Sehr geehrte Damen und Herren
In Wettingen (AG) habe ich aufgrund eines öffentlichen Bewilligungsverfahren der Swisscom für eine Telekommunikationsanlage auf einem Nachbargebäude eine Sammeleinsprache (Basis Sammeleinsprache Gigaherz) eingereicht.
Die Einsprache wurde vollumfänglich abgelehnt und die Baubewilligung erteilt. In der Begründung heisst es u.a. dass die NISV eingehalten wird und die Erstellung von Mobilfunkantennen Siedlungsinfrastrukturanlagen sind und in die Bauzonen gehören. Auf eine materielle Schadenersatzpflicht der Betreiber oder Standortgeber wurde gar nicht eingegangen.
Meine Fragen an Sie:
- Gibt es Rechtssprechungen des Bundesgericht die die Betreiber oder Standortgeber verpflichten, Entschädigungen bei materiellen Enteignungen durch den Bau von Mobilfunkantennen zu leisten?
- Nach der NISV kann der Bundesrat Inhabern von Anlagen vorschreiben, dass sie die Haftpflicht durch Versicherungen oder in anderer Form (Rückstellungen) sicherstellen. Ist Ihnen bekannt welche Sicherstellungen bei der Swisscom vorhanden sind?
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüssen
Josef Bilgerig
Sonnrainweg 7
5430 Wettingen
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