Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

Hans-U. Jakob
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Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

Beitrag von Hans-U. Jakob » 30. März 2015 10:13

Rechtsgültig verurteilter Deutscher Cyber-Mobber und Auftrags-Rufmörder will Schweizer Fernsehen zur Zusammenarbeit gewinnen.

Ein rechtskräftiges Urteil des Berliner Landgerichts verbietet es seit dem 29.7.2010 dem Inhaber der Mobbingagentur des Herrn Stefan Schall, Zinnienstrasse 12 in München, besser bekannt bekannt unter dem Namen IZgMF.de

unter Androhung einer Geldstrafe von Euro 250‘000 oder einer entsprechenden Gefängnisstrafe

weiterhin herabwürdigende Kommentare zu den Reflex-Studien, oder dessen Koordinator Prof. Dr. Franz Adlkofer zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.

Zur Zeit veröffentlicht Stephan Schall unter dem Pseudonym „Spatenpauli“ trotz gerichtlichem Verbot, erneut solche herabwürdigende Kommentare zu den von Prof Adlkofer koordinierten Reflex-Studien. Mehr noch, er droht Gigaherz, namentlich dessen Präsidenten damit, für seine in Deutschland verbotene Tätigkeit, jetzt das Schweizer Fernsehen einzuspannen. Namentlich die Redaktion der Sendung PULS steht auf seinem Programm.
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=59652

Gigaherz wird als weiteren Schritt in diesem Verfahren die Chefredaktion und die entsprechenden Ressortredaktionen von Schweizer Radio und Fernsehen über das Urteil des Berliner Landgerichts vom Juni 2010 in Kenntnis setzen und dort eine entsprechende Warnung vor einer solchen Zusammenarbeit abgeben.
Des Weiteren wird Gigaherz Schritte unternehmen, damit das Urteil des Berliner Landgerichts von Juni 2010 zum Vollzug kommt.

Hans-U. Jakob (Ptäsident von Gigaherz.ch)

Eva Weber
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Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

Beitrag von Eva Weber » 6. April 2015 13:04

Hans-U.Jakob hat geschrieben: Mehr noch, er droht Gigaherz, namentlich dessen Präsidenten damit, für seine in Deutschland verbotene Tätigkeit, jetzt das Schweizer Fernsehen einzuspannen. Namentlich die Redaktion der Sendung PULS steht auf seinem Programm.
Da muss man sich nichts denken! Dieses Forum ist dazu da, gegen alles und jedes Beschwerde einzulegen. Es gehört m.E. zu den Aufgaben von Stephan Schall. Er ist aber nicht immer erfolgreich, siehe auch die Beschwerde beim NDR gegen den Film "Wenn das Telefon krank macht." Auch meine erfolgreiche Beschwerde beim Presserat hat ihn sehr gestört, und er musste sofort intervenieren. Es gehört, wie mir scheint, eben zu seinen Pflichten, selbst wenn es so absurd ist, wie eine versuchte "Aufklärung" des Presserats über diese E.W. Was hier der Redakteur der SZ mit Hilfe des den elektrosensiblen Personen so "wohlgesonnenen" Psychiaters Dr. Witthöft der Uni Mainz, nun mWn Uni Mannheim, "ausgekocht" hatte, war eben zu offensichtlich gegen § 2 des Pressekodex. Wie unangenehm so ein Hinweis des Presserats zur besseren Recherche für eine Zeitung ist, zeigte mir ein halbstündiges Gespräch mit der Anwaltskanzlei der SZ. Meistens funktioniert ja alles reibungslos was zu Gunsten des Mobilfunks ist - aber manchmal findet so ein kleines blindes Huhn doch ein Körnchen. (In diesem Falle meine ich mich!)

http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=58103

Man ist das alles doch aus diesem Forum gewöhnt und dazu noch einiges mehr. Es trifft doch sogar erste Wissenschaftler?

Eva Weber

Hans-U. Jakob
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Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

Beitrag von Hans-U. Jakob » 12. Mai 2015 10:53

Die unabhängige Beschwerdeinstanz UBI teilt mit, dass der Fall voraussichtlich am 5. Juni verhandelt werde.
Der SRG-SSR-Anwalt hat unterdessen seine schriftliche Stellungnahme eingereicht, in welcher er versucht, den Verein Gigaherz als nicht beschwerdeberechtigt darzustellen. Ohne jedoch unsere Statuten, unsere 15-jährige Geschichte und unsere Vereinsgrösse, zu kennen. Auch wird behauptet das Problem Elektrosmog sei nicht von öffentlichem Interesse.
Der könnte sich noch wundern.
Gigaherz hat jetzt noch Gelegenheit ein schriftliches Schlussplädoyer einzureichen. Was für uns, nachdem das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Erfinder des Begriffs "Elektrochonder" rechtskräftig geworden ist, ein wahres Vergnügen für uns ist.
Siehe unter http://www.gigaherz.ch/der-perfekte-bumerang/
Auch das Beibringen von Beweismitteln dafür, wie Elektrosmog-Betroffene, Ihre Schutzorganisationen und EMF-kritische Wissenschafter im Auftrag der Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber mit Rufmord und Mobbing der schändlichsten Art überzogen werden, fällt uns mit den all den Beweismitteln, die uns die Agentur Heidrun- und Stephan Schall aus München, (IZgMF) andauernd gratis und franko ins Haus liefert, ausserordentlich leicht.
Gigaherz rechnet allerdings auch damit, den Fall noch ans Bundesgericht bringen zu müssen.
Wir freuen uns darauf, auch dort Prof. Alexander Lerchl, sowie das Auftrags-Mobbig und Rufmordforum der Heidrun und des Stephan Schall mitsamt ihren bereits rechtskräftig verurteilten Mittätern vorstellen zu dürfen.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Hans-U. Jakob
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Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

Beitrag von Hans-U. Jakob » 9. Juni 2015 18:02

Erst nach kontroverser Diskussion abgelehnt
Am Freitag, 5. Juni lehnte die unabhängige Beschwerdeinstanz UBI die Konzessionsbeschwerde von Gigaherz.ch nach kontroverser Diskussion mit 6:2 Stimmen ab.
https://www.news.admin.ch/message/index ... g-id=57578
Die Kommission verhielt sich dabei völlig widersprüchlich. Eine Mehrheit wollte den berühmt-brüchtigten Notausgang nehmen und einmal mehr Gigaherz gar nicht als beschwerdeberechtigt anerkennen, musste dann aber nach 60 Minuten unnötiger Diskussionen ziemlich zerknirscht zur Kenntnis nehmen, dass ein öffentliches Interesse an der Sache besteht und deswegen die Beschwerde trotzdem behandelt werden muss….
Gigaherz ist mit dem Urteil trotz Ablehnung recht gut zufrieden. Musste doch die Kommission, ob sie wollte oder nicht, zur Kenntnis und zu den Akten nehmen, dass die Deutsche Strahlenschutzkommission resp. deren Ausschuss Nichtionisierende Strahlung wegen des kürzlich ergangenen Urteils des Landesgerichts Hamburg gegen ihren langjährigen Vorsitzenden, ihre Glaubwürdigkeit verloren hat. Das ist jenes Gremium hinter welchem sich die Redaktion 100Sekunden Wissen verstecken wollte. Weiter musste die Kommission, vorgetragen durch 2 ihrer Mitglieder zur Kenntnis und zu den Akten nehmen, dass gegen Elektrosensible Menschen zur Zeit eine Mobbing- und Rufmordwelle durch die Medien und das Internet getrieben wird, die jeglicher Menschenwürde spottet…..
Gigaherz wartet jetzt gespannt auf die schriftliche Urteilsbegrünung und vor allem darauf, ob die Namen der Verleumder, vor allem derjenige der Agentur Schall aus München und dessen Star-Professor aus Bremen darin auch genannt werden.
Gigaherz wird sich an der nächsten Vorstandssitzung entscheiden, ob das schriftliche UBI-Urteil genügend auf die Verleumdungsaktionen gegen Elektrosensible und deren Schutzorganisationen eingeht, oder ob sich damit noch das Bundesgericht befassen muss. Immerhin haben 2 Kommissionsmitglieder ganz unerwartet, sehr erfreulichen Klartext gesprochen, welcher jetzt für alle Zeiten in den Akten bleiben müsste.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Hans-U. Jakob
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Re: Konzessionsbeschwerde gegen srf2 100 Sekunden Wissen

Beitrag von Hans-U. Jakob » 22. August 2015 09:29

Das schriftliche Urteil wurde den Beschwerdeführenden am 14. August 2015 zugestellt.
Die Verhandlung fand am Nachmittag des 5. Juni 2015 in Bern statt. Anwesend waren nebst einem Privatkläger 3 Vorstandsmitglieder von Gigaherz.ch

Aus den Erwägungen der Kommission (Zitate)
8.1 Die Beschwerdeführer rügen zusätzlich die Einseitigkeit der Sendung. Es sei einzig die Auffassung der deutschen Strahlenschutzkommission zitiert und diese als Mehrheitsmeinung dargestellt worden. Diese sei allerdings umstritten. Die Beschwerdeführer verweisen auf Vorfälle (gerichtliche Verurteilung) um ein langjähriges Mitglied des Ausschusses für nichtionisierende Strahlung, das teilweise auch Vorsitzender gewesen sei. Andere Ansichten zur Elektrosensibilität wie diejenige der Europäischen Umweltagentur, der Bioinitiative oder der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz der Schweiz hätten nicht Eingang gefunden.

8.2 Den Beschwerdeführern ist zwar beizupflichten, dass die beanstandete Sendung nicht ganz ausgewogen war, indem die Redaktion einzig die deutsche Strahlenschutzkommission zitierte und keine Studien mit anderen Schlussfolgerungen berücksichtigte.


All die Ausreden, die dann doch noch zur Abweisung der Beschwerde führten, lesen Sie hier. http://www.gigaherz.ch/unkonsequente-be ... fernsehen/

Anlässlich der letzten Vorstandssitzung des Vereins Gigaherz wurde auf einen Weiterzug an das Bundesgericht verzichtet.
Begründung: Das rechtliche Gehör wurde uns gewährt. Die Unausgewogenheit der beanstandeten Sendung wurde bestätigt. Die Glaubwürdigkeit der Deutschen Strahlenschutzkommission, resp. deren Ausschuss für Nichtionisierende Strahlung wurde in Frage gestellt.
Des Weiteren hat sich die Kommission mit der Mobbing- und Rufmordwelle befassen müssen, die zur Zeit gegen Elektrosmog-Betroffene und deren Schutzorganisationen, inszeniert und finanziert von der interessierten Industrie, durch die Medien, vor allem durch das Internet geistert. Ein öffentliches Interesse an der Sache wurde bestätigt, Kosten wurden keine erhoben. 2 Kommissionsmitglieder haben unsere Beschwerde gutgeheissen, 6 haben sich (noch) nicht getraut. Es dämmert langsam.
Link zum Lerchl-Urteil: http://www.gigaherz.ch/der-perfekte-bumerang/

Hans-U. Jakob
Präsident von Gigaherz.ch

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