Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006

Antwort erstellen


Um automatische Eingaben zu unterbinden, müssen Sie die nachfolgende Aufgabe lösen.
Smilies
:D :) :( :o :shock: :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :wink: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006

Re: Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006

von Ken » 23. September 2006 13:47

Kürzlich habe ich eine Reportage gesehen, was Lastwagenfahrer während der Fahrt alles machen. Wenn es in diesem Stil weitergeht, wird das Bundesgericht das Kreuzworträtsellösen und das Kaffeekochen während der Fahrt, wie es derzeit bereits praktiziert wird, auch noch legalisieren.

Re: Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006

von Marcel B. » 23. September 2006 12:39

"Niemand mehr soll sagen, die Judikative, das Bundesgericht, ist unabhängig! Spätestens jetzt, mit dem QS-Urteil, ist es evident, auf welcher Seite es steht."

Das Bundesgericht ist eigentlich immer mal wieder für eine Überraschung gut, siehe auch Urteil über das Lesen im Stau von dieser Woche, doch dieser Fall ist eigentlich so glasklar, das selbst bei viel gutem Willen kein anderes Urteil möglich war!

Marcel

Re: Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006

von gesuana » 21. September 2006 22:49

Sag ich mir auch immer wieder , wenn ich glaube , verrückt zu werden angesichts dessen , was in Sachen Funk noch projektiert ist : Lieber ein Ende mit Schrecken , als ein Schrecken ohne Ende. - Es fällt mir auf , dass einige Leute , die ich schon seit zwei Jahren in regelmässigen Dosen "bearbeite" , doch langsam ihre Aufmerksamkeit auf die Möglichkeit einer Beeinträchtigung durch Bestrahlung lenken. Vor allem solche , deren Gesundheit sich in letzter Zeit stetig und schleichend verschlechterte. Die einzige Hoffnung die wir angesichts der haarsträubenden mafiamässigen Zuhälterdiensten unserer Politiker und Rechtssprecher noch haben können , ist und bleibt das allmähliche "Aufwachen" des Bürgers.
gesuana

Re: Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006

von Felix K. » 21. September 2006 17:13

Wenn die Mobilfunkbetreiber jetzt durch das BG-Urteil freie Bahn bekommen, dann steuern wir auf einen Supergau zu. Die Leute werden reihenweise krank werden, es wird in den Firmen viele Fehlstunden geben, Fehlleistungen natürlich auch. Die Kinder werden am meisten darunter leiden, Familien werden auseinander brechen, weil die Gereiztheit nur Differenzen zur Folge hat. Es wird mehr und mehr Gewaltakte geben, noch mehr als ohnehin schon. Apparate und Maschinen werden streiken und ein Chaos wird eintreten. Zu pessimistisch? Nein, wahrscheinlich sogar immer noch zu optimistisch.

Aber ein Gutes hat das Ganze: Es wird der Zusammenbruch dieser Technologie beschleunigt und der Spuk wird eher ein Ende haben, als wenn es langsam ginge.

Re: Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006

von Elektra » 21. September 2006 15:07

Man muss nicht extra fromm sein, um zu sagen:"Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun." Das gilt für die Befehlsgeber, die Regierung und für die Befehlsempfänger, die Schreibtischtäter beim Gericht. Niemand mehr soll sagen, die Judikative, das Bundesgericht, ist unabhängig! Spätestens jetzt, mit dem QS-Urteil, ist es evident, auf welcher Seite es steht.
Elektra

Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006

von antihandy » 21. September 2006 13:18

Hallo zämä

Es sieht immer düsterer aus!

Das Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006 vom 6. September wurde auf www.bger.ch aufgeschaltet.

Ziemlich alle Argumente in der Mustereinsprache wurden vom Anwalt erwähnt...

DAS BUNDESGERICHT GIBT ZU, DASS DIE ANLAGEGRENZWERE GEMÄSS NISV MIT DEM QS-SYSTEM ÜBERSCHRITTEN WERDEN. ICH HOFFE, DASS IN EINEM VERFAHREN VOR BUNDESGERICHT GERÜGT WIRD, DASS DIES ERSTENS RECHTSWIDRIG UND ZWEITENS VERFASSUNGSWIDRIG IST (ART. 74 ABS. 2 BV), WEIL DIE NISV-ANLAGEGRENZWERTE DAS VORSORGERPINZIP VERKÖRPERN (in dubio pro securitate). GANZ FORMALISTISCH WIE DAS BUNDESGERICHT SELBST.

BITTE...

Mir ist aufgefallen, dass das Bundesgericht bzw. die "Gerichtsschreiber", die von gar nichts ne Ahnung haben, einfach von den Schriftstücken des BAFU, METAS und BAKOM ABSCHREIBEN! M A F I A nennt sich so was.

Wenn das auch nichts nützt, dann soll sie doch alle der Teufel persönlich holen. Hoffentlich werden diese Mafiosi in der Hölle vom Teufel höchstpersönlich mit UMTS-Antennen bestrahlt.

LG

antihandy

Nach oben