von unwichtig » 27. Mai 2007 16:09
"Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet."
ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt zur Frage eines Fernsehjournalisten, warum man die Elektrosmog-Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die
biologische Gefährlichkeit festgelegt und warum man diese nicht beim geringsten Anzeichen einer Gefahr vorsorglich senkt (3sat, Risiko Elektrosmog, 29. Januar 1997)
Immerhin Ehrlichkeit, mit einfachen Worten steht dort ja: "Die Gesundheit der Menschen ist uns völlig egal solange die Stakeholder zufrieden sind können die Menschen ruhig vor die Hunde gehen - Profit ist wichtiger als Gesundheit!"
Sowas ist von König nicht zu erwarten, er versteckt sich hinter den "heiligen" Grenzwerten und mahnt lieber zur Vorsicht beim Gebrauch der Technik. Der geneigte Zuhörer fragt sich natürlich schon, warum eigentlich, wenn doch die Grenzwerte so toll schützen?
Die Antwort liefert die Deutsche Bundeswehr:
"Die Strahlungswerte der Mobilfunknetze liegen zwar unter den Grenzwerten, aber diese Grenzwerte orientieren sich nicht an der Gesundheit."
Prof. Dr.Ing. Günter Käs, Radarexperte der Bundeswehruniversität Neubiberg (2000)
"Der Mensch reagiert schon auf kleinste elektromagnetische Hochfrequenzreize ab einer Stärke von 0,1 μW/m². Hier ist bereits eine veränderte Kalziumabgabe der menschlichen Hirnzellen feststellbar. Je näher man an einer Sendeanlage lebt, umso ungünstiger die Bedingungen. In der Gentechnik werden Mikrowellen
geringer Intensität eingesetzt, um Zellen zu verändern."
Dr.Ing. Georg Bahmeier, Mikrowellenexperte der Bundeswehruniversität (1992)
Um es deutlich zu sagen, wir sprechen hier von vorsätzlicher Körperverletzung:
"Verordnung und Standortbescheinigung bieten keinen gesundheitlichen Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Das erfüllt rechtlich alle Merkmale des Betrugs und schließt fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein."
Prof. Dr.Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor RWTH Aachen (April 2001)
"Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzwidrig. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen. Sie ist ungeeignet für den öffentlichen Gesundheitsschutz. Millionen Menschen werden rund um die Welt ernsthaften gesundheitsschädlichen Wirkungen ausgesetzt."
Prof. Dr. Neil Cherry, Lincoln University Neuseeland, in einer 60-Seiten-Studie im Auftrag der Regierung Neuseelands zu den aktuellen Grenzwerten (1999)
Viele Mahner, aber passiert ist rein gar nichts. Es ist halt genau wie Prof. Dr. Jürgen Bernhardt ausführte, Profit ist wichtiger als Gesundheit.
Daran werden auch die Worte aus England von Sir William Stewart nichts ändern. Dir Folter wird noch etliche Jahre weitergehen, bis so viele Menschen betroffen sind das man nicht umhinkommt etwas zu tun. Bis dahin kann man ja behaupten wir führen die strengen Schweizer Grenzwerte ein, das kostet nichts und beruhigt. Zeitgewinn für die Stakeholder...
Man kann sich also nur selbst helfen, messen, abschirmen, Expositionen so gut es geht vermeiden. Versuchen Nachbarn zum Verzicht auf DECT und WLAN zu bringen. Auch wenn die Chancen sehr gering sind, ein einziges entsorgtes Gerät kann die gefährliche permanent Bestrahlung schon reduzieren.
Oft helfen auch schon Kleinigkeiten, Lebensmitteleinkauf Samstags direkt zur Ladenöffnungszeit zum Beispiel. Da schlafen die Handyoten noch, die ansonsten permanent ihr Handy im Gehirn stecken haben.
Den Betroffenen werden nun mal die simpelsten Grundrechte einfach verweigert:
"Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit."
Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2
Allen Anderen natürlich auch, Sie merken nur noch nichts vom gefährlichen Bombardement mit der giftigen Fracht, die auch an ihrem Körper nicht spurlos vorbei gehen wird.
[i]"Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet."[/i]
ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt zur Frage eines Fernsehjournalisten, warum man die Elektrosmog-Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die
biologische Gefährlichkeit festgelegt und warum man diese nicht beim geringsten Anzeichen einer Gefahr vorsorglich senkt (3sat, Risiko Elektrosmog, 29. Januar 1997)
Immerhin Ehrlichkeit, mit einfachen Worten steht dort ja: [b]"Die Gesundheit der Menschen ist uns völlig egal solange die Stakeholder zufrieden sind können die Menschen ruhig vor die Hunde gehen - Profit ist wichtiger als Gesundheit!"[/b]
Sowas ist von König nicht zu erwarten, er versteckt sich hinter den "heiligen" Grenzwerten und mahnt lieber zur Vorsicht beim Gebrauch der Technik. Der geneigte Zuhörer fragt sich natürlich schon, warum eigentlich, wenn doch die Grenzwerte so toll schützen?
Die Antwort liefert die Deutsche Bundeswehr:
"Die Strahlungswerte der Mobilfunknetze liegen zwar unter den Grenzwerten, aber diese Grenzwerte orientieren sich nicht an der Gesundheit."
[b]Prof. Dr.Ing. Günter Käs, Radarexperte der Bundeswehruniversität Neubiberg (2000)[/b]
"Der Mensch reagiert schon auf kleinste elektromagnetische Hochfrequenzreize ab einer Stärke von 0,1 μW/m². Hier ist bereits eine veränderte Kalziumabgabe der menschlichen Hirnzellen feststellbar. Je näher man an einer Sendeanlage lebt, umso ungünstiger die Bedingungen. In der Gentechnik werden Mikrowellen
geringer Intensität eingesetzt, um Zellen zu verändern."
[b]Dr.Ing. Georg Bahmeier, Mikrowellenexperte der Bundeswehruniversität (1992)[/b]
Um es deutlich zu sagen, wir sprechen hier von vorsätzlicher Körperverletzung:
"Verordnung und Standortbescheinigung bieten keinen gesundheitlichen Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Das erfüllt rechtlich alle Merkmale des Betrugs und schließt fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein."
[b]Prof. Dr.Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor RWTH Aachen (April 2001)[/b]
"Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzwidrig. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen. Sie ist ungeeignet für den öffentlichen Gesundheitsschutz. Millionen Menschen werden rund um die Welt ernsthaften gesundheitsschädlichen Wirkungen ausgesetzt."
[b]Prof. Dr. Neil Cherry, Lincoln University Neuseeland, in einer 60-Seiten-Studie im Auftrag der Regierung Neuseelands zu den aktuellen Grenzwerten (1999)[/b]
Viele Mahner, aber passiert ist rein gar nichts. Es ist halt genau wie Prof. Dr. Jürgen Bernhardt ausführte, [b]Profit ist wichtiger als Gesundheit.[/b]
Daran werden auch die Worte aus England von Sir William Stewart nichts ändern. Dir Folter wird noch etliche Jahre weitergehen, bis so viele Menschen betroffen sind das man nicht umhinkommt etwas zu tun. Bis dahin kann man ja behaupten wir führen die strengen Schweizer Grenzwerte ein, das kostet nichts und beruhigt. Zeitgewinn für die Stakeholder...
Man kann sich also nur selbst helfen, messen, abschirmen, Expositionen so gut es geht vermeiden. Versuchen Nachbarn zum Verzicht auf DECT und WLAN zu bringen. Auch wenn die Chancen sehr gering sind, ein einziges entsorgtes Gerät kann die gefährliche permanent Bestrahlung schon reduzieren.
Oft helfen auch schon Kleinigkeiten, Lebensmitteleinkauf Samstags direkt zur Ladenöffnungszeit zum Beispiel. Da schlafen die Handyoten noch, die ansonsten permanent ihr Handy im Gehirn stecken haben.
Den Betroffenen werden nun mal die simpelsten Grundrechte einfach verweigert:
[b]"Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit."
Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2[/b]
Allen Anderen natürlich auch, Sie merken nur noch nichts vom gefährlichen Bombardement mit der giftigen Fracht, die auch an ihrem Körper nicht spurlos vorbei gehen wird.