von unwichtig » 5. Juni 2007 00:09
Elisabeth Buchs hat geschrieben:Siehe:
http://www.bfs.de/bfs/fue_beitraege/rad ... richt.html
..
Ein altbekannter Spruch ist auch bereits zu lesen: Die eigentliche hochfrequente Radarstrahlung wird nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht als krebsauslösend angesehen. Hier stehen mögliche thermische Wirkungen im Vordergrund.
Genauso muss es sein. Komisch zwar, das der "King of Cancer" (Mike Repacholi) persönlich im Tierversuch mit Mäusen ein 2,4 faches Krebrisiko auslöste durch Bestrahlung mit Mikrowellen. Aber das wird schon bei Menschen nicht passieren...
Auch Experten des Bundeswehr selber sehen das anders:
Günter Käs, ein vielzitierter Radar-Experte der Bundeswehr, widerspricht der Darstellung des Dienstherrn. „Die Röntgenstrahlung ist seit Jahrzehnten wohlbekannt und geht nur von einzelnen Bauteilen aus. Kritisch wird es höchstens für das Wartungspersonal", so der Wissenschaftler. Das Hauptproblem sei die hohe Mikrowellenstrahlung Der Professor für Radartechnik an der Bundeswehr-Universität Neubiberg musste immer wieder feststellen, dass die Soldaten den Mikrowellen schutzlos ausgesetzt sind. „Die Grenzwerte sind völlig unzureichend für den Gesundheitsschutz" , moniert Käs. „Sie garantieren sicherlich nicht die Gesundheit, besonders nicht bei gepulster Hochleistungsstrahlung "
Verantwortlich für die Misere seien nicht in erster Linie die Streitkräfte, betont Käs. „Die Bundeswehr bewegt sich nur im gesetzlichen Rahmen. Solange der Gesetzgeber nichts anderes vorsieht, gibt es auch für die Bundeswehr keinen Handlungsbedarf." Der renommierte Wissenschaftler erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesbehörden: „Alle offiziellen Stellen beten die Grenzwerte nach - auch das Bundesamt für Strahlenschutz. Es heißt: .Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ist eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen.' Das halte ich für hanebüchen."
Den Experten der Bundeswehr ist seit Jahrzehnten bekannt, dass der Gesetzgeber die besonders gefahrliche gepulste Hochleistungsstrahlung verharmlost. „Die Hochleistungsstrahlung ist für den Gesetzgeber irrelevant - in der Bundesimmissionsschutzverordnung wird einfach ein Mittelwert angesetzt", so Käs. „Darauf führe ich die gesamte Geschichte zuruck" - gemeint ist die hohe Zahl an Krebserkrankungen. Auf die Frage, ob er die Hardthöhe vor den Risiken gewarnt habe, sagt der Bundeswehr-Wissenschaftler: „Das habe ich nie versucht." Eine Intervention wäre nicht erfolgversprechend gewesen, da die Hardthöhe sich auf die amtlichen Grenzwerte berufenhatte.Käs: „Wer macht da schon einen Alleingang?"
Die Bundeswehr hatte 1962 Schutzvorschriften für den Betrieb von Radaranlagen erlassen, die 1978 von der Nato für verbindlich erklärt wurden. Für den zivilen Bereich, etwa Flughäfen, erließ die Bundesregierung erst 1984 spezielle Schutzvorschriften.
Zwei Jahre zuvor war Herbert G. an Krebs gestorben. Der Offizier hatte als Radaraufklärer am Standort Freising gearbeitet. Die Intensität der Strahlung war auch dort sträflich unterschätzt worden. „Wenn der Radarstrahl über den Führungsbunker hinwegstrich, zündeten die ausgeschalteten Neonlampen", erinnert sich ein Kollege des Verstorbenen, der ebenfalls an Krebs erkrankte. Im Winter wärmten sich die Kameraden an der Strahlung der Radarantennen. Der modernen Technik, die von der US Army zur Überwachung des östlichen Flugraums installiert worden war, vertraute man blind. Horst Feiler, früher Radarflugmelder am Stützpunkt Hamdifmg bei Freising: „Damals hatte es kaum Jemand gewagt, Zweifel an der Sicherheit von US-Einrichtungen zu äußern."
Deutsche Versorgungsämter haben in den letzten Jahren nur bei fünf Soldaten eine Erkrankung durch Radarstrahlen anerkannt und Leistungen bewilligt. In den Registraturen des Verteidigungsministenums liegen über 30 Falle. Die Verfahren ziehen sich über Jahre. Auch die Familie von Herbert G. fordert eine Entschädigung. Der Rechtsstreit mit der Bundeswehr dauert bereits 25 Jahre. Den Angehörigen geht es nicht ums Geld, sondern darum, dass eine demokratisch legitimierte Armee das Leben ihrer Soldaten zu schützen hat.
[quote="Elisabeth Buchs"]Siehe: http://www.bfs.de/bfs/fue_beitraege/radar/pm_abschlussbericht.html
..
Ein altbekannter Spruch ist auch bereits zu lesen: Die eigentliche hochfrequente Radarstrahlung wird nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht als krebsauslösend angesehen. Hier stehen mögliche thermische Wirkungen im Vordergrund. [/quote]
Genauso muss es sein. Komisch zwar, das der "King of Cancer" (Mike Repacholi) persönlich im Tierversuch mit Mäusen ein 2,4 faches Krebrisiko auslöste durch Bestrahlung mit Mikrowellen. Aber das wird schon bei Menschen nicht passieren...
[url=http://www.buergerwelle.de/d/doc/gesund/kaes-radar.htm]Auch Experten des Bundeswehr selber sehen das anders:[/url]
Günter Käs, ein vielzitierter Radar-Experte der Bundeswehr, widerspricht der Darstellung des Dienstherrn. „Die Röntgenstrahlung ist seit Jahrzehnten wohlbekannt und geht nur von einzelnen Bauteilen aus. Kritisch wird es höchstens für das Wartungspersonal", so der Wissenschaftler. Das Hauptproblem sei die hohe Mikrowellenstrahlung Der Professor für Radartechnik an der Bundeswehr-Universität Neubiberg musste immer wieder feststellen, dass die Soldaten den Mikrowellen schutzlos ausgesetzt sind. „Die Grenzwerte sind völlig unzureichend für den Gesundheitsschutz" , moniert Käs. „Sie garantieren sicherlich nicht die Gesundheit, besonders nicht bei gepulster Hochleistungsstrahlung "
Verantwortlich für die Misere seien nicht in erster Linie die Streitkräfte, betont Käs. „Die Bundeswehr bewegt sich nur im gesetzlichen Rahmen. Solange der Gesetzgeber nichts anderes vorsieht, gibt es auch für die Bundeswehr keinen Handlungsbedarf." Der renommierte Wissenschaftler erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesbehörden: „Alle offiziellen Stellen beten die Grenzwerte nach - auch das Bundesamt für Strahlenschutz. Es heißt: .Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ist eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen.' Das halte ich für hanebüchen."
Den Experten der Bundeswehr ist seit Jahrzehnten bekannt, dass der Gesetzgeber die besonders gefahrliche gepulste Hochleistungsstrahlung verharmlost. „Die Hochleistungsstrahlung ist für den Gesetzgeber irrelevant - in der Bundesimmissionsschutzverordnung wird einfach ein Mittelwert angesetzt", so Käs. „Darauf führe ich die gesamte Geschichte zuruck" - gemeint ist die hohe Zahl an Krebserkrankungen. Auf die Frage, ob er die Hardthöhe vor den Risiken gewarnt habe, sagt der Bundeswehr-Wissenschaftler: „Das habe ich nie versucht." Eine Intervention wäre nicht erfolgversprechend gewesen, da die Hardthöhe sich auf die amtlichen Grenzwerte berufenhatte.Käs: „Wer macht da schon einen Alleingang?"
Die Bundeswehr hatte 1962 Schutzvorschriften für den Betrieb von Radaranlagen erlassen, die 1978 von der Nato für verbindlich erklärt wurden. Für den zivilen Bereich, etwa Flughäfen, erließ die Bundesregierung erst 1984 spezielle Schutzvorschriften.
Zwei Jahre zuvor war Herbert G. an Krebs gestorben. Der Offizier hatte als Radaraufklärer am Standort Freising gearbeitet. Die Intensität der Strahlung war auch dort sträflich unterschätzt worden. „Wenn der Radarstrahl über den Führungsbunker hinwegstrich, zündeten die ausgeschalteten Neonlampen", erinnert sich ein Kollege des Verstorbenen, der ebenfalls an Krebs erkrankte. Im Winter wärmten sich die Kameraden an der Strahlung der Radarantennen. Der modernen Technik, die von der US Army zur Überwachung des östlichen Flugraums installiert worden war, vertraute man blind. Horst Feiler, früher Radarflugmelder am Stützpunkt Hamdifmg bei Freising: „Damals hatte es kaum Jemand gewagt, Zweifel an der Sicherheit von US-Einrichtungen zu äußern."
Deutsche Versorgungsämter haben in den letzten Jahren nur bei fünf Soldaten eine Erkrankung durch Radarstrahlen anerkannt und Leistungen bewilligt. In den Registraturen des Verteidigungsministenums liegen über 30 Falle. Die Verfahren ziehen sich über Jahre. Auch die Familie von Herbert G. fordert eine Entschädigung. Der Rechtsstreit mit der Bundeswehr dauert bereits 25 Jahre. Den Angehörigen geht es nicht ums Geld, sondern darum, dass eine demokratisch legitimierte Armee das Leben ihrer Soldaten zu schützen hat.