von Rigel » 6. April 2007 11:58
Ich habe mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt. Keine Strafanzeigen und keine Beweismittelvorlage. Das ist schon klar, dass das von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.
Nein, ein Brief an die obersten Regierungsbehörden, der den derzeitigen Stand (Stand der eigenen Gesundheit, der eigenen Befindlichkeit und seit wann) eindringlich schildert und die Nachfrage, was noch alles passieren muss, bis gehandelt wird. Auch die Nachfrage, welche Stellen mit welchen Personen besetzt sind und welche Qualifikationen sie für ihr Amt überhaupt besitzen - eine sehr berechtigte Frage! Letztlich die Frage, wann die Grenzwerte gesenkt werden und welchen Rat die Bundesbehörden dem gesundheitlich schwer Betroffenen geben, damit er irgendwo in diesem Land ein noch lebenswertes Dasein führen kann.
Ein Brief an die Betreiber ist wertlos, denn die amüsieren sich höchstens über das Unglück und das Leid Betroffener und haben ja für Ihr Treiben den Segen von oben: eingehaltene, wenn auch nur auf dem Papier stehende, im übrigen aber wertlose Grenzwerte, die in einer mehr als kuriosen NIS-Verordnung niedergelegt sind.
Auch die Gerichte berufen sich auf die Vorgaben der Regierung und diese Verordnung mit den unmöglichen Grenzwerten. Briefe dorthin werden also kaum eine Chance haben. Daher schade um die Zeit und sogar ums Porto!
Es nützt also höchstens das Stellen von Fragen, die die Regierung und die Vertreter in den Bundesämtern zu beantworten haben. Und es muss scharf darauf hingewiesen werden, dass es ihre Pflicht ist, dem Fragesteller sein Recht auf Leben und sein Recht auf Unversehrtheit des Leibes und des Geistes, wie es in der Schweizer Verfassung niedergelegt ist, zu garantieren. Daran müssten viele Betroffene die Landesherren wieder einmal erinnern. Sie sind für das Volk da und nicht umgekehrt!
Es hilft also nichts anders, als sich hinzusetzen und mit einem Brief mit diesen Fragen ganz oben hineinzugehen. Wenn es den Leuten doch etwas leichter fallen würde, einen solchen Brief zu schreiben! Möge sich doch jeder drauf besinnen, dass er in der Schule einst das Schreiben von Aufsätzen gelernt hat. Ein Brief an die obersten Landesherren ist im Grunde doch auch nichts anderes. Er kann und soll kurz und bündig sein, weil sich die Herren sonst nicht die Zeit dazu nehmen, ihn zu lesen.
Rigel
Ich habe mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt. Keine Strafanzeigen und keine Beweismittelvorlage. Das ist schon klar, dass das von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.
Nein, ein Brief an die obersten Regierungsbehörden, der den derzeitigen Stand (Stand der eigenen Gesundheit, der eigenen Befindlichkeit und seit wann) eindringlich schildert und die Nachfrage, was noch alles passieren muss, bis gehandelt wird. Auch die Nachfrage, welche Stellen mit welchen Personen besetzt sind und welche Qualifikationen sie für ihr Amt überhaupt besitzen - eine sehr berechtigte Frage! Letztlich die Frage, wann die Grenzwerte gesenkt werden und welchen Rat die Bundesbehörden dem gesundheitlich schwer Betroffenen geben, damit er irgendwo in diesem Land ein noch lebenswertes Dasein führen kann.
Ein Brief an die Betreiber ist wertlos, denn die amüsieren sich höchstens über das Unglück und das Leid Betroffener und haben ja für Ihr Treiben den Segen von oben: eingehaltene, wenn auch nur auf dem Papier stehende, im übrigen aber wertlose Grenzwerte, die in einer mehr als kuriosen NIS-Verordnung niedergelegt sind.
Auch die Gerichte berufen sich auf die Vorgaben der Regierung und diese Verordnung mit den unmöglichen Grenzwerten. Briefe dorthin werden also kaum eine Chance haben. Daher schade um die Zeit und sogar ums Porto!
Es nützt also höchstens das Stellen von Fragen, die die Regierung und die Vertreter in den Bundesämtern zu beantworten haben. Und es muss scharf darauf hingewiesen werden, dass es ihre Pflicht ist, dem Fragesteller sein Recht auf Leben und sein Recht auf Unversehrtheit des Leibes und des Geistes, wie es in der Schweizer Verfassung niedergelegt ist, zu garantieren. Daran müssten viele Betroffene die Landesherren wieder einmal erinnern. Sie sind für das Volk da und nicht umgekehrt!
Es hilft also nichts anders, als sich hinzusetzen und mit einem Brief mit diesen Fragen ganz oben hineinzugehen. Wenn es den Leuten doch etwas leichter fallen würde, einen solchen Brief zu schreiben! Möge sich doch jeder drauf besinnen, dass er in der Schule einst das Schreiben von Aufsätzen gelernt hat. Ein Brief an die obersten Landesherren ist im Grunde doch auch nichts anderes. Er kann und soll kurz und bündig sein, weil sich die Herren sonst nicht die Zeit dazu nehmen, ihn zu lesen.
Rigel