Geplante Mobilfunkantenne in Meggen LU Luzerner Verwaltungsg

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Re: Geplante Mobilfunkantenne in Meggen LU Luzerner Verwaltu

von Esther Schärer » 17. Juli 2003 17:42

Vor ein paar Tagen wurde dieses Urteil auch kurz in der Tagesschau erwähnt. Eigentlich völlig idiotisch! Ein Verwaltungsgericht entscheidet eigenmächtig etwas, das doch schon längst beschlossen und besiegelt ist!

Aber ich verstand es so, dass Anwohner nun das Recht zur Klage hätten, auch wenn die Grenzwerte eingehalten würden. Die Sprecherin sagte, dass dies ein sehr wichtiges Urteil wäre! Nun was heisst das? Für mich hiesse das z.B., dass Anwohner in erster Linie nicht einfach pauschal abgeschmettert werden bei einer Einsprache! Doch bis jetzt ist es nach wie vor so, dass man höchstens mit gravierenden Planmängeln und Grenzwertüberschreitungen in einem aufwändigen Rekursverfahren recht bekommt! Mit anderen Worten, unsere Bedenken, Beschwerden und auch Beweise werden nach wie vor überhaupt nicht beachtet!

Doch irgendwann wird sich das auch ändern! Denn ein Bumerang fliegt immer zum Absender zurück!

Esther Schärer

Re: Dazu Falschmeldung von Telextext DRS SF1

von Elisabeth Buchs » 15. Juli 2003 16:11

Es ist erfreulich, dass Elektrosensible beim Bundesgericht erwähnt werden, leider hilft dieser Rechtsschutz den Sensiblen nicht genügend, weil sie teilweise bereits oberhalb von 0,04 V/m gesundheitlich leiden. Dennoch ist es ein Schritt in der richtigen Richtung.

Ich habe heute meinem Arzt gesagt, dass Elektrosensible nun offiziell beim Bundesgericht erwähnt würden. Er selbst ist einer der Aerzte, der daran glaubt, dass es Menschen gibt, die besonders empfindlich auf Elektrosmog reagieren, jedoch steht er dem Problem relativ hilflos gegenüber. Er sagt übrigens, seiner Meinung nach könne Elektrosensibilität eine Veranlagung sein und nicht unbedingt abhängig von allgemein schlechter Gesundheit, Amalgam-Belastung, ungesunder Lebensführung. Die schlechte Gesundheit entstehe dann in Folge des Elektrosmogs.

Die Forschung betreffend Linderung der Beschwerden ist leider noch gar nirgends und die Aerzte forschen selber kaum, sondern setzen die Erkenntnisse der Forschung um. Wenn schon Forschung steckt sie immer noch fest, um überhaupt zu beweisen, dass Elektrosensible nicht psychisch krank sind. Es gibt immer noch viel zu viele, die behaupten, die Betroffenen würden sich nur einbilden, dass ihre Beschwerden vom Elektrosmog kommen, es sei "etwas anderes" oder sei die Angst vor dem Elektrosmog. Ein anderer Arzt sagte mir einmal, Elektrosensibilität sei nicht psychosomatisch sondern wenn schon somatopsyschisch. D.h. wenn wir unter Elektrosmog leiden können wir z.B. depressiv werden.

Die Elektrosensibilität verdirbt mir in zunehmendem Mass seit 1987 das Leben. Ich musste meine gute Stelle gegen eine schlechtere wechseln, weil ich den Computer nicht vertrug, habe für teures Geld das Magnetfeld in Hünibach (erfolgreich) sanieren lassen, habe mein schönes Elternhaus verkauft, im neu gebauten Haus vertrage ich die Elektrozäune nicht, muss zeitweise Tabletten nehmen oder auswärts in einer Nothütte übernachten, um überhaupt schlafen zu können. Elektrosmog verursacht eine Unfähigkeit zu entspannen, so dass Schlafen trotz grosser Müdigkeit fast unmöglich wird. Schlafmangel führt zu Dauermüdigkeit und eingeschränkter Belastbarkeit. Man führt ein Leben wie ein Halbtoter, während man ringsherum auf fröhliche Feste feiernde Menschen trifft, die alles zu vertragen scheinen, rauchen, trinken, Nächte durchfeiern. Auch wenn dieser Eindruck täuschen kann, fühlt man sich entsprechend mies. Elektrosensibilität ist eine grosse Belastung für Ehe und Familie. Mein Mann empfindet das Ganze als Schande, auch ich bin vorsichtig, was ich in der Nachbarschaft erzähle, denn Hintendurchgetratsche wäre noch zusätzlich belastend. Es sind ja schon Leute wegen Elektrosensibilität in die Psychiatrie eingewiesen worden. Immer weniger habe ich noch Hoffnung, dass ich durch Umzug an einen guten Ort gehen könnte. Ueberall werden UMTS-Antennen aufgestellt, es werden DECT-Schnurlostelefone gekauft, es entstehen Störungen auf dem Netz z.B. durch Modems. Es benötigt viel Optimismus, um nicht zu verzweifeln.

Vermutlich harzt es mit den Geldmitteln für die Forschung auch deshalb, weil herauskommen könnte, dass bereits kleinste Werte gesundheitliche Auswirkungen haben und je höher die Werte werden, desto grösser der Prozentsatz von Elektrokranken.

Mit freundlichen Grüssen

Elisabeth Buchs

Re: Dazu Falschmeldung von Telextext DRS SF1

von Gigaherz » 15. Juli 2003 13:38

Telext von SF 1 gab die falsche Meldung heraus, Antennenanwohner seien innerhalb eines Kreises einspracheberechtigt, in welchem 10 Prozent des Anlagewertes überschritten werden.

Richtig muss es heissen: unterschritten werden.

Da der Teletext sowohl im In- als auch im Ausland sehr viel gelesen wird, hat Gigaherz das Schweizer Fernsehen zu einer umgehenden Berichtigung aufgefordert. Für alle, die sich in dieser Sache dort ebenfalls melden wollen: sfdrs@sfdrs.ch

Gigaherz

Geplante Mobilfunkantenne in Meggen LU Luzerner Verwaltungsg

von The Future Is Black » 15. Juli 2003 12:30

Geplante Mobilfunkantenne in Meggen LU
Luzerner Verwaltungsgericht muss Beschwerde behandeln



Lausanne (sda) Das Luzerner Verwaltungsgericht muss sich mit der Beschwerde befassen, die vier Anwohner gegen eine in Meggen geplante Mobilfunk-Antennenanlage eingereicht haben. Es hat ihre Beschwerdeberechtigung laut Bundesgericht zu Unrecht verneint.

Der Gemeinderat von Meggen hatte die Bau- und Ausnahmebewilligung für die GSM-Mobilfunk-Antennenanlage von Orange im Juli 2001 erteilt. Auf die dagegen erhobene Beschwerde von vier Anwohnern trat das Verwaltungsgericht im letzten März nicht ein.

Radius entscheidend

Seinen Entscheid stützte es darauf ab, dass die zu erwartende Strahlenbelastung auf den Liegenschaften der Betroffenen aufgrund detaillierter Einzelfallberechnungen weniger als 10 % des Anlagegrenzwertes betrage. Damit fehle es ihnen an einer besonderen Betroffenheit als Voraussetzung für ihre Beschwerdelegitimation.

Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde nun gutgeheissen. Die besondere Betroffenheit werde gemäss höchstrichterlicher Praxis bejaht, wenn die Beschwerdeführer in einem bestimmten Umkreis um die Anlage wohnen würden, in dem die Strahlung mehr als 10 % des Anlagegrenzwertes betragen könne.

Der Radius des Kreises wird dabei nach einer Formel berechnet, die das Bundesgericht 2002 aufgestellt hat. Alle Personen innerhalb dieses Perimeters sind gemäss den Lausanner Richtern unabhängig von der konkreten Strahlenbelastung auf ihrem Grundstück zur Beschwerde zugelassen.

Rechtsschutz für «Elektrosensible»

Diese Praxis habe den Vorteil, dass die Legitimation einfach und ohne detaillierte Berechnungen ermittelt werden könne. Zudem gewährleiste die Formel, dass der Kreis der Beschwerdeberechtigten in einer heiklen Materie nicht zu eng gezogen werde, und damit auch «elektrosensible» Personen Rechtsschutz geniessen würden.

Im konkreten Fall würden die Liegenschaften der Betroffenen innerhalb des auf 311 Meter berechneten Radius liegen. Sie seien deshalb zur Beschwerde befugt. Das Verwaltungsgericht muss nun neu entscheiden. (Urteil 1A.78/2003 vom 20. Juni 2003; keine BGE- Publikation)

(SDA-ATS\/pj fy/jus lu comt)

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