Firsthöhe / Rechtsfrage

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Re: Firsthöhe / Rechtsfrage

von Hans-U. Jakob » 7. Mai 2006 09:44

Die Stadt Luzern hat ein Baureglement, welches besagt, dass in der Altstadt keinerlei Installationen gestattet sind, welche die Firsthöhe übersteigen.
Wir konnten damit schon 2 Basisstationen vereiteln. Offenbar ist dieses Reglement wasserdicht.
Also bei der Stadt Luzern ein Baureglement als Beispiel anfordern.

Burgdorf hat auch so etwas. Die Folge davon ist, dass die Mobilfunker in Burgdorf jetzt ihre Antennen nicht über Firsthöhe aufhängen, sondern an die viel tiefer gelegenen Fassaden hinunter verlegen und die Anwohner dadurch wesentlich stärker gefährden. Gewissen haben die längst keines mehr.

Hans-U. Jakob

Re: Firsthöhe / Rechtsfrage

von Elisabeth Buchs » 6. Mai 2006 19:22

Siehe Beitrag im Gigaherz-Forum zur Aenderung des Baureglements vom Stadtrat Wil:

read.php?f=1&i=5281&t=5281

Firsthöhe / Rechtsfrage

von Jakob Senn » 6. Mai 2006 16:42

Liebe MitkämpferInnen

Ich komme beim besten Willen bei den Firsthöhen hinsichtlich Mobilfunkanlagen nicht ganz draus:

Eine Mobilfunkantenne ist doch baurechtlich betrachtet eine Anlage. Richtig?

Wenn nun in einer kommunalen Bauordnung steht, dass die Bauvorschriften für ALLE Bauten und ANLAGEN gelten, so gelten doch auch die Firsthöhen für eine Mobilfunkantenne, die eine Anlage ist. Richtig? Für jede andere Anlage würde die Firsthöhe doch gelten, aber bei einer Mobilfunkantenne, die eine Anlage ist, macht man eine Ausnahme? Warum? Das ist doch grotesk falsch!

In den Juristen-Hirnen hat sich Folgendes eingebrannt: Mobilfunkantennen haben keinen "Gebäudecharakter". Das mag wohl sein, doch was macht man, wenn die Mobilfunkantenne eine Anlage ist und in der Bauordnung eben steht, dass die Bauvorschriften auch für Anlagen gelten? M.E. gelten die Firsthöhen auch für Mobilfunkanlagen - und zwar auch auf Dächern. Man nimmt die Gesamthöhe: D.h. Firsthöhe des Hauses plus Höhe der Mobilfunkantenne= "Gesamtfirsthöhe".

Wo bitteschön steht in einer Bauordnung geschrieben, dass das nicht geht oder falsch ist...? Wurde das schon einmal entschieden? Mir ist klar, dass man Mobilfunkantennen als "Dachaufbauten" qualifiziert. Aber eben...man könnte auch die "Gesamtfirsthöhe" nehmen... Warum eigentlich nicht? Wenn man das ganz ganz GENAU betrachtet...warum eigentlich nicht?

Gibt es Entscheide, die das Obengenannte thematisieren?

Quid iuris?

Mit besten Grüssen

Jakob Senn

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