von A.Masson » 2. November 2003 12:18
Von kleinen Zellen unter 6W habe ich noch nie ein "normales" Standortdatenblatt gesehen. Gemäss NISV Ziff.61 sind kleine Antennen von weniger als 6W ERP nicht einmal verpflichtet, den Anlagegrenzwert von 4 bis 6 V/m einzuhalten.
Im Kanton Zug besteht keine Bewilligungspflicht (wie übrigens in der ganzen Schweiz), sondern eine "Meldepflicht". Solche Melde-Papiere habe ich auf der Gemeinde schon gesehen, da steht der genaue Ort drauf, eine Photographie, und etwa eine Zahl, mit der höchstens gesendet werden soll (diese Zahl schreibt die Mobilfunkfirma selber, die Behörden haben nichts zu sagen, und nehmen sie einfach zur Kenntnis). Das ist überhaupt kein Standortdatenblatt, es wird nirgends gerechnet, wie viel Strahlung die Anwohner erhalten. Gemessen wird auch nirgends.
Es gibt aber mindestens eine Gemeinde im Kanton Zug, die sagt, sie wisse von gar nichts und habe gar keine Informationen über die kleinen Anlagen. Von vier anderen Gemeinden habe ich die Standorte per Post ohne weiteres erhalten.
Es ist wahrscheinlich gar nichts einheitlich geregelt.
Die Gemeinden sind tatsächlich überfordert. Ich stehe neben dem zuständigen Beamten, direkt im Büro, klicke eigenhändig auf seinem PC die BAKOM-Seite an und zeige, dass die fragliche Antenne gemäss Bundesbehörden mit einer Leistung zwischen 10 und 100 W sendet, also klar über den erlaubten 6W. Auf dem Tisch liegt das Meldepapier, wonach ca. 3 W gesendet werden. Die Gemeinde stellt sich auf den Standpunkt, sie hätte bloss ein Papier, und da stehen ca. 3 W drauf, und anderes kenne sie nicht, und das werde schon richtig sein, man könne nichts tun. Die BAKOM-Seite wird gar nicht beachtet. Die Gemeinde ist zufrieden, mir wird beinahe schwindlig.
Erst ein Jahr später erfahre ich die Tatsache oder Ausrede, dass die publizierten BAKOM-Leistungen fiktiv sein können: Beim Frequency-Hopping werden die Leistungen der verschiedenen Frequenzen zusammengezählt, wie sie so nicht zusammen abgestrahlt werden können.
Messen können die Gemeinden ohnehin nichts, der Kanton auch nicht.
Mit geeichtem Breitbandgerät (Wandel & Goltermann EMR 20; PMM 8053) kann man zeigen, dass selbst kleine Antennen bei sehr starker Annäherung die Immissionsgrenzwerte (ca. 60 V/m) überschreiten. Wenn jemand die Leuchtreklame reinigt, öffnet, die Lampe ersetzt, hat man ev. kurzfristig mehr als erlaubt. Es geht um Zentimeter bis Dezimeter, auf einen Meter habe ich solches nie annähernd erlebt. Bei direkter Berührung mit dem Messgerät habe ich am Rest. Baarburg in Baar eine Feldstärke von 100 bis 300 V/m gemessen.
Wenn man sich normal solchen Antennen annähert, also ohne auf Leitern zu stehen, habe ich einzig beim Reisebüro in Baar eine Feldstärke von 15 bis 20 V/m auf Kopfhähe gemessen, sonst eigentlich immer unter 5 V/m
Damit Personen mit Herzschrittmacher wissen, wo es Mobilfunkantennen drin hat, sollte man die versteckten Antennen deutlich als solche bezeichnen. Wenn sie auf der Leiter stehen, können sie die kräftige Strahlung ganz direkt vor der Brust haben. Mein Gesuch um Kennzeichnung solcher Antennen ist vom Kanton zur Prüfung entgegengenommen worden. Sie prüfen immer noch, schon ziemlich lange, über ein Jahr.
Wenn zwei kleine Antennen in einem Gehäuse sind, oder zwei Antennen am selben Gebäude, so ist unklar, ob das eine oder zwei Antennen sein sollen. Wahrscheinlich glaubt man, zwei mal 6 W seien immer noch 6 W. Geregelt ist nichts. Aussen am Seminarhotel in Unterägeri sind jetzt drei kleine Antennen von zwei Betreibern in Betrieb, aber im BAKOM wird immer noch bloss eine einzige Antenne angegeben.
Im Doppelstöckerzug (nicht ZH-S-Bahn) gibt es kleine weisse Zapfen im oberen Stock über den runden Bänken, das sind Repeater. Eine andere Antenne ist im unteren Stock versteckt, dort wo es im Innenraum die Anzeige für das WC hat. Beim normalen Sitzen in der Nähe dieser Antennen habe ich im oberen Stock bis knapp über 1 V/m gefunden (mit sehr starken Schwankungen beim Fahren!). 10 cm von der Antenne habe ich bis 6 V/m gemessen, direkt an der Antenne 10 - 20 V/m, und wenn es aussen sehr viele Basisstationen hat (Wollishofen), bis 25 bis 35 V/m. Im Albis-Tunnel war es 0.00 V/m (mobilfunkmässig noch nicht erschlossen), in neuen Tunnels bis 20 V/m, wenn man gerade bei einer Tunnel-Antenne ist.
Gute Reise mit vielen interessanten Gesprächen wünscht weiterhin, A. Masson
PS. Heute sind im Kanton Zug mindestens 45 Mikrozellen im Betrieb. Mit einer Ausnahme befinden sie sich in den vier Gemeinden Zug (19), Baar (13), Cham (5), Unterägeri(7). Vielleicht sind es auch noch mehr. Ich kenne nur eine einzige Anlage, die bereits länger strahlt und nicht in der BAKOM-Karte eingetragen
ist. Das funktioniert also einigermassen! Allerdings ist die BAKOM-Karte nicht sehr genau: Antennen werden z.B. auf der falschen Strassen- oder Bahnseite eingetragen, usw. Nirgends verzeichnet und schwierig zu finden werden noch zahllose Indoor-Anlagen sein in Warenhäusern, Firmen und Betrieben etc.
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Von kleinen Zellen unter 6W habe ich noch nie ein "normales" Standortdatenblatt gesehen. Gemäss NISV Ziff.61 sind kleine Antennen von weniger als 6W ERP nicht einmal verpflichtet, den Anlagegrenzwert von 4 bis 6 V/m einzuhalten.
Im Kanton Zug besteht keine Bewilligungspflicht (wie übrigens in der ganzen Schweiz), sondern eine "Meldepflicht". Solche Melde-Papiere habe ich auf der Gemeinde schon gesehen, da steht der genaue Ort drauf, eine Photographie, und etwa eine Zahl, mit der höchstens gesendet werden soll (diese Zahl schreibt die Mobilfunkfirma selber, die Behörden haben nichts zu sagen, und nehmen sie einfach zur Kenntnis). Das ist überhaupt kein Standortdatenblatt, es wird nirgends gerechnet, wie viel Strahlung die Anwohner erhalten. Gemessen wird auch nirgends.
Es gibt aber mindestens eine Gemeinde im Kanton Zug, die sagt, sie wisse von gar nichts und habe gar keine Informationen über die kleinen Anlagen. Von vier anderen Gemeinden habe ich die Standorte per Post ohne weiteres erhalten.
Es ist wahrscheinlich gar nichts einheitlich geregelt.
Die Gemeinden sind tatsächlich überfordert. Ich stehe neben dem zuständigen Beamten, direkt im Büro, klicke eigenhändig auf seinem PC die BAKOM-Seite an und zeige, dass die fragliche Antenne gemäss Bundesbehörden mit einer Leistung zwischen 10 und 100 W sendet, also klar über den erlaubten 6W. Auf dem Tisch liegt das Meldepapier, wonach ca. 3 W gesendet werden. Die Gemeinde stellt sich auf den Standpunkt, sie hätte bloss ein Papier, und da stehen ca. 3 W drauf, und anderes kenne sie nicht, und das werde schon richtig sein, man könne nichts tun. Die BAKOM-Seite wird gar nicht beachtet. Die Gemeinde ist zufrieden, mir wird beinahe schwindlig.
Erst ein Jahr später erfahre ich die Tatsache oder Ausrede, dass die publizierten BAKOM-Leistungen fiktiv sein können: Beim Frequency-Hopping werden die Leistungen der verschiedenen Frequenzen zusammengezählt, wie sie so nicht zusammen abgestrahlt werden können.
Messen können die Gemeinden ohnehin nichts, der Kanton auch nicht.
Mit geeichtem Breitbandgerät (Wandel & Goltermann EMR 20; PMM 8053) kann man zeigen, dass selbst kleine Antennen bei sehr starker Annäherung die Immissionsgrenzwerte (ca. 60 V/m) überschreiten. Wenn jemand die Leuchtreklame reinigt, öffnet, die Lampe ersetzt, hat man ev. kurzfristig mehr als erlaubt. Es geht um Zentimeter bis Dezimeter, auf einen Meter habe ich solches nie annähernd erlebt. Bei direkter Berührung mit dem Messgerät habe ich am Rest. Baarburg in Baar eine Feldstärke von 100 bis 300 V/m gemessen.
Wenn man sich normal solchen Antennen annähert, also ohne auf Leitern zu stehen, habe ich einzig beim Reisebüro in Baar eine Feldstärke von 15 bis 20 V/m auf Kopfhähe gemessen, sonst eigentlich immer unter 5 V/m
Damit Personen mit Herzschrittmacher wissen, wo es Mobilfunkantennen drin hat, sollte man die versteckten Antennen deutlich als solche bezeichnen. Wenn sie auf der Leiter stehen, können sie die kräftige Strahlung ganz direkt vor der Brust haben. Mein Gesuch um Kennzeichnung solcher Antennen ist vom Kanton zur Prüfung entgegengenommen worden. Sie prüfen immer noch, schon ziemlich lange, über ein Jahr.
Wenn zwei kleine Antennen in einem Gehäuse sind, oder zwei Antennen am selben Gebäude, so ist unklar, ob das eine oder zwei Antennen sein sollen. Wahrscheinlich glaubt man, zwei mal 6 W seien immer noch 6 W. Geregelt ist nichts. Aussen am Seminarhotel in Unterägeri sind jetzt drei kleine Antennen von zwei Betreibern in Betrieb, aber im BAKOM wird immer noch bloss eine einzige Antenne angegeben.
Im Doppelstöckerzug (nicht ZH-S-Bahn) gibt es kleine weisse Zapfen im oberen Stock über den runden Bänken, das sind Repeater. Eine andere Antenne ist im unteren Stock versteckt, dort wo es im Innenraum die Anzeige für das WC hat. Beim normalen Sitzen in der Nähe dieser Antennen habe ich im oberen Stock bis knapp über 1 V/m gefunden (mit sehr starken Schwankungen beim Fahren!). 10 cm von der Antenne habe ich bis 6 V/m gemessen, direkt an der Antenne 10 - 20 V/m, und wenn es aussen sehr viele Basisstationen hat (Wollishofen), bis 25 bis 35 V/m. Im Albis-Tunnel war es 0.00 V/m (mobilfunkmässig noch nicht erschlossen), in neuen Tunnels bis 20 V/m, wenn man gerade bei einer Tunnel-Antenne ist.
Gute Reise mit vielen interessanten Gesprächen wünscht weiterhin, A. Masson
PS. Heute sind im Kanton Zug mindestens 45 Mikrozellen im Betrieb. Mit einer Ausnahme befinden sie sich in den vier Gemeinden Zug (19), Baar (13), Cham (5), Unterägeri(7). Vielleicht sind es auch noch mehr. Ich kenne nur eine einzige Anlage, die bereits länger strahlt und nicht in der BAKOM-Karte eingetragen
ist. Das funktioniert also einigermassen! Allerdings ist die BAKOM-Karte nicht sehr genau: Antennen werden z.B. auf der falschen Strassen- oder Bahnseite eingetragen, usw. Nirgends verzeichnet und schwierig zu finden werden noch zahllose Indoor-Anlagen sein in Warenhäusern, Firmen und Betrieben etc.
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