von M. K. » 11. Januar 2004 11:23
Hallo Sandine,
zum Erwerbsvorgang eines analogen Schnurlosen möchte ich Ihnen noch einen Hinweis geben, der leider auf meiner eigenen Erfahrung gründet:
Gehen Sie in ein seriöses, großes Elektrofachhandelsgeschäft und lassen Sie sich vor dem Kaufabschluß die Handelsbedingungen garantieren (schriftlich). Ich selbst, obwohl in München wohnend (wie wenn es dort nicht genug große Elektro-Märkte gäbe), habe vor einem Jahr einen kleinen Elektromeister in Mitteldeutschland zwei analoge Schnurlose abgekauft (der Kontakt fand über eine sich der „Elektrosmog-Betroffenen annehmenden" Internet-Liste bei Yahoo statt!). Das erste zugeschickte war defekt. Ich schickte es nach Erkennen des Mangels durch mich auf meine Kosten (nicht nötig!) wieder zurück. Ich erhielt ein zweites und nahm an, dies wäre nun in Ordnung (ich hatte um vorherige Kontrolle des Händlers gebeten). Auch dieses war wieder defekt. Der Ärger begann! Nicht der erste und einzige in diesem blöden Elektrosmogproblem-Beseitigungs-Problem!!!
Ich füge eine dpa-Meldung an, woraus erkennbar ist, wo wohl wieder einmal der Dienstleistungs-Defekt liegt.
Also kaufen Sie vor Ort im seriösen Fachhandel, wo professionell mit Reklamationen umgegangen wird.
(Sorry für die Schweizer: es ist eine Meldung für Deutschland, aber vielleicht trifft es - leider- auch dort zu):
dpa vom 20.11.2003
Elektrohändler verweigern Reklamationen
Düsseldorf (dpa) - Elektrohändler weisen Reklamationen von Kunden nach Erfahrung von Verbraucherschützern oft grundlos zurück. Das geht aus einem jetzt in Düsseldorf veröffentlichten bundesweiten Test des Europäischen Verbraucherzentrums Düsseldorf hervor. Auch fast zwei Jahre nach Einführung des neuen Gewährleistungsrechts sei nicht einmal jeder zweite Händler bereit, fristgerecht monierte Geräte umzutauschen. Die Verbraucherschützer hatten bei bundesweit 600 Händlern defekte Eierkocher, Toaster oder Föhns moniert.
Obwohl sich das Gewährleistungsrecht seit dem 1. Januar 2002 von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert habe, seien nur 25 von den 600 Händlern anstandslos auf einen kostenlosen Umtausch eingegangen. 262 lenkten erst ein, nachdem die Tester sie über die neue Regelung aufgeklärt hatten. Vor allem die kleinen Fachhändler hätten schlecht abgeschnitten. Hier scheiterten die Tester in zwei von drei Fällen.
PS: Und von wegen „Geschäftsschädigung" wenn Mängel zur Sprache gebracht werden: Die wahre Geschäftsschädigung geht vom Verhalten des Händlers/Dienstleisters aus und der Kunde (der sein Geld als Gegenleistung hinblättert) hat eine reibungslose Leistung zu erwarten. Ein Aufheulen der „ach so geschädigten" Geschäftsleute ist eine Frechheit! Gott sei Dank sehen die Verbraucherschutzgesetze das ebenso. Also schnell Umdenken, sonst sind die letzten Kunden weg und der Konkurs nahe, wenn keine entsprechende Leistung gebracht wird. M.K.
Hallo Sandine,
zum Erwerbsvorgang eines analogen Schnurlosen möchte ich Ihnen noch einen Hinweis geben, der leider auf meiner eigenen Erfahrung gründet:
Gehen Sie in ein seriöses, großes Elektrofachhandelsgeschäft und lassen Sie sich vor dem Kaufabschluß die Handelsbedingungen garantieren (schriftlich). Ich selbst, obwohl in München wohnend (wie wenn es dort nicht genug große Elektro-Märkte gäbe), habe vor einem Jahr einen kleinen Elektromeister in Mitteldeutschland zwei analoge Schnurlose abgekauft (der Kontakt fand über eine sich der „Elektrosmog-Betroffenen annehmenden" Internet-Liste bei Yahoo statt!). Das erste zugeschickte war defekt. Ich schickte es nach Erkennen des Mangels durch mich auf meine Kosten (nicht nötig!) wieder zurück. Ich erhielt ein zweites und nahm an, dies wäre nun in Ordnung (ich hatte um vorherige Kontrolle des Händlers gebeten). Auch dieses war wieder defekt. Der Ärger begann! Nicht der erste und einzige in diesem blöden Elektrosmogproblem-Beseitigungs-Problem!!!
Ich füge eine dpa-Meldung an, woraus erkennbar ist, wo wohl wieder einmal der Dienstleistungs-Defekt liegt.
Also kaufen Sie vor Ort im seriösen Fachhandel, wo professionell mit Reklamationen umgegangen wird.
(Sorry für die Schweizer: es ist eine Meldung für Deutschland, aber vielleicht trifft es - leider- auch dort zu):
dpa vom 20.11.2003
Elektrohändler verweigern Reklamationen
Düsseldorf (dpa) - Elektrohändler weisen Reklamationen von Kunden nach Erfahrung von Verbraucherschützern oft grundlos zurück. Das geht aus einem jetzt in Düsseldorf veröffentlichten bundesweiten Test des Europäischen Verbraucherzentrums Düsseldorf hervor. Auch fast zwei Jahre nach Einführung des neuen Gewährleistungsrechts sei nicht einmal jeder zweite Händler bereit, fristgerecht monierte Geräte umzutauschen. Die Verbraucherschützer hatten bei bundesweit 600 Händlern defekte Eierkocher, Toaster oder Föhns moniert.
Obwohl sich das Gewährleistungsrecht seit dem 1. Januar 2002 von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert habe, seien nur 25 von den 600 Händlern anstandslos auf einen kostenlosen Umtausch eingegangen. 262 lenkten erst ein, nachdem die Tester sie über die neue Regelung aufgeklärt hatten. Vor allem die kleinen Fachhändler hätten schlecht abgeschnitten. Hier scheiterten die Tester in zwei von drei Fällen.
PS: Und von wegen „Geschäftsschädigung" wenn Mängel zur Sprache gebracht werden: Die wahre Geschäftsschädigung geht vom Verhalten des Händlers/Dienstleisters aus und der Kunde (der sein Geld als Gegenleistung hinblättert) hat eine reibungslose Leistung zu erwarten. Ein Aufheulen der „ach so geschädigten" Geschäftsleute ist eine Frechheit! Gott sei Dank sehen die Verbraucherschutzgesetze das ebenso. Also schnell Umdenken, sonst sind die letzten Kunden weg und der Konkurs nahe, wenn keine entsprechende Leistung gebracht wird. M.K.