Bundesgericht stoppt Orange!/Höhere Hürden für die Mobilfunk

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Re: Bundesgericht stoppt Orange!/Höhere Hürden für die Mobil

von Evi » 20. April 2006 13:30

Das Lancieren von Gemeindeinitiativen gehört auch noch dazu.

Evi

Re: Bundesgericht stoppt Orange!/Höhere Hürden für die Mobil

von Elisabeth Buchs » 20. April 2006 10:21

Hier zeigen sich wieder einmal einige Möglichkeiten, welche Bürgern und Gemeinden zur Verfügung stehen zum Verhindern von Antennen. Mit UMTS/HSPDA und WiMAX haben die Mobilfunker und die Regierung den Bogen überspannt, das Mass ist voll, grosse Teile der Bevölkerung wollen keine weiteren Antennen mehr:

- Ortsbildschutz, Denkmalpflege, Heimatschutz

- QS-System nicht eingeführt

- Gemeinderat gehört zu den Einsprechern

- Weiterziehen vors Verwaltungsgericht

- ETH-Studie abwarten

- Höhenbeschränkungen

- Ohne Standortgeber keine Antennen: Potentielle Standortgeber müssen mit Isolation in der Dorfgemeinschaft und möglichen Schadenersatzklagen von Betroffenen rechnen. Solange eine Baugenehmigung nicht gesprochen ist, besteht noch die Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Vertrag.

Elisabeth Buchs

Bundesgericht stoppt Orange!/Höhere Hürden für die Mobilfunk

von The Future's black » 19. April 2006 20:49

© 24 heures Région La Côte; 19.04.2006; page 22

Vaudoise

Pas de fausses cheminées pour les antennes d’Orange

FRÉDÉRIC VALET / ATS

»AUBONNE - L’opérateur de téléphonie mobile ne pourra pas installer ses six antennes, même dissimulées, sur un bâtiment locatif. Pour des raisons esthétiques, le TF a donné raison à la Municipalité.

Le projet d’Orange d’implanter des antennes de téléphonie mobile dans le village d’Aubonne part en fumée, à défaut de passer par la cheminée! Le Tribunal fédéral (TF) a, en effet, débouté l’opérateur de téléphonie mobile de son intention d’installer trois antennes GMS et trois UMTS sur le toit d’un bâtiment locatif. Ceci, malgré qu’elles devaient être subtilement dissimulées à l’intérieur de deux fausses cheminées construites en fibre de verre.

Bâtiment mal intégré

A l’époque, la Municipalité d’Aubonne avait refusé d’accorder le permis de construire pour des raisons esthétiques, malgré un préavis favorable du Service cantonal de l’environnement. Et c’est précisément cet argument que le Tribunal administratif et le TF ont décidé de mettre en valeur pour rejeter le recours d’Orange. L’intérêt public à une couverture optimale du territoire n’a donc pas fait le poids, alors que le bâtiment en question se trouve dans une zone constructible, réservée à de petits immeubles d’habitation.

«La construction elle-même s’intègre déjà très mal dans le paysage. Les cheminées, comme prévues dans le dossier d’Orange, auraient aggravé le problème, explique le municipal Luc-Etienne Rossier. Nous ne sommes pas contre le principe d’implantation d’antennes à Aubonne. D’ailleurs une deuxième enquête est en cours, laquelle concerne le projet d’un concurrent. »

Des solutions alternatives

De plus, la vieille-ville figure à l’inventaire des biens culturels d’importance nationale, ce qui n’arrange en rien les affaires de l’opérateur. Mais ce dernier ne compte pas en rester là. «Nous cherchons par tous les moyens à dissimuler nos antennes. Grâce à de fausses cheminées, et aussi dans les clochers ou aux pieds d’un rocher. Que nos clients se rassurent, nous avons pris note de la décision, mais nous trouverons de toute façon d’autres alternatives pour améliorer la couverture de la région», assure le service de presse d’Orange Communications SA.


FRÉDÉRIC VALET / ATS

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© Berner Zeitung; 18.04.2006; Seite 23

SO-Aufschlagseite

Natelantennen

Höhere Hürden für die Mobilfunkanbieter

Im Kanton Solothurn haben es Mobilfunk-anbieter zunehmend schwer, neue Natel-antennen aufzustellen. Verlangt wird etwa, dass geschützte Ortsbilder oder Objekte von Antennen verschont bleiben.

Zwei Urteile des Solothurner Verwaltungsgerichts haben in jüngster Zeit für Schlagzeilen gesorgt. Ende März entschied es, die Pläne für eine neue Antenne in Derendingen abzulehnen; eine gute Woche später ereilte dem Bau einer Antenne in Erlinsbach dasselbe Schicksal. «Bei beiden Entscheiden mussten wir zwischen baurechtlichen Interessen und der Ästhetik abwägen. Dennoch ist jeder Fall anders zu bewerten», sagt Roland Walter, Oberrichter beim Verwaltungsgericht.

Geschütztes Objekt

In Derendingen wollte Orange mitten im Dorf eine 32 Meter hohe Antenne aufstellen. Es hagelte Einsprachen, die Richter führten vor Ort einen Augenschein mit Denkmalpfleger Samuel Rutishauser durch. Dieser verwies auf ein benachbartes Bauernhaus aus dem 18. Jahrhundert, das unter Denkmalschutz steht. «Der Schutz eines Objektes kommt nicht von ungefähr und ist für den Kanton verpflichtend», sagt Walter. Der Augenschein habe gezeigt, dass die Antenne die Ästhetik des Bauernhauses beeinträchtige; die Schutzwürdigkeit des Hauses werde durch den Antennenbau konkurrenziert. «Wir können nicht ein Haus unter Schutz stellen, den Eigentümern Vorschriften machen und gleichzeitig die Ästhetik durch einen nahe gelegenen Antennenmast abwerten.» Die Antenne sei mit einer Distanz von rund 50 Metern zu nahe, gegen einen weiter entfernten Standort wäre wohl nichts einzuwenden gewesen, sagt Walter.

Orange will nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts denn auch einen neuen Standort prüfen, wie der beauftragte PR-Berater Rolf Ziebold sagt. Gleichzeitig überlegt sich der Mobilfunkanbieter aber auch, das Urteil ans Bundesgericht weiter zu ziehen. Orange sei in Derendingen insofern in einer «beruhigenden Lage», als es mit dem Grundbesitzer lediglich einen Mietvertrag für die Anlage abgeschlossen habe. «Den Vertrag könnten wir allenfalls ohne Probleme kündigen», sagt Ziebold.

Geschütztes Ortsbild

In Erlinsbach wird der abschlägige Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht mit einem einzelnen Objekt, sondern mit dem Schutz des gesamten Ortsbildes begründet. Die örtliche Baukommission und die kantonale Baudirektion hatten dem Bau einer Antenne auf dem Dach eines Hauses zugestimmt. Das Verwaltungsgericht habe bei seiner Prüfung aber feststellen müssen, dass Erlinsbach im «Bundesinventar der geschützten Ortsbilder» (siehe Kasten) aufgeführt sei, sagt Roland Walter. Auch hier könne nicht einesteils ein ganzer Ortskern mit entsprechenden Auflagen geschützt und andererseits eine Antenne bewilligt werden, die das Ortsbild beeinträchtige. Diesen Schutz grenzt Walter aber ein: «Kommt die Antenne in einen Ortsteil, der nicht schützenswert ist, wird das Gericht anders entscheiden.»

Eingereicht hat das Gesuch in Erlinsbach Sunrise. Deren Pressesprecher Tobias von Mandach lässt offen, ob das Unternehmen das Urteil ans Bundesgericht weiter zieht. «Bereits bei der Standortsuche werden alle gesetzlichen Rahmenbedingungen in die Beurteilung miteinbezogen», wehrt sich von Mandach gegen den Vorwurf, vor der Eingabe den ISOS-Schutz zuwenig beachtet zu haben. Auch Sunrise hat lediglich einen Mietvertrag abgeschlossen, von Mandach verweist darauf, dass dieser für beide Parteien verbindlich sei.

Moratorium bis Ende Jahr

Den Mobilfunkanbietern wird im Kanton Solothurn eine zusätzliche Bedingung für den Betrieb von Natelantennen gestellt, wie Roland Walter sagt. So wird verlangt, ein Messsystem zu installieren, welches die Strahlenintensität rund um die Uhr überprüft. Bis dieses System installiert und damit gesichert sei, dass die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen eingehalten werden, könne keine Anlage bewilligt werden. Für Roland Walter kommt das einem «Moratorium bis Ende Jahr» gleich.

Roland Ducommun Daniel Fuchs fhs

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© St. Galler Tagblatt; 19.04.2006; Seite 43

TG-Thurtal

05-TG Thurgau

Antennen-Gesuche in Serie

Sunrise stellt bereits ein drittes Baugesuch – Gemeinderat zieht Einsprache gegen Nr. 1 weiter

weinfelden. Der Gemeinderat von Weinfelden geht vors Verwaltungsgericht. Und der Gegenspieler Sunrise erhöht den Druck – mit dem dritten Baugesuch innert einem Jahr.

david Angst
Dieses Mal ist es bei der Firma Bollhalder Autokran AG, genau gegenüber der Coop-Tankstelle an der Umfahrungsstrasse. Auch hier will die Firma Sunrise eine Mobil-Telefon-Antenne platzieren. Auf dem Bauamt liegt das Baugesuch seit Gründonnerstag öffentlich auf.

Sunrise hat offensichtlich Ausdauer. Dies ist nun innerhalb eines Jahres das dritte Antennen-Baugesuch: Nummer eins für eine GMS/UMTS-Antenne auf dem Dach des Hotels «Thurgauerhof», Nummer zwei für eine Antenne auf dem Dach der Laulig AG an der östlichen Umfahrung (Güttingersreuti). Und nun eben für eine weitere Antenne an der Dufourstrasse 25 (Bollhalder) an der westlichen Umfahrung.

Noch keine Bewilligung

Bewilligt wurde bisher keines davon. Im Gegenteil. Der Gemeinderat selbst gehört bei Baugesuch Nr. 1 (Thurgauerhof) zu den Einsprechern. Das Departement für Bau und Umwelt in Frauenfeld lehnte Ende März die Einsprache der Gemeinde Weinfelden ab; mitsamt 29 weiteren Einsprachen gegen diese Antenne. Der Gemeinderat Weinfelden lässt sich dadurch nicht einschüchtern. Er geht mit dem Gesuch vors Verwaltungsgericht, wie vom Bauamt zu erfahren ist.

Gesuch Nummer zwei für eine Antenne an der östlichen Umfahrung ging im Januar dieses Jahres bei der Gemeinde ein. Die öffentliche Auflage war am 7. Februar beendet. Auch gegen dieses Projekt ging eine Hand voll Einsprachen ein. Der nächste Schritt wäre das Erteilen oder Ablehnen der Baubewilligung. Es ist anzunehmen, dass es dem Bauamt und dem Gemeinderat von Weinfelden nicht sonderlich pressiert, dieses Baugesuch zu behandeln, solange Gesuch Nummer 1 in der Schwebe ist.

Vier Antennen in Weinfelden

In Weinfelden stehen gegenwärtig vier Mobilfunk-Antennen: Auf der Mühle Meyerhans, auf dem Swisscom-Gebäude, auf der Garage Alcadis – und die vierte auf dem Coop-Thurmarkt, also gleich gegenüber der Firma Bollhalder an der Umfahrungsstrasse.

Als die Firma Sunrise das Gesuch fürs Hotel Thurgauerhof einreichte, gab sie an, es brauche weitere Antennen, um die Strahlenbelastung besser zu verteilen. Ausserdem brauche die UMTS-Technik ein feinmaschigeres Netz.

ETH-Studie abwarten

Der Weinfelder Gemeinderat argumentierte bei seiner Einsprache, er wolle erst das Resultat einer ETH-Studie abwarten, welche die Schädlichkeit der UMTS-Strahlung untersucht. Die Studie ist aber bisher nicht abgeschlossen.

Nun stellt sich die Frage, nach welcher Logik und Strategie die Firma Sunrise ihre Baugesuche einreicht. Das «Tagblatt» hinterliess beim zuständigen Sunrise-Mitarbeiter am Dienstagnachmittag eine Nachricht auf dem Beantworter. Der Rückruf blieb aus.
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© St. Galler Tagblatt; 19.04.2006; Seite 11

Ostschweiz

01-Hauptblatt

Baustopp für Mobilfunkantennen?

Messsoftware zur Kontrolle der Grenzwerte fehlt

St. Gallen. Im Kanton Zürich werden Baugesuche für Mobilfunkantennen, deren Strahlung die Grenzwerte überschreiten könnten, sistiert. Grund: Eine Kontrollsoftware fehlt. Der Kanton St. Gallen würde die Zürcher Praxis übernehmen, allerdings gibt es bisher keinen Rekursfall.

Andreas Kneubühler
Der Bau von Mobilfunkantennen ist in vielen Gemeinden ein heiss diskutiertes Politikum. Doch der rechtliche Spielraum der Behörden ist klein. Genügt das Baugesuch den gesetzlichen Vorschriften und werden die Grenzwerte eingehalten, müssen sie es bewilligen. Ablehnende Entscheide werden sonst vom Kanton korrigiert. Seit Februar 2006 gibt es ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts, das die Bewilligungspraxis beeinflusst.

Es gehe allerdings nur um Antennen, bei denen eine Belastung von 80 Prozent bis zur vollen Leistung vorgesehen sei, präzisiert Christof Gämperle, Generalsekretär des st.-gallischen Baudepartementes. Die Zürcher Richter kritisieren fehlende Kontrollmöglichkeiten.

Ohne Kontrolle kein Betrieb

Bisher sei nirgends die angekündigte Software eingebaut, die periodisch die Strahlung messe. Nur so könne aber die Einhaltung der Grenzwerte überprüft werden. Baugesuche für solche Anlagen werden deshalb im Kanton Zürich vorläufig sistiert. Auch in der Stadt Bern werden aus dem selben Grund vorläufig keine Baubewilligungen mehr erteilt. Gegenüber dem Konsumentenmagazin «Saldo» forderte der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät Messungen rund um die Uhr, damit belegt werde, dass die Vorschriften auch wirklich eingehalten werden.

Wie reagiert der Kanton St. Gallen? «Wir würden voraussichtlich die Praxis des Kantons Zürich übernehmen», erklärt Christof Gämperle.

Damit könnten auch im Kanton St. Gallen Baugesuche sistiert werden. Denn klar sei, «dass die Grenzwerte eingehalten werden müssen», betont Gämperle. Und dafür brauche es Kontrollmöglichkeiten. Bisher musste der Kanton allerdings kein solches Gesuch behandeln. Zuständig für Baubewilligungen von Mobilfunkantennen sind in erster Linie die Gemeinden. Ob es dort ein Projekt für Antennen mit einer Belastung von 80 Prozent an aufwärts gibt, sei nicht bekannt.

Zum Thema Mobilfunkantennen laufen im Kanton St. Gallen allerdings noch weitere Rechtsverfahren, bei denen es um den Handlungsspielraum der Gemeinden geht.

Wil als Pionier

Das Wiler Stadtparlament hat 2005 einem Baureglement zugestimmt, in dem Höhenbeschränkungen festgehalten sind, die den Bau von Antennen stark einschränken würden. Die Rekurse gegen das Reglement durch die drei Netzbetreiber Swisscom, Orange und Sunrise müssen nun vom Baudepartement beurteilt werden. «Wir haben die Gemeinden gebeten, diesen Entscheid abzuwarten», erklärt Christof Gämperle.

Doch die denken nicht daran: In Oberuzwil und in Gossau wurde im Baureglement ebenfalls neu eine Höhenbeschränkung aufgenommen. Es ist absehbar, dass bei einem positiven Entscheid für die Wiler Lösung weitere Gemeinden ähnliche Bestimmungen erlassen werden. Das zeigen Massnahmen, die bereits beschlossen sind. In Flawil entschied der Gemeinderat, so lange keine weiteren Baugesuche für UMTS-Anlagen mehr zu behandeln, bis eine Studie von ETH und Universität Zürich über die gesundheitlichen Auswirkungen vorliegt.

Das Thema ist brisant, weil momentan im ganzen Kantonsgebiet der Bau des UMTS-Netzes vorangetrieben wird. Für die Breitbandtechnologie braucht es wesentlich mehr Antennen, als für das bestehende GSM-Netz nötig waren, das den Handy-Empfang ermöglicht.

Beim absehbaren Widerstand in der Bevölkerung dürfte in vielen Gemeinden eine zusätzliche Handhabe gegen den künftigen Antennenwald höchst willkommen sein.
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© Mittelland Zeitung; 19.04.2006

Tabloid Wynental Suhrental

briefe an die az

Ohne Standorte keine Antennen

AZ vom 13. april. Kaum ist in Menziken der konsequente und mutige Entscheid des Gemeinderates gegen die Natelantenne in der Murweid getroffen, den wir nicht genug würdigen können, spriessen die neuesten Baugesuche in Reinach. Wir mussten in unterschiedlichen unerquicklichen Diskussionen mit Sunrise immer wieder mehr oder minder deutliche Ankündigungen hören, dass man «viele andere» Standorte in Reinach und Menziken ins Auge fasse. Und das führt uns zum Kernpunkt des Themas: Ohne Standortgeber gibt es keine Antennen. Egal, was uns über die angebliche Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber zur «Versorgung» der Bevölkerung mit Mobilfunk erzählt wird, entscheidend ist, dass sich leider immer wieder genügend Bürger und Institutionen finden, die ihr Grundstück oder ihr Anwesen zum Antennenbau hergeben. Meistens ist es der Mammon, der im Vordergrund steht. Die Mobilfunkbetreiber zahlen zwar nicht besonders gut, aber dafür zuverlässig, und ab ein paar tausend Franken pro Jahr wird so mancher schwach. Und vergisst dabei, dass er die Antenne so schnell nicht mehr loskriegt. Vertragslaufzeiten von 15 Jahren sind da eher die Regel. Die Menziker Schützengesellschaft kann ein Lied davon singen. Dabei ist es ganz einfach: keinen Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber absch(l)iessen, auch wenn einem noch so viel Honig (und Speck) ums Maul geschmiert wird. Und wenn mal das Malheur passiert ist, dass man einen Standortvertrag unterzeichnet hat, so kann man aus dem Vertrag aussteigen, solange die Baugenehmigung nicht gesprochen ist. Dies sei den Menziker Schützen noch einmal deutlich gesagt.

Darum geht unser Appell an alle potenziellen Standortgeber in Menziken und Reinach. Bleiben Sie zusammen mit uns und allen anderen verantwortungsbewussten Bürgern, die sich gegen den grassierenden Antennenwahnsinn wenden, stark. Gehen Sie den Mobilfunkbetreibern nicht auf den Leim. Standortgeber isolieren sich in der Dorfgemeinschaft. Standortgeber haben auch finanziell eine ungewisse Zukunft. Schon reden manche über Schadenersatzforderungen betroffener Bürger gegen die Standortgeber. Dieses finanzielle Risiko ist sicherlich höher als die paar Kröten für die Miete.

bernhard irrgang, menziken
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