von NetWarrior » 15. März 2007 15:06
Dem Aufsatz von H.U. Jakob auf der Home-Page möchte ich noch Folgendes beifügen.
Der Begriff "strahlungsarmes Handy" ist ein Verkaufsargument um den Leuten nicht zu sagen, dass ein kleiner SAR-Faktor einfach ein Handy mit kleinerer Maximalleistung ist. Entweder das Handy bringt die Leistung, um mit der Mutterantenne zu kommunizieren, oder es bringt sie nicht. Ein Handy sendet so stark, wie es die Kommunikation erfordert. Wenn zwei Handys mit unterschiedlichem SAR-Faktor am gleichen Ort kommunizieren, dann strahlen sie auch die ähnlich grosse elektromagnetische Leistung in den Kopf des Telefonierers.
Mit seinen Ausführungen hat H.U.Jakob klar aufgezeigt, das Handys selbst nach den hohen internationalen Immissions-Grenzwerten verboten werden müssten. Sie liegen sogar über den internationalen Immissionsgrenzwerten von ca. 60V/m.
Wer macht mit, wenn wir den Bundesrat deswegen verklagen?
Zur Frage von H.U. Jakob "So, jetzt sage mir noch eine/r was daran quadratisch sein soll"
Will ich ihn auf den Epilog meiner Beiträge verweisen:
P = U * U / R
Der SAR-Wert ist in Watt pro Kg Körpergewicht definiert, also aufgenommene elektromagnetische Leistung pro kg.
Die Leistung aber reduziert sich quadratisch zum Abstand von der Sendequelle.
Ich habe schon in einem andern Beitrag darauf hingewiesen, dass es unbedingt nötig ist, wenn z.B. in Prozenten vom Grenzwert argumentiert wird, festzuhalten, ob in V/m oder W/m2 gerechnet wird.
Beispiel:
In Spannung gerechnet sind 0,6V/m 10% des Schweizerischen Anlagegrenzwertes von 6V/m.
In Leistung gerechnet entsprechen
6V/m einer Leistung von 100 mW/m2.
0,6V/m einer Leistung von 1mW/m2.
Somit entsprechen die 0,6V/m 10% des Anlagengrenzwertes mit 6V/m,
aber 1mW/m2 entspricht nur 1% des Anlagengrenzwertes von 100mW/m2.
Ich stelle dem Forum gerne eine saubere Umrechnungstabelle für
Leistung in dBm und Watt/m2, sowie Volt/m und Ampère/m
zur Verfügung.
Dem Aufsatz von H.U. Jakob auf der Home-Page möchte ich noch Folgendes beifügen.
Der Begriff "strahlungsarmes Handy" ist ein Verkaufsargument um den Leuten nicht zu sagen, dass ein kleiner SAR-Faktor einfach ein Handy mit kleinerer Maximalleistung ist. Entweder das Handy bringt die Leistung, um mit der Mutterantenne zu kommunizieren, oder es bringt sie nicht. Ein Handy sendet so stark, wie es die Kommunikation erfordert. Wenn zwei Handys mit unterschiedlichem SAR-Faktor am gleichen Ort kommunizieren, dann strahlen sie auch die ähnlich grosse elektromagnetische Leistung in den Kopf des Telefonierers.
Mit seinen Ausführungen hat H.U.Jakob klar aufgezeigt, das Handys selbst nach den hohen internationalen Immissions-Grenzwerten verboten werden müssten. Sie liegen sogar über den internationalen Immissionsgrenzwerten von ca. 60V/m.
Wer macht mit, wenn wir den Bundesrat deswegen verklagen?
Zur Frage von H.U. Jakob "So, jetzt sage mir noch eine/r was daran quadratisch sein soll"
Will ich ihn auf den Epilog meiner Beiträge verweisen:
P = U * U / R
Der SAR-Wert ist in Watt pro Kg Körpergewicht definiert, also aufgenommene elektromagnetische Leistung pro kg.
Die Leistung aber reduziert sich quadratisch zum Abstand von der Sendequelle.
Ich habe schon in einem andern Beitrag darauf hingewiesen, dass es unbedingt nötig ist, wenn z.B. in Prozenten vom Grenzwert argumentiert wird, festzuhalten, ob in V/m oder W/m2 gerechnet wird.
Beispiel:
In Spannung gerechnet sind 0,6V/m 10% des Schweizerischen Anlagegrenzwertes von 6V/m.
In Leistung gerechnet entsprechen
6V/m einer Leistung von 100 mW/m2.
0,6V/m einer Leistung von 1mW/m2.
Somit entsprechen die 0,6V/m 10% des Anlagengrenzwertes mit 6V/m,
aber 1mW/m2 entspricht nur 1% des Anlagengrenzwertes von 100mW/m2.
Ich stelle dem Forum gerne eine saubere Umrechnungstabelle für
Leistung in dBm und Watt/m2, sowie Volt/m und Ampère/m
zur Verfügung.