Ich geb's auf!
Schweizweit könnte man Mobilfunkantennen locker verhindern, weil das QS-System noch gar nicht existiert und folglich die Antennen NICHT in Betrieb genommen werden dürfen. Darüber hinaus ist das QS-System offensichtlich rechtswidrig.
Ob das QS-System dem Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 entspricht, muss das Bundesgericht selber entscheiden. Zu dieser Erkenntnis gelangen sogar Verwaltungsgerichte (z.B. Urteil vom 8.02.2006, VB.2006.00001,
www.vgrzh.ch; Die Baubewilligung wurde AUFGEHOBEN! SCHLUSSerwägung lesen!).
Da mache ich z.B. in einem Fall in Buchs/SG darauf aufmerksam und die St. Galler Baudirektion liest die Urteile nicht und darüber hinaus gibt man einfach auf... Scho no blöd!
Auch in anderen Fällen: Da wird einfach locker drauflos bewilligt bzw. die bereits bewilligten Antennen werden in Betrieb genommen. Dabei müsste man sog. Wiedererwägungsgesuche stellen. Die Urteile muss man ausdrucken, die entsprechenden Erwägungen markieren. Andernfalls wird das einfach nicht gelesen.
Eben: Es gibt mittlerweile Urteile! Nur muss man das eben neben dem Gesundheitsaspekt auch in den Einsprachen eins zu eins drin haben. Auch das BGH-Urteil vom 30.03.2006 betreffend WERTVERLUST der umliegenden Liegenschaften ("Während der Berechtigte bei Errichtung mehrerer Anlagen höhere Mieteinnahmen von den Mobilfunkbetreibern erzielen wird, kann dies bei den Wohnungen der anderen Eigentümer zu einem gravierenden Wertverlust führen (vgl. Kniep, WuM 2002, 598, 600; Bobka, RDM-Informationsdienst für Sachverständige 2003, 10, 16";
http://www.kombas.ch/downloads/bghvzb17061.pdf, Erwägung 23). Und nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und bünzlihaft sagen: "Es ist ein ausländisches Urteil".
Nein, da haben die höchsten Richter in DE enschieden. Für die KollegInnen am Schweizerischen Bundesgericht gilt dasselbe. Es gibt keine ernsthaften und sachlichen Gründe, dass ein Schweizer Bundesgericht von der Auffassung des BGH abweicht. Aha...probieren geht über studieren. Schon mal mit dem BGH-Urteil probiert. Nein. Ok. Na dann mal probieren.
Macht doch was ihr wollt! Ich habe genug! Die Mustereinsprache muss man HEUTE und nicht morgen ändern. Das ist ein gut gemeinter Vorschlag, keine besserwisserische Belehrung! Keine Missverständnisse bitte.
Der Frustrierte (Name wird der Redaktion wohl bekannt sein)