von The Future's black » 18. Oktober 2006 11:37
© Neue Luzerner Zeitung; 18.10.2006; Seite 19
Zuger Zeitung Aufschlag
Antennengegner
Das Ortsbild wichtiger als die Strahlung
Gegner von Mobilfunk-
Antennen haben gute Chancen, wenn sie mit dem Ortsbild argumentieren.
Auch in Cham muss Natur- und Heimatschutz urteilen.
Nach Baar können die Gegner von Mobilfunk-Antennen einen weiteren
Erfolg feiern. Das Verwaltungsgericht hat zugunsten der Anwohner entschieden.
von Isabelle Meier
Der aufreibende Kampf hat sich gelohnt: Seit zwei Jahren versucht die Chamer Interessengemeinschaft der E-Smog Betroffenen, der rund 36 Personen angehören, eine 25 Meter hohe UMTS-Antenne zu verhindern. Eine bereits bestehende Antenne von 17 Meter Höhe auf dem Swisscom-Gebäude an der Nestléstrasse 7 soll ausgebaut und erweitert werden.
Im vergangenen Juli hat die IG eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Jetzt liegt der Entscheid vor: Das Verwaltungsgericht hebt die vom Regierungsrat geschützte Baubewilligung für die Erstellung der UMTS-Antenne auf. Das Verwaltungsgericht wies die Sache zur Neubeurteilung zurück an den Regierungsrat.
Die Beschwerdenführer freuen sich über diesen Teilsieg: «Nach diesem positiven Entscheid von hoher Instanz sind wir guten Mutes. Wir wollen den Kampf gegen die UMTS-Antenne inmitten unseres Quartiers fortsetzen», sagt der Kopf der Interessengemeinschaft, Paul Isenegger.
Ortsbild statt Elektrosmog
Auch wenn die Interessengemeinschaft IG der Elektrosmog Betroffenenen heisst, kämpft sie schon seit längerem nicht mehr mit dem Argument Elektrosmog. Denn damit kam sie nicht weit. Ein besseres Argument ist das Ortsbild. Das zeigt das Beispiel Baar: Die Swisscom Mobile AG wollte auf dem Spinni-Areal eine Natel-Antenne bauen, zog aber dann das Baugesuch zurück, weil das Ortsbild laut einem Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission «in hohem Masse beeinträchtigt» wird. Das Spinni-Areal befindet sich in einer Zone, die im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) steht genauso wie die Nestléstrasse.
Baar machte es vor
«Der Entscheid von Baar hat uns neue Hoffnung gegeben», sagt Isenegger. Zu Recht: Das gleiche Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission muss der Regierungsrat nun auch für die Nestléstrasse erstellen lassen. Das Verwaltungsgericht weist den Regierungsrat an, abklären zu lassen, ob die Antenne das Ortsbild beeinträchtigen würde. «Die Hoffnungen der Beschwerdeführer liegen nun bei der Fachkommission», schreibt Rechtsanwalt Marcel Furrer, der die IG vertritt.
Das Argument Ortsbild verspricht Erfolg für die Natel-Gegner dank einem Bundesgerichtsentscheid vom August 2005. Gemäss diesem darf der Ausbau des Mobilfunknetzes mit Mobilfunkanlagen nicht auf Kosten von Schutzobjekten nach ISOS gehen. Das hat Konsequenzen für die Natelbetreiber. Marcel Fisch vom Amt für Umweltschutz: «Die Natelbetreiber kommen in Zukunft nicht umhin, bei der Planung von Mobilfunkantennen das Inventar der schützenswerten Ortsbilder zu berücksichtigen. Ich vermute, dass die Anbieter künftig genau überlegen, ob sie in Gebieten, die sich im Inventar der schützenswerten Ortsbilder befinden, Antennengesuche einreichen wollen.»
............................................................................................
© St. Galler Tagblatt; 18.10.2006; Seite 42
Nachbarn unter Strom
Jonathan Fisch
Manchmal hat der Hauptwiler Gemeindeammann Walter Luginbühl das Gefühl, es gebe Leute, die Streit zum Leben brauchten. In einem aktuellen Nachbarschaftskonflikt dreht es sich um einen Zaun.
Herr Luginbühl, wann gelangen Einwohner an Sie, wenn es in der Nachbarschaft Probleme gibt?
Walter Luginbühl:
Das ist sehr unterschiedlich. Einige können Ungereimtheiten im gemeinsamen Gespräch aus der Welt schaffen. Andere wenden sich an uns. Wenn aber die Gemeinde eingeschaltet wird, ist die Situation oft schon sehr emotional.
In einem aktuellen Fall handelt es sich um einen Elektrozaun in der Bauzone. Die klagende Partei sagt, sie könne wegen des Elektrosmogs nicht mehr schlafen.
Luginbühl:
Auf Details dieses Falles möchte ich nicht eingehen. Der Gemeinderat ist aber daran, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.
Welche sind das?
Luginbühl:
Als Erstes klären wir ab, inwiefern Tierhaltung in einer Wohnzone zugelassen ist. Nach meinen bisherigen Erkenntnissen gibt es keine klaren Richtlinien. Gemäss Auskunft des Rechtsdienstes soll es ein Urteil geben, dass das Halten bis zu vier Pferden zulässt. Als zweite Massnahme haben wir das Eidgenössische Starkstrominspektorat beauftragt, den Elektrosmog jenes Zauns zu messen. Wenn die Ergebnisse vorliegen, wird der Gemeinderat ein Urteil fällen.
Befassen Sie sich oft mit solchen Konflikten?
Luginbühl:
Es gehört zu meinem Job, zum Glück aber nicht zu meinem täglichen Brot. Solange die Fälle sachlich geregelt werden können, habe ich kein Problem damit. Wenn ich feststelle, dass bei beiden Parteien der Blutdruck ziemlich hoch ist, wird es komplizierter. Ich muss aber auch sagen: Kann ein Streit geschlichtet werden, ist das ein schönes Erlebnis.
Streiten Nachbarn heute häufiger?
Luginbühl:
Ja, ich habe den Eindruck, die Tendenz ist zunehmend. Man ist heute eher bereit, bei einem Konflikt Geld in die Hand zu nehmen, indem etwa ein Anwalt eingeschaltet wird. Manchmal habe ich das Gefühl, dass es Leute gibt, die Streit zum Leben brauchen.
Wann haben Sie das letzte Mal gestritten?
Luginbühl:
Ich bin ein friedfertiger Mensch und investiere viel Zeit in Kompromisse. Zufriedenheit ist mir sehr wichtig. Und solange Angelegenheiten in Frieden gelöst werden können, ist mir fast nichts zu viel.
Interview: Jonathan Fisch
Kanton eingeschaltet
Seit Anfang Juli beschäftigt sich der Hauptwiler Gemeinderat mit einem Nachbarschaftsstreit: Eine fünfköpfige Familie kann nachts nicht mehr schlafen. Schuld daran sei der Elektrozaun des Nachbarn. Die elektrischen Strömungen sollen zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Der Gemeinderat veranlasste am 25. August das Eidgenössische Starkstrominspektorat, den Elektrosmog zu messen. Laut Gemeindeammann Walter Luginbühl sind die Resultate noch ausstehend. Die klagende Familie hat inzwischen beim kantonalen Departement für Bau und Umwelt (DBU) eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Die Stellungnahmen seien eingetroffen, heisst es beim DBU. Man werde demnächst einen Augenschein vor Ort nehmen. (jof)
...............................................................................................
© Neue Luzerner Zeitung; 18.10.2006; Seite 19
Zuger Zeitung Aufschlag
Antennengegner
Das Ortsbild wichtiger als die Strahlung
Gegner von Mobilfunk-
Antennen haben gute Chancen, wenn sie mit dem Ortsbild argumentieren.
Auch in Cham muss Natur- und Heimatschutz urteilen.
Nach Baar können die Gegner von Mobilfunk-Antennen einen weiteren
Erfolg feiern. Das Verwaltungsgericht hat zugunsten der Anwohner entschieden.
von Isabelle Meier
Der aufreibende Kampf hat sich gelohnt: Seit zwei Jahren versucht die Chamer Interessengemeinschaft der E-Smog Betroffenen, der rund 36 Personen angehören, eine 25 Meter hohe UMTS-Antenne zu verhindern. Eine bereits bestehende Antenne von 17 Meter Höhe auf dem Swisscom-Gebäude an der Nestléstrasse 7 soll ausgebaut und erweitert werden.
Im vergangenen Juli hat die IG eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Jetzt liegt der Entscheid vor: Das Verwaltungsgericht hebt die vom Regierungsrat geschützte Baubewilligung für die Erstellung der UMTS-Antenne auf. Das Verwaltungsgericht wies die Sache zur Neubeurteilung zurück an den Regierungsrat.
Die Beschwerdenführer freuen sich über diesen Teilsieg: «Nach diesem positiven Entscheid von hoher Instanz sind wir guten Mutes. Wir wollen den Kampf gegen die UMTS-Antenne inmitten unseres Quartiers fortsetzen», sagt der Kopf der Interessengemeinschaft, Paul Isenegger.
Ortsbild statt Elektrosmog
Auch wenn die Interessengemeinschaft IG der Elektrosmog Betroffenenen heisst, kämpft sie schon seit längerem nicht mehr mit dem Argument Elektrosmog. Denn damit kam sie nicht weit. Ein besseres Argument ist das Ortsbild. Das zeigt das Beispiel Baar: Die Swisscom Mobile AG wollte auf dem Spinni-Areal eine Natel-Antenne bauen, zog aber dann das Baugesuch zurück, weil das Ortsbild laut einem Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission «in hohem Masse beeinträchtigt» wird. Das Spinni-Areal befindet sich in einer Zone, die im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) steht genauso wie die Nestléstrasse.
Baar machte es vor
«Der Entscheid von Baar hat uns neue Hoffnung gegeben», sagt Isenegger. Zu Recht: Das gleiche Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission muss der Regierungsrat nun auch für die Nestléstrasse erstellen lassen. Das Verwaltungsgericht weist den Regierungsrat an, abklären zu lassen, ob die Antenne das Ortsbild beeinträchtigen würde. «Die Hoffnungen der Beschwerdeführer liegen nun bei der Fachkommission», schreibt Rechtsanwalt Marcel Furrer, der die IG vertritt.
Das Argument Ortsbild verspricht Erfolg für die Natel-Gegner dank einem Bundesgerichtsentscheid vom August 2005. Gemäss diesem darf der Ausbau des Mobilfunknetzes mit Mobilfunkanlagen nicht auf Kosten von Schutzobjekten nach ISOS gehen. Das hat Konsequenzen für die Natelbetreiber. Marcel Fisch vom Amt für Umweltschutz: «Die Natelbetreiber kommen in Zukunft nicht umhin, bei der Planung von Mobilfunkantennen das Inventar der schützenswerten Ortsbilder zu berücksichtigen. Ich vermute, dass die Anbieter künftig genau überlegen, ob sie in Gebieten, die sich im Inventar der schützenswerten Ortsbilder befinden, Antennengesuche einreichen wollen.»
............................................................................................
© St. Galler Tagblatt; 18.10.2006; Seite 42
Nachbarn unter Strom
Jonathan Fisch
Manchmal hat der Hauptwiler Gemeindeammann Walter Luginbühl das Gefühl, es gebe Leute, die Streit zum Leben brauchten. In einem aktuellen Nachbarschaftskonflikt dreht es sich um einen Zaun.
Herr Luginbühl, wann gelangen Einwohner an Sie, wenn es in der Nachbarschaft Probleme gibt?
Walter Luginbühl:
Das ist sehr unterschiedlich. Einige können Ungereimtheiten im gemeinsamen Gespräch aus der Welt schaffen. Andere wenden sich an uns. Wenn aber die Gemeinde eingeschaltet wird, ist die Situation oft schon sehr emotional.
In einem aktuellen Fall handelt es sich um einen Elektrozaun in der Bauzone. Die klagende Partei sagt, sie könne wegen des Elektrosmogs nicht mehr schlafen.
Luginbühl:
Auf Details dieses Falles möchte ich nicht eingehen. Der Gemeinderat ist aber daran, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.
Welche sind das?
Luginbühl:
Als Erstes klären wir ab, inwiefern Tierhaltung in einer Wohnzone zugelassen ist. Nach meinen bisherigen Erkenntnissen gibt es keine klaren Richtlinien. Gemäss Auskunft des Rechtsdienstes soll es ein Urteil geben, dass das Halten bis zu vier Pferden zulässt. Als zweite Massnahme haben wir das Eidgenössische Starkstrominspektorat beauftragt, den Elektrosmog jenes Zauns zu messen. Wenn die Ergebnisse vorliegen, wird der Gemeinderat ein Urteil fällen.
Befassen Sie sich oft mit solchen Konflikten?
Luginbühl:
Es gehört zu meinem Job, zum Glück aber nicht zu meinem täglichen Brot. Solange die Fälle sachlich geregelt werden können, habe ich kein Problem damit. Wenn ich feststelle, dass bei beiden Parteien der Blutdruck ziemlich hoch ist, wird es komplizierter. Ich muss aber auch sagen: Kann ein Streit geschlichtet werden, ist das ein schönes Erlebnis.
Streiten Nachbarn heute häufiger?
Luginbühl:
Ja, ich habe den Eindruck, die Tendenz ist zunehmend. Man ist heute eher bereit, bei einem Konflikt Geld in die Hand zu nehmen, indem etwa ein Anwalt eingeschaltet wird. Manchmal habe ich das Gefühl, dass es Leute gibt, die Streit zum Leben brauchen.
Wann haben Sie das letzte Mal gestritten?
Luginbühl:
Ich bin ein friedfertiger Mensch und investiere viel Zeit in Kompromisse. Zufriedenheit ist mir sehr wichtig. Und solange Angelegenheiten in Frieden gelöst werden können, ist mir fast nichts zu viel.
Interview: Jonathan Fisch
Kanton eingeschaltet
Seit Anfang Juli beschäftigt sich der Hauptwiler Gemeinderat mit einem Nachbarschaftsstreit: Eine fünfköpfige Familie kann nachts nicht mehr schlafen. Schuld daran sei der Elektrozaun des Nachbarn. Die elektrischen Strömungen sollen zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Der Gemeinderat veranlasste am 25. August das Eidgenössische Starkstrominspektorat, den Elektrosmog zu messen. Laut Gemeindeammann Walter Luginbühl sind die Resultate noch ausstehend. Die klagende Familie hat inzwischen beim kantonalen Departement für Bau und Umwelt (DBU) eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Die Stellungnahmen seien eingetroffen, heisst es beim DBU. Man werde demnächst einen Augenschein vor Ort nehmen. (jof)
...............................................................................................