von antihandy (der Echte) » 3. April 2007 18:34
Ein interessanter Entscheid: BGE 1P.690/2006 vom 16.3.2007 auf
www.bger.ch, heute aufgeschaltet worden.
gigaherz und sein Hausjurist würden gut daran tun, die relevanten Schlüsse daraus zu ziehen und in der Mustereinsprache zu verwenden, auch wenn es sich "nur" um eine Amateurfunkanlage handelt. Mobilfunkantennen stören ja noch mehr. Alles klar? Sogar getarnte Antennen hat das Bundesgericht in einem Fall in Aubonne nicht goutiert. Alles klar. Ja? Dann ist ja gut.
Euer antihandy (der Echte)

Ein interessanter Entscheid: BGE 1P.690/2006 vom 16.3.2007 auf www.bger.ch, heute aufgeschaltet worden.
gigaherz und sein Hausjurist würden gut daran tun, die relevanten Schlüsse daraus zu ziehen und in der Mustereinsprache zu verwenden, auch wenn es sich "nur" um eine Amateurfunkanlage handelt. Mobilfunkantennen stören ja noch mehr. Alles klar? Sogar getarnte Antennen hat das Bundesgericht in einem Fall in Aubonne nicht goutiert. Alles klar. Ja? Dann ist ja gut. :roll:
Euer antihandy (der Echte) :shock: