von Markus Durrer » 11. Oktober 2002 22:07
Natürlich werde ich im Gemeindereglement nicht ein Wort von Mobilfunksendern finden *g! Die Frage ist mit was dieses Geschäft gleichgestellt wird. Ist es vergleichbar mit der Vermietung oder Verpachtung eines Objekts der Gemeinde, so haben die Gemeindeväter recht. Wird es als Abtretung einer Liegenschaft im Baurecht angesehen, müsste das Vorhaben von der Gemeindeversammlung entschieden werden. Dies würde aber auch bedeuten, dass der Vorstand ausserhalb seiner Kompetenz den Vertrag mit Orange unterzeichnet hätte.
Da die Errichtung des Senders einer Baubewilligung untersteht, erachte ich es als naheliegend, dass es sich um eine Baurechtsangelegenheit handelt.
Von der Finanzellen Seite betrachtet, ist es im Handlungsspielraum der Behörde, wenn man nur den „Pachtzins“ als Massstab nimmt. Wenn man aber damit rechnen muss, dass mit dieser Handlung die Gemeinde mit grossen Schadenersatzforderungen konfrontiert wird, übersteigt dies die Finanzkompetenz des Gemeinderates.
Alles eine Frage der Betrachtung!
Nun habe ich einerseits dem Gemeindepräsident meine Dienste als Berater in Elektrosmogangelegenheiten und als Vertreter der Einsprecher angeboten. Andererseits versuche ich so rasch wie möglich eine IG zu gründen, die für die Interessen der Mobilfunkkritiker in Malans einsteht.
Wenn jemand näheres weiss (keine Vermutungen), wie Orange bei solchen Schlichtungsgesprächen vorgeht, wäre ich dankbar für detailliertere Informationen.
Danke für eure Unterstützung Markus
Natürlich werde ich im Gemeindereglement nicht ein Wort von Mobilfunksendern finden *g! Die Frage ist mit was dieses Geschäft gleichgestellt wird. Ist es vergleichbar mit der Vermietung oder Verpachtung eines Objekts der Gemeinde, so haben die Gemeindeväter recht. Wird es als Abtretung einer Liegenschaft im Baurecht angesehen, müsste das Vorhaben von der Gemeindeversammlung entschieden werden. Dies würde aber auch bedeuten, dass der Vorstand ausserhalb seiner Kompetenz den Vertrag mit Orange unterzeichnet hätte.
Da die Errichtung des Senders einer Baubewilligung untersteht, erachte ich es als naheliegend, dass es sich um eine Baurechtsangelegenheit handelt.
Von der Finanzellen Seite betrachtet, ist es im Handlungsspielraum der Behörde, wenn man nur den „Pachtzins“ als Massstab nimmt. Wenn man aber damit rechnen muss, dass mit dieser Handlung die Gemeinde mit grossen Schadenersatzforderungen konfrontiert wird, übersteigt dies die Finanzkompetenz des Gemeinderates.
Alles eine Frage der Betrachtung!
Nun habe ich einerseits dem Gemeindepräsident meine Dienste als Berater in Elektrosmogangelegenheiten und als Vertreter der Einsprecher angeboten. Andererseits versuche ich so rasch wie möglich eine IG zu gründen, die für die Interessen der Mobilfunkkritiker in Malans einsteht.
Wenn jemand näheres weiss (keine Vermutungen), wie Orange bei solchen Schlichtungsgesprächen vorgeht, wäre ich dankbar für detailliertere Informationen.
Danke für eure Unterstützung Markus