Verzögerungstaktik und athermische EMF-Effekte

Wuff

Verzögerungstaktik und athermische EMF-Effekte

Beitrag von Wuff » 5. April 2013 13:46

Verzögerungstaktik und athermische EMF-Effekte

Verzögerungstaktik ist nichts Ungewöhnliches. Man kann sogar sagen: Das ganze Leben ist bloss Verzögerungstaktik gegenüber dem Tod. Wir befassen uns hier aber nicht mit lebensverlängerndem Anti Aging, sondern mit verzögerungstaktischen Versuchen, die Wahrheit zu den athermischen EMF-Effekten so lange wie möglich unter dem Teppich zu halten.

Spatenpauli verbreitet auf seiner Homepage ein Gerichtsurteil des sächsischen Oberlandesgerichts mit nachteiligem Ausgang für eine von EMF betroffene Person, und zum Vorteil einer Mobilfunkgesellschaft. (Aus seinem süffisanten und hämischen Kommentar triefen Hass und Rachefühle gegenüber den von EMF Geschädigten zu deutlich, als dass darauf weiter einzugehen wäre.)

Das Urteil kann sonst nirgends gefunden werden. Spatenpauli nennt die Quelle auch nicht; der Text stammt eher nicht von der geschädigten Person, sondern eher aus dem Umfeld der beklagten Telefonica Germany GmbH & Co. OHG.

Spatenpauli zitiert aus dem Urteil: “Das Landgericht ist entgegen der Auffassung der Klägerin auch zutreffend davon ausgegangen, dass die 26. BImSchV thermische und athermische Effekte elektromagnetischer Felder berücksichtigt. Dies hat der Bundesgerichtshof [...] ausdrücklich herausgestellt und damit begründet, dass die Verordnung nicht zwischen diesen beiden Auswirkungen unterscheide, sondern [...] generelle Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit oder Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen stelle.”

Zu den athermischen Effekten gehen die Richter also davon aus, die deutschen Grenzwerte (26. BlmSchV, http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf ) würden vor diesen schützen. Sie begründen diesen spezifischen Schutz damit, dass die Grenzwerte keinen Unterschied zwischen athermischen und thermischen Effekten machen würden. Tatsächlich ist weder der Ausdruck „thermisch“ noch der Ausdruck „athermisch“ explizit in der Verordnung zu finden. Den Richtern ist jedoch entgangen, dass die bei den Grenzwerten federführende selbsternannte und beim Bundesamt für Strahlenschutz eingenistete „Internationale Kommission“ ICNIRP die Existenz athermischer Effekte überhaupt bestreitet. Damit war der Schutz vor athermischen Effekten von Grund auf auch nie jemals implizit Gegenstand der Verordnung.

Damit reiht sich das Urteil in eine Kette seltsamer, die Denkgesetze der Logik verletzender deutscher Urteile ein, dieses auch Jahre nach dem ein deutscher Richter namens Egon Schneider das für jedermann, also auch für Nichtjuristen, empfehlenswerte Buch „Logik für Juristen“ geschrieben hat (ISBN 3 8006 1931 8 ).

Nicht nur die logische Herleitung der Behauptung, die Grenzwerte seien auch zum Schutz vor den athermischen Effekten von EMF aufgestellt worden, ist falsch, auch die Prämissen sind es, auf die wir gleich kommen werden.

Mahner

OLG Urteil Dresden

Beitrag von Mahner » 5. April 2013 21:37

@ wuff

s. u. Pressemitteilung des OLG Dresden

Sendeanlagen für Mobilfunk sind bei Einhaltung der Grenzwerte zu dulden

OLG Dresden, Urteil vom 19. März 2013, Az: 9 U 1265/12
A.L. ./. Telefonica Germany GmbH & Co. OHG


http://www.justiz.sachsen.de/olg/content/1621.php


Da das Urteil im Detail noch keine öffentliche Verbreitung gefunden hat, kann man durchaus von Ihrer Quellenvermutung ausgehen.

Wuff

Zeitliche Dimension

Beitrag von Wuff » 7. April 2013 13:35

Zeitliche Dimension

Die Zeit, die zwischen Ursache und Wirkung verstreicht, ist in der Medizin sehr unterschiedlich. Erste Symptome des EMF-Syndroms können in Bruchteilen von Sekunden eintreten, und andere erst in Minuten. Nicht nur diese zeitlichen Abläufe deuten darauf hin, dass des EMF-Syndrom entweder phyisikalischer Stress oder etwas Ähnliches wie physikalischer Stress ist, sondern auch die Symptome.

Durch die Betroffenen selbst feststellbare Symptome bei EMF-Exposition treten nur bei einer Minderheit der Bevölkerung auf, wobei die plausibelsten Schätzungen zwischen 1 und 5 Prozent liegen.

Stressfolgeerkrankungen und damit auch EMF-Folgeerkrankungen können noch Jahrzehnte nach dem erfahrenen Stress eintreten. In der NZZ am Sonntag vom 7. April 2013 wird berichtet, dass der Trennungsstress bei Kindern, die im zweiten Weltkrieg von Finnland nach Schweden evakuiert wurden, sich im Erwachsenenalter in einem höheren Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten und Diabetes auswirkte, und ebenfalls auf das Einsetzen der Pubertät und ein erhöhtes Risiko für psyschische Leiden wie Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen. Die Daten von 13'000 Personen wurden untersucht, die zwischen 1934 und 1944 in zwei Spitälern in Helsinki zur Welt kamen, von denen 1800 ohne ihre Eltern nach Schweden geschick wurden.

Brisant bei den EMF-Risiken ist hierbei, dass auch bei Personen, die keine Symptome bei EMF-Exposition bemerken, durch hochfrequente EMF die Hirnaktivität instrumentell feststellbar verändert wird.

Wenn wir annehmen, dass der Beginn der Omnipräsenz von EMF in unserem privaten und beruflichen Alltag auf circa 1990 fiel, dann würden zu "EMF-Kindern" bei gleicher Methodik analoge Feststellungen wie bei den finnischen Kindern erst circa 2060 (1990 + 70 = 2060) erfolgen.

Da Stressfolgeeerkrankungen von multifaktorieller Ätiologie sind, dürfte es schwierig sein, die Kausalität zwischen EMF-Exposition und EMF-Folgeerkrankung im Einzelfall nachzuweisen. Umso wichtiger ist es, dass bereits heute diejenigen Personen, welche Symptome auf EMF-Exposition zurückführen, dieses für sich individuell dokumentieren, aber auch so, dass es in die statistisch auswertbaren Datenbestände Eingang nimmt, siehe auch hier viewtopic.php?p=65263#65263 .

Wuff

Wirtschaftliche Dimension

Beitrag von Wuff » 14. April 2013 17:39

Wirtschaftliche Dimension

Vor 17 Jahren schrieb die Schweizer Rück noch „Elektrosmog – ein Phantomrisiko“, und zwar ohne Fragezeichen ( http://www.wingover.ch/Elektrosmog/versicherung.pdf ). Ein Sechstel-Jahrhundert später reihte die US Rating Agentur für Versicherungsgesellschaften, A.M. Best, gemäss dem EMF Policy Institute, Inc. das „RF [Radio Frequency] Radiation Risk“ unter die Emerging Risks ein, also unter die sich abzeichnenden Risiken ein, und zwar bezogen auf die Berufstätigen, die beispielsweise Basisstationen unmittelbar bzw. sehr nahe exponiert sind ( http://www.emfacts.com/2013/03/top-liab ... -insurers/ ). Dieses ist eine bemerkenswerte Änderung der Einschätzung des Risikos athermischer Effekte von EMF.

Diese neue Einschätzung ist umso bemerkenswerter, als nach dem Schwanschen Dogma, welches die selbst ernannte Münchener „Internationale Kommission“ ICNIRP als obligatorisch zu glaubende „Wahrheit“ verkündet, auch bei beruflicher Exposition unterhalb der Grenzwerte nichts geschehen dürfte. Bei den beruflich exponierten Geschädigten lässt sich eine Kausalität zwischen EMF und Gesundheitsschädigung am leichtesten nachweisen. Bei Asbest dauert die Latenzzeit von der Exposition bis zur Tumormanifestation mindestens 20 Jahre, sehr oft 40 Jahre. Obwohl Asbest seit Jahren verboten ist, wird aus wegen dieser Zeitverzögerung noch mit einer Zunahme der Fälle insbesondere bei Bauarbeitern, Zimmerleuten und Elektrikern gerechnet. Die zeitliche Dimension machte die finanzielle Dimension von Asbest umso brisanter.

Wenn nun EMF auch bei anderen als beruflich besonders exponierten Personen beispielsweise Depressionen als schwere Folgeerkrankung des EMF-Syndroms verursachen können, wie eine von Ärzten durchgeführte Studie vermuten lässt, dann sind die Schäden für die Versicherungswirtschaft enorm. Bisher bleiben die Kosten an der Krankenversicherung hängen, bei solchen Suiziden, die nicht vertraglich von der Deckung ausgeschlossen sind, an der Lebensversicherung. Die Betriebs- und Produktehaftpflichtversicherungspolicen schliessen in der Regel EMF-Risiken aus. Ob und wie weit es dennoch Spezialdeckungen gibt, ist nicht öffentlich bekannt. Nach Art. 58 Abs. 1 OR zur Werkeigentümerhaftung haftet der Grundeigentümer für Basisstationen, die auf seinem Grundstück stehen. Es besteht eine Kausalhaftung (bzw. Gefährdungshaftung), die unabhängig vom Verschulden greift. Es wird zwar beruhigt, dass nur eine fehlerhaft bzw. vorschriftswidrig betriebene Antenne einem Werkmangel entspreche. Asbest war einst auch erlaubt, und löste dennoch grosse Haftpflichtschäden aus.

Die finanzielle Dimension kann leicht überschlagen werden. Am Beispiel allein des Mobilfunks als EMF-Quelle können wir von abgerundet 4 Milliarden Mobilfunknutzern ausgegehen. Wenn davon nur 0,1 Prozent an schwerem EMF-Syndrom leidet, und davon wiederum nur jeder Zweite durch Folgeerkrankungen wie Depression, Bluthochdruck etc. durchschnittlich ein Lebensjahr verliert, und wenn ein Lebensjahr nur mit 50‘000 Euro bewertet wird, dann wären das auf 2 Millionen so betroffene Personen 100 Mrd. Euro Schaden allein durch Lebenszeitverlust. Auch wenn ausser der Anzahl Mobilfunknutzer alle anderen Zahlen reine Schätzungen sind, so bleibt die Summe auch nach allfälligen Korrekturen sehr erheblich.

Wie viel von der möglichen Haftungssumme durch die Versicherungswirtschaft getragen würde, lässt sich von aussen kaum einschätzen. Es ist üblich, dass finanziell starke Konzerne bzw. die versicherten potenziell Haftpflichtigen einen grossen Teil des Risikos selbst tragen, selbst wenn nach aussen aus aufsichtsrechtlichen Gründen ein Versicherer auf der Police auftreten muss. Durch Rückversicherungsverträge kann das Risiko auf so genannte Captive Gesellschaften, die im Besitz der Haftpflichtigen sind, übertragen werden, und die meist auf irgendwelchen steuergünstigen Inseln für diesen Zweck gegründet werden.

Damit es gar nicht erst zu erfolgreichen Schadenersatzklagen kommt, haben die EMF emittierenden Konzerne für die Gerichte, welche darüber zu entscheiden haben, eine auf Fakes beruhende Fakten- und Aktenlage geschaffen.
  • “Forschung“ nach der Verdünnungsstrategie (ab http://www.hese-project.org/Forum/wisse ... .php?id=47 , ab viewtopic.php?p=45280#45280 und viewtopic.php?p=46064#46064 und täuscht eine scheinbar wissenschaftlich abgestützte Evidenz von Nullrisiko vor (Zähler der meist industriefinanzierten Studien www.emf-portal.de „Aktueller Status: 17016 erfasste Publikationen. (Stand: 14. Apr 2013).“)
  • Die Strahlenschutzbehörden stützen sich auf diese manipulierten Studien. Das in der Strangeröffnung zitierte Urteil stützt sich auf einen Bericht der deutschen Strahlenschutzkommission SSK, wonach bei Einhalten der Grenzwerte Mobilfunksendestationen keinen Einfluss auf neurophysiologische Prozesse (und anderes) hätten. (“Die vom Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit eingesetzte Strahlenschutzkommission hat in der Stellungnahme aus ihrer 250. Sitzung vom 29./30.09.2011 (Anlage B13, Bl. 295 ff d.A.) festgehalten, dass der Betrieb von Mobilfunksendestationen in den Grenzen der Werte der 26. BImSchV (vgl. Bl.5 des Berichts, Bl. 299 d.A.) nicht zu einer Erhöhung des Krebsrisikos, zu einer Veränderung des Schlafverhaltens und anderer neurophysiologischer Prozesse und zu Einflüssen auf das Blut und das Immunsystem führt.“)
  • Es war der Elektronikingenieur und Gründerpräsident der ICNIRP selbst, der für die Ärzte dieser Welt namens der WHO das „Fact“-Sheet 296 verfasste, nach welchem alle durch EMF verursachte Gesundheitsschäden angeblich durch Einbildung verursacht seien.

Wuff

Wirtschaftliche Dimension (Forts. 1)

Beitrag von Wuff » 15. April 2013 15:28

(Fortsetzung zu der von den Konzernen für die Gerichte auf Fakes beruhenden Fakten- und Aktenlage):
  • Fakten werden durch Dogmen ersetzt: Dass das schweizerische BAFU auf athermische Effekte verwiesen hat, irritiert die sächsischen Richter nicht, denn diese hätte „es nach bisherigem Verständnis eigentlich nicht [...] geben dürfen“. Dass es das nicht geben darf, besagt allein das Schwansche Dogma, das ein Fremdkörper in der Naturwissenschaft ist. Der eben zitierte Satz ist ein Auszug aus dem Text: “ Zum gleichen Ergebnis kommt das Schweizerisches Bundesamt für Umwelt (BAFU) ausweislich seiner Medieninformation vom 12.05.2011 (Anlage BK 4, dort Nr. 4). Soweit dort auf Effekte verwiesen wird, die es nach bisherigem Verständnis eigentlich nicht hätte geben dürfen, unterstreicht dies lediglich erneut, dass weiterhin Klärungsbedarf besteht.“

    Die Logik der Dresdener Richter ist also: Was es nicht geben dar, ist nicht. Das sagten deutsche Physiker auch zu den Erkenntnissen des Schweizers Albi Einstein, und gründeten zur Leugnung der Relativitätstheorie die Deutsche Physik ( http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Physik ), die im Zusammenhang mit elektromagnetischer Strahlung auch noch die Fiktion eines Äthers aufrechterhielt. - Diese Verzögerungstaktik musste wie die Verzögerungstaktik gegenüber jeder anderen starken Wahrheit letztlich versagen.

    Die Medienmitteilung kam nicht vom BAFU, sondern vom NFP57, dem schweizerischen Nationalen Forschungsprogramm 57 «Nichtionisierende Strahlung – Umwelt und Gesundheit» ( http://www.snf.ch/SiteCollectionDocumen ... mann_d.pdf ):
    „5. In Laboruntersuchungen wurden biologische Wirkungen festgestellt, die es nach dem wissenschaftlich etablierten Verständnis eigentlich nicht geben dürfte. Ob diese Wirkungen für die Gesundheit von Bedeutung sind, ist derzeit ungewiss. So werden beispielsweise die Hirnströme von Menschen durch Mobilfunkstrahlung verändert und dies noch Stunden nach der Exposition. Eine Wärmewirkung kann dabei ausgeschlossen werden. In Untersuchungen an Zellkulturen wurde ausserdem gezeigt, dass ein niederfrequentes Magnetfeld die Fähigkeit von Zellen beeinträchtigen kann, defektes Erbmaterial zu reparieren. Solche Wirkungen waren schon in früheren Untersuchungen festgestellt worden; sie sind nun im Rahmen des NFP57 bestätigt und weiter verfeinert worden. Das BAFU vertritt seit Jahren den Standpunkt, dass es neben den allgemein anerkannten Wirkungen der Strahlung möglicherweise noch andere gibt, die die Wissenschaft derzeit noch nicht erklären kann. Diese Einschätzung hat sich mit dem NFP57 bestätigt.“
Ein früherer Papst sagte sich auch, wenn man das von der jungfräulichen Geburt nicht glauben will, dann muss man es, wenn ich es zum Dogma erkläre. Und so gilt das heute noch als wahr.

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