von Marc » 13. August 2007 07:31
Auf der Seite vom Bakom stiess ich auf die Ausschreibung von DVB-H.
Was hat das genau zu bedeuten? Wie erfolgt die Verbreitung?
Sind zukünftig noch mehr Antennen geplant oder Antennenerweiterunge bestehender Anlagen?
Die Grundversorgung genügt vollkommen. Was wird da genau weiter geplant?
ComCom schreibt Konzession für Handy-TV aus
Bern, 05.06.2007 - Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) wird im Herbst 2007 eine landesweite Konzession für Handy-TV mittels Kriterienwettbewerb vergeben. Ziel ist es, dass die Konzessionärin an der Fussball-Europameisterschaften 2008 erste Angebote in den Austragungsstädten Basel, Bern, Zürich und Genf anbieten kann. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eröffnet heute die Ausschreibung für diese Konzession.
Die Ausschreibungsunterlagen können ab heute beim BAKOM bezogen werden. Die Bewerberinnen haben anschliessend bis am 27. Juli 2007 Zeit, ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen. Das BAKOM wird danach die eingegangenen Bewerbungen zuhanden der ComCom auswerten. Die ComCom wird die Konzession im Herbst 2007 erteilen.
Was ist Handy-TV?
Die ausgeschriebenen Frequenzen im UHF-Bereich erlauben es einer Konzessionärin, eine Plattform für Handy-TV zu betreiben und landesweit digitale Rundfunkprogramme zu verbreiten. Diese TV-Programme sind für den Empfang auf speziellen mobilen Endgeräten (z.B. Handys) optimiert. Abhängig von der gewählten Technologie können über eine Plattform mehr als 25 Programme ausgestrahlt werden.
Standard
Zurzeit gibt es unterschiedliche Technologien bzw. Standards für die Verbreitung von mobil empfangbaren TV-Programmen, von denen sich noch keiner am Markt klar durchgesetzt hat. In Südkorea werden TV-Signale für mobile Terminals mittels DMB-Standard (Digital Multimedia Broadcast) verbreitet. In den USA stehen sich zwei rivalisierende Technologien gegenüber, einerseits das proprietäre System MediaFlo, andererseits der offene DVB-H-Standard (Digital Video Broadcast - Handheld), den die Mobile DTV Alliance seit Ende 2006 in Las Vegas im Regelbetrieb benutzt. Als erstes europäisches Land lancierte Italien anlässlich der Fussball-WM 2006 kommerzielle Angebote mit DVB-H. Zudem wurden bzw. werden in verschiedenen Ländern Pilotprojekte mit DVB-H durchgeführt, so zum Beispiel in Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Spanien, Österreich und der Schweiz.
Die Ausschreibung enthält keine Vorgaben betreffend den zu verwendenden Standard. Da der DVB-H-Standard die effizienteste Nutzung der verfügbaren Frequenzen ermöglicht, empfiehlt die ComCom jedoch den Einsatz von DVB-H.
Vergabe mittels Kriterienwettbewerb
Die Bestimmung der Konzessionärin erfolgt mittels Kriterienwettbewerb. Dabei erhält diejenige Bewerberin den Zuschlag, welche die beste Bewerbung eingereicht hat.
Die Auswertung der einzelnen Bewerbungen basiert auf folgenden Kriterien: Einerseits muss eine Bewerberin darlegen, dass sie die Konzessionsvoraussetzungen sowie die gesetzlichen Anforderungen einhalten und das geplante Projekt finanzieren kann (Qualifikationskriterien).
Andererseits werden die Bewerbungen anhand verschiedener, gewichteter Selektionskriterien miteinander verglichen. Folgende Selektionskriterien kommen bei der Ermittlung der besten Bewerbung zur Anwendung: 1) Versorgung und Rollout,
2) Konzept und Umsetzung, 3) Business- und Serviceplan, 4) Beitrag zur Medienvielfalt sowie 5) Kohärenz und Glaubwürdigkeit der Bewerbung.
Konzession
Die Konzession wird für die Dauer von 10 Jahren erteilt und verpflichtet die Konzessionärin, bis Ende Mai 2008 30% und bis Ende 2012 mindestens 50% der Schweizer Bevölkerung mit Handy-TV zu versorgen. Beim Netzaufbau muss die Konzessionärin die Vorgaben der Raumplanung, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) einhalten.
Frequenzsituation
An der Regionalen Funkkonferenz der ITU (RRC06) wurde im Juni 2006 ein neuer Frequenzplan (Genfer Abkommen 2006) verabschiedet. Basierend auf diesem Frequenzplan wurden der Schweiz 14 vollständige nationale Bedeckungen[1] für die Verbreitung von digitalen, terrestrischen Rundfunkprogrammen zugesprochen. Dabei sind 7 Bedeckungen für die Verbreitung von digitalen Radioprogrammen und 7 Bedeckungen für die Verbreitung von digitalen Fernsehprogrammen vorgesehen. Sollte sich ein grosses Interesse an den ausgeschriebenen Frequenzen zeigen, besteht die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere, heute noch nicht frei verfügbare Bedeckung für Handy-TV auszuschreiben. Die Nutzung einer weiteren Bedeckung müsste jedoch vorab mit den Nachbarländern koordiniert werden.
Rechtliche Grundlage
In rechtlicher Hinsicht richtet sich die Vergabe der vorgesehenen Frequenz im UHF-Bereich nach den neuen rundfunk- und fernmelderechtlichen Bestimmungen, die am 1. April 2007 in Kraft getreten sind. Das neue Rundfunk-Regime geht nicht mehr von einer Einheitskonzession aus, welche gleichzeitig die programmlichen und die verbreitungstechnischen Aspekte festlegt. Neu wird die Rundfunkverbreitung im Rahmen des Fernmelderechts geregelt und fällt somit in den Kompetenzbereich der ComCom.
Basierend auf den Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006 und der neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 legt das UVEK die Art der Nutzung bestimmter Funkfrequenzen für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen fest. Die Konzessionsbehörden (ComCom/BAKOM) führen anschliessend die Frequenzvergabe durch.Das UVEK hat im Mai 2007 entschieden, eine nationale Bedeckung für Handy-TV freizugeben und die ComCom darüber informiert, dass sie die entsprechende Funkkonzession ausschreiben kann. Das Departement hat dabei festgelegt, dass mindestens 70% der Übertragungskapazität für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen genutzt werden muss. Zudem hat es auf die Festlegung zugangsberechtigter Programme verzichtet.
[1] Eine nationale Bedeckung umfasst eine bestimmte Anzahl von untereinander abgestimmten Funkkanälen, die eine landesweite Versorgung mit mehreren digitalen Programmen ermöglichen.
Auf der Seite vom Bakom stiess ich auf die Ausschreibung von DVB-H.
Was hat das genau zu bedeuten? Wie erfolgt die Verbreitung?
Sind zukünftig noch mehr Antennen geplant oder Antennenerweiterunge bestehender Anlagen?
Die Grundversorgung genügt vollkommen. Was wird da genau weiter geplant?
ComCom schreibt Konzession für Handy-TV aus
Bern, 05.06.2007 - Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) wird im Herbst 2007 eine landesweite Konzession für Handy-TV mittels Kriterienwettbewerb vergeben. Ziel ist es, dass die Konzessionärin an der Fussball-Europameisterschaften 2008 erste Angebote in den Austragungsstädten Basel, Bern, Zürich und Genf anbieten kann. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eröffnet heute die Ausschreibung für diese Konzession.
Die Ausschreibungsunterlagen können ab heute beim BAKOM bezogen werden. Die Bewerberinnen haben anschliessend bis am 27. Juli 2007 Zeit, ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen. Das BAKOM wird danach die eingegangenen Bewerbungen zuhanden der ComCom auswerten. Die ComCom wird die Konzession im Herbst 2007 erteilen.
Was ist Handy-TV?
Die ausgeschriebenen Frequenzen im UHF-Bereich erlauben es einer Konzessionärin, eine Plattform für Handy-TV zu betreiben und landesweit digitale Rundfunkprogramme zu verbreiten. Diese TV-Programme sind für den Empfang auf speziellen mobilen Endgeräten (z.B. Handys) optimiert. Abhängig von der gewählten Technologie können über eine Plattform mehr als 25 Programme ausgestrahlt werden.
Standard
Zurzeit gibt es unterschiedliche Technologien bzw. Standards für die Verbreitung von mobil empfangbaren TV-Programmen, von denen sich noch keiner am Markt klar durchgesetzt hat. In Südkorea werden TV-Signale für mobile Terminals mittels DMB-Standard (Digital Multimedia Broadcast) verbreitet. In den USA stehen sich zwei rivalisierende Technologien gegenüber, einerseits das proprietäre System MediaFlo, andererseits der offene DVB-H-Standard (Digital Video Broadcast - Handheld), den die Mobile DTV Alliance seit Ende 2006 in Las Vegas im Regelbetrieb benutzt. Als erstes europäisches Land lancierte Italien anlässlich der Fussball-WM 2006 kommerzielle Angebote mit DVB-H. Zudem wurden bzw. werden in verschiedenen Ländern Pilotprojekte mit DVB-H durchgeführt, so zum Beispiel in Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Spanien, Österreich und der Schweiz.
Die Ausschreibung enthält keine Vorgaben betreffend den zu verwendenden Standard. Da der DVB-H-Standard die effizienteste Nutzung der verfügbaren Frequenzen ermöglicht, empfiehlt die ComCom jedoch den Einsatz von DVB-H.
Vergabe mittels Kriterienwettbewerb
Die Bestimmung der Konzessionärin erfolgt mittels Kriterienwettbewerb. Dabei erhält diejenige Bewerberin den Zuschlag, welche die beste Bewerbung eingereicht hat.
Die Auswertung der einzelnen Bewerbungen basiert auf folgenden Kriterien: Einerseits muss eine Bewerberin darlegen, dass sie die Konzessionsvoraussetzungen sowie die gesetzlichen Anforderungen einhalten und das geplante Projekt finanzieren kann (Qualifikationskriterien).
Andererseits werden die Bewerbungen anhand verschiedener, gewichteter Selektionskriterien miteinander verglichen. Folgende Selektionskriterien kommen bei der Ermittlung der besten Bewerbung zur Anwendung: 1) Versorgung und Rollout,
2) Konzept und Umsetzung, 3) Business- und Serviceplan, 4) Beitrag zur Medienvielfalt sowie 5) Kohärenz und Glaubwürdigkeit der Bewerbung.
Konzession
Die Konzession wird für die Dauer von 10 Jahren erteilt und verpflichtet die Konzessionärin, bis Ende Mai 2008 30% und bis Ende 2012 mindestens 50% der Schweizer Bevölkerung mit Handy-TV zu versorgen. Beim Netzaufbau muss die Konzessionärin die Vorgaben der Raumplanung, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) einhalten.
Frequenzsituation
An der Regionalen Funkkonferenz der ITU (RRC06) wurde im Juni 2006 ein neuer Frequenzplan (Genfer Abkommen 2006) verabschiedet. Basierend auf diesem Frequenzplan wurden der Schweiz 14 vollständige nationale Bedeckungen[1] für die Verbreitung von digitalen, terrestrischen Rundfunkprogrammen zugesprochen. Dabei sind 7 Bedeckungen für die Verbreitung von digitalen Radioprogrammen und 7 Bedeckungen für die Verbreitung von digitalen Fernsehprogrammen vorgesehen. Sollte sich ein grosses Interesse an den ausgeschriebenen Frequenzen zeigen, besteht die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere, heute noch nicht frei verfügbare Bedeckung für Handy-TV auszuschreiben. Die Nutzung einer weiteren Bedeckung müsste jedoch vorab mit den Nachbarländern koordiniert werden.
Rechtliche Grundlage
In rechtlicher Hinsicht richtet sich die Vergabe der vorgesehenen Frequenz im UHF-Bereich nach den neuen rundfunk- und fernmelderechtlichen Bestimmungen, die am 1. April 2007 in Kraft getreten sind. Das neue Rundfunk-Regime geht nicht mehr von einer Einheitskonzession aus, welche gleichzeitig die programmlichen und die verbreitungstechnischen Aspekte festlegt. Neu wird die Rundfunkverbreitung im Rahmen des Fernmelderechts geregelt und fällt somit in den Kompetenzbereich der ComCom.
Basierend auf den Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006 und der neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 legt das UVEK die Art der Nutzung bestimmter Funkfrequenzen für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen fest. Die Konzessionsbehörden (ComCom/BAKOM) führen anschliessend die Frequenzvergabe durch.Das UVEK hat im Mai 2007 entschieden, eine nationale Bedeckung für Handy-TV freizugeben und die ComCom darüber informiert, dass sie die entsprechende Funkkonzession ausschreiben kann. Das Departement hat dabei festgelegt, dass mindestens 70% der Übertragungskapazität für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen genutzt werden muss. Zudem hat es auf die Festlegung zugangsberechtigter Programme verzichtet.
[1] Eine nationale Bedeckung umfasst eine bestimmte Anzahl von untereinander abgestimmten Funkkanälen, die eine landesweite Versorgung mit mehreren digitalen Programmen ermöglichen.