Heute habe ich einmal nachgesehen, was denn die Erfinderin des Glühlampenverbots, nämlich die EU, zur Heizenergie der Glühlampen meint. Ich fand in http://ec.europa.eu/energy/lumen/faq/index_de.htm die Frage
„F: Ist die von Glühlampen abgestrahlte Wärme nützlich?
und die Antworten, welche die EU-Bürokraten anscheinend für ihren Entscheid, die Glühlampen zu verbieten, als relevant erachteten:
Antworten:
“A: Nein – sie ist ineffizient im Vergleich mit anderen Formen des Heizens und gilt nicht als Nutzenergie, sondern als Energieverlust.
Außerdem erzeugen Glühlampen auch in wärmeren Jahreszeiten Hitze, wenn diese nicht benötigt wird, und können sogar den Kühlbedarf erhöhen.
Überdies müssen manche Räume nur beleuchtet und nicht beheizt werden.“
In diesen Antworten finden sich folgende Fehler logischen Denkens:
- Ineffizient ist nicht inexistent.
Was heisst hier überhaupt effizient? Ist die Menge der Nutzenergie im Verhältnis zum CO2-Ausstoss gemeint? Ist die Menge der Nutzenergie im Verhältnis zu den Kosten für den Primärenergieträger gemeint? Diese Definition wird von der EU anscheinend unter den Teppich gewischt. Wie dem aber immer sei, wenn die elektrische Heizung (generell, also ebenfalls die Wärmeproduktion durch die Glühlampen) beispielsweise 20 Prozent weniger effizient sein soll als Ölheizung, dann kann ein Faktor von 0,8 eingesetzt werden, aber nicht Null, wie die EU mit ihrer pauschalen, dümmlichen sinngemässen Behauptung „ineffizient = 100 % Energieverlust“. Bereits das Wort „ineffizient“ ist hier fehl am Platz, richtig muss es heissen „weniger effizient“. - Jahreszeitliche Unterschiede
Es gibt in Europa Gebiete, in denen fast stets geheizt werden muss, und andere, in denen fast nie geheizt wird. Das sind die Extremfälle, von denen nicht ausgegangen werden muss. Es muss auch nicht vom Durchschnitt ausgegangen werden, sondern es sollte nach Klimazonen unterschieden werden. In Skandinavien und in den Alpen ist ein Glühlampenverbot dem dortigen Klima völlig unangemessen. Die Glühlampen sind überhaupt praktisch nur ein „Problem“ der Privathaushalte. In Fabriken und Bürohäuser gleisst auch ohne Glühlampenverbot das Licht der stabförmigen Energiesparlampen. Und wer kennt in Europa eine Privatwohnung, die mit Klimaanlage gekühlt wird? Das Kühlen ist bloss ein rhetorisches, an den Haaren herbeigezerrtes Scheinargument.
Es bleibt die „nicht benötigte Hitze“ in wärmeren Jahreszeiten. Diese kann je nach Klimazone zwischen 90 und 10 Prozent der gesamten Wärmeabstrahlung betragen. In der Schweiz dürfte sie vielleicht 25 Prozent betragen, wenn berücksichtigt wird, dass die Heizperiode oft von September bis April dauert, und dass im Sommer mit seinen längeren Tagen auch viel weniger Raumbeleuchtung benötigt wird. Auch hier könnte ein Faktor eingesetzt werden, z.B.0,75. - Räume ohne Heizbedarf
Dass manche Räume nur beleuchtet und nicht beheizt werden, mag theoretisch zutreffen, in der Praxis herrscht aber selbst in Kellerräumen, Tiefgaragen, Treppenhäusern und Dachestrichen nie Aussentemperatur, und diese wäre auch dort nicht erwünscht, es wird also auch dort geheizt, wenngleich oft indirekt. Für die Berücksichtigung der auch im Winter nicht benötigten Raumheizung kann ebenfalls ein ganz simpler Faktor eingesetzt werden, z.B. 0,95.
- 5 Prozent als Licht
- 95 Prozent fallen als Wärme an, und davon ist - und unter Anwendung der oben beispielhaft genannten Faktoren - 54 Prozent erwünschte Heizung
- 59 Prozent der einer Glühlampe zugeführten elektrischen Energie wird also in Form von Licht und nützlicher Wärme genutzt.
Fazit: Das Glühlampenverbot ist eine 100-prozentige Alibiübung, die von wesentlich wirksameren Energiesparmöglichkeiten ablenkt.