Das Forum Mobil hat an die Gemeinden das folgende Faktenblatt herausgegeben, als Legitimation für den weiteren Antennenbau.
Wer kann, sollte die Behörden seiner Gemeinden über die wahren Absichten und das Ziel ( die Augenwischerei) des Forum Mobil aufklären.
Gigaherz
Das Forum der Mobilkommunikation
Kramgasse 16
CH-3011 Bern
Tel +41 31 312 09 18
Fax +41 31 312 09 20
info@forummobil.ch
www.forummobil.ch
Faktenblatt „Mobilfunk-Diskussion“
1. Inhalt
Das vorliegende Dokument ist für GemeindepolitikerInnen und Vertreter von Baubehörden gedacht,
die sich mit einer Mobilfunk-Debatte konfrontiert sehen. Das Faktenblatt enthält Hinweise und Ideen
für eine sachliche und zweckmässige Mobilfunk-Diskussion.
2. Gesundheitsdiskussion
Grundsatz
Die Mobilfunkbranche kommentiert wissenschaftliche Erkenntnisse rund um Mobilfunk und Umwelt
nicht selbst. Sie verlässt sich auf Wissenschaftler, Experten und staatliche Stellen. Aussagen über
biologische Wirkungen, gesundheitliche Risiken und wissenschaftliche Erkenntnisse zu Basisstationen
und Handys basieren daher auf Aussagen kompetenter Fachpersonen.
Die Rolle der Gemeindebehörden in der Mobilfunk-Diskussion
Obwohl heute die meisten Menschen ein Handy haben, löst eine Antenne in unmittelbarer Nähe des
eigenen Wohnortes immer wieder Ängste aus. Die Menschen erwarten dann von ihren Gemeindebehörden, dass sie sich ihrer Sorgen annehmen und eine unliebsame Antenne verhindern.
Im Fall von Stäfa oder Hedingen (beide Kt. ZH) hat die Gemeinde im Wissen um die rechtliche Unzulänglichkeit ein Moratorium auf dem gesamten Gemeindegebiet ausgesprochen. Politisch ist dieses
Vorgehen bestechend – rechtlich jedoch problematisch. Damit lässt sich eine rechtskonforme Antenne
nur verzögern, nicht aber verhindern.
Hilfreich ist es, die Kompetenzen der Gemeinde klar darzustellen. Dies verhindert falsche Erwartungen.
Zudem sollte zwischen der Gesundheits- und der Standortdiskussion (zu letzterer siehe Kapitel
3) unterschieden werden. Die Gesundheitsdiskussion und die Grenzwertfrage gehören auf die nationale
Ebene - zu Bundesrat und Parlament, zu BAG und BUWAL - und können nicht auf der Gemeindeebene
gelöst werden.
Forum Mobil Seite 2
Umgang mit wissenschaftlichen Grundlagen
• Studien stellen in aller Regel gezielt Hypothesen auf, die mit der Untersuchung beantwortet oder
verworfen werden sollen. Meist liefern sie eine isolierte Erkenntnis, die nicht ohne weiteres verallgemeinert werden kann.
Nur Übersichtsstudien liefern jene Gesamtsicht, die als Grundlage für generelle Aussagen und politisches
Handeln herangezogen werden kann. Dies gilt sowohl für Studien, welche Hinweise auf
biologische Wirkungen liefern, wie auch für jene, die keine schädlichen Einflüsse feststellen. Es
findet sich in der Literatur der letzten zehn Jahre zu jeder Aussage eine Studie: Mit Einzelstudien
lässt sich also beliebig und in der Regel fruchtlos streiten.
• Antenne und Handy sind nicht dasselbe. Es muss zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen
zu Antennen und zu Handys unterschieden werden. Die Faktenlage ist unterschiedlich:
während zu den Handys relativ viele Erkenntnisse vorliegen, ist das Wissen über die Auswirkungen
von Basisstationen eher dürftig. Meist werden in einer Antennendiskussion die Resultate von
Handystudien zitiert, obwohl klar unterschiedliche Immissionssituationen zwischen Handys und
Antennen bestehen.
Viele Wissenschafter gehen davon aus, dass die elektromagnetischen Felder von Basisstationen
zu schwach sind für nennenswerte biologische Wirkungen auf den Menschen. Es fehlt bisher aber
an soliden epidemiologischen Studien.
• Warten, bis die Unbedenklichkeit von Mobilfunk bewiesen ist? Das ist unmöglich, weil die Wissenschaft immer eine Frage stellen muss, die aufgrund der Untersuchung positiv oder negativ beantwortet werden kann. Das Fehlen von Effekten und Auswirkungen kann methodisch nie bewiesen
werden.
3. Mobilfunktechnik und Netzplanung – zahlreiche Missverständnisse
Das Netz von Mobilfunkantennen in der Schweiz wächst weiterhin. Über sechs Millionen Abonnenten
zeugen allein in der Schweiz davon, dass Mobilfunk aus dem privaten und beruflichen Alltag nicht
mehr wegzudenken ist. Von der Kontaktaufnahme mit den Liebsten bis zur Rettung in letzter Sekunde
ist das Handy zu einem unverzichtbaren Bestandteil unseres Lebens geworden. Es rettet mit Sicherheit
Leben – ob es auch unser Wohlbefinden beeinträchtigt, können wir nicht mit Bestimmtheit verneinen.
Mit Sicherheit wissen wir eines: Sichtbare Handyantennen am unmittelbaren Wohnort stören die
meisten Menschen und motivieren zu Widerstand und teils heftig und emotional geführten Diskussionen.
In solchen Diskussionen tauchen immer wieder einige Missverständnisse auf. Hier die häufigsten:
Missverständnis 1: Antennen gehören nicht in Wohngebiete
Der Forderung, die Antennen seien aus Wohnquartieren zu entfernen, steht die Tatsache gegenüber,
dass Antennen aus technischen Gründen dort platziert werden müssen, wo die Nachfrage besteht,
also mobil telefoniert wird! Das Raumplanungsgesetz fordert explizit, dass Mobilfunkantennen grundsätzlich dort gebaut werden müssen, wo sie gebraucht werden. Also mehrheitlich im Siedlungsgebiet. Forum Mobil Seite 3
Eine Umfrage des GfS-Instituts hat im Herbst 2004 ergeben, dass über 60% aller Handybesitzer das
Mobiltelefon ausschliesslich privat verwenden – also auch zu Hause. Antennen stehen also deshalb
auch in Wohnquartieren.
Missverständnis 2: Wir brauchen strengere Regeln und mehr Mitsprache
Die Schweiz verfügt über gesetzliche Rahmenbedingungen, die weit über das im europäischen Ausland
übliche hinausgehen. Der Grundsatz, dass eine Baubewilligung für eine Antenne zu erteilen ist,
wenn alle gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, lässt kaum Handlungsspielraum für
individuelle Lösungen und frustriert viele betroffene Anwohner. Der Gesetzgeber hat mit sehr
differenzierten Auflagen nicht nur für Rechtssicherheit bei den Mobilfunkbetreibern gesorgt, sondern in
erster Linie dafür, dass die Bevölkerung in jedem Fall geschützt wird, auch wenn niemand Einsprache
erhebt.
Missverständnis 3: Alle drei Mobilfunkbetreiber gehören an einen Standort
Die gemeinsame Nutzung von Mobilfunkmasten wird durch die Mobilfunkbetreiber in der Schweiz
nach Möglichkeit bereits praktiziert (in rund einem Drittel aller Fälle). Die Schweizer Grenzwerte (mit
tiefen Sendeleistungen in Wohngebieten) sind jedoch sehr streng und lassen oft nicht zu, dass mehr
als ein Betreiber von einem Standort aus sendet. Die vielen Antennen haben jedoch auch Vorteile: je
näher das Handy bei einer Antenne, desto besser ist der Empfang und desto geringer die Sendeleistung
des Handys!
Missverständnis 4: Es braucht tiefere Grenzwerte
Der Gesetzgeber hat für die Regelung des Mobilfunks im internationalen Vergleich strenge Massstäbe
angewendet. Damit konnte indes nicht verhindert werden, dass sich viele Menschen Sorgen über die
Auswirkungen auf die Gesundheit machen. Offensichtlich haben strenge Grenzwerte nicht zur Folge,
dass eine Beruhigung der Diskussion eintritt. Im Gegenteil: Der Mobilfunk wird immer wieder für Störungen des Wohlbefindens verantwortlich gemacht. Sowohl die Bedenken wie auch die gesundheitlichen Probleme sind ernst zu nehmen. Die Suche nach Gründen darf allerdings nicht alleine auf den Mobilfunk beschränkt sein. Denn die wissenschaftlichen Grundlagen deuten eher darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen Mobilfunk und Gesundheitsschäden besteht.
Die Grenzwerte in der Schweiz sind bewusst sehr tief angesetzt und schützen nach derzeitigem Wissen
die Bevölkerung ausreichend. Dies hat das Bundesgericht in mehreren Urteilen bestätigt. Die
Behörden des Bundes (vorwiegend das BUWAL) prüfen die Sachlage regelmässig und werden unverzüglich handeln, sollten neuere wissenschaftliche Fakten dies nahe legen.
Missverständnis 5: UMTS – die neue Technologie ist völlig unnötig
UMTS ist nicht eine völlig neue Technologie, mit der noch keine Erfahrungen gemacht worden sind.
Im Gegenteil: In den USA und in Japan wird UMTS schon seit Jahren erfolgreich betrieben. UMTS
wird in der Schweiz Schritt für Schritt eingeführt, vorerst parallel zur GSM-Technologie betrieben und
diese zu einem späteren Zeitpunkt ablösen. UMTS bietet schnellere und grössere Datenraten, was
neue Anwendungen ermöglicht – beispielsweise den drahtlosen Zugang zum Internet per Notebook.
Forum Mobil Seite 4
Missverständnis 6: Moratorien bis zum Beweis der Unbedenklichkeit
Diese häufig gehörte Forderung lässt sich nicht erfüllen. Die Unschädlichkeit einer Technologie (d.h.
das Fehlen eines Einflusses bzw. einer Auswirkung) ist methodisch nicht beweisbar (siehe Erläuterungen
dazu in Kapitel 2).
Erlässt eine Gemeinde ein Moratorium auf gemeindeeigenen Liegenschaften, verliert sie ihren Spielraum
gegenüber den Mobilfunkbetreibern. Als potenzielle Eigentümerin wäre sie direkt in den Erstellungsprozess
einbezogen und könnte optimale und in der Gemeinde akzeptierbare Standorte vermitteln.
Ein Moratorium erschwert zudem auch die Netzplanung der Betreiber, da der ideale Standort oft
nicht mehr zur Verfügung steht und sich die Immissionslage durch nicht optimale Netzplanung verschlechtert.
4. Gesellschaftspolitischer Rahmen
Die öffentliche Diskussion entzündet sich meist am Bau oder Ausbau einer Antennenanlage. Hinter
einem Protest stehen oft Einzelpersonen, denen es gelingt, eine breit abgestützte Opposition aufzubauen.
Dem gesellschaftlichen Druck zur Teilnahme können sich andere Personen nur schwer entziehen.
Druck wird auf drei Ebenen aufgebaut: gegen den/die Mobilfunkbetreiber selbst, gegen
den/die Standortgeber und gegen die politischen Behörden. Letztere sind in einer schwierigen Situation,
sind sie doch dem Gesetz ebenso verpflichtet wie der Bevölkerung. In der Kommunikation mit der
Bevölkerung haben sich die folgenden Grundsätze als erfolgreich bewiesen:
- Aufgabenteilung (inkl. Pflichten und Rechte) Bund-Kanton-Gemeinde erklären
- Rechtslage deutlich machen, Spielraum der Gemeinde klarlegen, keine falschen Erwartungen
aufkommen lassen
- für die Beurteilung von gesundheitlichen Fragen Fachexperten beiziehen oder zitieren
- nur für technische Fragen Mobilfunkbetreiber einbinden
- auf Wunsch Immissionsmessungen anbieten in Zusammenarbeit mit Kanton, Betreibern
und/oder Forum Mobil
- bei Informationsveranstaltungen auf optimale Zusammensetzung (eher wenige Referenten,
ausgewiesene Experten - keine Demagogen) und neutrale Gesprächsführung (nicht Gemeindepräsident)
achten
5. Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Mobilfunk-Technik, Rechts- und Gesundheitsfragen finden Sie unter:
Forum Mobil, Kramgasse 16, 3011 Bern,
www.forummobil.ch
Persönlich erreichbar sind wir via
info@forummobil.ch und über Telefon +41 (0)31 312 09 18
Das Forum Mobil hat an die Gemeinden das folgende Faktenblatt herausgegeben, als Legitimation für den weiteren Antennenbau.
Wer kann, sollte die Behörden seiner Gemeinden über die wahren Absichten und das Ziel ( die Augenwischerei) des Forum Mobil aufklären.
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Kramgasse 16
CH-3011 Bern
Tel +41 31 312 09 18
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info@forummobil.ch
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Faktenblatt „Mobilfunk-Diskussion“
1. Inhalt
Das vorliegende Dokument ist für GemeindepolitikerInnen und Vertreter von Baubehörden gedacht,
die sich mit einer Mobilfunk-Debatte konfrontiert sehen. Das Faktenblatt enthält Hinweise und Ideen
für eine sachliche und zweckmässige Mobilfunk-Diskussion.
2. Gesundheitsdiskussion
Grundsatz
Die Mobilfunkbranche kommentiert wissenschaftliche Erkenntnisse rund um Mobilfunk und Umwelt
nicht selbst. Sie verlässt sich auf Wissenschaftler, Experten und staatliche Stellen. Aussagen über
biologische Wirkungen, gesundheitliche Risiken und wissenschaftliche Erkenntnisse zu Basisstationen
und Handys basieren daher auf Aussagen kompetenter Fachpersonen.
Die Rolle der Gemeindebehörden in der Mobilfunk-Diskussion
Obwohl heute die meisten Menschen ein Handy haben, löst eine Antenne in unmittelbarer Nähe des
eigenen Wohnortes immer wieder Ängste aus. Die Menschen erwarten dann von ihren Gemeindebehörden, dass sie sich ihrer Sorgen annehmen und eine unliebsame Antenne verhindern.
Im Fall von Stäfa oder Hedingen (beide Kt. ZH) hat die Gemeinde im Wissen um die rechtliche Unzulänglichkeit ein Moratorium auf dem gesamten Gemeindegebiet ausgesprochen. Politisch ist dieses
Vorgehen bestechend – rechtlich jedoch problematisch. Damit lässt sich eine rechtskonforme Antenne
nur verzögern, nicht aber verhindern.
Hilfreich ist es, die Kompetenzen der Gemeinde klar darzustellen. Dies verhindert falsche Erwartungen.
Zudem sollte zwischen der Gesundheits- und der Standortdiskussion (zu letzterer siehe Kapitel
3) unterschieden werden. Die Gesundheitsdiskussion und die Grenzwertfrage gehören auf die nationale
Ebene - zu Bundesrat und Parlament, zu BAG und BUWAL - und können nicht auf der Gemeindeebene
gelöst werden.
Forum Mobil Seite 2
Umgang mit wissenschaftlichen Grundlagen
• Studien stellen in aller Regel gezielt Hypothesen auf, die mit der Untersuchung beantwortet oder
verworfen werden sollen. Meist liefern sie eine isolierte Erkenntnis, die nicht ohne weiteres verallgemeinert werden kann.
Nur Übersichtsstudien liefern jene Gesamtsicht, die als Grundlage für generelle Aussagen und politisches
Handeln herangezogen werden kann. Dies gilt sowohl für Studien, welche Hinweise auf
biologische Wirkungen liefern, wie auch für jene, die keine schädlichen Einflüsse feststellen. Es
findet sich in der Literatur der letzten zehn Jahre zu jeder Aussage eine Studie: Mit Einzelstudien
lässt sich also beliebig und in der Regel fruchtlos streiten.
• Antenne und Handy sind nicht dasselbe. Es muss zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen
zu Antennen und zu Handys unterschieden werden. Die Faktenlage ist unterschiedlich:
während zu den Handys relativ viele Erkenntnisse vorliegen, ist das Wissen über die Auswirkungen
von Basisstationen eher dürftig. Meist werden in einer Antennendiskussion die Resultate von
Handystudien zitiert, obwohl klar unterschiedliche Immissionssituationen zwischen Handys und
Antennen bestehen.
Viele Wissenschafter gehen davon aus, dass die elektromagnetischen Felder von Basisstationen
zu schwach sind für nennenswerte biologische Wirkungen auf den Menschen. Es fehlt bisher aber
an soliden epidemiologischen Studien.
• Warten, bis die Unbedenklichkeit von Mobilfunk bewiesen ist? Das ist unmöglich, weil die Wissenschaft immer eine Frage stellen muss, die aufgrund der Untersuchung positiv oder negativ beantwortet werden kann. Das Fehlen von Effekten und Auswirkungen kann methodisch nie bewiesen
werden.
3. Mobilfunktechnik und Netzplanung – zahlreiche Missverständnisse
Das Netz von Mobilfunkantennen in der Schweiz wächst weiterhin. Über sechs Millionen Abonnenten
zeugen allein in der Schweiz davon, dass Mobilfunk aus dem privaten und beruflichen Alltag nicht
mehr wegzudenken ist. Von der Kontaktaufnahme mit den Liebsten bis zur Rettung in letzter Sekunde
ist das Handy zu einem unverzichtbaren Bestandteil unseres Lebens geworden. Es rettet mit Sicherheit
Leben – ob es auch unser Wohlbefinden beeinträchtigt, können wir nicht mit Bestimmtheit verneinen.
Mit Sicherheit wissen wir eines: Sichtbare Handyantennen am unmittelbaren Wohnort stören die
meisten Menschen und motivieren zu Widerstand und teils heftig und emotional geführten Diskussionen.
In solchen Diskussionen tauchen immer wieder einige Missverständnisse auf. Hier die häufigsten:
Missverständnis 1: Antennen gehören nicht in Wohngebiete
Der Forderung, die Antennen seien aus Wohnquartieren zu entfernen, steht die Tatsache gegenüber,
dass Antennen aus technischen Gründen dort platziert werden müssen, wo die Nachfrage besteht,
also mobil telefoniert wird! Das Raumplanungsgesetz fordert explizit, dass Mobilfunkantennen grundsätzlich dort gebaut werden müssen, wo sie gebraucht werden. Also mehrheitlich im Siedlungsgebiet. Forum Mobil Seite 3
Eine Umfrage des GfS-Instituts hat im Herbst 2004 ergeben, dass über 60% aller Handybesitzer das
Mobiltelefon ausschliesslich privat verwenden – also auch zu Hause. Antennen stehen also deshalb
auch in Wohnquartieren.
Missverständnis 2: Wir brauchen strengere Regeln und mehr Mitsprache
Die Schweiz verfügt über gesetzliche Rahmenbedingungen, die weit über das im europäischen Ausland
übliche hinausgehen. Der Grundsatz, dass eine Baubewilligung für eine Antenne zu erteilen ist,
wenn alle gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, lässt kaum Handlungsspielraum für
individuelle Lösungen und frustriert viele betroffene Anwohner. Der Gesetzgeber hat mit sehr
differenzierten Auflagen nicht nur für Rechtssicherheit bei den Mobilfunkbetreibern gesorgt, sondern in
erster Linie dafür, dass die Bevölkerung in jedem Fall geschützt wird, auch wenn niemand Einsprache
erhebt.
Missverständnis 3: Alle drei Mobilfunkbetreiber gehören an einen Standort
Die gemeinsame Nutzung von Mobilfunkmasten wird durch die Mobilfunkbetreiber in der Schweiz
nach Möglichkeit bereits praktiziert (in rund einem Drittel aller Fälle). Die Schweizer Grenzwerte (mit
tiefen Sendeleistungen in Wohngebieten) sind jedoch sehr streng und lassen oft nicht zu, dass mehr
als ein Betreiber von einem Standort aus sendet. Die vielen Antennen haben jedoch auch Vorteile: je
näher das Handy bei einer Antenne, desto besser ist der Empfang und desto geringer die Sendeleistung
des Handys!
Missverständnis 4: Es braucht tiefere Grenzwerte
Der Gesetzgeber hat für die Regelung des Mobilfunks im internationalen Vergleich strenge Massstäbe
angewendet. Damit konnte indes nicht verhindert werden, dass sich viele Menschen Sorgen über die
Auswirkungen auf die Gesundheit machen. Offensichtlich haben strenge Grenzwerte nicht zur Folge,
dass eine Beruhigung der Diskussion eintritt. Im Gegenteil: Der Mobilfunk wird immer wieder für Störungen des Wohlbefindens verantwortlich gemacht. Sowohl die Bedenken wie auch die gesundheitlichen Probleme sind ernst zu nehmen. Die Suche nach Gründen darf allerdings nicht alleine auf den Mobilfunk beschränkt sein. Denn die wissenschaftlichen Grundlagen deuten eher darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen Mobilfunk und Gesundheitsschäden besteht.
Die Grenzwerte in der Schweiz sind bewusst sehr tief angesetzt und schützen nach derzeitigem Wissen
die Bevölkerung ausreichend. Dies hat das Bundesgericht in mehreren Urteilen bestätigt. Die
Behörden des Bundes (vorwiegend das BUWAL) prüfen die Sachlage regelmässig und werden unverzüglich handeln, sollten neuere wissenschaftliche Fakten dies nahe legen.
Missverständnis 5: UMTS – die neue Technologie ist völlig unnötig
UMTS ist nicht eine völlig neue Technologie, mit der noch keine Erfahrungen gemacht worden sind.
Im Gegenteil: In den USA und in Japan wird UMTS schon seit Jahren erfolgreich betrieben. UMTS
wird in der Schweiz Schritt für Schritt eingeführt, vorerst parallel zur GSM-Technologie betrieben und
diese zu einem späteren Zeitpunkt ablösen. UMTS bietet schnellere und grössere Datenraten, was
neue Anwendungen ermöglicht – beispielsweise den drahtlosen Zugang zum Internet per Notebook.
Forum Mobil Seite 4
Missverständnis 6: Moratorien bis zum Beweis der Unbedenklichkeit
Diese häufig gehörte Forderung lässt sich nicht erfüllen. Die Unschädlichkeit einer Technologie (d.h.
das Fehlen eines Einflusses bzw. einer Auswirkung) ist methodisch nicht beweisbar (siehe Erläuterungen
dazu in Kapitel 2).
Erlässt eine Gemeinde ein Moratorium auf gemeindeeigenen Liegenschaften, verliert sie ihren Spielraum
gegenüber den Mobilfunkbetreibern. Als potenzielle Eigentümerin wäre sie direkt in den Erstellungsprozess
einbezogen und könnte optimale und in der Gemeinde akzeptierbare Standorte vermitteln.
Ein Moratorium erschwert zudem auch die Netzplanung der Betreiber, da der ideale Standort oft
nicht mehr zur Verfügung steht und sich die Immissionslage durch nicht optimale Netzplanung verschlechtert.
4. Gesellschaftspolitischer Rahmen
Die öffentliche Diskussion entzündet sich meist am Bau oder Ausbau einer Antennenanlage. Hinter
einem Protest stehen oft Einzelpersonen, denen es gelingt, eine breit abgestützte Opposition aufzubauen.
Dem gesellschaftlichen Druck zur Teilnahme können sich andere Personen nur schwer entziehen.
Druck wird auf drei Ebenen aufgebaut: gegen den/die Mobilfunkbetreiber selbst, gegen
den/die Standortgeber und gegen die politischen Behörden. Letztere sind in einer schwierigen Situation,
sind sie doch dem Gesetz ebenso verpflichtet wie der Bevölkerung. In der Kommunikation mit der
Bevölkerung haben sich die folgenden Grundsätze als erfolgreich bewiesen:
- Aufgabenteilung (inkl. Pflichten und Rechte) Bund-Kanton-Gemeinde erklären
- Rechtslage deutlich machen, Spielraum der Gemeinde klarlegen, keine falschen Erwartungen
aufkommen lassen
- für die Beurteilung von gesundheitlichen Fragen Fachexperten beiziehen oder zitieren
- nur für technische Fragen Mobilfunkbetreiber einbinden
- auf Wunsch Immissionsmessungen anbieten in Zusammenarbeit mit Kanton, Betreibern
und/oder Forum Mobil
- bei Informationsveranstaltungen auf optimale Zusammensetzung (eher wenige Referenten,
ausgewiesene Experten - keine Demagogen) und neutrale Gesprächsführung (nicht Gemeindepräsident)
achten
5. Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Mobilfunk-Technik, Rechts- und Gesundheitsfragen finden Sie unter:
Forum Mobil, Kramgasse 16, 3011 Bern, www.forummobil.ch
Persönlich erreichbar sind wir via info@forummobil.ch und über Telefon +41 (0)31 312 09 18