von Hans-U.Jakob » 17. November 2002 18:11
Lieber HB9CWA,
Sie haben wirklich Pech. Hier hat es tatsächlich Leute, die etwas von der Materie verstehen.
Also zum Rasierapparat:
Das ist eine 50-Hz-Strahlung, ungepulst, amtlicher Grenzwert 1000V/m, Strahlung gemessen in 5cm Abstand knapp 8V/m
Handystrahlung 900'000.....1'900'000 Hz, gepulst mit 217....1740Hz, amtlicher Grenzwert 5V/m (also 1000 mal tiefer)
Demzufolge ist ganz klar, Handystrahlung ist bereits von Amtes wegen als 1000mal giftiger als Rasierapparatsstrahlung eingestuft.
Und am Kopf des Handyaners entsteht bei einem Telefonat ein hochfrequentes E-Feld von 60...120V/m (Spitzen) und beim Rasieren ein niederfrequentes E-Feld von 8V/m.
1m vor dem Antennenmast, auf Antennenhöhe beträgt das E-Feld 120....200V/m
Fazit: Mobilfunkerprospekte nicht ernst nehmen, sonst fallen Sie ganz wüst auf die Nase.
Schlusspunkt: Die Anzahl Antennenmasten richtet sich überhaupt nicht nach erlaubter Sendeleistung, sondern einzig und allein nach der Anzahl Gespächsverbindungen, welche die Betreiber anbieten wollen.
Dass mehr Masten weniger Sendeleistung pro Mast benötigen, ist ein altes Märchen. So alt wie der Mobilfunk. Die Sendeleistung wird nicht zur Überwindung von Distanzen benötigt, sondern zur Durchdringung von Hausmauern, Dächern und Fahrzeugwänden.
Sonst kämen Sie mit Ihren 200Watt auf HB9CWA nicht bis nach Australien.
Übrigens: 7km-Abstände gibt es nirgends. Der Raster beträgt, eben je nach Verbindungen die verkauft werden sollen,
5km, 2.5km, 1.25km, 600m, 300m, 150m.
Und zu allerletzt: 1 Sendemast kann nicht 1000Handys versorgen, sondern nur gerade 84.
Alles klar? Wenn nicht, sind Sie herzlich zu meinem nächsten Vortrag eingeladen. 4.12. in Bern.
Beste Grüsse,
Yeti vom Guggershorn alias Hans-U.Jakob
Lieber HB9CWA,
Sie haben wirklich Pech. Hier hat es tatsächlich Leute, die etwas von der Materie verstehen.
Also zum Rasierapparat:
Das ist eine 50-Hz-Strahlung, ungepulst, amtlicher Grenzwert 1000V/m, Strahlung gemessen in 5cm Abstand knapp 8V/m
Handystrahlung 900'000.....1'900'000 Hz, gepulst mit 217....1740Hz, amtlicher Grenzwert 5V/m (also 1000 mal tiefer)
Demzufolge ist ganz klar, Handystrahlung ist bereits von Amtes wegen als 1000mal giftiger als Rasierapparatsstrahlung eingestuft.
Und am Kopf des Handyaners entsteht bei einem Telefonat ein hochfrequentes E-Feld von 60...120V/m (Spitzen) und beim Rasieren ein niederfrequentes E-Feld von 8V/m.
1m vor dem Antennenmast, auf Antennenhöhe beträgt das E-Feld 120....200V/m
Fazit: Mobilfunkerprospekte nicht ernst nehmen, sonst fallen Sie ganz wüst auf die Nase.
Schlusspunkt: Die Anzahl Antennenmasten richtet sich überhaupt nicht nach erlaubter Sendeleistung, sondern einzig und allein nach der Anzahl Gespächsverbindungen, welche die Betreiber anbieten wollen.
Dass mehr Masten weniger Sendeleistung pro Mast benötigen, ist ein altes Märchen. So alt wie der Mobilfunk. Die Sendeleistung wird nicht zur Überwindung von Distanzen benötigt, sondern zur Durchdringung von Hausmauern, Dächern und Fahrzeugwänden.
Sonst kämen Sie mit Ihren 200Watt auf HB9CWA nicht bis nach Australien.
Übrigens: 7km-Abstände gibt es nirgends. Der Raster beträgt, eben je nach Verbindungen die verkauft werden sollen,
5km, 2.5km, 1.25km, 600m, 300m, 150m.
Und zu allerletzt: 1 Sendemast kann nicht 1000Handys versorgen, sondern nur gerade 84.
Alles klar? Wenn nicht, sind Sie herzlich zu meinem nächsten Vortrag eingeladen. 4.12. in Bern.
Beste Grüsse,
Yeti vom Guggershorn alias Hans-U.Jakob