Indien senkt Grenzwerte

handystrahlung
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Indien senkt Grenzwerte

Beitrag von handystrahlung » 19. April 2012 12:56

Indien führt ab September 2012 neben der Pflicht zur Kennzeichung des Strahlungswertes von Handys auch neue Grenzwerte für Mobilfunkantennen ein.

Die neue Regelung erlaubt beschränkt die zulässigen elektromagnetischen Felder von Mobilfunksendern auf ein Zehntel (1/10) der aktuell geltenden Werte.

http://timesofindia.indiatimes.com/tech ... 716113.cms

unsereiner
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Re: Indien senkt Grenzwerte

Beitrag von unsereiner » 20. April 2012 07:14

handystrahlung hat geschrieben:Indien führt ab September 2012 neben der Pflicht zur Kennzeichung des Strahlungswertes von Handys auch neue Grenzwerte für Mobilfunkantennen ein.

Die neue Regelung erlaubt beschränkt die zulässigen elektromagnetischen Felder von Mobilfunksendern auf ein Zehntel (1/10) der aktuell geltenden Werte.

http://timesofindia.indiatimes.com/tech ... 716113.cms
Wie hoch sind die in Indien derzeit geltenden Grenzwerte?

handystrahlung
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Indien senkt EMF Grenzwert

Beitrag von handystrahlung » 20. April 2012 08:57

Die Entscheidung zur Senkung den Grenzwertes für EMF basiert auf den Empfehlungen im "REPORT OF THE INTER-MINISTERIAL COMMITTEE
ON EMF RADIATION".

"The RF exposure limits in India may be lowered to 1/10th of the existing
level [...]."

http://www.dot.gov.in/miscellaneous/IMC ... Report.pdf

handystrahlung
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Grenzwerte für Mobilfunk in Indien ab September 2012

Beitrag von handystrahlung » 20. April 2012 10:12

Ab 1. September 2012 gelten in Indien folgende Grenzwerte für Mobilfunk:


Grenzwert für Frequenz (f):

400 - 2000 MHz : f/2000 W/m2

2 - 300 GHz : 1 W/m2



http://www.dot.gov.in/miscellaneous/EMF ... dation.pdf

Gast

Beitrag von Gast » 20. April 2012 16:26

Damit liegen sie noch Faktor 3-4 über den schweizer Anlagegrenzwerten...

Gastfreundlich

Äpfel und Birnen

Beitrag von Gastfreundlich » 21. April 2012 12:31

Anonymous hat geschrieben:Damit liegen sie noch Faktor 3-4 über den schweizer Anlagegrenzwerten...
Sie vermischen (bewusst) Immissionsgrenzwerte mit Anlagegrenzwerten, die in der Schweiz nur für Innenräume gelten. Die neuen Grenzwerte in Indien sind Immissionsgrenzwerte und damit etwa 3-mal tiefer als in der Schweiz. Umgerechnet sehen die Werte für GSM und UMTS gerundet wie folgt aus:

Immissionsgrenzwerte

Indien
800 MHz 13 V/m
1800 MHz 18 V/m
2000 MHz 19 V/m

Schweiz
800 MHz 41 V/m
1800 MHz 58 V/m
2000 MHz 61 V/m

Rechnet man die Immissionsgrenzwerte wegen der durchschnittlichen Dämpfung von Gebäudehüllen um den Faktor 10 herunter, dann ergeben sich ebenfalls rund 3-mal tiefere "Anlagegrenzwerte" für Indien.

Anlagegrenzwerte

Indien (analog CH)
800 MHz 1,3 V/m
1800 MHz 1,8 V/m
2000 MHz 1,9 V/m

Schweiz
800 MHz 4 V/m
1800 MHz 5 V/m
2000 MHz 6 V/m


Bitte in Zukunft nicht mehr Birnen mit Äpfeln vergleichen und den Lesern Sand in die Augen streuen wollen.

Freidenker

Beitrag von Freidenker » 22. April 2012 16:29

Bei Ihnen zu Hause muss es ziemlich dunkel sein, wenn Sie eine Gebäudedämpfung von Faktor 10 haben. Wir haben Fenster, und da wird ohne Dämpfung gerechnet, ausser die Antenne steht auf dem eigenen Haus mit Stahlbetondecke...

Die schweizer Mobilfunkbetreiber wären Ihnen dankbar, wenn sie nur die neuen indischen Immissionsgrenzwerte einhalten müssten. Zum Glück sind bei uns Wohnen und Arbeiten besser geschützt mit dem Anlagegrenzwert.

Da wird nichts falsches miteinander verglichen. Wenn ich die Auswahl zwischen 18 V/m (Indien) oder 5 V/m (Schweiz) in meiner Stube hätte, dann wäre wenigstens für mich der Fall klar.

Hans-U. Jakob
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Beitrag von Hans-U. Jakob » 23. April 2012 19:26

Freidenker hat geschrieben:Bei Ihnen zu Hause muss es ziemlich dunkel sein, wenn Sie eine Gebäudedämpfung von Faktor 10 haben. Wir haben Fenster, und da wird ohne Dämpfung gerechnet, ausser die Antenne steht auf dem eigenen Haus mit Stahlbetondecke...

Die schweizer Mobilfunkbetreiber wären Ihnen dankbar, wenn sie nur die neuen indischen Immissionsgrenzwerte einhalten müssten. Zum Glück sind bei uns Wohnen und Arbeiten besser geschützt mit dem Anlagegrenzwert.

Da wird nichts falsches miteinander verglichen. Wenn ich die Auswahl zwischen 18 V/m (Indien) oder 5 V/m (Schweiz) in meiner Stube hätte, dann wäre wenigstens für mich der Fall klar.
Freidenker denkt komplett falsch.
Wohnen und arbeiten sind bei uns überhaupt nicht besser geschützt.
Alles über den schweizer Grenzwertschwindel steht seit 2003 unter www.gigaherz.ch/636
Das Märchen von den 10mal besseren Schweizer Grenzwerten ist schon fast älter als diejenigen aus 1001 Nacht.
Hans-U. Jakob (gigaherz.ch)

Gastfreundlich

Schon wieder Äpfel mit Birnen

Beitrag von Gastfreundlich » 23. April 2012 21:46

Freidenker hat geschrieben:Bei Ihnen zu Hause muss es ziemlich dunkel sein, wenn Sie eine Gebäudedämpfung von Faktor 10 haben. Wir haben Fenster, und da wird ohne Dämpfung gerechnet, ausser die Antenne steht auf dem eigenen Haus mit Stahlbetondecke...
Ihr Posting ist unhöflich, das fällt auf Sie zurück. Die messtechnische Praxis zeigt, dass der Faktor 10 für die durchschnittliche Dämpfung von Gebäudehüllen durchaus realistisch ist. In modernen Bauten mit metallbedampften Fensterscheiben ist der Wert sogar noch höher.
Freidenker hat geschrieben:Die schweizer Mobilfunkbetreiber wären Ihnen dankbar, wenn sie nur die neuen indischen Immissionsgrenzwerte einhalten müssten. Zum Glück sind bei uns Wohnen und Arbeiten besser geschützt mit dem Anlagegrenzwert.
Fragen sie doch einmal eine Restaurantangestellte, ob sie den ganzen Tag im Biergarten lieber mit 18 V/m wie in Indien oder lieber mit 58 V/m wie in der Schweiz bestrahlt werden möchte. Die gleiche Frage können Sie auch Ihrem Nachbarn stellen, der als Rentner jede freie Minute auf seiner Dachterasse verbringt. Ob Sie dann auch noch den Mut aufbringen, die gleiche Frage der Mutter zu stellen, deren kleine Kinder jede freie Zeit im Garten verbringen, möchte ich doch eher bezweifeln.
Freidenker hat geschrieben:Da wird nichts falsches miteinander verglichen. Wenn ich die Auswahl zwischen 18 V/m (Indien) oder 5 V/m (Schweiz) in meiner Stube hätte, dann wäre wenigstens für mich der Fall klar.
Wenn jemand etwas falsches miteinander vergleicht, dann sind Sie das. Zuerst wollen sie Immissions- und Anlagegrenzwerte gleichsetzen und jetzt versuche Sie die Messpraxis mit theoretischen Berechnungen zu vergleichen.

Diese Praxis lässt sich nicht - wie von Ihnen angedeutet - mit den vereinfachten Berechnungsvorschriften in den Vollzugsempfehlungen zur NISV vergleichen. Diese wurden so einfach gemacht, dass auch ein zuständiger Chemiker beim kantonalen AfU möglicherweise in der Lage ist, Standortdatenblätter der Mobilfunker zu überprüfen.

Den beschriebenen Sachverhalt kann übrigens jeder selber überprüfen, indem er bei mehreren Gebäuden auf derselber Höhe Feldstärkemessungen vor und im Gebäude durchführt. Balkone und Schlafzimmer eignen sich dafür beispielsweise.


Versuchen Sie bitte nicht, den Lesern weiterhin mit unsachlichen Vergleichen Sand in die Augen zu streuen.

Gast

Freidenker

Beitrag von Gast » 26. April 2012 13:27

Können Sie mir ein konkretes Beispiel nennen, wo bei einem Gartenrestaurant 18 V/m gemessen werden? Kann mir nicht vorstellen dass es dies gibt.

Meines Wissens gilt in Genf auf Balkonen und Terrassen ebenfalls der Anlagegrenzwert. Die Mobilfunkbetreiber müssten doch dort nach Ihrer Aussage mit der Standortwahl massiv eingeschränkt sein. Nach den Abdeckungskarten scheint dies aber nicht der Fall zu sein, obwohl wegen dem Ausland nicht alle Frequenzen zur Verfügung stehen.

Ich würde ja gerne mit dem indischen Anlagegrenzwert vergleichen, aber den gibt es nicht. So wie es aussieht wäre es Ihnen lieber, die Schweiz hätte auch nur noch den Immissionsgrenzwert (wie z.B. Deutschland)? Die Mobilfunkbetreiber hätten Sie bestimmt auf Ihrer Seite, auch wenn der Grenzwert auf 18 V/m gesenkt würde.

Hans-U. Jakob
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Re: Freidenker

Beitrag von Hans-U. Jakob » 27. April 2012 09:36

Anonymous hat geschrieben: Meines Wissens gilt in Genf auf Balkonen und Terrassen ebenfalls der Anlagegrenzwert. Die Mobilfunkbetreiber müssten doch dort nach Ihrer Aussage mit der Standortwahl massiv eingeschränkt sein. Nach den Abdeckungskarten scheint dies aber nicht der Fall zu sein, obwohl wegen dem Ausland nicht alle Frequenzen zur Verfügung stehen.
Das schränkt die Mobilfunker überhaupt nicht ein, sonst hätten diese die Stadtregierung von Genf längstens vor den Kadi gezerrt.
Mobilfunkantennen strahlen nicht kugelförmig!!!
Balkone und Terrassen in der unmittelbaren Nähe eines Antennenmastes befinden sich stets weit unterhalb der vertikalen Senderichtung, was in in der unmittelbaren Nähe des Antennenmastes bereits einen Dämpfungsfaktor von 32 oder in V/m gerechnet von 5.66 ergibt. Wenn Sie noch einige Meter Distanz dazu nehmen sind Sie bereits unter 5V/m. Die Schweizer Anlage-Grenzwerte schützen die Bevölkerung nicht besser als alle ausländischen. Die sind und bleiben ein ausgeklügelter Schwindel zwecks Volksverscheisserung.
Hans.U Jakob (Gigaherz.ch)

Gast

Re: Freidenker

Beitrag von Gast » 27. April 2012 13:03

Hans-U. Jakob hat geschrieben: Die Schweizer Anlage-Grenzwerte schützen die Bevölkerung nicht besser als alle ausländischen. Die sind und bleiben ein ausgeklügelter Schwindel zwecks Volksverscheisserung.
Hans.U Jakob (Gigaherz.ch)
Dann hätten Sie also nichts degegen, wenn die schweizer Mobilfunkbetreiber nur noch die IGW einhalten müssten? Wenn Sie dies durchsetzen können, werden Sie von Swisscom, Sunrise und Orange bejubelt :) Die würden Sie sogar bei den "strengeren" 18 V/m feiern, Hauptsache der AGW ist weg.

Gastfreundlich

Re: Freidenker

Beitrag von Gastfreundlich » 27. April 2012 15:08

Anonymous hat geschrieben:Können Sie mir ein konkretes Beispiel nennen, wo bei einem Gartenrestaurant 18 V/m gemessen werden?
Sie versuchen schon wieder Birnen (Messen) mit Äpfeln (Grenzwerte) zu vergleichen. Gemäss Vollzugsempfehlungen zur NISV sind überall im Freien wo sich Personen aufhalten können die höheren Immissionsgrenzwerte erlaubt. Ausnahmen sind baurechtlich festgelegte Kinderspielplätze. Dort müssen die tieferen Anlagegrenzwerte eingehalten werden. Eine andere Ausnahme sind Orte, die nicht allgemein zugänglich sind. Dort müssen nicht einmal die höheren Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Das ist beispielsweise 1,5 Meter über Mastfuss und bei baulich abgesicherten Antennen. Was Messungen in Gartenrestaurants anbelangt, empfehle ich Ihnen, selbst mit einem Breitbandmessgerät auf die "Pirsch" zu gehen.
Anonymous hat geschrieben:Kann mir nicht vorstellen dass es dies gibt.
Ich kann mir das hingegen nicht bloss vorstellen...
Anonymous hat geschrieben:Meines Wissens gilt in Genf auf Balkonen und Terrassen ebenfalls der Anlagegrenzwert.
Es wäre für die Leserschaft aus der übrigen Schweiz sehr hilfreich, wenn Sie zu dieser doch fortschrittlichen Praxis in Genf auch noch Links auf entsprechende Gerichtsentscheide posten könnten. Wenn es so eine Praxis tatsächlich geben sollte, könnte man nämlich versuchen, diese landesweit durchzusetzen.
Anonymous hat geschrieben:Die Mobilfunkbetreiber müssten doch dort nach Ihrer Aussage mit der Standortwahl massiv eingeschränkt sein. Nach den Abdeckungskarten scheint dies aber nicht der Fall zu sein,
Ich verweise an dieser Stelle auf das Posting von Herrn Jakob. Zudem stellen Sie mit diesem Hinweis gleich selber in Frage, dass ihres Wissens Balkone und Terrassen angeblich höchstens mit den Anlagegrenzwerten bestrahlt werden.
Anonymous hat geschrieben:obwohl wegen dem Ausland nicht alle Frequenzen zur Verfügung stehen.
Diese Behauptung, die Sie verbreiten ist falsch. An der Landesgrenze stehen den Mobilfunkern grundsätzlich alle erworbenen Frequenzen zur Verfügung. Sie stellen ihre Antennen sogar im angrenzenden Ausland auf.
Anonymous hat geschrieben:Ich würde ja gerne mit dem indischen Anlagegrenzwert vergleichen, aber den gibt es nicht.
Jetzt haben Sie den richtigen Punkt getroffen. Die Bundesämter und die Mobilfunker haben für die Schweiz ein Grenzwertkonstrukt geschaffen, dass sich nicht mit dem Ausland vergleichen lässt. Herr Jakob führt in seinem Posting aus, dass man damit bewusst die eigene Bevölkerung hintergehen will. Ich stelle an Sie eine andere zentrale Frage in diesem Zusammenhang: Weshalb gibt es für Antennenmasten in der Schweiz keine Sicherheitsabstände, so wie das im Ausland üblich ist?
Anonymous hat geschrieben:So wie es aussieht wäre es Ihnen lieber, die Schweiz hätte auch nur noch den Immissionsgrenzwert (wie z.B. Deutschland)?
Das ist eine tendenziöse Unterstellung. Wenn schon, bevorzuge ich eher die neuen Salzburger Vorsorgewerte (0,06 bzw. 0,02 V/m). Aber das ist eine andere Diskussion.
Anonymous hat geschrieben:Die Mobilfunkbetreiber hätten Sie bestimmt auf Ihrer Seite, auch wenn der Grenzwert auf 18 V/m gesenkt würde.
Wenn der Immissionsgrenzwert in der Schweiz auf 18 V/m gesenkt würde, dann hätte das zur Folge, dass schätzungsweise bei etwa 80 Prozent aller Anlagen die Sendeleistung reduziert werden müsste. Sind Sie ernsthaft der Meinung, dass sich die Mobilfunker darüber freuen würden?

Hans-U. Jakob
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Re: Freidenker

Beitrag von Hans-U. Jakob » 28. April 2012 15:17

Anonymous hat geschrieben:
Hans-U. Jakob hat geschrieben: Die Schweizer Anlage-Grenzwerte schützen die Bevölkerung nicht besser als alle ausländischen. Die sind und bleiben ein ausgeklügelter Schwindel zwecks Volksverscheisserung.
Hans.U Jakob (Gigaherz.ch)
Dann hätten Sie also nichts degegen, wenn die schweizer Mobilfunkbetreiber nur noch die IGW einhalten müssten? Wenn Sie dies durchsetzen können, werden Sie von Swisscom, Sunrise und Orange bejubelt :) Die würden Sie sogar bei den "strengeren" 18 V/m feiern, Hauptsache der AGW ist weg.
An Gast:
Warnung! Gigaherz lesen kann Ihrer Dummheit schaden.
Siehe www.gigaherz.ch/636
Liessen Sie es etwa deshalb bleiben?
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)

handystrahlung
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DDR: Grenzwert für Wohnbereiche

Beitrag von handystrahlung » 30. April 2012 02:36

Laut dieser Dissertation aus dem Jahr 1979 an der ETH Zürich galten in der ehemaligen DDR für Hochfrequenz (300 MHz - 300 GHz) folgende Grenzwerte bzw. Grenzwertempfehlungen für Wohnbereiche:

0,5 Mikrowatt/cm2 [1,37 V/m] für ungepulste MW

2 Mikrowatt/cm2 [2,75 V/m] für gepulste MW


http://e-collection.library.ethz.ch/ese ... 836-02.pdf


Nachtrag:

Ab 1982 (TGL 37816) galten "für Gebiete mit Wohn- und Gesellschaftsbauten", "außerhalb als auch innerhalb von Gebäuden unabhänging von der Dauer der Einwirkung am Meßort"

1 Mikrowatt/cm2 [1,94 V/m]

http://www.der-mast-muss-weg.de/pdf/gre ... andard.pdf

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