Sehr geehrter Herr Leuenberger

Sekretariat Gruppe H.U. J

Sehr geehrter Herr Leuenberger

Beitrag von Sekretariat Gruppe H.U. J » 11. Mai 2002 08:43

Sehr geehrter Herr Leuenberger

In meiner Eigenschaft als Sekretärin der Gruppe Hans-U. Jakob, Schweiz. Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener erreichen mich von Tag zu Tag mehr Klagen über massive Beschwerden, wie sie seit dem Einschalten von Mobilfunkantennen aufgetreten sind. Es sind Klagen, die einem die Haare zu Berge stehen lassen, denn sie betreffen mehr und mehr empfindliche Personengruppen als da sind: Alte, Kranke, Kinder, insbesondere Säuglinge ("Schreikinder" ) und ehemals ganz gesunde Menschen, die durch die elektromagnetische Strahlung so empfindlich geworden sind, dass sie nirgendwo mehr einen Platz finden können, um sich wieder zu regenerieren.

Wie vereinbart sich diese Tatsache mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Unversehrtheit des Leibes und des Geistes, wie dies in der Bundesverfassung niedergelegt ist? Betroffene sprechen ausserdem bereits von Folter, der sie Nacht für Nacht ausgesetzt sind, ganz abgesehen von der gesellschaftlichen Ächtung (Abtun als eingebildete Kranke, Spinner, Einweisung in die Psychiatrie, Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung, sogar Flucht ins Ausland).

Jedes Medikament, das solche Beschwerden hervorruft, würde umgehend aus dem Verkehr gezogen, Firmen verklagt und zu Schadenersatz verurteilt. Die drahtlose Telefonie hingegen wird auf Wunsch des Staates und nach den Wünschen der Industrie ausgebaut bis zum Geht-nicht-mehr. Wen wundert es da noch, dass die Krankenkassen mit immer höheren, beinahe schon unbezahlbaren Prämien kommen? Wir haben nämlich nicht zu viele Ärzte, sondern zu viele Kranke.

Sie dürfen sicher sein, dass sich kein Mensch aufregen würde, keine Interessen- und Notgemeinschaften, Bürgerinitiativen etc. gegründet würden, wenn niemand unter so drastischen Beschwerden leiden würde. Und kein Mensch würde sich kostspielige Abschirmmassnahmen (hier hat sich schon eine eigene Industrie etabliert) und ebenso kostspielige Rechtsstreite leisten, wenn die Not nicht schon so gross wäre.

Nebenbei bemerkt: Die Mobilfunkgesellschaften schliessen mit potenziellen Standortgebern Verträge, die geradezu sittenwidrig sind: auf 10, neuerdings sogar auf 20 Jahre, mit Bezahlung der Standortmiete im voraus, aber ohne Aufklärung über mögliche Schädigungen ja sogar Leugnung von Schädigungen: "Wenn die Antenne auf Ihrem Grundstück steht, schadet sie Ihnen weniger als stünde sie auf dem Grundstück Ihres Nachbarn" - (also schädigt sie auf jeden Fall!!!) Man nennt solches "arglistige Täuschung", zumal keinerlei Versicherungsschutz besteht. Versicherungen lehnen solche Verträge wegen der hohen Risiken ja alle ab! Alles bleibt am betroffenen Bürger hängen, ohne Schutz und Hilfe durch den Staat! Denn die NIS-Verordnung muss nicht mehr länger zitiert werden, sie hat sich als völlig ungenügend erwiesen.

Die Schweiz braucht nicht mit den strengsten Grenzwerten der Welt zu prahlen, sie sind in Wirklichkeit gar nicht vorhanden. In anderen Ländern werden in Wohnhäusern (durch die Dämmung der Baumaterialien) auch keine höheren Werte gemessen. Tatsache aber ist, dass die Beschwerden schon bei Werten auftreten, die z.T. um das Hundertfache unter unseren sog. Anlagewerten liegen. Dass sich die Grenzwerte nicht nach der menschlichen Gesundheit sondern nur nach den Interessen der Industrie richten, ist mittlerweile jedem klar geworden, der die Folgen zu spüren bekommt. Und dass man sich bei der Festlegung dieser Werte auf kurzzeitige thermische Wirkungen stützt, statt auf athermische biologische Langzeitwirkungen, ist ein Resultat der Gläubigkeit an die ICNIRP, die von der Industrie unterwandert ist und jegliche Studie, die eine andere Wirkung als eben die thermische belegt, von vornherein abweist.
Da die Bewilligungsbehörden, die Antennenprojekte bewilligen (müssen) unserer Erfahrung nach oft ahnungslos wie neugeborene Kinder sind, was sie da zu bewilligen haben, haben wir uns entschlossen, zwecks Aufklärung dieser Behörden und aller Interessierten am 7.6.02 in Schwarzenburg ein Seminar durchzuführen. Es kann ja nicht sein, dass Antennen noch und noch in Wohngebiete gestellt werden, ohne dass umfassend über die damit verbundenen Risiken orientiert wird.

Wir können nun nicht mehr länger (2, 3 oder mehr Jahre) auf weitere Studienergebnisse warten, die bisherigen Erfahrungen sind genug. Ausserdem müsste man nur die schon vorhandenen von ernst zu nehmenden Forschern erstellten Studien zur Kenntnis nehmen und nicht das Problem bis ins Unendliche vor sich herschieben.

Ich rede im Namen unzähliger Betroffener. Der Ballon ist aufgeblasen, und es kann nicht mehr lange dauern, bis er platzt. Da nützt es nichts, die Augen zu schliessen und dem Volk mit Verordnungen, Paragraphen und Beschwichtigungen zu kommen.

Die Industrie hat ein Bedürfnis geschaffen, das weit über den ursprünglich gedachten Zweck hinausgeht, das nicht mehr nur der mobilen Kommunikation, sondern völlig unnötigen Spielereien dient. Man schreckt nicht einmal davor zurück, Kinder (SMS, Kindertelefone etc.) mit einem solch sinnlosen und gefährlichen Spielzeug zu beglücken und Eltern im Ungewissen zu lassen, was sie ihren Kindern mit einem solchen "Geschenk" antun.

Im Namen aller Betroffenen, deren Zahl von Tag zu Tag wächst, wünschen wir uns, dass endlich ein mutiger Entscheid gefällt wird. Jeder Bundesrat hat bei seiner Amtseinsetzung geschworen, dass er den Nutzen am Volk mehren und Schaden von ihm wenden wird. Kein Mensch wird verstehen, wenn nun das Gegenteil geschieht.

Mit freundlichen Grüssen
L. Gaigg
Sekretariat Gruppe Hans-U. Jakob
Schweiz. Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener

Walter Madliger

Re: Sehr geehrter Herr Leuenberger

Beitrag von Walter Madliger » 11. Mai 2002 11:01

Sehr geehrte Frau L.Gaigg

Danke für den gelungenen Brief an das UVEK, bzw. Herrn BR M. Leuenberger! Was die Grenz-und Vorsorgewerte betfifft, haben Sie natürlich völlig recht. Selbst bei elektrischen Feldstärken kleiner als 0,2 V/m von gepulsten EM-Wellen können noch Schädigungen und die Beinflussung von Mensch und Tier auftreten, - so die wissenschaftliche Literatur - insbesondere, wenn das "gewusst wie" beherscht wird.
Nochmals ein Dankeschön für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen

Walter Madliger

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