von BLUE SKY » 10. Februar 2007 14:49
Aussergerichtlicher Vergleich
Bei dem genannten Fall handelt es sich um einen aussergerichtlichen Vergleich.
Da die Betreiber und ihre Lobby kein Interesse haben, dass solche Fälle bekannt werden, gibt es kaum Zahlenn hierzu.
An erster Stelle dürfte das Bestreben stehen, dass kein Präzedenzfall einer durchgezogenen und gewonnen Klage eines Geschädigten steht.
Dazu ein Kommentar von H.Breunig
Verschleierung durch Betreiber und Politik
Ein dokumentiertes ärztlich-wissenschaftliches Gutachten bewegte das Land Bayern und den Mobilfunkbetreiber E-Plus zum Angebot eines außergerichtlichen Vergleichs. Dies lässt die Deutung zu, dass, wegen der erdrückenden Indizienlage, auf Seiten der Betreiber sowohl die eigene medizinisch-wissenschaftliche wie auch die rechtliche Position als zu schwach angesehen wurde, um im Prozessfortgang die eigenen Ziele zu erreichen. Offensichtlich wurde das Risiko gescheut, dass die Fortsetzung des Prozesses zu einem rechtsbedeutsamen Nachweis der krankmachende Wirkung des Senders hätte führen können.
Leider geraten derartige Fälle, die mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet werden, schnell aus dem Blick der Mediengesellschaft und aus der öffentlichen Diskussion. Informationen über ihre Anzahl und die Sachlage, wegen der sie geschlossen wurden, sind nur sehr schwer zu bekommen. Einer der Gründe, weswegen sich dies so verhält, wird durch den hier vorgestellten Fall erhellt.
Teufelskreis lähmt Widerstandswillen
In der geschilderten gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Weg zum Vergleich, und damit zum Verzicht auf die Herbeiführung eines Urteils, durch die Schädigung auf Seiten des Geschädigten selbst bereitet. Die Belastungen aufgrund der gesundheitlichen Folgen von neun Jahren Zwangsbestrahlung und des aufreibenden Rechtsstreits gegen eine finanziell übermächtige und einflussreiche Allianz führten zur Ermattung und schließlich zum Entschluss aufzugeben.
Doch welche Bedeutung für die Pflege des Rechtes in unserem Staat hat es, wenn zugelassen wird, dass sich eine Schädigung dahingehend auswirken kann, dass der Geschädigte durch die Folgen eben dieser Schädigung davon abgehalten wird, einen rechtlich aussichtsreichen Weg bis zu einem Urteil zu Ende zu gehen?
Und deshalb kann es den Präzedenzfall gar nicht geben
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde das Zustandekommen eines Urteils verhindert, dem eine allgemein gewichtige Bedeutung zugekommen wäre sowohl hinsichtlich der Wahrung der Belange von Geschädigten als auch in Bezug auf die Einschränkung der Möglichkeiten der Verursacher, ihre Interessen ohne Rücksicht durchsetzen zu können ebenso wie in Bezug auf die sie deckende Politik.
Vor diesem Hintergrund betrachtet zeigt die gegenüber den Protesten von Zwangsbestrahlten allfällig vorgetragene Entgegnung, dass nämlich bisher noch kein medizinischer und wissenschaftlicher Befund bekannt sei, der vor einem Gericht zu einer durch Urteil begründeten Anerkennung einer vorliegenden gesundheitlichen Schädigung durch Mobilfunkstrahlung geführt hätte, ein anderes Gesicht (30.04.05-H. Breunig/-ll).
[b]Aussergerichtlicher[/b] Vergleich
Bei dem genannten Fall handelt es sich um einen aussergerichtlichen Vergleich.
Da die Betreiber und ihre Lobby kein Interesse haben, dass solche Fälle bekannt werden, gibt es kaum Zahlenn hierzu.
An erster Stelle dürfte das Bestreben stehen, dass kein Präzedenzfall einer durchgezogenen und gewonnen Klage eines Geschädigten steht.
Dazu ein Kommentar von H.Breunig
[i][b]Verschleierung durch Betreiber und Politik[/b]
Ein dokumentiertes ärztlich-wissenschaftliches Gutachten bewegte das Land Bayern und den Mobilfunkbetreiber E-Plus zum Angebot eines außergerichtlichen Vergleichs. Dies lässt die Deutung zu, dass, wegen der erdrückenden Indizienlage, auf Seiten der Betreiber sowohl die eigene medizinisch-wissenschaftliche wie auch die rechtliche Position als zu schwach angesehen wurde, um im Prozessfortgang die eigenen Ziele zu erreichen. Offensichtlich wurde das Risiko gescheut, dass die Fortsetzung des Prozesses zu einem rechtsbedeutsamen Nachweis der krankmachende Wirkung des Senders hätte führen können.
Leider geraten derartige Fälle, die mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet werden, schnell aus dem Blick der Mediengesellschaft und aus der öffentlichen Diskussion. Informationen über ihre Anzahl und die Sachlage, wegen der sie geschlossen wurden, sind nur sehr schwer zu bekommen. Einer der Gründe, weswegen sich dies so verhält, wird durch den hier vorgestellten Fall erhellt.
[b]Teufelskreis lähmt Widerstandswillen[/b]
In der geschilderten gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Weg zum Vergleich, und damit zum Verzicht auf die Herbeiführung eines Urteils, durch die Schädigung auf Seiten des Geschädigten selbst bereitet. Die Belastungen aufgrund der gesundheitlichen Folgen von neun Jahren Zwangsbestrahlung und des aufreibenden Rechtsstreits gegen eine finanziell übermächtige und einflussreiche Allianz führten zur Ermattung und schließlich zum Entschluss aufzugeben.
Doch welche Bedeutung für die Pflege des Rechtes in unserem Staat hat es, wenn zugelassen wird, dass sich eine Schädigung dahingehend auswirken kann, dass der Geschädigte durch die Folgen eben dieser Schädigung davon abgehalten wird, einen rechtlich aussichtsreichen Weg bis zu einem Urteil zu Ende zu gehen?
[b]Und deshalb kann es den Präzedenzfall gar nicht geben[/b]
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde das Zustandekommen eines Urteils verhindert, dem eine allgemein gewichtige Bedeutung zugekommen wäre sowohl hinsichtlich der Wahrung der Belange von Geschädigten als auch in Bezug auf die Einschränkung der Möglichkeiten der Verursacher, ihre Interessen ohne Rücksicht durchsetzen zu können ebenso wie in Bezug auf die sie deckende Politik.
Vor diesem Hintergrund betrachtet zeigt die gegenüber den Protesten von Zwangsbestrahlten allfällig vorgetragene Entgegnung, dass nämlich bisher noch kein medizinischer und wissenschaftlicher Befund bekannt sei, der vor einem Gericht zu einer durch Urteil begründeten Anerkennung einer vorliegenden gesundheitlichen Schädigung durch Mobilfunkstrahlung geführt hätte, ein anderes Gesicht (30.04.05-H. Breunig/-ll).[/i]