Kosten zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen sind absetzbar

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von unwichtig » 1. August 2007 16:42

Es werden immer neue windige Ideen genutzt um vom Problem abzulenken, dazu ist jedes Mittel recht. Nun wird der Nocebo Effekt benutzt.

Die erblindeten und verkrüppelten Kälber auf dem Sturzenegger-Hof haben sich das sicher auch nur eingebildet und sind deshalb erkrankt?

Besorgniserregende Zunahme von Brustkrebs in Genf, ist sicher auch durch Einbildung und Angst entstanden?

Die Grenzwerte wurden eingehalten, was ja nicht sehr schwer ist angesichts der extremen Höhe, ergo kann es kein Problem geben. Millionen von Menschen die unter den Symptomen leiden die 1932 zuerst beschrieben wurden, auf der ganzen Welt unabhängig voneinander, können nur Spinner sein. Warum also nicht diesen verzweifelten Menschen irgendwo ein paar Quadrat Kilometer unverstrahltes Gebiet geben? Sie können dann dort unbehelligt leben und die Industrie kann alle Anderen nach Herzenslust kaputt strahlen. Gibt ja dann auch weniger Widerstand gegen noch mehr Masten, wenn wir Spinner weg sind...

Die erwähnten Personen kenne ich nicht, vermute es handelt sich um bezahlte Haßprediger?

Nocebo-Studien

von Elisabeth Buchs » 1. August 2007 13:14

In einem ähnlichen Urteil http://cms.justiz.rlp.de/justiz/sub/d70 ... 81ce4a.htm erkennt man, weshalb solche Studien wie die englische Nocebo-Studie gemacht werden. Damit kann nicht nur das Absetzen von Abschirmmassnahmen von der Steuer gebodigt werden, sondern auch verhindert werden, dass die Verursacher (Mobilfunkbetreiber) die Kosten für die Abschirmmassnahmen übernehmen müssten, wobei Abschirmungen nur ein gewisses Mass nützen und es vermutlich Modulationen gibt, die schon bei sehr geringen Werten biologisch grausam einfahren, und erst recht, dass wir Betroffenen ein Recht auf Schutz haben. Ausserdem habe ich vernommen, dass die Familie Kind Nachteile bei ihrer gerichtlichen Auseinandersetzung gehabt habe aufgrund des perfiden Spiegel-Artikels von Manfred Dworschak.

Dazu möchte ich an dieser Stelle noch gleich einen Ausschnitt aus einer Mail von mir anfügen:

Billig ist die richtige Bezeichung. Schon die Vorgänge der TNO-Replikation mit dem geänderten Studiendesign, dem nicht veröffentlichten Rapport, dem Schieben von Beschwerden der vier uns bekannten Probanden auf andere Ursachen und die Art der Pressekonferenz fand ich billig. Die Aussagen von Dr. Kaul sind oberbillig, keine Studie veröffentlicht, wenn die Probanden die Befeldung von 3 x 10 Minuten nicht wahrnehmen können, bleibe nur der Schluss auf psychische Fehlbelastung. Nicht viel besser die englische Studie, bei der vor allem der Nocebo-Effekt abgefragt wurde, um alle Beschwerden darauf schieben zu können. Das billige Vorgehen erstaunt im Grund genommen nicht, die Gegenseite kann oft ausser ihrer angelernten technischen Kenntnisse nicht viel Differenziertes bieten, einige Vertreter davon fallen durch Primitivität, Grobschlächtigkeit oder bösartige Persönlichkeitsstörungen auf. Leider scheint solches Vorgehen dennoch Erfolg zu haben, siehe eine bekannte Partei in der Schweiz oder die Stimmungsmache von Anka.

Elisabeth Buchs

Re: Kosten zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen sind absetzbar

von unwichtig » 22. Juli 2007 22:48

Elisabeth Buchs hat geschrieben:Das Institut bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in München hervor (Az.: III B 137/06).
(Quelle: http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=2187593)
"Der Bundesgerichtshof wurde 1950 gegründet. Er hat seinen Hauptsitz in Karlsruhe, im ehemaligen Erbgroßherzoglichen Palais. Der 5. Strafsenat des BGH hat seinen Sitz in Leipzig, in der Villa Sack." (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgeri ... g_und_Sitz)

Sonderlich gründlich scheint der Artikel nicht recherchiert zu sein?
Elisabeth Buchs hat geschrieben: Kommentar: Ich bin gespannt, ob es solche amtsärztliche Gutachten überhaupt geben wird und auf welche Art dort die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunkstrahlen bestätigt werden. Das wäre ja ein Zugeben, dass die Grenzwerte nicht alle Menschen genügend schützen.
Fraglich, zumindest zeigt es das immer mehr Menschen betroffen sind und sich einige die berechtigte Frage stellen, wenn schon Niemand etwas gegen die permanente Bestrahlung und massive Gefährdung unserer Gesundheit tut, ob man wenigstens seine eigenen Bemühungen steuerlich geltend machen kann?

Kosten zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen sind absetzbar

von Elisabeth Buchs » 22. Juli 2007 20:41

Kosten zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen sind steuerlich absetzbar.

München/Würzburg (dpa/tmn) - Aufwendungen zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen können bei der Steuer nur dann geltend gemacht werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung besteht. Das meldet das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg.
Diese müsse vor Beginn von Abwehrmaßnahmen durch ein amtliches Gutachten belegt werden. Das Institut bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in München hervor (Az.: III B 137/06).
http://www.steuermelder.de/gate.dll?jni ... fsid=$fsid

Eine "konkrete Gesundheitsgefährdung" liege zum Beispiel vor, wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden. Liegen die Werte darunter, müsse ein amtsärztliches Gutachten bestätigen, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunkstrahlen verursacht worden sind.

(Quelle: http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=2187593)

Kommentar: Ich bin gespannt, ob es solche amtsärztliche Gutachten überhaupt geben wird und auf welche Art dort die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunkstrahlen bestätigt werden. Das wäre ja ein Zugeben, dass die Grenzwerte nicht alle Menschen genügend schützen.

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