von Matt Gelber » 5. Juni 2007 22:35
Wohlen
Bundesgericht befasst sich mit der Sunrise-Antenne
Gegner des Projekts auf dem «Haus Stegmatt» an der Bifangstrasse ziehen Fall nach Lausanne.
Der Weg durch kantonale Instanzen ist beendet, nun müssen sich die Bundesrichter in Lausanne mit der geplanten Sunrise-Mobilfunkantenne auf einem Hochhaus beim Wohler Altersheim Bifang befassen. Peter Freudenthaler und vier weitere Gegner des Projekts ziehen mit einer so genannten «Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten» vor das höchste Gericht des Landes. Wie bei ihrer Beschwerde, die das Aargauische Verwaltungsgericht zuvor abgewiesen hat, behaupten sie, die Anlage- und Immissionsgrenzwerte würden nicht eingehalten. Konkret werde in der obersten Wohnung des Blocks der Anlage-Grenzwert von 5 Volt pro Meter «je nach Position» überschritten. Grund dafür ist laut den Beschwerdeführern, dass die Masse im Bauplan nicht den effektiven Massen des Hauses entsprächen. «Deshalb fehlt diesem Baugesuch die Bewilligungsfähigkeit», folgern sie.
Zudem behauptet die Gruppe um Peter Freudenthaler, auf dem Dach würde der Immissionsgrenzwert nicht eingehalten. Im unmittelbaren Bereich der Antenne befänden sich zwei Kamine, die vom Wartungspersonal ungehindert bestiegen werden könnten. Daher ist laut den Gegnern nicht garantiert, «dass Personen nicht weiterhin in den höchst gesundheitsgefährdenden Strahlungsbereich gelangen könnten». Nun hat Sunrise-Anwalt Jean-Pierre Gallati bis zum 2. Juli Zeit für eine Stellungnahme.
AZ-Tabloid / MLZ 2007.06.05
Wohlen
Bundesgericht befasst sich mit der Sunrise-Antenne
Gegner des Projekts auf dem «Haus Stegmatt» an der Bifangstrasse ziehen Fall nach Lausanne.
Der Weg durch kantonale Instanzen ist beendet, nun müssen sich die Bundesrichter in Lausanne mit der geplanten Sunrise-Mobilfunkantenne auf einem Hochhaus beim Wohler Altersheim Bifang befassen. Peter Freudenthaler und vier weitere Gegner des Projekts ziehen mit einer so genannten «Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten» vor das höchste Gericht des Landes. Wie bei ihrer Beschwerde, die das Aargauische Verwaltungsgericht zuvor abgewiesen hat, behaupten sie, die Anlage- und Immissionsgrenzwerte würden nicht eingehalten. Konkret werde in der obersten Wohnung des Blocks der Anlage-Grenzwert von 5 Volt pro Meter «je nach Position» überschritten. Grund dafür ist laut den Beschwerdeführern, dass die Masse im Bauplan nicht den effektiven Massen des Hauses entsprächen. «Deshalb fehlt diesem Baugesuch die Bewilligungsfähigkeit», folgern sie.
Zudem behauptet die Gruppe um Peter Freudenthaler, auf dem Dach würde der Immissionsgrenzwert nicht eingehalten. Im unmittelbaren Bereich der Antenne befänden sich zwei Kamine, die vom Wartungspersonal ungehindert bestiegen werden könnten. Daher ist laut den Gegnern nicht garantiert, «dass Personen nicht weiterhin in den höchst gesundheitsgefährdenden Strahlungsbereich gelangen könnten». Nun hat Sunrise-Anwalt Jean-Pierre Gallati bis zum 2. Juli Zeit für eine Stellungnahme.
AZ-Tabloid / MLZ 2007.06.05