von Alfred Hoehn » 24. Dezember 2003 11:49
Von der Täuschung der Basler Regierung durch die Mobilfunkbetreiber in Sachen Mobilfunkcharta hört man schlicht nichts mehr. In einem Artikel vom 1. Dezember 2003 in der Baz ist diese skandalöse Täuschung klar beschrieben und man hatte erwartet, dass die Regierung heftig reagieren würde. Nichts davon,,,,,
Nach meiner Meinung ist ein Vertrag, bei welchem ein Partner vom andern getäuscht worden ist, rechtlich ungültig oder zumindest anfechtbar. Findet sich denn kein Jurist, der den Mut aufrbringt, die Sache ans Tageslicht zu befördern?
Ich jedenfalls habe (ohne Jurist zu sein), in einer Einsprache diesen Punkt aufgeführt, um das Gesuch abzulehnen.
Alfred Hoehn
Jurastrasse 59
4053 Basel
Von der Täuschung der Basler Regierung durch die Mobilfunkbetreiber in Sachen Mobilfunkcharta hört man schlicht nichts mehr. In einem Artikel vom 1. Dezember 2003 in der Baz ist diese skandalöse Täuschung klar beschrieben und man hatte erwartet, dass die Regierung heftig reagieren würde. Nichts davon,,,,,
Nach meiner Meinung ist ein Vertrag, bei welchem ein Partner vom andern getäuscht worden ist, rechtlich ungültig oder zumindest anfechtbar. Findet sich denn kein Jurist, der den Mut aufrbringt, die Sache ans Tageslicht zu befördern?
Ich jedenfalls habe (ohne Jurist zu sein), in einer Einsprache diesen Punkt aufgeführt, um das Gesuch abzulehnen.
Alfred Hoehn
Jurastrasse 59
4053 Basel