird die Kommission entscheiden, wie es weitergeht.

Die Situation der ComCom ist insofern komfortabel, als kein unmittelbarer Zeitdruck besteht. Neben den freien Konzessionen laufen erst Ende 2013 als erste die GSM-Konzessionen aus. Laut Bär wurde bewusst frühzeitig mit der Ausschreibung begonnen, um genügend Zeit zu haben.
Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/28719444

Antworten