von A. Masson » 7. August 2007 15:27
Der Kanton Waadt schützt neu die Reisenden in der Bahn und verlangt, dass die Immissionsgrenzwerte (also ca. 60 V/m) auch in den Eisenbahnzügen eingehalten werden müssen. Dies erst auf Beschwerde hin, und nicht von Anfang an.
Zur Diskussion steht eine Anlage von Orange östlich von Lausanne, befestigt an einem normalen Fahrleitungsträger unmittelbar neben den Geleisen. Antennenhöhe: 3 m über Boden. Ein Sektor strahlt parallel zur Fahrrichtung, ein Sektor strahlt unter ca. 45 Grad direkt in den Eisenbahnzug. Geplant waren in beiden Sektoren je 1000 W ERP (ursprünglich nicht unterteilt in die beiden Bereiche UMTS und 1800 MHz).
Diese Leistungen müssen jetzt reduziert werden auf je 430 W für den Sektor parallel zu den Geleisen, resp. auf 85 W (1800) / 80 W (UMTS) für den ins Geleise strahlenden Sektor. So haben die Reisenden in 1.6 m Horizontaldistanz und 0.1 m Vertikaldistanz (aufsummiert über beide Frequenzbereiche und beide Sektoren) eine Feldstärke von 58.94 V/m oder 99% des Immissionsgrenzwertes zu gewärtigen. Es kann nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ein Doppelstockzug einmal gerade an dieser Stelle anhalten muss, so dass sich jemand länger als 6 Minuten dort aufhalten würde – deshalb sind die Immissionsgrenzwerte auch in der Eisenbahn verbindlich.
Vielleicht werden irgendwo auch die Dachdecker und Kaminfeger vor unzulässiger Strahlung geschützt ? Weiss jemand etwas dazu ?
A. Masson
Der Kanton Waadt schützt neu die Reisenden in der Bahn und verlangt, dass die Immissionsgrenzwerte (also ca. 60 V/m) auch in den Eisenbahnzügen eingehalten werden müssen. Dies erst auf Beschwerde hin, und nicht von Anfang an.
Zur Diskussion steht eine Anlage von Orange östlich von Lausanne, befestigt an einem normalen Fahrleitungsträger unmittelbar neben den Geleisen. Antennenhöhe: 3 m über Boden. Ein Sektor strahlt parallel zur Fahrrichtung, ein Sektor strahlt unter ca. 45 Grad direkt in den Eisenbahnzug. Geplant waren in beiden Sektoren je 1000 W ERP (ursprünglich nicht unterteilt in die beiden Bereiche UMTS und 1800 MHz).
Diese Leistungen müssen jetzt reduziert werden auf je 430 W für den Sektor parallel zu den Geleisen, resp. auf 85 W (1800) / 80 W (UMTS) für den ins Geleise strahlenden Sektor. So haben die Reisenden in 1.6 m Horizontaldistanz und 0.1 m Vertikaldistanz (aufsummiert über beide Frequenzbereiche und beide Sektoren) eine Feldstärke von 58.94 V/m oder 99% des Immissionsgrenzwertes zu gewärtigen. Es kann nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ein Doppelstockzug einmal gerade an dieser Stelle anhalten muss, so dass sich jemand länger als 6 Minuten dort aufhalten würde – deshalb sind die Immissionsgrenzwerte auch in der Eisenbahn verbindlich.
Vielleicht werden irgendwo auch die Dachdecker und Kaminfeger vor unzulässiger Strahlung geschützt ? Weiss jemand etwas dazu ?
A. Masson